Protocol of the Session on December 13, 2018

Die Problematik ist allen Beteiligten deutlich geworden. Das Asylbewerberleistungsgesetz sieht nach 15 Monaten den Bezug einer Leistung des Sozialhilferechts vor. Dort besteht aber ein Leistungsausschluss für förderfähige schulische, betriebliche oder hochschulische Ausbildung. Damit sollen die jeweiligen Leistungsbereiche von Sozialhilfe und Ausbildungsförderung abgegrenzt werden, was bei den meisten Fallkonstellationen auch sinnvoll ist.

Das BAföG sieht eine Förderung jedoch nur für Personen mit Bleibeperspektive vor. Der Kreis der Geflüchteten mit Aufenthaltsgestattung, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist, fällt nicht darunter. Förderungen nach dem SGB III wie ausbildungsbegleitende Hilfen oder Berufsausbildungsbeihilfe sind nur für Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive. Nur für sie ist das leider möglich. Ein Drittel der geflüchteten Auszubildenden kommt aber aus Ländern, die nicht darunterfallen, so zum Beispiel aus Afghanistan oder Nigeria. Diesen Menschen fehlt eine Möglichkeit, den Lebensunterhalt zu sichern oder sich auf Hilfe zur Bewältigung einer Ausbildung zu stützen.

Deshalb brauchen wir – da sind wir uns einig – eine bundesgesetzliche Regelung, um diese Versorgungslücke für Geflüchtete mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung zu schließen. Das Ganze brauchen wir auch rechtssicher, und dazu brauchen wir eine einheitliche Lösung.

Diese Lösung möchten wir erreichen, und dafür setzt sich die Landesregierung mit ihrem Integrationsminister Joachim Stamp wie auch der NRW-Koalition sehr wohl ein. Das zeigen die Beschlüsse im Bundesrat, die wir unterstützen, wie auch das einstimmige Votum der Integrationsministerkonferenz im März dieses Jahres. Offen ist jedoch, wie wir das Gesetz technisch am besten umsetzen können.

Wie Sie sehen, sind wir in der Zielsetzung sehr nah beieinander und auf dem Weg dahin. Ich hoffe, es braucht nicht so viel Zeit. Doch ich denke, wir sind in einem guten Prozess. Das nehme ich von den Vorrednern mit, wahrscheinlich auch gleich bei Kollegin Aymaz.

Es ist gut, dass die Grünen mit dem Änderungsantrag nach langen Beratungen jetzt die entsprechende Rechtsprechung in Nordrhein-Westfalen zur Kenntnis genommen haben, dass man nicht den Erlass fordern kann, mit dem man den Härtefall zur Regel machen möchte. Es gibt seit Februar dieses Jahres das Urteil des Landessozialgerichts Essen. Darin ist klar geregelt, weswegen es so nicht möglich ist und auch der Intention des Bundesgesetzgebers widersprechen würde.

So ist es auch unerheblich, wenn man auf andere Bundesländer verweist, weil sich unsere Landesregierung – das sollte klar sein – natürlich an die Rechtsprechung hält, die hier schon erfolgt ist. Das ist zu respektieren, und das haben die Grünen jetzt mit dem Änderungsantrag so zur Kenntnis genommen.

Wir haben in dem einen oder anderen Gespräch Erkenntnisse gewonnen, und mit ein bisschen mehr Zeit könnte man in der Zukunft mal sehen, ob man mit einem gemeinsamen Antrag da weiterkommt. Der Wille war da.

Auch wenn wir hier und heute dem Änderungsantrag der Grünen nicht zustimmen können, nehmen wir gern das Thema „Information des Landtags“ mit in die politische Arbeit auf. Wir halten genauso die fortlaufende Unterrichtung über Entwicklungen in der Sache für sinnvoll. Die NRW-Koalition wird sich auch da weiterhin für eine sachgerechte Lösung einsetzen.

Den Verweis von Frau Kapteinat, wir sollten uns jetzt endlich mal um die jungen Menschen kümmern, konnte ich nicht nachvollziehen, zumal sie bis jetzt in den Beratungen nicht damit auffiel, sich in der Sache so stark einzubringen. Da sollte man bei den Fakten bleiben.

