Protocol of the Session on October 10, 2018

Es gibt zwei Beispiele aus anderen Bundesländern: In Hessen wird seit dem 01.01.2018 allen Landesbe

amtinnen und Landesbeamten ein kostenloses JobTicket angeboten. In Baden-Württemberg wurde der Weg für das JobRad frei gemacht, analog zu dem, was wir als Dienstwagen kennen. Mit der Nutzung des JobRades wird die Möglichkeit geschaffen, dass Angestellte, Beamtinnen und Beamte mit einem vom Arbeitgeber geleasten Dienstrad zum Arbeitsplatz fahren können.

Johannes Remmel und ich hatten dazu im Ausschuss schon eine Anfrage gestellt. Die Antwort der Landesregierung, sprich: die Aussage, die wir vonseiten des Ministeriums bekamen, war durchaus – ich formuliere es freundlich – ausbaufähig, was die bisherigen Überlegungen zur Einführung von Jobrad und Jobticket sowie die geleisteten Vorarbeiten betrifft. Deswegen bringen wir heute diesen Antrag ein.

Um in Nordrhein-Westfalen beispielsweise ein Jobrad auf den Weg bringen zu können, müssten zunächst die Besoldungsregelungen geändert werden. Es geht hier um einen geldwerten Vorteil, jedenfalls für den Fall, dass ein Jobrad auch privat genutzt würde. Dafür müsste dann das Landesbesoldungsgesetz und das Landesbeamtengesetz geändert werden. Man spricht hier von einem sogenannten Sachlohn, den es bislang nur für die betriebliche Altersversorgung gibt.

Das würde auch voraussetzen, dass man zu einem Einverständnis mit den Gewerkschaften kommt. In den bisherigen Gesprächen gestaltete sich das eher als schwierig, weil es dafür keine Offenheit und Bereitschaft gab. Das Vorbild des Landes Hessens zeigt aber, dass man mit den richtigen Argumenten entsprechend vorankommen kann.

(Beifall von den GRÜNEN)

Deswegen bringen wir diesen Antrag heute ein. Wir stellen ihn auch bewusst nicht zur direkten Abstimmung, sondern wir wollen eine Diskussion ermöglichen, die es im Ausschuss sicherlich geben wird.

Möglicherweise wird auch eine Anhörung stattfinden, damit das größte Bundesland mit, wie ich eben schon sagte, gut 440.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und Landesbeamten die Möglichkeit hat, zu diskutieren, ob nicht über die Kombination von Jobticket und Jobrad oder erst einmal nur mit einem Jobticket der Weg für mehr ÖPNV-Nutzung in Nordrhein-Westfalen frei gemacht werden kann.

Alle, die sich mit dem ÖPNV beschäftigen, wissen – natürlich auch die Kollegen aus den Regierungsfraktionen; Kollege Rehbaum, Kollege Voussem und andere –, dass dazu intensive Gespräche mit den Aufgabenträgern und mit den Verkehrsverbünden notwendig sein werden. Hier müssten wir zu einem Einverständnis kommen.

Wir wissen auch um die belasteten Linien in Nordrhein-Westfalen und um die schon jetzt gut genutzten Regionalzüge und S-Bahnen. Dennoch halten wir die

Einführung eines Jobtickets genauso wie das Angebot eines Jobrades für einen wichtigen Schritt hin zu einer größeren Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs.

Wir hören immer wieder – mir geht es dabei, glaube ich, genauso wie vielen anderen –, dass gesagt wird: Wir wären bereit zum Umstieg. Wir wären bereit, andere Verkehrsträger zu nutzen und das Auto zu Hause stehen zu lassen, wenn es gute Angebote gäbe, die bezahlbar sind und die eine entsprechende Servicequalität haben. Jobticket und Jobrad könnten hier wichtige Angebote seitens des Landes sein.

Wir bitten Sie, den Antrag auf jeden Fall wohlwollend zu prüfen. Ich würde mich über eine intensive sachliche Debatte im Ausschuss zu diesen Themen – möglicherweise mit einer Anhörung – freuen. Noch besser würde mir gefallen, wenn wir den Antrag danach gemeinsam hier beschließen könnten. – Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die CDU erteile ich dem Kollegen Moritz das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Klocke, gegen das grundsätzliche Interesse, den Individualverkehr in Nordrhein-Westfalen klimaneutraler zu gestalten, gibt es nichts einzuwenden. Ihre Fraktion hat auch recht damit, dass das Land für attraktive Arbeitsbedingungen sorgen muss. Allerdings führen verkehrspolitisch viele Wege nach Rom. Dabei sehen wir Wege, die zu Ungleichbehandlungen führen, kritisch.

Das ist genau das Problem bei diesem Antrag. Das vorgeschlagene Jobticket würde erstens die Landesbediensteten besserstellen als die restlichen Bürger, Studenten und Azubis und hätte nur einen effektiven Nutzen für die Beamten, die im direkten Umfeld eines gut ausgebauten ÖPNV wohnen.

