Protocol of the Session on July 13, 2018

soll, ganz genau anschauen werden. Wir haben gesagt, dass mit der Neuausrichtung der schulischen Inklusion die Qualitätsverbesserung beginnen wird, aufwachsend mit den fünften Klassen. Das ist eine Ressourcenfrage.

Zu den Abschlüssen hatte ich mich ja im Vorfeld schon geäußert.

Danke schön. – Die nächste Frage stellt Ihnen Herr Kollege Mostofizadeh von den Grünen.

Frau Ministerin, Sie haben in den Eckpunkten – zumindest habe ich es so verstanden – den Gymnasien eine Sonderrolle zugewiesen. Sie sollen nicht zieldifferent unterrichten. Wie begründen Sie diese Sonderrolle?

Frau Präsidentin! An den Gymnasien soll die sonderpädagogische Förderung in Zukunft in der Regel zielgleich erfolgen. Das heißt nicht, dass zieldifferente Förderung an Gymnasien unerwünscht ist – ganz im Gegenteil.

Aufgrund der Ausrichtung des gymnasialen Bildungsgangs sollte zieldifferente Förderung aber grundsätzlich freiwillig sein. Um den Gymnasien den Zugang zu erleichtern, sollen hier andere Voraussetzungen gelten. Wir wollen aber die Gymnasien, die bereits zieldifferent unterrichten, unterstützen, wenn sie dieses fortsetzen möchten.

Gymnasien, die über zielgleiche Förderung hinaus auch zieldifferentes Lernen ermöglichen wollen, müssen künftig rechnerisch mindestens zwei Eingangsklassen mit jeweils drei Schülerinnen und Schülern mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung einrichten. Auch hier gilt wie an den anderen Schulen des gemeinsamen Lernens: Die Schulleitung entscheidet vor Ort über die Verteilung der Schülerinnen und Schüler und der Lehrer. Die Gymnasien sind also an der schulischen Inklusion beteiligt.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Die nächste Frage stellt Frau Kollegin Paul von Bündnis 90/Die Grünen.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, Sie haben gerade erläutert, dass die zieldifferente Förderung an Gymnasien freiwillig sein soll. Sie wissen besser, als ich es weiß, dass das Gymnasium mittlerweile eine Schulform ist, die im Landesdurchschnitt Übergangsquoten von 40 % hat, in manchen Städten, gerade in Städten wie

Bonn oder auch in Münster, sehr viel höhere Übergangsquoten.

Wie begründen Sie denn dann, dass im Grunde genommen an einer Schulform mit so hohen Übergangsquoten die Inklusion nur noch freiwillig und eben nicht mehr strukturell verankert sein soll?

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben uns für den Weg entschieden, dass in Zukunft an den Gymnasien die sonderpädagogische Förderung in der Regel zielgleich erfolgen soll und die zieldifferente Förderung grundsätzlich freiwillig ist.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Die nächste Frage stellt Ihnen Frau Kollegin Düker von Bündnis 90/Die Grünen.

Danke schön. – Frau Ministerin, meine Frage bezieht sich auf die Förderschulen, die von Ihnen weiter für erforderlich gehalten werden. Dazu haben Sie eine neue Mindestgrößenverordnung vorgelegt. Nun hat schon in den vergangenen Jahren der Landesrechnungshof häufiger Kritik daran geübt, dass Schulstandorte nicht geschlossen wurden, obwohl sie seit Langem unter Mindestgrößen gefallen waren.

Wie beurteilen Sie die Kritik des Landesrechnungshofs an der mangelnden Durchführung der bisherigen Mindestgrößenverordnung?

Frau Präsidentin! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Düker, es ist schön, dass Frau Mandt hier anwesend ist, weil ich auch in der Sitzung, als sich der Landesrechnungshof zum Thema „Inklusion“ bzw. „Förderschulen“ geäußert hat, zugegen war. Der Landesrechnungshof hat explizit geäußert, dass er aus rein finanzieller Sicht diese Stellungnahme abgegeben hat, nicht aus pädagogischer Sicht. Das beantwortet, glaube ich, Ihre Frage.

(Beifall von Dr. Ralf Nolten [CDU])

Herr Engstfeld hat eine Frage. Bitte schön.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, ich bleibe bei den Förderschulen und habe folgende Frage: Halten Sie die Aufrechterhaltung von kleinen Förderschulen, unter anderem in der Sekundarstufe I mit unter 50 Schülerinnen und Schülern, für einen effizienten Ressourceneinsatz angesichts des Mangels an Sonderpädagoginnen und -pädagogen?

Wir haben zusammen mit den Eckpunkten den Entwurf einer neuen Mindestgrößenverordnung für die Förderschulen vorgelegt. Beide Förderorte, Regelschule und Förderschule, ermöglichen den Schülerinnen und Schülern mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung eine entsprechende Teilhabe.

Aus diesem Grunde schafft die Landesregierung die Voraussetzung für den Erhalt eines flächendeckenden Förderschulangebots, damit Eltern eine echte Wahl zwischen gemeinsamem Lernen an einer allgemeinen Schule und an einer Förderschule haben.