Ich meine, der Erlass vom Mai dieses Jahres ging in die richtige Richtung. Die vollumfängliche Weiterleitung der Integrationspauschale 2019 ist ein klares Signal zur Unterstützung der Kommunen, und wir setzen uns auch für die Schließung der Förderlücke ein. Da sollten wir bei den Fakten bleiben. Diesen einen Satz hätten Sie sich also auch schenken können. Ansonsten habe ich das alles als sehr sachlich empfunden. – Danke schön.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Lenzen. – Als nächste Rednerin hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Kollegin Aymaz das Wort. Bitte sehr, Frau Abgeordnete.

Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Meine Vorrednerinnen und Vorredner haben es schon erwähnt: Viele Geflüchtete möchten von Anfang an in ihre Bildung investieren und sehen einen Schulabschluss, eine Ausbildung, Fortbildung oder auch ein Studium oft als eine große Chance an, ihre berufliche Perspektive hier bei uns zu verbessern.

Ein Teil von ihnen beginnt damit sehr früh, das heißt schon während des laufenden Asylverfahrens. In den ersten 15 Monaten des Verfahrens haben sie dabei auch Anspruch auf Grundleistungen für den Lebensunterhalt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Ist das Verfahren nach 15 Monaten aber nicht abgeschlossen, erhalten Asylsuchende normalerweise analog Leistungen nach SGB XII. Das sieht aber keine Leistungen für Studierende oder Auszubildende vor, sodass Asylsuchende während dieser Zeit weder BAföG noch Sozialleistungen erhalten.

Vor diesem Hintergrund müssen viele Betroffene das Studium oder die Ausbildung abbrechen, um überhaupt Leistungen zur Finanzierung des Lebensunterhalts erhalten zu können.

Ich finde, meine Damen und Herren, das ist eine absurde Situation; denn hier werden vor allen Dingen junge Menschen in die Perspektivlosigkeit gezwungen und es geht wertvolles Potenzial verloren.

(Beifall von Verena Schäffer [GRÜNE])

Es kann nicht sein, dass junge Menschen, die einen deutschen Schulabschluss, eine Ausbildung oder ein Studium anstreben, wegen einer Regelungslücke in der Finanzierung ihres Unterhalts davon abgehalten werden.

Vielleicht auch noch mal als Hinweis: Die Lösung dieser Frage ist nicht nur im Sinne der Betroffenen, sondern auch im Sinne der Sozialämter und Sozialbehörden, die hier ebenso nach einer schnellen Regelung rufen. Das war auch einstimmig die Aussage von Sachverständigen aus Wirtschaft und Wissenschaft, von Wohlfahrtsverbänden und der Flüchtlingsarbeit bei der Anhörung zu unserem Antrag am 18. Juni.

Später hat sich dann bei den Beratungen im Integrationsausschuss dargestellt, dass auch Sie, Herr Minister Stamp, aber auch die Fraktionen der CDU und der FDP sehr wohl diese Problematik sehen und anerkennen. Da gab es aber den Hinweis, dass eine Lösung auf Landesebene, das heißt eine Lösung per Erlasslage, wie es auch andere Länder wie Niedersachsen und weitere Länder gemacht haben, hier nicht möglich sei, weil das Landessozialgericht dazu ein Urteil gefällt und gesagt habe, dass das eine Aushöhlung der Bundesgesetzeslage sei.

Weil es uns, meine Damen und Herren, wirklich um die Sache geht, weil es uns darum geht, schnell eine Lösung dafür zu finden, dass viele, viele junge Menschen hier davon abgehalten werden, eine Ausbildung oder ein Studium zu absolvieren oder einen Schulabschluss zu erreichen, haben wir das zur Kenntnis genommen und dann auch einen Änderungsantrag eingebracht. In diesem Änderungsantrag geht es zentral darum, dass aus NRW ein Zeichen nach Berlin gesandt wird, damit dort endlich diese Regelungslücke gefüllt und hierzu eine Lösung gefunden wird.

(Beifall von den GRÜNEN)

Im Gegensatz zu meiner Kollegin Frau Wermer haben wir eben nicht den Eindruck, dass da eigentlich

schon alles im Gange ist. Ich weiß, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dazu einen Antrag im Bundestag in Berlin eingebracht hat. Ich weiß, dass auch die FDP da gerade einen Antrag im Verfahren hat, in dem gefordert wird, dass jetzt wirklich eine Regelung getroffen wird. Aber da bewegt sich nichts. Es wäre eine gute Gelegenheit, aus Nordrhein-Westfalen mit Annahme dieses Antrages jetzt ein klares Zeichen nach Berlin zu senden.

