Protocol of the Session on October 12, 2018

Zu einer ausgeweiteten Meldepflicht auch von diesem Sachverständigen kein Wort.

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Dr. Vincentz?

Bitte schön, Herr Dr. Vincentz.

Eine Frage an Sie: Wenn Sie das folgerichtig wiedergeben, dann sagen Sie, dass es neue Studien zu diesem Thema geben muss. Müssen für Studien nicht erst die Zahlen, Daten und Fakten erhoben werden? Deutet nicht das Robert Koch-Institut exakt darauf hin, dass wir mit der aktuellen Meldemethode eben keine belastbaren Daten bekommen, die wir mit einer Meldemethode erhalten könnten?

Ich habe das Robert Koch-Institut an dieser Stelle etwas anders verstanden. Ich gehe aber davon aus, dass wir das im zuständigen Fachausschuss noch in der Tiefe diskutieren werden. Dann können wir uns gerne fachlich noch einmal austauschen und vielleicht an den Punkt anknüpfen. Dafür baue ich gerne eine Brücke.

Im Bereich von HIV haben wir gute Erfahrungen mit der Fokussierung auf die Vorbereitung gemacht. Nachdem die Zahl der HIV-Erstinfektionen in NRW von 2011 bis 2015 zugenommen hatte, zeigte sich 2016 ein leichter Rückgang.

Die bestehenden Präventionsbemühungen im Bereich HIV und Aids müssen fortgesetzt werden, um einen Anstieg der niedrigen Neuerkrankungszahlen zu vermeiden bzw. um diese weitere reduzieren zu können. Es gilt, Test- und Beratungsangebote auszubauen und weiterzuentwickeln. Lassen Sie uns diesen guten Weg auf weitere sexuell übertragbare Infektionen ausweiten.

Für eine erfolgreiche Therapie wie auch zur Reduzierung von Ansteckungsrisiken ist es wesentlich, einen frühen und niedrigschwelligen Zugang zum Hilfesystem zu schaffen und gegebenenfalls natürlich auch Ängste der Betroffenen abzubauen. Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer, Aufklärung ist aus unserer Sicht das A und O.

Eine letzte Bemerkung erlauben Sie mir bitte noch, bevor ich zu meinem Fazit komme. Eine erweiterte Meldepflicht hat bisher von 16 Bundesländern in Deutschland nur ein einziges, nämlich Sachsen. Neben HIV und Syphilis muss dort zum Beispiel auch Gonorrhoe, also Tripper, gemeldet werden. Auch insofern kann ich für Nordrhein-Westfalen im Ländervergleich keinen Zugzwang erkennen.

Der Schlüssel zum Erfolg liegt nicht in einer vermehrten Dokumentation, sondern in erster Linie in der Prävention. Hier setzen wir an, und hier bauen wir aus. Das können wir gerne im Zuge der weiteren Beratungen im federführenden Ausschuss vertiefen, obwohl ich abschließend noch einmal anmerken möchte, dass wir das bereits im Zuge der Anhörung und der damit einhergehenden Diskussion hätten klären können. Wie gesagt, der Ausschuss folgt. Dort werden wir uns sicherlich in der Tiefe noch einmal damit auseinandersetzen. – Danke.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Hagemeier. – Nun spricht Herr Yüksel für die SPDFraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ihr Antrag hat schon einen etwas längeren Vorlauf. Die SPDFraktion hatte am 16.03. einen Bericht vom MAGS angefordert, den wir dankenswerterweise am 29.03. im Ausschuss entgegennehmen und kurz beraten konnten.

Auf der Grundlage des Berichts haben wir am 05.09. eine Anhörung durchgeführt; Herr Hagemeier hat bereits darauf hingewiesen. Die Auswertung dieser Anhörung folgt noch. Am 31.10. werden wir die Anhörung vom 05.09. auswerten. Dann müssen wir daraus Handlungsoptionen – jeder für sich selbst – ableiten. Aus dieser sehr interessanten Anhörung haben wir schon alle mitnehmen können, dass da Handlungsbedarf herrscht.

Das war wirklich eine sehr wichtige Anhörung, weil wir in Nordrhein-Westfalen eine erschreckende Zunahme an sexuell übertragbaren Infektionen haben. Wir sprechen immer von Erkrankungen. Aber wenn man weiß, dass 80 % der sexuell übertragbaren Infektionen symptomlos oder unspezifisch vonstattengehen, dann sehen wir, wie wichtig der Bereich der Prophylaxe und der Prävention ist.

