Protocol of the Session on December 13, 2018

Ich bin aber gerne bereit – und will das ausdrücklich sagen –, Sie hier im Plenum oder auch im Integrationsausschuss zu informieren, wenn es auf Bundesebene einen Fortgang gibt. Ich hoffe, dass dies bald der Fall sein wird. Wir werden weiter am Ball bleiben und hoffen, dass es mit dem dritten Signal an Herrn Heil funktioniert.

Ich bin mir aber auch nicht zu schade, gegebenenfalls noch ein viertes Signal auszusenden. Allerdings finde ich: Aller guten Dinge sind drei. Vielleicht kann die Sozialdemokratie ja auch noch ein entsprechendes Signal nach Berlin entsenden. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Minister Dr. Stamp. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen mir zum Tagesordnungspunkt 3 nicht vor, sodass wir am Schluss der Aussprache sind.

Wir können zur Abstimmung kommen. Zunächst stimmen wir über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/4568 ab. Ich darf fragen, wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte. – Das sind die Abgeordneten der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und SPD. Gegenstimmen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU, der Fraktion der FDP und der Fraktion der AfD. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.

Ich rufe weiter den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachennummer

17/2145 auf. Der Integrationsausschuss empfiehlt in der Drucksache 17/4131, den Antrag abzulehnen, sodass ich zur Abstimmung über den Antrag selbst und nicht über die Beschlussempfehlung komme.

Ich darf fragen, wer dem Antrag so zustimmen möchte. –

(Heiterkeit)

Gegenstimmen? – Wer stimmt dem nicht zu? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU, der Fraktion der FDP und der Fraktion der AfD. Gibt es Enthaltungen? – Bei Enthaltung der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und SPD ist der Antrag Drucksache 17/2145 mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis abgelehnt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, da wir im Augenblick noch kein Ergebnis der namentlichen Abstimmung vorliegen haben, rufe ich gleich den Tagesordnungspunkt 4 auf. Vorher weise ich jedoch noch darauf hin, dass wir nach der Abstimmung zum Tagesordnungspunkt 4 das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Tagesordnungspunkt 1 bekanntgeben und zur Schlussabstimmung dort kommen werden.

Jetzt kommen wir erst einmal zu:

4 Häuslicher Gewalt entschieden entgegentre

ten – Unterstützung der Frauenhäuser in NRW stärken

Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 17/4463

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Fraktion der AfD dem Abgeordneten Röckemann das Wort. Bitte sehr.

Bald ist Weihnachten – auch in den Frauenhäusern. Stünde heutzutage Maria mit dem Jesuskind vor einem dieser Frauenhäuser – es würde ihnen vielerorts nicht aufgetan.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Frauenhäuser in Nordrhein-Westfalen sind drastisch überfüllt. Insbesondere die seit dem Jahr 2014/2015 anhaltende sogenannte Flüchtlingswelle trägt erheblich dazu bei.

(Es werden Gespräche im Plenarsaal geführt.)

Meine Herrschaften von der CDU, wenn Sie sich setzen würden, könnten Sie vielleicht auch zuhören. Macht ja nichts!

(Zuruf von Dr. Günther Bergmann [CDU])

Die durchschnittliche Auslastung der landesgeförderten Frauenhäuser lag im Jahr 2015 bei 79 % und im Jahr 2016 bei 83 % – Tendenz steigend.

Im Jahr 2015 wurden 3.800 Frauen in einem der landesweiten Frauenhäuser aufgenommen, während 4.700 Frauen im gleichen Zeitraum abgelehnt werden mussten. Diese Zahlen sind an sich schon erschütternd. Hinzu kommt jedoch, dass die Unterbringungsmöglichkeiten in aller Regel ausschließlich für Frauen gedacht sind. Frauen mit Kindern jedoch haben enorme Schwierigkeiten. Diese Schwierigkeiten sind umso größer, wenn die Frau ihren Sohn mitbringen möchte.