Ich nehme jetzt zur Kenntnis, dass Sie, die Kolleginnen und Kollegen von der FDP und der CDU, nicht dabei sein werden. Das finde ich traurig. Allerdings entnehme ich den Gesprächen, die wir ja gestern noch bis tief in die Nacht geführt haben, dass wir mit unserem Änderungsantrag und diesem Antrag überhaupt einen Prozess in Gang gesetzt haben und Sie weiterhin bereit sind, sich dieser Thematik zu widmen. Ich hoffe sehr, dass wir da gemeinsam in Zukunft eine Lösung finden können. Das wäre im Sinne aller jungen Menschen, die neu zu uns eingewandert sind und sich hier wirklich auch einbringen möchten und berufliche Perspektiven brauchen. Es wäre ein gutes, starkes Zeichen aus NRW nach Berlin.

Ich glaube, wir sollten dieses Land NRW nicht so kleinreden. Wir können hier wirklich mit guten Zeichen vorangehen und dafür sorgen, dass sich in Berlin etwas bewegt. Lassen Sie uns dazu im Austausch bleiben. Schade, wenn Sie unseren Antrag heute nicht mittragen. Aber wir sind offen, im Gespräch mit Ihnen zu bleiben, und hoffen vor allem auch, dass wir da noch gemeinsam eine Lösung finden können. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Aymaz. – Als nächste Rednerin hat für die Fraktion der AfD Frau Abgeordnete Walger-Demolsky das Wort. Bitte sehr, Frau Kollegin.

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Februar 2018 kam also ein Erlass: Die Versorgungslücke zu schließen würde bedeuten, die Härtefallregelung des § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB XII regelhaft anzuwenden, und dies widerspricht der Ausgestaltung. Das hinderte die Grünen nicht daran, am 16.06. dieses Jahres einen entsprechenden Antrag für so einen Erlass zu stellen. Gut, kann passieren.

In der Ausschusssitzung am 26.09. erklärte Staatssekretär Bothe sehr ausführlich, dass es gar nicht möglich sei, einen Erlass auf Basis dieses Urteils des Landessozialgerichts von Nordrhein-Westfalen zu machen. Am 30.10. wiederholte Minister Stamp das Ganze noch mal. Immerhin gestern waren die Grünen so weit, einen Änderungsantrag zu stellen. Das erinnert doch schon sehr an eine Showeinlage.

In diesem Änderungsantrag zeigen Sie, dass Sie die Rechtslage eigentlich nach wie vor nicht verstanden haben; denn Sie freuen sich ja, dass die Stadt Dortmund genau das jetzt tut, nämlich einen Ausnahmetatbestand zur Regel zu machen. Aber gut, Dortmund macht es halt.

(Berivan Aymaz [GRÜNE]: Haben Sie sich mit der Sache beschäftigt? Haben Sie nicht, oder? Aber egal!)

Ungeachtet unserer ablehnenden Haltung zur Ausbildungs- und Studienerlaubnis für einen Teil der Betroffenen, nämlich für den Teil mit geringer Bleibeperspektive, sehen wir natürlich auch die Unlogik, die diese Versorgungslücke entstehen lässt. Auch die Regierung aus CDU und SPD in Berlin wird es ja gesehen haben. Der FDP-Antrag liegt vor. Vielleicht spricht Frau Kapteinat mal mit ihren SPD-Kollegen in Berlin. Aber ich denke, da in Berlin ja die Personalquerelen in der CDU gelöst sind und man sich jetzt wieder mit inhaltlichen Punkten beschäftigen kann, wird der Bund sicher zu einer Lösung kommen. – Vielen Dank.

(Beifall von der AfD)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Walger-Demolsky. – Als nächster Redner hat Herr Minister Dr. Stamp für die Landesregierung das Wort. Bitte sehr, Herr Minister.

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach der geltenden Rechtslage kann es im Asylbewerberleistungsgesetz zu einer Versorgungslücke kommen. Das bringt nicht nur den Betroffenen in eine schwierige Lage, sondern ist auch wirtschafts- und integrationspolitisch unsinnig; denn wenn Flüchtlinge im Extremfall eine Ausbildung abbrechen, um die Versorgungslücke zu vermeiden, dann ist damit niemandem geholfen.

