Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will, bevor ich auf den Antrag der Grünen eingehe, kurz ganz grundsätzlich eines vorwegschicken. Für die Verkehrspolitik der NRW-Koalition gilt: Wir setzen uns für eine unideologische und anreizorientierte Politik ein, die keinen Verkehrsträger benachteiligt, weder Auto noch Fahrrad noch ÖPNV, und die Entscheidung über die Nutzung des Verkehrsmittels dem Nutzer selbst überlässt.
weil das nämlich nicht Ihre Haltung war und ist. Das muss ich an dieser Stelle einmal ausdrücklich sagen.
Wir sehen im Übrigen – insofern stimmen wir dem Antrag der Grünen durchaus zu – in den Pendlerverkehren einen zentralen Ansatzpunkt, um zu einer verkehrlichen Entlastung beizutragen. In diesem Kontext wäre es wünschenswert, wenn wir mehr Menschen zum Umstieg auf das Rad oder auch den ÖPNV bewegen könnten. Wir haben im Übrigen die Mittel für den Radwegebau und die ÖPNV-Förderung in NRW vor diesem Hintergrund nicht etwa reduziert, sondern bewusst aufgestockt.
Ja, finanzielle Anreize, etwa in Kombination mit der Anschaffung leistungsstarker, aber eben auch teurer Elektroräder, können ein zusätzliches Argument sein. Grundsätzlich wollen wir uns der Idee einer mittelbaren oder unmittelbaren Förderung daher überhaupt nicht verschließen.
Freilich sind die Hürden, die solchen Instrumenten entgegenstehen, groß. Das ist schon angesprochen worden. Sie nennen sie in Ihrem Antrag selbst – etwa, indem Sie sehr zu Recht feststellen, dass ein Sachlohn im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst im Augenblick nicht vorgesehen ist und – das ist die wirklich entscheidende Aussage – sich die Tarifparteien bislang auch ausdrücklich dagegen sperren, meine Damen und Herren.
Tatsächlich sind die Regelungen in Hessen und Baden-Württemberg eben nicht eins zu eins auf Nordrhein-Westfalen übertragbar. Im Gegensatz zu Hessen gehört Nordrhein-Westfalen der Tarifgemeinschaft der Länder an, und in Baden-Württemberg führt die Einführung des Jobrades bei den Beamtinnen und Beamten zu einer Besserstellung dieser Berufsgruppe gegenüber den Tarifbeschäftigten und damit zu einer massiven Ungleichbehandlung innerhalb der Mitarbeiterschaft.
Diese Hürden haben – nicht ganz überraschend – bislang übrigens auch andere Bundesländer davon abgehalten, entsprechende Modelle einzuführen.
Eine Lösung, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, haben auch Sie nicht. Im ersten Punkt Ihres Antrags – ich habe mir das genauer angesehen – wollen Sie die Landesregierung auffordern, „nach rechtlichen Möglichkeiten zu suchen, wie das Land NRW seinen Beschäftigten ein kostenloses Jobticket zur Verfügung stellen kann“.
Im Lichte und in Kenntnis der geschilderten Rahmenbedingungen das Thema der Landesregierung ohne einen echten eigenen Lösungsvorschlag vor die Füße zu werfen, ist keine seriöse Oppositionsarbeit.
Wir setzen dagegen auf pragmatische Lösungen. In einer Vielzahl von Dienststellen der Landesverwaltung gibt es bereits Jobticket-Angebote. Wir unterstützen die Landesregierung ausdrücklich in dem Bemühen, dies auch noch auszuweiten. Uns scheint das ein sinnvoller Weg zu sein – vor allen Dingen, weil er praktikabel ist.
Der Antrag der Grünen soll in den Ausschuss überwiesen werden. Das begrüßen wir ausdrücklich, weil wir durchaus sehr gespannt sind, welche konkreten Lösungsansätze uns die Grünen vorlegen werden.
