Schauen Sie sich doch einfach mal das Standardlastprofil – H0 nennt es sich – eines Haushaltskunden an. Sie werden feststellen, dass die höchste Last an einem Werktag um 20 Uhr erreicht wird, wenn also meist schon keine Sonne mehr scheint.
Am Ende verbleiben also die Zusatzkosten Ihrer neuen Subventionsidee. Ihre Ideen, liebe Grüne, und auch die Ideen von SPD, CDU und FDP werden jedoch untergehen – so, wie die DDR untergegangen ist. Denn irgendwann werden Sie keinen Dummen mehr finden, der Ihre Verschwendung bezahlen wird. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Das Wort „Bürokratieabbau“ in der Überschrift dieses Antrags ist auch schon das Beste daran.
Fakt ist doch, dass wir im Bereich der erneuerbaren Energien einen Förderdschungel vorfinden, der zu einer Beratungs-Armada geführt hat, die sehr gut davon lebt, Leuten durch diesen Förderdschungel zu helfen. Das heißt, wenn wir Bürokratieabbau im Bereich der Energiewende betreiben wollen, gilt es, den Förderdschungel auszumisten, und nicht neue Fördertöpfe aufzumachen, was Sie in Ihrem Antrag wieder fordern.
Bevor wir überhaupt über Förderungen von erneuerbaren Energien nachdenken, sollten wir vielleicht mal an etwas anderes denken: an den Abbau von staatlichen Belastungen, die es im Bereich der erneuerbaren Energien ebenfalls gibt. Wenn man überhaupt etwas Positives über die erneuerbaren Energien sagen kann, dann das: Sie ermöglichen es, eine dezentrale Energieversorgung aufzubauen. Genau das passiert derzeit de facto aber nicht, sondern wir leben im Wesentlichen mit Großanlagen, die mit sehr viel Steuergeld und Verbrauchergeld bezahlt werden.
Genau das passiert. Das wissen Sie doch. Das EEG ist eine gewaltige Umverteilungsmaschinerie, die natürlich mit dem Geld der Bürger bezahlt wird.
Wenn Sie schon Kleinprojekte fördern wollen, müssen Sie mal an etwas anderes herangehen. Es ist doch ein völliger Wahnsinn, dass zum Beispiel der
selbstproduzierte und verbrauchte Strom auch noch mit einer Abgabe belastet wird. Das ist doch Irrsinn! Das ist so, als würde ich zum Beispiel eine eigene Haushaltstätigkeit mit einer Einkommensteuer oder den von mir geernteten Apfel mit einer Mehrwertsteuer belasten. Genau das tun Sie hier.
Wenn wir anfangen würden, solche unsinnigen staatlichen Belastungen abzubauen, wäre solchen Kleinprojekten schon enorm gedient. Was wir sicherlich nicht brauchen, ist stattdessen ein neuer Fördertopf. Das ist linke Tasche, rechte Tasche, wie wir das längst kennen. Und das baut sicherlich keine Bürokratie ab. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Pretzell. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Dr. Stamp in Vertretung für Herrn Professor Dr. Pinkwart. Sie haben das Wort, Herr Minister. Bitte schön.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die verbesserte Nutzung des vorhandenen Dachflächenpotenzials für die Fotovoltaik ist der Landesregierung in der Tat ein großes Anliegen. Allein ein Blick aus den höheren Etagen der Gebäude dieser Stadt genügt, um zu sehen, wie viele Dächer noch unbestückt sind.
Auch die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache. Insgesamt sind in Nordrhein-Westfalen 251.679 Dachanlagen mit einer Spitzenleistung von 4.367 MW installiert. Das technische Potenzial von Dachflächen wurde vom LANUV für Nordrhein-Westfalen im Jahr 2013 ermittelt und beträgt 46,7 GW Spitzenleistung. Das heißt, das vorhandene Potenzial ist zurzeit nur zu etwa 9 % ausgenutzt.
Mieterstromprojekte sind in der Tat eine Möglichkeit, die vorhandenen Dachpotenziale besser auszunutzen. Auch wir sehen die Vorteile, die sich durch Mieterstromprojekte ergeben. Sie bieten einen Anreiz zum Ausbau der Fotovoltaik, insbesondere auf Mehrfamilienhäusern in den urbanen Zentren unseres Landes. Der Strom wird dort genutzt, wo er erzeugt wird, und Mieter und Vermieter profitieren als aktive Akteure von der Energiewende, wodurch die Akzeptanz gefördert wird.
