Protocol of the Session on December 13, 2018

Sie haben bemerkt – obwohl das Parlament mitten in seiner Arbeit ist und Sie einen Teil unseres Abstimmungsprozederes erlebt haben –: Ihr Besuch ist dem Parlament eine große Ehre und zugleich eine große Freude.

Dieser Willkommensgruß gilt auch Ihren Begleitern: dem Generaldelegierten der flämischen Regierung in Deutschland – falls ich Ihren Namen jetzt völlig falsch ausspreche, sehen Sie es mir nach; des Flämischen bin ich leider nicht mächtig –, Herrn Botschaftsrat Koen Haverbeke sowie dem Europabeauftragten des flämischen Parlaments Herrn Dries Bergen. Ein herzliches Willkommen!

(Allgemeiner Beifall – Beifall von der Regie- rungsbank)

Im Namen des Präsidiums und des ganzen Hauses darf ich nochmals versichern, dass gute Nachbarschaft zwischen Ländern und Regionen von der Zeit lebt, in der wir auch persönliche Begegnungen zwischen Menschen in Verantwortung erleben dürfen, und von der Zeit, die wir wechselseitig investieren.

Die Verbindung unseres Landes mit seinen unmittelbaren Nachbarn hat einen ganz besonders hohen politischen Stellenwert und drückt sich in vielen persönlichen Begegnungen, sogar Freundschaften aus. Flandern ist uns dabei ein ganz besonders guter und vertrauter Partner. Wichtige Themen wie Migration und Integration, duale Ausbildung, Integration in den Arbeitsmarkt, Energiewende sowie intelligenter Transport verbinden uns. Manchmal merken wir aber auch, dass die Verkehrswege uns ein wenig trennen und wir noch mehr tun müssen. Deshalb schätzen wir Ihren Besuch heute im Parlament von NordrheinWestfalen so sehr.

Wir wünschen Ihnen, verehrte Gäste, Exzellenz, eine anregende Zeit in Nordrhein-Westfalen, gute Gespräche, die Sie hier im Haus führen werden, und ich bin sehr zuversichtlich, dass die guten freundschaftlichen Beziehungen zwischen Flandern und Nordrhein-Westfalen auch auf unserer parlamentarischen Ebene gefördert, vertieft und in diesem Sinne in Freundschaft fortgesetzt werden. Noch einmal: Herzlich willkommen!

(Allgemeiner Beifall)

Ich rufe auf:

2 Jugendkriminalität weiter effektiv bekämpfen

Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 17/4442

Wie Sie der Tagesordnung entnommen haben, ist heute eine Aussprache nicht vorgesehen.

Damit kommen wir sofort zur Abstimmung.

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 17/4442 an den Rechtsausschuss – federführend – und den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend zur Mitberatung. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll nach Vorlage einer Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses hier im Parlament erfolgen. Möchte jemand gegen die Überweisung stimmen? – Sich enthalten? – Beides ist nicht der Fall. Damit haben wir so überwiesen.

Ich rufe auf:

3 Förderlücke schließen: Ausbildung und Stu

dium für Asylsuchende in andauernden Asylverfahren ermöglichen

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/2145

Beschlussempfehlung und Bericht des Integrationsausschusses Drucksache 17/4131

Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/4568

Ich eröffne die Aussprache. Als erste Rednerin hat Frau Kollegin Wermer für die CDU-Fraktion das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Im Ausschuss haben wir schon klar die Punkte zum ursprünglichen Antrag besprochen, deshalb wollte ich mich heute eigentlich kurzfassen. Seit gestern liegt aber ein Änderungsantrag der Grünen vor, sodass ich etwas mehr dazu sagen muss. Eines vorweg: wir werden den Änderungsantrag ablehnen.

Die Grünen haben ursprünglich zur Lösung der sogenannten Ausbildungsförderlücke bei Gestatteten einen Erlass der Landesregierung gefordert. Dieser Erlass sollte besagen, dass per se ein Härtefall vorliegt. So würde ein Härtefall zum Regelfall, die Ausnahme also zur Regel. Diese Forderung wurde vom Landessozialgericht am 19. Februar 2018 konterkariert. Mit der Begründung des Gerichts wird klar, dass ein Erlass des Landes nicht möglich ist, da Erlasse – ich zitiere aus dem LSG-Beschluss – „von vornherein nicht geeignet sind, die bundesgesetzliche Regelung des § 22 SGB XII zu umgehen“.