Wir werden Gelegenheit haben, die Anhörung am 31.10. auszuwerten und können dann genau schauen, welche Handlungsstränge wir benötigen. Es kann nicht eine Maßnahme sein, sondern es muss ein ganzes Paket an Maßnahmen sein.

Herr Laumann, ich weiß, dass Sie das Zentrum für Sexuelle Gesundheit und Medizin in Bochum von Herrn Professor Dr. Brockmeyer besucht haben und von dem Zentrum und seiner Arbeit sehr angetan waren. Wenn wir aber das Thema ernst nehmen und sagen: „Wir wollen, damit es nicht kommt zum Knackse, investieren in die Prophylaxe“, dann müssen wir landesweit und flächendeckend Zentren für sexuelle Gesundheit aufbauen.

Ich kann Ihnen jetzt schon ankündigen: Die SPDFraktion wird zu diesem Haushaltstitel Gelder beantragen. Wenn wir es ernst meinen, müssen wir uns parteiübergreifend darüber verständigen, dass da mehr getan werden muss als bisher. Es kann nicht sein, dass so innovative Zentren wie das Zentrum für Sexuelle Gesundheit und Medizin in Bochum im September mit 400.000 Euro Miesen dasteht und eigentlich keinerlei Tests mehr durchführen kann, weil einfach das Geld dafür nicht vorhanden ist. Bei diesem Thema darf es nicht am Geld scheitern.

(Beifall von der SPD)

Ansonsten glaube ich, dass wir in der Anhörung ganz viele Hinweise bekommen haben. Ich bin da ganz bei Ihnen.

Wir müssen tatsächlich sehr intensiv über die anonymisierten Meldungen diskutieren. Wir brauchen eine vernünftige Datenbasis und Datenlage, damit wir wissen, wo wir dann auch Interventionsmöglichkeiten schaffen können; denn wenn wir bei diesem Thema nur im dunklen Raum stochern, wäre das der Dimension, mit der wir uns da konfrontiert sehen, überhaupt nicht angemessen. Deshalb sage ich: Lasst uns das gemeinsam am 31.10. machen und schauen, welche Handlungsoptionen wir daraus ableiten können.

Herr Minister, wer den Mund spitzt, der muss dann auch pfeifen. Ich bin gespannt, inwieweit Sie sich dann den Haushaltsanträgen der SPD oder auch der anderen Fraktionen stellen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Yüksel. – Nun spricht für die FDP-Fraktion Frau Schneider.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben jetzt schon viel von der Anhörung zum Thema „sexuell übertragbare Erkrankungen“ gehört. Ich habe an dieser Anhörung teilgenommen. Keiner der anwesenden Experten hat eine erweiterte Meldepflicht gefordert. Da ging es um andere Aspekte.

Wir brauchen einerseits mehr Prävention durch individuellen Schutz oder durch Impfung, andererseits müssen Menschen möglichst früh erfahren, dass sie infiziert sind.

Zur Prävention: Immer noch gelten der Gebrauch von Kondomen und ein risikobewusstes Verhalten als bester Schutz vor Übertragung. Kondome können vor einer Infektion mit den verschiedenen sexuell übertragbaren Erregern schützen und sind nicht, wie zum Beispiel die Präexpositionsprophylaxe, kurz PrEP, nur auf HIV ausgerichtet. Selbst wenn PrEP für bestimmte Zielgruppen ein sinnvoller Schutz sein kann, zeigt dies aber auch: Wir dürfen nicht darauf verzichten, weiterhin die Verwendung von Kondomen zu propagieren.

Mit der HPV-Impfung haben wir zudem einen effektiven Schutz vor Infektionen mit Humanen Papillomaviren. Ich freue mich sehr, dass mit der STIKOEmpfehlung jetzt endlich die Kostenübernahme durch die Krankenkassen auch für Jungen gesichert ist.

(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Die FDP-Fraktion hat dies bereits vor knapp zwei Jahren hier gefordert. Jetzt müssen wir aber schauen, dass wir die jungen Männer überhaupt erreichen, weil ihnen in der Regel Anlässe für Arztbesuche fehlen. Daher sollten wir überlegen, ob hier eine Verknüpfung mit der J1-Untersuchung und einem Einladungswesen sinnvoll ist oder wie wir in diesem Bereich weiterkommen.

Nun möchte ich auf den zweiten wichtigen Aspekt zu sprechen kommen, nämlich die Tests. Wer nicht weiß, dass er infiziert ist, gefährdet seine Sexualpartner, aber auch sich selber. Nur wer von einer Infektion weiß, kann sich auch behandeln lassen, sein Sexualverhalten entsprechend anpassen und so die Infektionskette durchbrechen. Deshalb brauchen wir frühzeitige Tests.