Insbesondere die Akzeptanz ist uns ein wichtiges Anliegen; denn die Energiewende kann nur dann gelingen, wenn wir die Bürger mitnehmen und sie daran teilhaben können. Von daher stehen wir Mieterstromprojekten durchaus aufgeschlossen gegenüber.
Der Entschließungsantrag der Länder Berlin und Thüringen zur Einbeziehung der urbanen Zentren in die Energiewende hebt also zu Recht die wichtige
Rolle von Mieterstromanlagen und Quartierskonzepten hervor. Allerdings geht er in einigen Punkten über die Thematik „Mieterstrom“ hinaus und stellt damit sachfremde Bezüge her.
Er enthält zum Beispiel Aussagen bezüglich der Notwendigkeit, den Einspeisevorrang für erneuerbare Energien auch im Redispatch – das sind kurzfristige Änderungen bei den Kraftwerksauslastungen – und bei der Durchführung von Einspeisemanagementmaßnahmen zu erhalten. Dies berührt Diskussionspunkte, die momentan im Rahmen der Trilogverhandlungen, die auf EU-Ebene zur Strommarktverordnung geführt werden, noch nicht abgeschlossen sind.
Bezüglich des Programms progres.nrw ist anzumerken, dass dieses vor der Verabschiedung des Mieterstromgesetzes auf Bundesebene eingeführt worden ist, um gerade die bestehende Lücke in der Mieterstromförderung zu schließen. Die Lücke wurde nun mit dem Bundesmieterstromgesetz geschlossen und progres.nrw vor diesem Hintergrund eingestellt. Daher sehen wir eine Wiedereinführung des Programms als nicht notwendig an. Es geht vielmehr darum, die Regelungen auf Bundesebene zu verbessern, um Mieterstromprojekte voranzubringen und ihren Zugang zur Förderung zu erleichtern.
Lassen Sie uns bei aller Diskussion um Mieterstromprojekte jedoch eines nicht vergessen: Neben den regulatorischen Rahmenbedingungen sind es vor allen Dingen grundlegende Informationen, die eine wichtige Rolle bei der Ausschöpfung des Potenzials spielen – grundlegende Informationen über die Fotovoltaik an sich und über das Potenzial an Dachflächen.
Hier wollen wir durch die Veröffentlichung des landesweiten Solarkatasters Ende dieses Jahres Abhilfe schaffen; denn dadurch kann für jedes Dach ein Überblick über eine mögliche Auslegung der Anlage und mithilfe des Wirtschaftlichkeitsrechners ein Überblick über die wirtschaftlichen Aspekte gewonnen werden. Vorhandene Potenziale sollen so sichtbar und Informationsdefizite abgebaut werden. Auch das bildet eine Basis für die Umsetzung von Mieterstromprojekten. – Vielen Dank.
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 17/3797 an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Landesplanung – federführend –, an den Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz sowie an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und
Wohnen. Die abschließende Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt dem zu? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – Beides ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag Drucksache 17/3797 einstimmig so überwiesen.
Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich stelle Ihnen heute wieder einen ausgemachten Sachantrag vor. Ich hoffe, dass wir über dieses Thema in der gebotenen Sachlichkeit diskutieren können und Sie uns hier nicht – ähnlich wie beim letzten Mal – mit emotional aufwühlenden Anekdoten aus Ihrem Leben belangen.
Die sachliche Ebene zu verlassen, ist vielleicht eine sehr gute Methode. Das ist auch schon lange und oft so praktiziert worden: „Alles Gescheite ist schon gedacht worden …“ Selbst dieser Satz ist nicht von mir, sondern von Goethe. Daher: Das kennt man.
Wie hat man sich dem damals genähert? Ich möchte Sie da an den sogenannten sokratischen Dialog oder die sokratische Methode erinnern, nach der man die Dinge wieder rationalisiert und anhand von Daten und Fakten diskutiert, nicht anhand von Emotionen oder persönlichen Anekdoten. Man kennt immer jemanden, der mal irgendwas von einer Tante gehört hat. Alles schön und gut! So funktioniert Populismus. Aber schon die alten Griechen hatten eine Antwort darauf, und das war der sokratische Dialog.