Das haben jetzt bzw. gestern auch die Grünen eingesehen, allerdings nur für die rechtliche Komponente. Wir von der NRW-Koalition haben schon im

Ausschuss dafür plädiert, dass die sogenannte Ausbildungsförderlücke vom Bund geschlossen werden muss. Genau auf diesem Weg sind die Akteure dort. Das heißt, der vorliegende Änderungsantrag ist unnötig.

Die Integrationsministerkonferenz im März dieses Jahres hat einheitlich beschlossen, dass der Bund handeln muss. Auch im Bundesrat hat man sich am 8. Juni 2018 mit der Förderlücke befasst und gefordert, sie im Asylbewerberleistungsgesetz zu schließen. NRW unterstützt das. Auch das hat Minister Stamp im Ausschuss mitgeteilt.

Diesem Auftrag wird der Bund auch nachkommen. Schließlich haben die regierungstragenden Fraktionen von CDU/CSU und SPD ebenfalls eine Regelungsnotwendigkeit erkannt. Im Koalitionsvertrag steht dazu: „Die Zugangsvoraussetzung zu den ausbildungs- und berufsvorbereitenden Leistungen wollen wir vereinheitlichen“.

Sie sehen also, die Akteure handeln und sind nicht tatenlos. Gerne befürworte ich jedoch, dass wir im Ausschuss auf dem Laufenden gehalten werden.

Zum Schluss lassen Sie mich etwas zu Ihren Finanzvorschlägen sagen. Es ist schön, dass Sie indirekt bemerken, dass eine Übergangslösung nur zulasten der Kommunen gehen würde.

Die NRW-Koalition steht aber den Kommunen zur Seite, und wir unterstützen sie schon in vielerlei Hinsicht bei der Integration vor Ort. Dazu zählt die Weiterleitung der Integrationspauschale vom Bund in Höhe von 432 Millionen Euro. Dazu zählt auch der gestern auf gesetzliche Grundlage gestellte Asylstufenplan. Und nicht zu vergessen zählt dazu auch der 3+2-Erlass, der die Integration in den Arbeitsmarkt vereinheitlicht und erleichtert.

Zu guter Letzt ein paar Sätze zu Ihrer Forderung, das Land solle den Kommunen unter die Arme greifen, wenn es um das Asylbewerberleistungsgesetz geht. Oder besser noch: Wir sollten Kommunen zu freiwilligen Leistungen ermutigen.

Was wäre das für ein Signal? Erst gestern haben wir den Haushalt verabschiedet. Warum sollte NRW hier einen Alleingang machen, wenn doch der Bund eine einheitliche Lösung herbeiführt? Das Asylbewerberleistungsgesetz obliegt der kommunalen Selbstverwaltung. Wir sollten tunlichst die Finger davon lassen.

Es bleibt dabei, dass wir eine bundesweite und bundesgesetzliche Lösung brauchen. Im Ziel sind wir uns einig, aber in der Umsetzung sind die Unterschiede offensichtlich. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Wermer. – Als nächste Rednerin hat Frau Kollegin Kapteinat das Wort. Bitte sehr, Frau Abgeordnete.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Flüchtlinge sollen sich integrieren – ein Satz, der sicherlich bei den allermeisten von uns auf breite Zustimmung stößt. Wir haben einen Mangel an Auszubildenden im Handwerk – auch ein Satz, den sicherlich die allermeisten von uns unterstützen können.

Heute haben wir die Möglichkeit, etwas dagegen zu tun. Wir haben – wie Frau Kollegin Wermer eben schon gesagt hat – im Ausschuss darüber diskutiert. Ich hatte auch durchaus den Eindruck, dass es einen breiten Konsens gibt, dass diese Regelung so nicht haltbar ist, dass sie falsch ist und dass wir überlegen müssen, wie wir diesen jungen Menschen helfen können. Das gilt auch für die Handwerker und diejenigen, die kleine Betriebe haben, die vergeblich auf Auszubildende warten und ohnehin mit ihren Aufträgen kaum hinterherkommen, weil die Auftragslage im Moment so gut und das Personal so knapp ist.

Die tatsächliche Regelung stellt aber nicht nur ein Problem für diejenigen dar, die unmittelbar betroffen sind, also insbesondere die jungen Menschen, die sich integrieren wollen, die engagiert sind, die arbeiten wollen und gar nicht wissen, wie sie sich eine Basis schaffen können. Sie wollen nicht irgendwo jobben gehen, sondern eine vernünftige Ausbildung machen und für eine Perspektive arbeiten – eine Perspektive, die die allermeisten von Ihnen auch Ihren Kindern oder Enkelkindern empfehlen würden.