Momentan würde ein Jobticket für viele der 440.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wenig Sinn ergeben, da das ÖPNV-Netz im ländlichen Raum längst nicht so gut ausgebaut ist. Kurz gesagt: Was nutzt mir ein kostenloses Jobticket, wenn ich es nicht nutzen kann, weil in meinem Dorf nur einmal in der Stunde ein Bus fährt oder ich hinterher am Bahnhof beim Umsteigen lange auf einen Zug warten muss?

Das und auch eine eventuelle Überbelastung des ÖPNV-Netzes sind sicher Probleme, und über die Kosten haben wir an dieser Stelle noch gar nicht gesprochen.

Es gibt das Beispiel Hessen. Dort ist das JobTicket im Gegensatz zu NRW fest im Besoldungsrecht ver

ankert. Hessen zahlt für insgesamt 150.000 Beschäftigte im öffentlichen Dienst 51 Millionen Euro für die JobTickets. Wenn man das grob für Nordrhein-Westfalen mit 440.000 Beamten überschlägt, dann kommt hier eine ganz schöne Summe zusammen.

Herr Kollege, Entschuldigung. Es gibt eine Zwischenfrage des Kollegen Klocke. Gestatten Sie diese?

Klar, immer.

Danke, Herr Präsident. – Danke, Herr Kollege. Sie haben eben die Nutzungsmöglichkeiten angesprochen. Wie bewerten Sie denn, dass wir an allen nordrhein-westfälischen Hochschulen, Fachhochschulen und Universitäten Semestertickets vergeben? Das können Personen, die in Studentenstädten mit einem gut ausgebauten ÖPNV leben, sicherlich besser nutzen als Personen an anderen Standorten. Das Semesterticket ist aber allenthalben als großer Erfolg bekannt, auch was die Finanzierung angeht.

Meine Frage ist: Können Sie in Ihrer Argumentation „Semesterticket versus Einführung eines Jobtickets“ darlegen, ob Sie dann auch das Semesterticket für ein Angebot halten, das man eigentlich abschaffen müsste, weil es eben nicht alle im Land gleichermaßen nutzen können?

Sie wissen selbst – insofern war die Frage jetzt nicht sonderlich clever –, wie der öffentliche Nahverkehr rund um die Hochschulen und Universitäten ausgebaut ist.

(Arndt Klocke [GRÜNE]: In Lemgo? In St. Au- gustin?)

Dort können sie das gut nutzen. Folglich ist es ein großer Unterschied, ob Sie dort oder irgendwo im ländlichen Raum wohnen bzw. tätig sind.

Das heißt, wir wissen nicht, wie groß der Nutzen ist oder wie das gegenfinanziert werden kann. Wir wissen aber definitiv, dass wir die Beamten ungleich behandeln und damit auch keine attraktiven Arbeitsbedingungen schaffen würden. Ich gestehe Ihnen zu, dass der Antrag im Ansatz gut gedacht ist, im Ergebnis ist er aber zu kurz gedacht.

Um den Umstieg auf Bus und Bahn attraktiver zu machen, hilft es aus unserer Sicht wenig, das für einzelne Bevölkerungsgruppen zu forcieren. Vorteile müssten für alle Bürgerinnen und Bürger entstehen; zum Beispiel sollte ein verbundübergreifendes E-Ticket ebenso wie ein Jobticket höhere Priorität genießen.

Warum sollten wir hier Vorteile für einzelne Gruppen oder Landesbedienstete schaffen, wenn wir den Vorteil deutlich ausweiten können? Der Vorstoß des Wirtschaftsministeriums, Elektrolastenräder mit 30 % bis 60 % zu fördern, ist dafür genau richtig und leistet einen großen Beitrag dazu, den Verkehr in der Masse klimaneutraler zu gestalten.

Abgesehen davon möchte ich auch noch einmal unterstreichen, was Herr Krähmer bereits im Verkehrsausschuss betont hat: Eine Anreizgewährung durch den Dienstherrn, welche nur für die Beamten infrage käme, würde wieder zu einer Ungleichbehandlung von Angestellten des Landes führen.

Herr Remmel hat im Ausschuss deutlich gemacht, dass das für die Grünen kein großes Problem ist. Wir von der CDU nehmen die Benachteiligung der Angestellten des Landes aber nicht einfach in Kauf.

Auch die Gewerkschaft ver.di hat sich zu dem Vorstoß aus Baden-Württemberg geäußert. Das darf nicht unter den Teppich gekehrt werden. Ver.di kritisiert an dem Modell, dass die Anschaffung und der Unterhalt durch Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit versüßt würden. Geringere Rentenansprüche sowie Steuervorteile für einzelne Beschäftigte zulasten der Allgemeinheit wären die Folge.

Das alles gilt es im Ausschuss noch zu klären. Insofern freuen wir uns auf die Beratungen im Ausschuss, in dem wir das alles noch einmal miteinander diskutieren können.

