Protocol of the Session on January 23, 2019

Vielen Dank, Herr Minister. – Herr Kollege Watermeier aus der SPD-Fraktion stellt Ihnen eine weitere Frage. Damit sind auch seine Möglichkeiten erschöpft.

Danke, Frau Präsidentin. – Herr Minister, wurde von der Zustimmung zur Einstellung eines Strafverfahrens mit der betroffenen Kollegin persönlich gesprochen? Wenn nein, warum nicht?

Auch das kann ich Ihnen nicht sagen. Wir waren als Ministerium darin nicht eingebunden. Wenn Sie wollen, will ich das aber gerne nachfragen. Dann berichten wir auch nach.

Vielen Dank, Herr Minister. – Ich habe dann Frau Kollegin Stotz aus der SPD-Fraktion mit ihrer zweiten Frage.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, Sie hatten eben erläutert, dass es sich um einen Bedienfehler bei dem Techniker gehandelt habe – kein technischer Fehler, sondern er hat einfach falsch bedient, die falsche Nummer eingegeben, also ein menschliches Versagen.

Sie haben aber vorab von „technischen Gründen“ gesprochen. Können Sie uns noch einmal erläutern, warum Sie das zunächst so dargestellt haben? Warum haben Sie nicht direkt gesagt, dass der Kollege sich da falsch …?

Wir haben den Bericht aus der E-Mail der Gerichtsvollzieherin übernommen und haben das jetzt hinterfragt, auch für den Bericht, und haben dann die Information bekommen, die ich eben vorgetragen habe.

Vielen Dank. – Im Moment liegen mir keine weiteren Fragewünsche vor. Ich gucke einmal in die Runde.

(Zurufe von der SPD)

Da hat der Minister zweimal dargestellt, dass die Antworten nachgeliefert werden. – Frau Kapteinat hat sich jetzt gemeldet. Bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, eine Antwort, die sich

mir immer noch nicht erschlossen hat: Am 10. Dezember wussten Sie Bescheid. Warum haben Sie da das Parlament noch nicht voll umfänglich oder zumindest, soweit es Ihnen irgendwie möglich war, informiert?

Frau Kapteinat, kurz danach kam die Bitte, das auf die Tagesordnung zu setzen. Wir hatten auch selber überlegt, dass wir es auf die Tagesordnung des nächsten Rechtsausschusses setzen wollen.

Jetzt habe ich aber mitbekommen, dass Sie dann gerne immer ganz kurzfristig informiert werden wollen. Ich hoffe, dass wir künftig möglichst keine Vorfälle mehr haben, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht mehr angegriffen werden. Sollte sich aber ein ähnlicher Vorfall wiederholen, dann werden wir uns bemühen, zügig, zeitig und unabhängig von Rechtsausschusssitzungen nachzuberichten.

Vielen Dank, Herr Minister. – Jetzt gibt es aber wirklich keine Fragewünsche mehr zur Mündlichen Anfrage 31. Diese erkläre ich damit, bis auf die beiden ausstehenden Teile, die Sie noch angekündigt haben, für beantwortet.

Ich rufe die

Mündliche Anfrage 32

der Frau Abgeordneten Sonja Bongers von der Fraktion der SPD auf:

In der Sitzung des Rechtsausschusses am 16.01.2019 im Zusammenhang mit TOP 3 „Angriff auf eine Gerichtsvollzieherin in Bochum/Schwerer Übergriff auf eine Gerichtsvollzieherin in Bochum – Minister Biesenbach hat den Rechtsausschuss unvollständig und falsch informiert!?“ hat Minister Biesenbach (CDU) auf die vom Abgeordneten Sven Wolf (SPD) mündlich vorgetragenen ergänzenden Fragen ausgeführt, dass es sich nicht lohne, auf die Fragen einzugehen, weil der Vortrag reine „Stimmungsmache“ gewesen sei. Die Fragen sollten noch einmal (schriftlich) eingereicht werden, sonst würde er auf das Protokoll der Sitzung warten.

Bei einem schweren gewalttätigen Übergriff auf eine Gerichtsvollzieherin am 27.11.2017 wurde die Gerichtsvollzieherin ausweislich des Berichts des Ministeriums der Justiz an den Rechtsausschuss (Vorlage 17/1563) von einem Schlosser und zwei Mitarbeitern eines Speditionsunternehmens begleitet. In der zu räumenden Wohnung der gewalttätigen Schuldnerin fand die Polizei ausweislich des oben genannten Berichts eine Sportschützenwaffe und eine Machete, ein Elekt

roschockgerät (Taser), ein Tomahawk-Beil und eine Harpune.

Deshalb stelle ich heute folgende Fragen:

Erste Frage:

Sind neben den schweren Verletzungen der Gerichtsvollzieherin auch die sie begleitenden Personen verletzt worden?

Zweite Frage:

Wurde gegen die gewalttätige Schuldnerin ein Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten Waffenbesitzes eingeleitet?

Alle Erklärungen, wie das Prozedere ist, kann ich mir sparen, weil Herr Minister Biesenbach weiter antworten wird.

Frau Bongers, mit Hinblick auf Ihre Fragen habe ich mich durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Hamm und die Generalstaatsanwältin in Hamm ergänzend unterrichten lassen. Also alles, was ich jetzt vortrage, ist Inhalt von Berichten.