Aber, die Versorgungslücke, die Sie, meine Damen und Herren von den Grünen, in Ihrem Antrag so vehement anprangern, ist das Ergebnis der Anwendung des geltenden Rechts, und zwar des geltenden Bundesrechts. Deshalb gehört es zur Wahrheit dazu, dass wir eine rechtlich saubere und dauerhaft belastbare Lösung auf der Bundesebene brauchen, wenn wir diese Versorgungslücke schließen wollen. Darauf drängt diese Landesregierung seit dem ersten Tage.

Zur Klarstellung: Auch die Sachverständigenanhörung am 18. Juni hat nicht dazu geführt, dass wir unsere Auffassung ändern sollten. Die Sachverständigen haben sich im Schwerpunkt mit den integrations- und sozialpolitischen Auswirkungen der Versorgungslücke befasst. Damit haben Sie bei uns aber

offene Türen eingerannt. Da wurden die sprichwörtlichen Eulen nach Athen getragen; denn diese Erkenntnisse sind ja der Grund, warum sich diese Landesregierung hartnäckig für eine Gesetzesänderung auf Bundesebene einsetzt.

Was allerdings in der Anhörung fehlte, war eine ausführliche rechtliche Bewertung. Ein rechtlich gangbarer Weg wurde nicht aufgezeigt. Aber gerade dafür setzen wir uns als Landesregierung ein.

Bereits im März hat die Integrationsministerkonferenz den Bund mit einstimmigem Beschluss aufgefordert, die Versorgungslücke gesetzgeberisch zu schließen. Außerdem hat sich der Bundesrat mit diesem Thema im Juni befasst und ebenfalls den Bund gedrängt, die Versorgungslücke im Asylbewerberleistungsgesetz zu schließen. Beide Initiativen wurden auch von Nordrhein-Westfalen getragen und unterstützt.

Nur hat der Bund leider nicht gehandelt – ein blamables Bild, wenn ich das mal an dieser Stelle deutlich sagen darf.

Aber wir werden den Bund nicht aus seiner Verantwortung entlassen. Deswegen hat auf Initiative von Nordrhein-Westfalen eine Arbeitsgruppe der Länder jetzt aktuell einen konkreten Vorschlag zur Schließung der Versorgungslücke ausgearbeitet. Dieser Vorschlag verfolgt das Ziel, einen besseren Gleichklang zwischen Ausländerrecht und Sozialleistungsrecht zu erzielen. So sollen zum Beispiel Inhaber einer Ausbildungsduldung zukünftig nicht mehr von der Versorgungslücke bedroht sein.

Mit diesem Vorschlag erhält der Bund erneut unter aktiver Beteiligung von NRW eine Chance, die Versorgungslücke endlich nachhaltig zu schließen. Es ist, meine Damen und Herren, mittlerweile der dritte und hoffentlich letzte Versuch, dass Bundesminister Heil hier ein Signal bekommt, was er offensichtlich benötigt, um endlich zu handeln.

Meine Damen und Herren von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, es freut mich, dass auch Sie sprichwörtlich in allerletzter Minute hier eingesehen haben, dass wir eine rechtlich einwandfreie Lösung benötigen, die die Versorgungslücke dauerhaft schließt. Aber auch Ihr Änderungsantrag vom gestrigen Tag, mit dem Sie Ihren ursprünglichen Antrag modifizieren, ist nicht ganz zu Ende gedacht. Also kommen wir nicht auf einen gemeinsamen Nenner.

Der von mir betonte Gleichklang zwischen Ausländer- und Sozialleistungsrecht erfordert eine differenzierte Betrachtung der Frage, für welche Personengruppen die Förderlücke geschlossen werden muss. Personen aus sicheren Herkunftsstaaten können hiervon nicht profitieren.

Auch Ihre Forderung, die Landesregierung möge Kommunen mental und finanziell unterstützen, die Förderlücke einstweilen durch freiwillige Zahlungen

zu schließen, ist keine rechtssichere Lösung. Damit würden wir den Bund aus seiner gesetzgeberischen Verantwortung entlassen. Die Zeche müssten Land und/oder Kommunen zahlen, ohne dass wir derzeit absehen können, wann der Bund endlich eine Gesetzesinitiative auf den Weg bringen wird.

Ich bin aber gerne bereit – und will das ausdrücklich sagen –, Sie hier im Plenum oder auch im Integrationsausschuss zu informieren, wenn es auf Bundesebene einen Fortgang gibt. Ich hoffe, dass dies bald der Fall sein wird. Wir werden weiter am Ball bleiben und hoffen, dass es mit dem dritten Signal an Herrn Heil funktioniert.