Für uns als CDU-Fraktion ist jedoch klar, dass wir keine Ungleichbehandlungen schaffen möchten und die Maßnahmen allen Bürgerinnen und Bürgern nutzen müssen. – Danke schön.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Moritz. – Für die SPD spricht nun Herr Abgeordneter Löcker.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Uns von der SPD war immer klar, dass nach der NOx-Debatte natürlich die CO2-Debatte folgen muss. Das sind zwei Seiten der gleichen Medaille, die wir in diesen Tagen engagiert diskutieren.

Nicht umsonst haben gestern die EU-Gesundheitsminister eindringliche Anstrengungen mit Blick auf den CO2-Ausstoß angemahnt. Wir alle wissen, dass zur Erreichung dieses Ziels wirklich große Anstrengungen unternommen werden müssen. Insofern sind heute die Beratung und die Befassung mit diesem Antrag, wie ich meine, folgerichtig. Man kann es sicher auch so ausdrücken: Es ist an der Zeit.

Es ist vernünftig und richtig, dass der Fokus heute auch auf die Frage der Mobilität der Landesbediens

teten fällt. Da können wir steuern. Wir können darüber diskutieren, was wir hier im Land dazu beitragen wollen, dass Nordrhein-Westfalen CO2-neutraler werden kann.

In Kenntnis dieser Chance, ein Jobrad für Landesbeschäftigte zu ermöglichen, hat sich die SPD bereits im letzten Jahr in einem anderen Zusammenhang mit dieser Frage beschäftigt. Ich muss ehrlich gestehen, dass wir einen Suchauftrag – wenn man so sagen darf, Herr Klocke –zunächst einmal nicht an die Landesregierung delegieren wollten, weil uns nach ersten Gesprächen klar wurde, dass die Situation etwas komplexer ist, als sie allgemein scheint. Man glaubt ja, man müsse nur Vorteile organisieren; dann würden sich die Leute gerne ein entsprechendes Rad mit Unterstützung des Arbeitgebers anschaffen. Deshalb konnten wir uns nicht so sehr dafür erwärmen, daraus eine Initiative zu machen. Dennoch begrüßen wir Ihren Antrag. Es lohnt sich, darüber weiter zu diskutieren, meine Damen und Herren.

Das Versprechen an die Umwelt durch Nutzung des Fahrrads reicht aber nicht aus – das will ich ausdrücklich sagen –, wenn es zulasten – das ist jetzt die Einschränkung, Herr Klocke; wenn Sie mir zuhören würden, wäre das nicht schlecht – der Sozialkassen oder der Rentenversicherung gehen soll. Dann wird es für Angestellte schwierig. Deshalb ist die Idee einer Entgeltumwandlung für Angestellte, in deren Rahmen tarifliche Bestandteile des Gehalts für ein Jobrad gekürzt werden, natürlich keine gute Idee, weil sie negative Auswirkungen auf das eigene Gehalt und die Absicherung für die Zukunft hätte, und zwar nicht nur auf die Rente, sondern auch auf das Krankengeld und die Arbeitslosenunterstützung.

Deshalb kann das Modell Jobrad nur ein Erfolg werden – dafür sind wir allerdings –, wenn das Land als Dienstherr analog zum Jobticket ins Obligo geht. Meine Damen und Herren, das muss doch völlig klar sein; denn niemand wird in dem Zusammenhang einen Vertrag zu seinen Lasten abschließen. Das Jobticket ist ein Erfolg, weil der Arbeitgeber und auch die Verkehrsverbände bereit sind, zu rabattieren. Am Ende wird daraus ein Vorteil für die Nutzerinnen und Nutzer generiert. Deshalb entscheiden sie sich für das Jobticket.

Am Ende muss jedoch klar sein, dass jemand einen Vorteil daraus zieht. Wir sehen diesen Vorteil mit Blick auf die heutigen Ansätze, die wir diskutieren, noch nicht. Dazu gehört meiner Meinung nach noch vieles mehr. Man könnte es auch anders formulieren: Ohne ein gemeinsames Vorgehen werden wir keine Lösung finden.

Sicher ist in diesem Zusammenhang – Herr Klocke, da gebe ich Ihnen recht –, dass wir eine landesseitige Initiative brauchen, um diesen Interessenausgleich, um den es am Ende gehen muss, zu organisieren.

Es sind bereits die beiden Stichwörter „Lösungen finden“ und „Interessenausgleich organisieren“ genannt worden.

Für die SPD gibt es noch weitere Optionen, die in diesem Zusammenhang diskutiert werden müssen. Die SPD will dabei auch die Frage diskutieren, welche Fahrten in Zukunft wegfallen können, meine Damen und Herren. Ich nenne das Stichwort „Homeoffice“, das ein großes Thema in den Behörden und bei den Landesbeschäftigten ist. Jede Fahrt, die durch Arbeit zu Hause wegfallen kann, spart auch CO2.

Es lohnt sich also, im Ausschuss ausführlich darüber zu diskutieren. Wir begrüßen die Überweisung. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

Vielen Dank, Herr Kollege Löcker. – Für die FDP erteile ich Herrn Abgeordneten Middeldorf das Wort.