Genauso deutlich sage ich aber auch bereits an dieser Stelle: Die Wege von Hessen und Baden-Württemberg lehnen wir klar ab. Einem System, das zugunsten im Augenblick noch völlig unbestimmter verkehrs- und umweltpolitischer Effekte Ungleichbehandlungen in diesem Ausmaß zwischen einzelnen
Berufsgruppen in Kauf nimmt oder gar den öffentlichen Dienst gegenüber anderen Beschäftigten einseitig bevorzugt, werden wir in keinem Falle zustimmen. – Vielen Dank.
Danke schön. – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben ja schon eine fortgeschrittene Stunde. Irgendwie finde ich einen solchen Antrag auch knuffig. Er hat ein bisschen etwas von „Herr der Ringe“; denn man braucht dafür jede Menge Fantasie.
Wir haben bundesweit ungefähr 30 Millionen Benzin- und 15 Millionen Dieselfahrzeuge. Wenn wir davon ausgehen, dass unsere Landesbediensteten in Nordrhein-Westfalen zu zwei Dritteln mit dem Pkw zur Arbeit kommen, reden wir von ungefähr 100.000 Dieselfahrern.
Diese sind jetzt durch Fahrverbote in unseren Innenstädten bedroht und sehen sich auch mit einem enormen Wertverfall ihrer Fahrzeuge konfrontiert.
Man könnte also neben der ganzen Ideologie eventuell auch einmal die Fürsorgepflicht für Landesbedienstete ins Auge fassen, anstatt andauernd aktiv Vermögen zu zerstören.
Wir kommen zum Thema „Jobrad analog zum Dienstwagenprinzip“. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Die meisten Arbeitgeber … Sie haben das im Antrag auch angesprochen: Man kann es machen. Einige tun es auch. Aber wer kommt denn eigentlich in den Genuss von Dienstwagen? Das ist die Führungsetage, oder es sind die Außendienstler.
Mit ein bisschen Fantasie kann ich mir noch vorstellen, dass der eine oder andere aus der Führungsetage mit dem Fahrrad zur Arbeit kommt, wenn es räumlich passt. Bei Außendienstlern fehlt mir da wirklich Ihre Fantasie.
Die Steuervorteile fallen natürlich auch wieder ins Gewicht; denn – meine Güte – dem Land entgehen dadurch auch wieder Steuermittel. Dementsprechend kann man auch nicht von „kostenneutral“ reden.
Man muss auch bedenken, dass noch enorme administrative Aufgaben regelmäßig dazukommen, beispielsweise die Pflege der Leasing- oder Kaufverträge, die Wartung oder vermeintliche Unfälle oder Diebstähle. Diese ganzen Dinge werden nämlich normalerweise in der privaten Zeit erledigt. Wenn wir diese Verantwortung jetzt auf den Dienstherrn abwälzen, kommen wir wieder zu enormen Kosten bei der ganzen Sache. Uns fehlt einfach die Fantasie, hier von „kostenneutral“ zu reden.
Das kostenlose Jobticket ist auch wieder so eine Sache. Nehmen wir einmal an, nur 100.000 unserer Landesbediensteten würden es in Anspruch nehmen. Bei einer realistischen Kostenkalkulation der Ticketpreise kämen wir auf eine monatliche Belastung von ungefähr 5 Millionen Euro. Das heißt: Per annum fallen wir hier 60 Millionen Euro an, die noch zusätzlich erwirtschaftet werden müssen.
Vielleicht habe ich es im Antrag ja auch überlesen. Aber ich habe nirgendwo eine Gegenfinanzierung dieser enormen Summen feststellen können.
Des Weiteren ärgert mich ein klein bisschen – mein Vorredner von der CDU hat es schon gesagt –, dass es viele Leute gibt, die überhaupt nicht in der Lage sind, auf den ÖPNV zurückzugreifen. Bedienstete Pendler aus den ländlichen Gebieten brauchen mit dem ganzen Umsteigen drei bis vier Stunden, um zur Arbeit zu kommen – und nachher wieder zurück. Der Begriff Zweitjob bekommt bei dieser ganzen Sache doch eine ganz andere Bedeutung.