Genau darauf zielt auch mein Antrag ab. Mein Antrag sieht vor, Zahlen, Daten und Fakten zu erheben, und zwar zum Thema „sexuell übertragbare Erkrankungen“. Hier gibt es nur sehr eingeschränkte Meldepflichten. Das geschieht anonym. Das hat sich bewährt, und das ist gut. Meldepflichten sehe nicht nur ich vor, sondern auch viele andere aus verschiedenen Fachgesellschaften sprechen sich dafür aus.
Wir hatten erst vor Kurzem eine Anhörung, in der sich das Robert Koch-Institut und andere dafür ausgesprochen haben, anonyme Laboratoriumsmeldepflichten für verschiedene sexuell übertragbare Krankheiten einzuführen – eine genaue Auflistung entnehmen Sie dem Antrag –, um überhaupt auf einer Datengrundlage diskutieren und beurteilen zu
können: Wie funktionieren die vielen guten Angebote und Aufklärungskampagnen, die es jetzt schon in diese Richtung gibt?
Es ist schwer, diese Dinge zu evaluieren, wenn wir keine vernünftige Datengrundlage haben. Genau deshalb bitte ich Sie, diesem Antrag zustimmen, damit wir eben eine vernünftige Grundlage bekommen, auf der wir diskutieren können. Sie erinnern sich: Auch im letzten Plenum habe ich Sie schon an vergleichbarer Stelle darum gebeten, dass wir die Daten bitte so erheben, dass wir überhaupt darüber diskutieren können. Das ist ein erneuter Versuch.
Ich lasse diesen Antrag extra an den Ausschuss überweisen, damit wir das, wenn Sie irgendwelche Kommafehler gefunden haben – mit was auch immer Sie im Regelfall kommen –, noch besprechen können. Sie können auch gerne einen Entschließungsantrag dazu einbringen. Alles schön und gut, Hauptsache Sie leisten dieser Idee Folge bzw. denken mit mir noch einmal neu, wenn Sie andere Anstöße dazu haben.
Ich freue mich darauf, mit Ihnen im Ausschuss zu diskutieren, und hoffe, dann weiter in aller Ernsthaftigkeit mit Ihnen darüber sprechen zu können. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der heute zur Debatte stehende Antrag wundert mich etwas, weil wir erst Anfang September eine Expertenanhörung zu sexuell übertragbaren Infektionen hatten; darauf sind Sie auch schon eingegangen, Herr Dr. Vincentz. Aus dieser Expertenanhörung habe ich nicht die Essenz mitgenommen, dass mehr dokumentiert und gemeldet werden soll, sondern dass Prophylaxe der Schlüssel zur Verminderung und zur Vermeidung solcher Infektionen ist. Daher fehlt mir heute das Verständnis für die AfD, in diesem Rahmen zu dem Thema nachzulegen.
Ihr Antrag basiert, wie Sie auch selbst angeben, auf einer Forderung, die Viviane Bremer von der Abteilung für Infektionsepidemiologie des Robert Koch-Instituts im „Deutschen Ärzteblatt“ vom 30. Juli 2012 erhoben hat. Das Robert Koch-Institut – Sie haben es eben auch erwähnt – war zu der eingangs genannten Anhörung eingeladen und hat eine schriftliche Stellungnahme abgegeben. Darin wird die Forderung nach einer erweiterten Meldepflicht nicht wiederholt. Es wird lediglich verschiedentlich darauf hin
gewiesen, dass aufgrund der nicht vorhandenen Meldepflicht keine belastbaren Zahlen zu Neuinfektionen genannt werden können.
Auf die Frage, welche Strategie für wichtig und notwendig gehalten wird, um die Zahl der Neuinfektionen zu reduzieren, wird zuallererst auf den Ausbau der Prävention für spezifische Zielgruppen und die Allgemeinbevölkerung hingewiesen. Bei dieser Prioritätensetzung sind wir ganz beim Robert Koch-Institut. Das möchte ich an dieser Stelle für die NRWKoalition unterstreichen.
Auch der Vertreter der Ruhr-Universität Bochum antwortete auf die Frage, welche Entwicklungen und Herausforderungen er für die Gesundheitsprävention in diesem Bereich sehe, mit der Forderung nach Ausbau der Präventionsarbeit. Er fügte noch hinzu, dass Studien zum Sexualverhalten, zum Sexualrisikoverhalten, zu Mechanismen der Risikokompensation im Bereich sexuell übertragbarer Infektionen und zu Sexualpraktiken benötigt werden, um eine adäquate Risikoanalyse durchführen zu können.