Förderschulen übernehmen zudem künftig auch eine aktive Rolle bei der Unterstützung der allgemeinen Schulen, die keine Schulen des gemeinsamen Lernens sind, aber dennoch Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, zum Beispiel in der Einzelintegration, unterrichten. Diese Landesregierung knüpft damit an die ehemaligen Kompetenzzentren für sonderpädagogische Unterstützung an und unterstützt ausdrücklich Kooperation und Netzwerke zwischen den allgemeinen Schulen, den Förderschulen und gegebenenfalls auch weiteren Partnern.

Danke schön, Frau Ministerin. – Herr Bolte-Richter stellt seine zweite und letzte Frage dazu.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, Sie haben eben eine Prüfung angekündigt für Fälle, in denen Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen auf Förderschulen verschoben wurden. Die Frage ist natürlich: Haben Sie als Ministerin die Weisung auf den Weg gebracht, dass Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen schwerpunktmäßig an die Förderschulen verschoben und Abordnungen aufgelöst werden sollen?

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es handelt sich hierbei um eine wachsende Schülerschaft. Es sind mehr Schülerinnen und Schüler an diese Schulen gekommen. Ich habe keine entsprechende Anweisung gegeben.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Herr Mostofizadeh hat eine zweite und letzte Frage. Bitte schön.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, Sie sind jetzt zweimal, einmal von mir und einmal von der Kollegin Paul, gefragt worden, wie Sie es begründen, dass die Gymnasien nicht Teil der Inklusion sind. Das haben

Sie zweimal nicht beantwortet. Deswegen will ich das jetzt andersherum machen.

Die UN-Behindertenrechtskonvention sieht ausdrücklich vor, dass es für die Eltern und die Menschen mit Behinderung ein Wahlrecht gibt, jene Schule zu besuchen, die sie sich wünschen. Wie begründen Sie, dass es kein Recht auf inklusive Beschulung an Gymnasien geben soll? – Es ist gut, dass Minister Laumann jetzt neben Ihnen sitzt.

Frau Ministerin, Sie haben das Wort.

Herr Mostofizadeh, ich habe deutlich zu verstehen gegeben, dass sich auch die Gymnasien an der schulischen Inklusion beteiligen, und zwar in der Regel zielgleich und freiwillig zieldifferent.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Herr Becker hat eine erste Frage. Bitte schön, Herr Becker.

Frau Paul hat – wie Kollege Mostofizadeh eben schon gesagt hat – darauf hingewiesen, dass die Übergangsquoten gerade auf die Gymnasien erheblich sind. Sie haben zu der Frage von Frau Paul, warum Sie so entschieden haben, dass das bei den Gymnasien freiwillig ist, nicht geantwortet.

Deswegen frage ich Sie noch mal nach dem Grund für die unterschiedliche Behandlung. Was ist der Grund für die Freiwilligkeit bei den Gymnasien?

Frau Ministerin, bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Becker, als Information für Sie: Von 1.000 Schulen des gemeinsamen Lernens nehmen bis jetzt gerade einmal 100 Gymnasien am gemeinsamen Lernen teil. Und …

Danke, Frau Ministerin. – Entschuldigung, Sie waren noch nicht fertig. Es klang wie ein fertiger Satz.

Nein, ich wollte noch weiter ausführen.

Das ist Ihr gutes Recht.

Wir haben uns als Landesregierung für diesen Weg entschieden, weil wir sagen, dass schulische Inklusion an den Gymnasien aufgrund ihres Bildungsauftrags, nämlich der vertieften Allgemeinbildung, ihre Grenzen findet.

Danke schön, Frau Ministerin. – Jetzt hat Frau Paul eine zweite und damit ihre letzte Frage.

(Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE])

Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank, Frau Ministerin, für die jetzt in der Tat mal relativ eindeutige Antwort auf die Frage, wo Inklusion stattfindet und wo sie Ihrer Meinung nach nicht stattfindet.

Ich habe noch eine Frage, die sich mir an eine andere Äußerung von Ihnen anschließt: Sie haben vorhin stark auf die Elternfreiheit abgehoben. Die UNBehindertenrechtskonvention hebt nun sehr stark auf die Rechte der Menschen mit Behinderungen ab. Dazu haben Sie jedoch bei der Frage der Beschulung von Kindern mit Behinderungen nicht wirklich etwas gesagt. Was meinen Sie, wenn Sie von „Wahlfreiheit der Eltern“ sprechen, wenn doch eigentlich zugrunde gelegt ist, dass Eltern kein Recht auf Sonderung ihrer Kinder haben, sondern Kinder ein Recht auf inklusive Beschulung haben?

Frau Ministerin, bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Um eines richtigzustellen: Ich habe nicht davon gesprochen, wo Inklusion stattfinden soll oder nicht stattfinden soll. Ich habe von Grenzen gesprochen. Das ist ein großer Unterschied.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Eltern sind die Erziehungsberechtigten für ihre Kinder und treffen die Entscheidung in Bezug auf die Schule. Eltern haben ein Wahlrecht in Bezug auf die Wahl der Schulform, und dementsprechend liegt ihnen das zugrunde.

(Eva-Maria Voigt-Küppers [SPD]: Was deut- lich eingeschränkt wird!)

Danke schön, Frau Ministerin. – Ihre erste Frage stellt Frau Brems. Bitte schön.

Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, Sie haben gerade von den