Wir haben wirklich die Möglichkeiten, vernünftig darüber zu diskutieren. Dagegen werden wir uns auch nicht stellen. Aber ich möchte noch eines sagen: Man kann es sicherlich befürworten, wenn die Leute mehr auf die Fahrräder steigen. Das ist gut gegen die Plauze und gut für den Biopuls. Aber tun Sie mir bitte einen Gefallen: Bremsen Sie nicht zu oft. Sonst haben wir nämlich irgendwann ein Fahrradverbot in den Innenstädten wegen möglicher Feinstaubbelastung. – Ich danke Ihnen vielmals für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke, Herr Kollege. – Für die Landesregierung erteile ich in Vertretung für Minister Lienenkämper Frau Ministerin Scharrenbach das Wort. Bitte schön.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen beinhaltet letztendlich im Wesentlichen zwei Themen, nämlich Jobticket und Jobrad.
Vor diesem Hintergrund gestatten Sie mir, zum einen auf das Jobticket einzugehen. Die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist ohne Frage ein positiver Beitrag zum Umweltschutz. Bei guter Auslastung von Bussen und Bahnen entstehen weniger Lärm, Schadstoffe und Treibhausgase. Das kommt letztendlich Mensch wie Umwelt zugute. Darüber hinaus werden die Innenstädte entlastet.
Die Landesregierung verfolgt eine Mobilitätspolitik, die sich an den unterschiedlichen Mobilitätsbedürfnissen der Menschen orientiert. Hierzu gehört auch – das betonen wir sehr ausdrücklich – die Prüfung eines Jobtickets für Landesbeschäftigte.
Vor Verhandlungen mit den Verkehrsverbünden allerdings werden wir als Landesregierung unter den rechtlichen, tatsächlichen und haushälterischen Gesichtspunkten prüfen, wie die energieeffiziente und umweltschonende Mobilität der Beschäftigten in Nordrhein-Westfalen gefördert werden kann.
In Ihrem Antrag verweisen Sie auf das in diesem Jahr eingeführte Modell einer kostenfreien Fahrtberechtigung für Landesbedienstete in Hessen. Anders als ein Jobticket im engeren Sinne, das nur auf bestimmten Strecken sowie zu bestimmten Zeiten Geltung entfalten kann, kann das Landesticket in Hessen zu jeder Tages- und Nachtzeit innerhalb von Hessen genutzt werden. Hierfür entstehen im Landeshaushalt Hessen Kosten in Höhe von rund 51 Millionen Euro bei rund 145.000 Landesbeschäftigten im Bundesland.
Der Abgeordnete Moritz hat gerade schon darauf hingewiesen: Das hessische Modell einer kostenlosen Fahrtberechtigung ist auf Nordrhein-Westfalen eben nicht eins zu eins übertragbar, da es auf einem gesonderten Tarifabschluss in Hessen beruht. Dies ist möglich, weil Hessen im Vergleich zu NordrheinWestfalen eben nicht der Tarifgemeinschaft der Länder angehört.
Lassen Sie mich bitte noch kurz auf den zweiten Aspekt zum Jobrad eingehen. Die Umsetzung des Jobrads als Leasingmodell mit Gehaltsumwandlung durch den Arbeitgeber wäre für die Beamtinnen und Beamten des Landes nach Anpassung des Landesbesoldungsgesetzes möglich – ohne Frage. Für die Regierungsbeschäftigten wäre die erforderliche Änderung des Ländertarifrechts aufgrund der ablehnenden Haltung der Mitgliederversammlung der TdL, der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, und der Gewerkschaften jedoch nicht durchsetzbar.
Ein entsprechender Antrag aus Baden-Württemberg wurde in 2014 bereits abgelehnt. Das wissen Sie, weil Sie zuvor die Regierungsverantwortung in Nordrhein-Westfalen getragen haben.