Rot-Grün hatte seinerzeit ein Verhandlungsergebnis mit den kommunalen Spitzenverbänden, nämlich die 10.000-Euro-Pauschale mit der Maßgabe, dass die Kosten untersucht werden, um danach auch die tatsächlichen Kosten zu erstatten. Das Gutachten liegt vor, und wir wissen: Es kostet mehr. – Die kommunalen Spitzenverbände wollen eine Erstattung haben. Wir wissen also, was sie wollen.
Zweitens wollen sie eine Erstattung für die Geduldeten, die bislang nur über drei Monate finanziert werden. Wir wissen jetzt auch, dass es über 50.000 Geduldete in den Kommunen gibt.
Das heißt, wir wissen, was sie wollen. Sie müssen uns heute schon erklären, ob Sie vom Grundsatz her gewillt sind, diese Wünsche der kommunalen Spitzenverbände, die Sie im Übrigen in der letzten Legislaturperiode eins zu eins hier gefordert haben, umzusetzen.
Ich werde Ihnen das im Laufe dieser Rede noch mal verdeutlichen; vielleicht hätten Sie einen kleinen Moment warten sollen.
Ich gehe jetzt im Allgemeinen durchaus auf diese Fragen ein. Wir werden das, was wir an der Stelle vorhaben, letztlich noch einmal zum Ausdruck bringen. Einen kleinen Moment Geduld bitte.
In diesem Sinne werden sich die Verhandlungen mit den kommunalen Spitzenverbänden vor allem auf die künftige Höhe der Pauschalen konzentrieren.
Wie Sie der Vorlage 17/1357 vom November 2018 entnehmen können, wurde für etwaige Anpassungsnotwendigkeiten Vorsorge im Einzelplan 07 des laufenden Haushaltsjahres getroffen.
Vor dem Hintergrund aktueller rückläufiger Flüchtlingszahlen empfiehlt das Gutachten im Übrigen, sich an den jeweils niedrigeren Werten für die Pauschalen zu orientieren.
Grundsätzlich möchte ich an zwei weitere Dinge erinnern, wenn es um die finanzielle Entlastung der Kommunen bei der Unterbringung und Integration von Flüchtlingen und Asylsuchenden geht.
Die NRW-Koalition leitet in diesem Jahr die Integrationspauschale des Bundes in Höhe von rund 433 Millionen Euro in vollem Umfang an die Kommunen weiter. Im Jahr 2018 waren es bereits 100 Millionen Euro.
Dennoch sollte nicht unerwähnt bleiben, dass CDU und FDP bereits einiges zur Entlastung der Kommunen im Bereich der Integration getan haben; denn die Aufnahme, Unterbringung und Integration von Flüchtlingen ist eine Gesamtaufgabe. Insbesondere die Integration wird unsere Kommunen noch über Jahre beschäftigen. Umso wichtiger ist es, dass möglichst nur noch anerkannte Flüchtlinge oder Personen mit guter Bleibeperspektive in den Kommunen ankommen.
Dies bringt mich zu einem zweiten Punkt; denn mit der schrittweisen Umsetzung des Asylstufenplans entlastet die NRW-Koalition die Kommunen zwar nicht unmittelbar finanziell, aber organisatorisch und strukturell.
Damit sollen Asylverfahren beschleunigt und unseren Städten und Gemeinden möglichst nur noch Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive zugewiesen werden.
Schritt für Schritt werden wir das, was wir uns vorgenommen haben, umsetzen. In Sachen Integration von Flüchtlingen haben wir bereits entscheidende Schritte gemacht,
Bezüglich einer langfristigen Bleibeperspektive für gut integrierte Geduldete haben wir in unserem Koalitionsvertrag eine Lösung in Aussicht gestellt, an deren Umsetzung das MKFFI ebenfalls arbeitet.
Denn er enthält inhaltlich nichts Neues, weist aber vor allem darauf hin, dass die NRW-Koalition ihre Arbeit gründlich und gewissenhaft macht. Vielen Dank dafür.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will mit dem Thema „Bleibeperspektive“ beginnen. Ihnen ist wie mir bekannt, dass in der Sache auf Bundesebene ein Gesetzentwurf vorliegt. Das Gesetz über die Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung fügt der Ausbildungsduldung eine Beschäftigungsduldung hinzu. Kurz gesagt heißt das: Wer eine Ausbildung macht oder in Beschäftigung steht und seinen eigenen Lebensunterhalt sichern kann, darf bleiben.
