Protocol of the Session on January 23, 2019

Wenn er die stellt und wir die Antwort nachreichen müssen, tun wir das auch.

Gut. Das entscheidet der Kollege Wolf, was er fragt. Ich wollte nur sicherstellen, dass beide Fragen von Frau Kollegin Bongers noch nicht beantwortet sind und die Antworten nachgereicht werden.

Der nächste Fragesteller ist Herr Kollege Baran aus der SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, vielen Dank. – Ich werde die Frage, die ich eigentlich stellen wollte, vielleicht in einer zweiten Fragerunde stellen. Denn nachdem sich Herr Minister Biesenbach hier so geäußert hat, gehe ich davon aus, dass die Zahlen, die gerade von meiner Kollegin genannt worden sind, zutreffend sind.

Meine Frage ist – vielleicht können Sie die beantworten –, warum Sie Ihren Geschäftsbereich nicht angewiesen haben, die dort bekannten Sachverhalte fristgerecht zu übermitteln.

Also, ich kann mich nicht daran erinnern, dass wir Fristen nicht eingehalten haben. Ansonsten sollten Sie nichts unterstellen. Wir prüfen es.

(Volkan Baran [SPD]: Wir unterstellen nichts! Wir wissen es!)

Vielen Dank, Herr Minister. – Der nächste Fragesteller ist Herr Kollege Ganzke aus der SPD-Fraktion.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister der Justiz, ich nehme Bezug auf Ihren Bericht, den Sie dem Rechtsausschuss am 16. Januar 2019 erstattet haben, und dort auf Punkt II b) „Sensibilisierung der Gerichtsvollzieher/innen“.

Das ist insoweit ein sehr wichtiges Thema. Sie führen aus – ich darf den einen Satz kurz zitieren –:

„Um die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher zu sensibilisieren, wird im Erlasswege darum gebeten werden, im Falle der Vollstreckung von Forderungen des Landes Nordrhein-Westfalen aus unerlaubter Handlung besonders vorsichtig zu agieren und sich – ggf. – um weitere Informationen zum Hintergrund der Forderung zu bemühen.“

Ich frage Sie ganz konkret: An wen dürfen sich die betroffenen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher wenden? Gibt es eine Hotline im Ministerium, an die sie sich wenden können, und hat sich das Ministerium möglicherweise auch darauf vorbereitet, dass es viele Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher gibt, die dieses Angebot der Sensibilisierung wohl annehmen werden?

Nun, wir sind durchaus einfallsreicher. Es geht nicht darum, dass wir im Ministerium eine Hotline einrichten. Vielmehr sagen uns die Gerichtsvollzieher – das ist insbesondere in den Schreiben zu lesen, die mir geschickt werden –, dass es für sie hilfreich wäre, wenn sie etwas mehr Informationen zu dem jeweiligen Auftrag bekommen könnten. Denn dann wären sie in der Lage, die Gefahrenlage eventuell präziser einzuschätzen.

Heute können natürlich die Auftraggeber die Ansprechpartner sein. In diesem Fall wäre das die Generalstaatsanwaltschaft gewesen. Vielleicht wäre es dort sogar aufgefallen, und man hätte nachgesehen – oder auch nicht.

Das ist ein Wunsch, der meiner Meinung nach sicherlich erfüllbar sein wird. Die Gerichtsvollzieher, die mich diesbezüglich angesprochen und angeschrieben haben, bitten, auf den Vollstreckungsaufträgen künftig etwas mehr zu der Grundlage mitzuteilen. Das ist machbar und wird auch umgesetzt.

Vielen Dank, Herr Minister. – Jetzt stellt Herr Kollege Wolf seine dritte Frage.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich versuche jetzt nicht mehr, bei der Frage der Berichtspflichten und Fristen nachzuhaken. Scheinbar haben Sie den Teil der Akte bisher nicht gelesen, Herr Minister. Dann sollten wir Ihnen die Gelegenheit geben, das nachzuholen.