Gerade Menschen mit einem stärker risikobehafteten Sexualverhalten sollten sich regelmäßig testen lassen. Dazu gibt es bereits gute Ansätze. Mit der Zulassung der HIV-Selbsttests haben wir endlich ein niedrigschwelliges sehr gutes Angebot auch für die

Menschen, die sich nicht vor einem Arzt oder vor einer Beratungsstelle offenbaren möchten.

WIR, Walk In Ruhr, das Zentrum für Sexuelle Gesundheit und Medizin – wir haben es gerade gehört –, bietet zum Beispiel auch über Onlinerisikotests und eine anonyme Partnerbenachrichtigung Anstöße, die dazu bewegen, einen STI-Test durchzuführen.

Es gibt aber auch noch Defizite, beispielsweise hinsichtlich der Vergütung für Aufklärungsgespräche beim etablierten Chlamydien-Screening für junge Frauen oder der Kostenübernahme bei Vorsorgeuntersuchungen auf Chlamydien auch für junge Männer.

Unser Ziel muss es jedenfalls sein, die Testmotivation zu erhöhen. Erweiterte Meldepflichten könnten diese Bereitschaft – ein psychologischer Effekt – durchaus eher reduzieren als fördern. Selbst anonyme Meldungen können Befürchtungen wecken, auch wenn diese in der Praxis überhaupt nicht begründet sind.

Es sprechen aber ebenso praktische Gründe gegen erweiterte Meldepflichten. So würden die Meldungen vor allem den öffentlichen Gesundheitsdienst belasten, da sie einzeln erfasst werden müssten. Dabei sind die Gesundheitsämter bereits heute personell sehr beansprucht.

(Dr. Martin Vincentz [AfD]: Was ist mit der Di- gitalisierung?)

Diese Ausführungen zeigen, dass es viele Ansätze zur Bekämpfung sexuell übertragbarer Infektionen gibt. Erweiterte Meldepflichten brächten uns dabei jedoch nicht weiter, vielmehr wäre das Gegenteil der Fall.

Die NRW-Koalition aus Christdemokraten und FDP hat für den kommenden Haushalt einen deutlich erhöhten Etat bereitgestellt, um die zielgruppenspezifische Prävention zu stärken und die Testmotivation zu erhöhen. Diesen Weg sollten wir weitergehen. – Ich danke Ihnen.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Frau Schneider. – Für die grüne Fraktion spricht nun Herr Mostofizadeh.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Schneider hat in Ihrer Rede aus meiner Sicht, bis auf den letzten Punkt, alle wesentlichen Dinge benannt, die zu diesem Thema zu sagen sind. Auch der Kollege der CDU hat die wesentlichen Aspekte vorgetragen, die in der Anhörung zum Tragen gekommen sind. Insofern finde ich diesen Antrag schlicht überflüssig, wobei ich konstatieren muss,

(Widerspruch von der AfD – Andreas Keith [AfD]: Jetzt konstruieren Sie wieder was!)

dass Sie sich immerhin für anonymisierte Meldepflichten entschieden haben und von einer Namensnennung absehen wollen.

Der Schwerpunkt lag bei allen Sachverständigen – so habe auch ich das wahrgenommen – auf Prophylaxe und Aufklärungsarbeit. Wir haben uns in dieser Woche auch noch mehrfach bei Instituten nachversichert, insbesondere bei der Deutschen AIDS-Hilfe, die einen ganz wesentlichen Beitrag zur Ausklärungs- und Sensibilisierungsarbeit beiträgt.

Deswegen ist auch das, was Herr Kollege Yüksel gesagt hat, richtig. Wir müssen das Bochumer Zentrum für Sexuelle Gesundheit und Medizin stärken, aber auch andere Zentren, die in dieser Weise tätig werden. Ob das immer im gleichen Setting geschehen muss, muss man jeweils fachlich vor Ort entscheiden. Jedenfalls ist das, was in Bochum gemacht wird, vorbildlich. Insofern liegt darauf auch der Schwerpunkt.

Richtig ist: Wenn wir Meldepflichten einführen, müssen die Daten trotz Digitalisierung erfasst werden, und es muss einen Nutzen haben. Den Mehrnutzen sehe ich bei den von Ihnen genannten Punkten aber nicht.

Ich möchte noch zwei Hinweise geben: Was die Chlamydien-Studien angeht, reichen die Daten aus meiner Sicht aus, um entsprechend zu handeln.

(Zuruf von Dr. Martin Vincentz [AfD])