Nach der Erinnerung der Gerichtsvollzieherin waren am 28. November 2017 im Dortmunder Fall folgende Personen vor Ort: die Schuldnerin, zwei Mitarbeiter des Sozialamtes, Fachbereich Wohnen, der Stadt Dortmund, ein Mitarbeiter des Sozialpsychiatrischen Dienstes der Stadt Dortmund, ein Gläubigervertreter mit Vollmacht sowie drei Mitarbeiter des von ihm beauftragten Hausmeisterunternehmens, mehrere Mitarbeiter der beauftragten Spedition, ein Mitarbeiter des Schlüsseldienstes, der Vater der Schuldnerin und dessen Ehefrau, drei Polizeibeamte der Wache Dortmund-Hörde und zwei Polizeibeamte der Polizeiwache Mitte.

Neben der Gerichtsvollzieherin wurde nach ihrer Schilderung der Mitarbeiter des Schlüsseldienstes verletzt, als dieser ihr zu Hilfe kam. Er habe eine blutende Wunde an der Nase davongetragen. Weitere Personen seien nicht verletzt worden. – Das Vorgetragene deckt sich auch mit den Ausführungen der Generalstaatsanwältin in Hamm.

Zu der zweiten Frage hat der Leitende Oberstaatsanwalt in Dortmund der Generalstaatsanwältin in Hamm berichtet, dass das dort geführte Ermittlungsverfahren neben dem Vorwurf der Körperverletzung auch den Vorwurf des Verstoßes gegen das Waffengesetz zum Gegenstand gehabt habe.

Wie bereits in dem Bericht der Landesregierung ausgeführt, hat die Staatsanwaltschaft Dortmund das Ermittlungsverfahren mit Zustimmung des Amtsgerichts Dortmund und nach Anhörung des Präsidenten des Amtsgerichts Dortmund gemäß § 153 Abs. 1 StPO eingestellt. Von der Einstellung erfasst sind auch die Vorwürfe waffenrechtlicher Art.

Die bei der Schuldnerin sichergestellten Gegenstände wurden vernichtet. Die Generalstaatsanwältin in Hamm hat keine Bedenken gegen die Sachbehandlung durch den Leitenden Oberstaatsanwalt in Dortmund erhoben.

Vielen Dank, Herr Minister. – Es gibt schon zwei Fragewünsche. Der erste ist bei Herrn Kollegen Körfges von der SPD-Fraktion.

Herr Minister, haben Sie jemals die Opferschutzbeauftrage des Landes darum gebeten, mit Angehörigen der Justiz zu sprechen, die Opfer von Gewaltkriminalität geworden sind?

Herr Körfges, die Opferschutzbeauftragte steht unabhängig davon jedem zur Verfügung, der sich an sie wendet. Ich weiß aber – das darf ich hier sagen –, dass mit der Gerichtsvollzieherin auch Gespräche geführt worden sind und dass auch die zweite Verletzte intensiv begleitet wird – allerdings nicht durch die …

(Hans-Willi Körfges [SPD]: Nicht durch die Op- ferschutzbeauftragte!)

Danke schön. – Die nächste Frage stellt Frau Kollegin Bongers.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister, Sie haben bestätigt, dass der Mann vom Schlüsseldienst auch verletzt wurde. Nun stellt sich mir die Frage: Warum haben Sie, als wir nach diesem vollumfänglichen Bericht gefragt haben, diesen weiteren Verletzten in dem Bericht vom 14. Januar 2019 verschwiegen?

Frau Bongers, mir wird gerade mitgeteilt: Wir haben seinerzeit nicht explizit danach gefragt, sondern waren auf die Gerichtsvollzieherin fokussiert.

Vielen Dank, Herr Minister. – Im Moment sehe ich keine weiteren Fragen zu …

(Sarah Philipp [SPD]: Ist das alles? – Gegen- ruf von Daniel Sieveke [CDU]: Dann dürfen Sie sich einschalten und fragen!)

Frau Kollegin Bongers hat sich zu einer zweiten Nachfrage gemeldet. Bitte schön, Frau Kollegin.

Hat die aggressive Schuldnerin seit dem Vorfall in Bochum weitere Straftaten begangen? Wenn ja, welche? Wissen Sie das?

Es hat zumindest Ermittlungsverfahren gegeben. Diese sind ja in dem Bericht enthalten. Weitere sind uns nicht bekannt.

Vielen Dank. – Herr Ganzke, bitte schön.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, nur eine kurze Nachfrage, weil Sie auch auf die Frage eingegangen sind, ob nach waffenrechtlichen Vorschriften auch die Einstellung nach § 153 StPO erfolgte: Nach unserer Information fand man in der zu räumenden Wohnung bei der Schuldnerin – das haben wir in der Anfrage auch so beschrieben – eine Sportschützenwaffe, eine Machete, ein Elektroschockgerät, ein Tomahawk-Beil und eine Harpune. Da ich lediglich eine Frage zu stellen habe, stelle ich einmal – auch vor dem Hintergrund der Einstellung – die Frage: Haben Sie Informationen darüber, dass die Schuldnerin wenigstens die Sportschützenwaffe rechtmäßig in ihrem Besitz hatte?

Nein, auch diese Information habe ich nicht, weil alle Waffen eingezogen und vernichtet worden sind. Wenn Sie Wert darauf legen, fragen wir dazu auch nach. Sollen wir das tun?

(Zuruf von Hartmut Ganzke [SPD])

Also nicht mehr nachfragen? – Gut.

Vielen Dank, Herr Minister. – Frau Kollegin Altenkamp von der SPD-Fraktion stellt Ihnen die nächste Frage.