Eben haben Sie in einem Nebensatz gesagt, die Berichtsfrist sei verkürzt worden. Daraus ergibt sich für viele Kolleginnen und Kollegen meiner Fraktion die

Frage: Wie war die Frist? Warum haben Sie die verkürzt? – Sie können das alles nicht beantworten. Also müssen wir an anderer Stelle nachfragen und bohren. Das ist bedauerlich.

(Matthias Kerkhoff [CDU]: Stellen Sie jetzt auch die Fragen, die nicht beantwortet wur- den?)

Ich stelle jetzt die Frage. Ich wollte nur erläutern, warum ich die von mir zurückgestellte Frage, Herr Kerkhoff, jetzt nicht mehr stelle. Ich glaube, das hat keinen Sinn mehr.

Ich möchte noch einmal auf die Einstellung des Verfahrens eingehen. Es gab mehrere Übergriffe. Es ist der Übergriff in Dortmund auf eine Vollstreckungsbeamtin, eine Bedienstete des Landes, geschildert worden. Der Dienstvorgesetzte, der Präsident des Amtsgerichts, hat der Einstellung des Verfahrens wegen angeblich geringer Schuld ausdrücklich zugestimmt. Das ist von Ihnen so berichtet worden. Daraus schließe ich, dass Angriffen auf Gerichtsvollzieher eine geringe Schuld beigemessen wird. Ich frage Sie, warum die Justizverwaltung – nicht die Rechtsprechung – der Einstellung zugestimmt hat und wie Sie das Verhalten der Justizverwaltung beurteilen.

Herr Wolf, nur damit wir uns jetzt nicht falsch verstehen: Wir haben die Gerichte wegen der Statistik um eine verkürzte Frist gebeten. Denn üblicherweise wären die Zahlen erst später bei uns eingegangen. Nur damit wir Ihnen Zahlen liefern konnten, haben wir die Frist verkürzt. Wir sind uns aber nicht sicher, ob aufgrund der Verkürzung der Frist wirklich alle Vorfälle von Gerichtsvollziehern gemeldet worden sind. Das zur Klärung.

Wenn Sie auf den Bericht rekurrieren, bitte ich Sie, sich Seite 4 anzusehen. Dort finden Sie einen Abschnitt, der Folgendes deutlich macht – ich zitiere wörtlich –:

„Die Einstellung erfolgte mit Verfügung vom 23.03.2018 nicht zuletzt in Anbetracht ‚der psychischen Erkrankung‘ der Schuldnerin“.

Das ist die Begründung. – Sie fragen, warum ich da nicht eingegriffen habe. – Sie wissen, dass Gerichte völlig frei sind,

(Sven Wolf [SPD]: Justizverwaltung!)

und Sie kennen auch den Grundsatz – dieser ist oft genug von Ihnen zitierend angewandt und eingefordert worden –, dass wir die Staatsanwaltschaften auch völlig unabhängig arbeiten lassen und nur dann eingreifen, wenn offensichtlich rechtswidrig gehandelt wurde. Eine offensichtliche Rechtswidrigkeit hat hier weder die Generalstaatsanwältin festgestellt, noch war uns der Vorgang bekannt.

Vielen Dank, Herr Minister.

(Sven Wolf [SPD]: Sie haben meine Frage nicht verstanden! Sie kennen den Unterschied zwischen Justizverwaltung und Rechtspre- chung?)

Wir treten aber nicht in eine Debatte ein, sondern sind beim Tagesordnungspunkt „Fragestunde“.

Die nächste Frage stellt Ihnen Herr Kollege Baran. Das ist seine zweite Frage, und damit sind seine Möglichkeiten des Nachfragens erschöpft.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, eine einfache Frage: Ich habe erfahren, dass die Generalstaatsanwaltschaft Hamm entschieden hat, bei zukünftigen Aufträgen an die Gerichtsvollzieher auch das Delikt, das der Verurteilung zugrunde liegt, mitzuteilen. Ist das jetzt in Nordrhein-Westfalen flächendeckend so? Wenn ja, warum?