Das wäre so auch im Geiste dessen, was SPD und Grüne in der vergangenen Landtagswahlperiode mit Ausbildungsduldung und der Ausbildung plus, also
der 3+2-Regelung, auf den Weg gebracht haben. Wer integriert ist und das durch eine Ausbildung unterstreicht, soll bleiben dürfen. Wer integriert ist und erfolgreich einer Beschäftigung nachgeht, soll ebenfalls bleiben dürfen. Alles andere wäre nicht sinnvoll, es wäre nicht fair, und es wäre auch volkswirtschaftlich unklug.
Vor 14 Tagen war der „Rheinischen Post“ zu entnehmen, dass Herr Minister Stamp auch in diese Richtung marschiert und einen Erlass vorbereitet, der noch einmal über das hinausgeht, was der Bund gerade vorbereitet. Dazu hätte er selbstverständlich schon länger Gelegenheit gehabt. Warum er das jetzt tut, wo der Bund eine Regelung ankündigt, ist mir persönlich nicht bekannt. Das ändert aber nichts daran, dass das, was der Erlass gemäß Ankündigung beinhaltet, offenkundig sinnvoll zu sein scheint.
Jetzt zur Entlastung der Kommunen: Die Kolleginnen und Kollegen der Grünen beschreiben das Problem in ihrem Antrag völlig zutreffend. Die Zuweisungen aus dem Flüchtlingsaufnahmegesetzt, dem FlüAG, sind unzureichend. Diese Position vertreten wir Sozialdemokraten auch und haben das hier in diesem Haus in den vergangenen Monaten immer wieder deutlich gemacht.
Gerade erst am 18. Februar dieses Jahres haben alle drei kommunalen Spitzenverbände die Landesregierung angeschrieben und in klaren deutschen Hauptsätzen noch einmal wiederholt, dass die Erstattung der Kosten der Kommunen für Flüchtlinge nicht ausreicht.
Die Auffassung von Sozialdemokraten, Grünen und den kommunalen Spitzenverbänden wird nun auch – das ist hier schon ein paarmal angesprochen worden – gutachterlich gestützt.
Hierzu sagt der vorliegende Antrag der Kollegen aus meiner Sicht aber auch alles Notwendige aus. Unter dem Strich überweist das Land zu wenig Geld an die Kommunen.
Dabei ist mit den Kommunen im Dezember 2015 ein Weg vereinbart worden. Man wollte der Kostenpauschale eine gemeinsame Erhebung der tatsächlichen Kosten gegenüberstellen. Das Ergebnis liegt vor, wird aber von der Landesregierung schlicht ignoriert. Seit Monaten herrscht Stillstand zu dem Thema. Ich darf hier die sehr lesenswerte und zur passenden Sachverständigenanhörung eingegangene Stellungnahme der Stadt Düsseldorf zur Lektüre empfehlen.
Auch zum kommunalen Dilemma der Finanzierung von Geduldeten führt der Antrag der Grünen aus meiner Sicht zutreffend und im Sinne früherer Anträge von uns Sozialdemokraten aus. Den Kommunen werden Geduldete, also ausreisepflichtige Menschen, zugewiesen. Die aufzubringenden Kosten für diese können die Kommunen nicht per FlüAG gel
tend machen. Viele dieser Ausreisepflichtigen können aber gar nicht zurückgeführt werden. Die Gründe dafür sind alle bekannt und hier hundertmal diskutiert worden.
Das alles hilft nichts. Bei den Zuweisungen an die Kommunen tut das Land nämlich so, als gäbe es dieses Problem nicht, und lässt Städte und Gemeinden mit der Finanzierung im Regen stehen.
Beachtlich finde ich hier die sehr detaillierte Stellungnahme der Stadt Dormagen vom 14.11.2018, die den Finanzierungsirrweg anhand von mehreren konkreten Fällen sehr gut und nachvollziehbar vorrechnet.
Das Problem der Finanzierung ist da. Das Problem ist auch unbestritten. Weder den Kommunen selbst noch den Spitzenverbänden wird nach meiner Kenntnis in der Sache noch von irgendjemandem widersprochen. Allein die Landesregierung tut nichts bzw. nicht genug.