Die tatsächliche Regelung irritiert aber auch die vielen ehrenamtlichen Helfer, die nicht verstehen, warum etwas, das offensichtlich im Interesse der Allgemeinheit ist, nicht funktioniert und warum junge Menschen alleingelassen werden. Minister Stamp hat gestern noch in seiner Rede gesagt, dass er ein großes Interesse daran hat, denjenigen, die bereit sind, sich zu integrieren, zu helfen. Das glaube ich ihm auch, und das finde ich auch wirklich gut.

In der Antwort auf eine Kleine Anfrage sind Sie bereits auf die Verantwortung des Bundes eingegangen. Auch diese Einschätzung teile ich grundsätzlich. Die FDP hat im Juni dieses Jahres diesbezüglich einen Antrag in den Bundestag eingebracht. Anders als die Kollegin Wermer habe ich allerdings nicht das Gefühl, dass da besonders viel im Fluss ist.

Ich habe gestern nochmal ein bisschen gesucht. Ich habe aus dem Bundeskanzleramt, wo das angesiedelt ist, wo etwas passieren müsste, nichts lesen können. Ich habe nichts finden können, wo etwas kommt, wo Bewegung drin ist. Das ist der Grund, weshalb ich der Meinung bin, dass der Verweis auf

den Bund im vorliegenden Fall einfach nicht ausreichen darf, weil wir schon viel zu viel Zeit verloren haben und weil es um junge Menschen geht.

(Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

Das Urteil des Landessozialgerichts steht dem entgegen. Das würde ich genauso bewerten. Es ist auch durchaus nachvollziehbar, wobei es jedoch andere Landessozialgerichte gibt – das sollte nicht verschwiegen werden –, die anders geurteilt haben, die zum Beispiel Berlin und Schleswig-Holstein unterstützt und gesagt haben: Ja, tatsächlich ist das ein Härtefall. Es ist ein Härtefall, weil es eine massive Beeinträchtigung von einer kleinen Gruppe von Menschen ist, die so nicht nachvollziehbar ist.

Das hilft uns im vorliegenden Fall jedoch nicht. Aber wir haben Kommunen, die bereits versuchen zu helfen, Kommunen, die finanziell sowieso schon am Rande von dem sind, was ihnen irgendwie möglich ist, Kommunen, die es zum Teil deshalb nicht schaffen, freiwillige Leistungen irgendwie zu ermöglichen, weil es ihnen aufgrund der Haushaltslage nicht gestattet werden würde, weil die Bezirksregierung sagen würde: Das geht nicht.

Der Änderungsantrag der Grünen, der auch auf die Entscheidung des Landessozialgerichts eingeht und sagt, dass das nachvollziehbar ist, ist deshalb aus unserer Sicht absolut unterstützenswert. Er berücksichtigt dies, geht aber gleichzeitig darauf ein, dass die Kommunen diese Unterstützung benötigen.

Deswegen die Bitte, insbesondere an die Kollegen der FDP und der CDU: Gehen Sie noch mal in sich und überlegen Sie sich, ob Sie nicht doch versuchen wollen, die Kommunen in dem Bereich zu unterstützen, und letztlich nicht nur die Kommunen, sondern die vielen jungen engagierten Menschen, die es in kurzer Zeit geschafft haben, sich so gut einzubringen, dass es ihnen gelungen ist, einen Schulabschluss zu machen, die eine Ausbildung anstreben, die uns alle unterstützen wollen und die wir für ihr Engagement belohnen sollten. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Kapteinat. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der FDP Herr Kollege Lenzen das Wort. Bitte sehr, Herr Abgeordneter.

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir haben gerade bei den Vorrednern hören können, dass wir uns im Ziel weitgehend einig sind. Wir wollen uns auf Bundesebene dafür einsetzen, dass diese Förderlücken endlich geschlossen werden.

Gerade diejenigen, die wir dulden, für die der Arbeitsmarktzugang nicht generell ausgeschlossen ist, müssen diese notwendige Unterstützung erhalten, um zu einem qualifizierten Berufsabschluss zu kommen.

Die Problematik ist allen Beteiligten deutlich geworden. Das Asylbewerberleistungsgesetz sieht nach 15 Monaten den Bezug einer Leistung des Sozialhilferechts vor. Dort besteht aber ein Leistungsausschluss für förderfähige schulische, betriebliche oder hochschulische Ausbildung. Damit sollen die jeweiligen Leistungsbereiche von Sozialhilfe und Ausbildungsförderung abgegrenzt werden, was bei den meisten Fallkonstellationen auch sinnvoll ist.