Nein, das ist der Wunsch, das doch zu tun. Das wird ein Teil unseres Maßnahmenpaketes sein.

Vielen Dank, Herr Minister. – Jetzt habe ich Herrn Kollegen Ganzke mit seiner zweiten Frage, und damit sind auch seine Nachfragemöglichkeiten erschöpft.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, meine Nachfrage passt zur Frage des Kollegen Wolf, die Sie gerade zu beantworten versucht haben. Sie haben auf Seite 4 Ihres Berichts verwiesen. Dort heißt es vor der Stelle, die Sie zitiert haben:

„Das hierauf gegen die Schuldnerin eingeleitete Ermittlungsverfahren … wurde … nach Anhörung des Präsidenten des Amtsgerichts Dortmund als Dienstvorgesetzter der Geschädigten gemäß § 153 Abs. 1 StPO eingestellt.“

Das Ermittlungsverfahren wurde also wegen geringer Schuld eingestellt.

Ich frage Sie: Waren Sie bzw. der Präsident des Amtsgerichts Dortmund darüber informiert – das haben Sie uns auf Seite 9 mitgeteilt –, dass bereits mehrere Ermittlungsverfahren gegen die Schuldnerin nach § 153 StPO eingestellt wurden? Lag dem Präsidenten des Amtsgerichts bzw. Ihnen diese Information bei Zustimmung zur Einstellung dieses Ermittlungsverfahrens vor?

Ich habe mich gerade noch mal vergewissert. Ich kann das nur

mit Nichtwissen bestreiten; denn wir haben keine entsprechende Berichtslage.

(Hans-Willi Körfges [SPD]: Wir sind nicht im Zi- vilverfahren!)

Wir haben trotzdem keine entsprechende Berichtslage, Herr Körfges.

Vielen Dank. – Dann stellt Ihnen jetzt Frau Kollegin Lüders aus der SPD-Fraktion eine Frage. Damit sind auch ihre Fragemöglichkeiten erschöpft.

Herr Minister, habe ich Sie gerade richtig verstanden? Ich meine Ihre Antwort auf die erste Frage von Herrn Ganzke nach den Möglichkeiten von Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern, wo sie sich melden können. Sie haben da auf die Wünsche der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher rekurriert. Und habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie davon ausgehen, dass sich Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher bei den Auftraggebern erkundigen würden, und unterstellen, dass es nicht zu diesem Vorfall gekommen wäre, wenn die Geschädigte dies getan hätte?

Frau Lüders, ich kann es Ihnen nicht sagen. Es hätte aber vielleicht sein können, denn der Generalstaatsanwaltschaft wären die Fakten, hätte sie in ihren Unterlagen nachgesehen, bekannt gewesen. Also ausschließen kann ich es nicht, aber sicher sein kann ich auch nicht.

Vielen Dank, Herr Minister. – Die nächste Frage stellt Ihnen Frau Kollegin dos Santos Herrmann aus der SPDFraktion.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, ich würde gerne noch einmal auf die Bearbeitung des Notrufs zurückkommen und Sie fragen, ob Sie die Art der Bearbeitung desselben zum Anlass genommen haben, den Sachverhalt mit Herrn Reul noch einmal nachzubesprechen, und, falls das nicht geschehen ist, warum das nicht passiert ist.

Gehen Sie doch bitte davon aus, dass wir einen noch nicht abgeschlossenen Vorgang haben. Ich habe Ihnen eben mitgeteilt, dass wir intensiv auch mit der Vertretung der Gerichtsvollzieher Kontakt aufnehmen werden. Wir versuchen, das zu erstellen, was als Masterplan

auch durch die Medien ging. Wenn wir den fertig haben, dann stellen Sie die Frage doch bitte noch einmal.

Vielen Dank, Herr Minister. – Herr Kollege Watermeier aus der SPD-Fraktion stellt Ihnen eine weitere Frage. Damit sind auch seine Möglichkeiten erschöpft.