Stellen Sie sich einfach einmal folgenden Sachverhalt vor: Eine Frau und Mutter leidet unter der Gewalttätigkeit ihrer Partnerin. Gewalt kennt nämlich

kein Geschlecht, meine Damen und Herren. Dazu benötigen wir keine wirren Gender-Philosophien. Nun hat diese Frau eine Tochter und einen Sohn.

An dieser Stelle habe ich einen Hinweis für Frau Paul von den Grünen, die kürzlich Schlagzeilen machte, als sie vor Knecht Ruprecht warnte, der nach ihrer Ansicht psychische Gewalt verkörpere. Frau Paul, falls es Ihnen noch niemand gesagt hat: Bei Knecht Ruprecht handelt es sich um eine Fabelgestalt. Auch den Weihnachtsmann gibt es in Wirklichkeit nicht.

(Zuruf von der SPD: Jetzt hast du aber etwas gelernt!)

Was es hingegen leider tatsächlich gibt, ist importierte Migrantengewalt – auch gegen Kinder. Wissen Sie eigentlich, was an vielen Schulen los ist, seitdem arabische Machos dort das Revier markieren? Was es leider tatsächlich auch gibt, sind barbarische Praktiken wie die Genitalverstümmelung. Davon sind auch kleine Mädchen betroffen – mitten in NordrheinWestfalen. Und Sie befassen sich mit Knecht Ruprecht!

Zurück zu den Frauenhäusern: Eine Frau und Mutter entflieht also der gewalttätigen Lebensgemeinschaft. Meine Damen und Herren, wie Sie sehen, geht es auch, ohne Männer zu diskreditieren. Die Frau nimmt in diesem Fall die beiden Kinder mit und bittet um Aufnahme im Frauenhaus.

Während es noch relativ unproblematisch ist, Mütter mit Mädchen in den Häusern unterzubringen, sieht das bei Söhnen schon ganz anders aus. Söhne werden nur bis zu einem bestimmten Alter aufgenommen. Selbst dieses Alter variiert je nach Frauenhaus. Während die einen Häuser noch pubertierende Jungs aufnehmen, müssen die Söhne in anderen Häusern mit 15 Jahren wieder ausziehen. Das ist schon krass.

Mir stellt sich die Frage, woran das liegt. Zum einen dürfte es sicherlich an der Tatsache liegen, dass Jungen sich auf dem Weg zur Mannwerdung befinden. Allerdings ist jeder Junge anders entwickelt. Das ist auch ganz natürlich. Nicht jeder ist mit 15 eine testosterongesteuerte Mannmaschine, aus der bei der nächsten Gelegenheit der Macho herausbricht, meine verehrten Kollegen. Es gibt auch sanfte Typen – genau wie es Mädchen in der Pubertät gibt, die durchaus rabiat sein können.

Die Frauenhäuser sind in aller Regel nicht auf die Bedürfnisse von Müttern mit Söhnen zugeschnitten. Das ist übel. Denn was passiert, wenn die Söhne nicht mitkommen dürfen? Entweder geht die Frau ins Frauenhaus, und die Söhne kommen in die Obhut des Jugendamtes, oder die Frau kehrt mitsamt ihrem Sohn in die gewalttätige Situation zurück, aus der sie Zuflucht suchte. Da wünschen wir schon einmal frohe Weihnachten.

Dieser Zustand konterkariert doch den gesamten Sinn und Zweck von Frauenhäusern. Hier müssen wir ansetzen und Schutzstätten einrichten, in denen Mütter mit Söhnen Zuflucht finden können. Und vielleicht verstärkt sich in absehbarer Zeit sogar die Erkenntnis, dass es auch schutzbedürftige Männer gibt, die mit ihren Kindern Zuflucht vor häuslicher Gewalt suchen.

Stimmen Sie unserem Antrag doch bitte zu. – Schönen Dank.

(Beifall von der AfD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Röckemann. – Für die CDU hat nun Frau Abgeordnete Troles das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch wenn es sich ohne Zweifel um ein sehr wichtiges Thema handelt, verwundert der Antrag zum jetzigen Zeitpunkt doch. Vor nicht ganz 14 Tagen haben wir hier an dieser Stelle eine Aktuelle Stunde dazu gehabt. Wir waren schon sehr erstaunt darüber, dass heute dieser Antrag vorliegt.

Deshalb erinnere ich noch einmal daran, dass die NRW-Koalition als erste Landesregierung seit Langem für mehr Plätze in Frauenhäusern gesorgt hat. Dafür danke ich an dieser Stelle Frau Ministerin Scharrenbach ausdrücklich. Entsprechende Mittel wurden im Landeshaushalt 2019, im Landeshaushalt 2018 und im Nachtragshaushalt 2017 eingestellt.

In den nächsten Jahren werden mindestens 50 neue Frauenhausplätze entstehen. Darüber hinaus werden in Nordrhein-Westfalen neue Frauenhäuser mit innovativem Ansatz gebaut. Es soll nämlich im Rahmen des Wohnraumförderprogramms hier auch die Nutzung durch besondere Zielgruppen wie zum Beispiel Frauen mit heranwachsenden Söhnen ermöglicht werden. Auch dieses klare Bekenntnis zur Stärkung der Frauenhäuser in Nordrhein-Westfalen ist neu.

Meine Damen und Herren Abgeordnete der antragstellenden Fraktion, schon jetzt nehmen Frauenhäuser in Nordrhein-Westfalen Frauen mit Söhnen im Teenageralter auf. Mehr als die Hälfte unserer Frauenhäuser bietet diese Möglichkeit an. Einige Frauenhäuser nehmen sogar Jungen bis 17 Jahre auf.

Darüber hinaus gehört jeweils eine Erzieherin pro Frauenhaus zum festen Mitarbeiterinnenkreis. Damit wird die kompetente Betreuung von Kindern und Jugendlichen in dieser schweren Lebensphase sichergestellt. Denn Kinder in Gewaltbeziehungen sind immer mitbetroffen – ganz gleich, ob Jungen oder Mädchen.

Die allgemeine Frauenberatungsinfrastruktur erlebt durch die Politik der NRW-Koalition eine nachhaltige Stärkung. Das bedeutet, dass die Finanzierung langfristig sichergestellt ist und nun die inhaltliche Arbeit der Frauenhäuser im Fokus steht.

Wie Ministerin Scharrenbach bereits in der Aktuellen Stunde am 30. November 2018 mitgeteilt hat, wird die Landesregierung das gegenwärtige System demnächst mit einer landesweiten Bedarfsanalyse auf den Prüfstand stellen.

Im Januar 2019 wird die Bedarfsanalyse in Auftrag gegeben werden, um folgende Fragen zu beantworten: Ist das System auskömmlich? Reicht es auch in der Fläche aus? Brauchen wir mehr ambulante Beratungsstellen? Brauchen wir mehr stationäre Beratungsstellen?

Die ergebnisoffene Prüfung soll die Versorgungslücken aufdecken, damit wir diese zielgerichtet, schnell und effektiv schließen können – zum Wohl der Frauen und Kinder. Übergeordnetes Ziel dieser Analyse ist es, einen gemeinsamen Nenner für Nordrhein-Westfalen zu ermitteln und so die Arbeit aller Frauenhäuser systematisch zu verbessern.

Aus diesem Grund ist der vorliegende Antrag zum jetzigen Zeitpunkt überflüssig.

Der Überweisung werden wir zustimmen. Wir freuen uns auf die Diskussion im Ausschuss. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Frau Kollegin Troles. – Als nächste Rednerin hat für die Fraktion der SPD Frau Abgeordnete Blask das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir waren genauso überrascht wie Frau Troles, dass ein solcher Antrag von Ihnen nach den Haushaltsberatungen eingebracht wurde und jetzt in den Ausschuss überwiesen werden soll.

Ich erinnere die antragstellenden Fraktionen gerne daran, dass wir im letzten Plenum dazu eine Aktuelle Stunde hatten und meine Fraktionskollegin Anja Butschkau die Landesregierung in aller gebotenen Klarheit auf den bestehenden Handlungsdruck aufmerksam gemacht hat.