Stefan Engstfeld

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Last Statements

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist ganz gut, wenn hier desinfiziert wird. Dann kann sich der Weihrauch, den die Kollegin Erwin gerade über diesen Haushaltsentwurf verteilt hat, noch ein bisschen verziehen.
Dieser Haushalt sieht für die Justiz insgesamt 646 Stellen vor. Das ist erst einmal erfreulich.
Schaut man aber genauer hin, stellt sich schnell heraus, dass mit diesem Haushalt zwar immer weitere Stellen geschaffen werden, dann aber nicht besetzt werden können.
Die Lage in der Justiz ist jedoch ernst. Sowohl bei den Gerichten als auch in den Justizvollzugsanstalten sowie in allen Bereichen der Justiz sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überlastet. Es fehlt überall an geeignetem Personal. Zudem steht die große Pensionierungswelle in der Justiz an. Neueingestelltes Personal gleicht also nur die anstehenden Pensionierungen aus – nicht mehr und nicht weniger.
Es reicht deshalb nicht, was Sie, Herr Justizminister, in diesen Haushalt eingebracht haben. Das gilt zum einen für die Anzahl der neugeschaffenen Stellen. Zum anderen gilt es auch dafür, dass Sie alle diese Stellen gar nicht besetzt bekommen. Im Ergebnis wird die Überbelastung in der Justiz mit diesem Haushalt nicht spürbar reduziert werden.
Die Entlastung in der Justiz muss aber jetzt geschehen. Herr Minister Biesenbach, Sie können nicht länger darauf warten, irgendwann doch noch genügend Personal für all die unbesetzten Stellen zu finden.
Unserer Meinung nach muss eine Entlastung durch eine veränderte Prioritätensetzung geschehen. Statt Schwarzfahrerinnen und Schwarzfahrer oder Menschen, die containern, durch die Staatsanwaltschaften strafrechtlich verfolgen zu lassen, sollten endlich vernünftige Prioritäten gesetzt werden, damit letztlich nicht Menschen im Gefängnis sitzen, die dort nicht hingehören. Zum Beispiel belasten Ersatzfreiheitsstrafen den Justizvollzug massiv, ohne jedoch eine nennenswerte positive Wirkung zu haben. Ändern Sie das, Herr Biesenbach!
Ändern Sie Ihre Politik auch dahin gehend, dass sich Steuersünder in Millionenhöhe nicht entspannen können, sondern dahin kommen, wo sie hingehören, nämlich ins Gefängnis.
Stichwort „Cum-Ex“: Der Name leitet sich daraus ab, dass Aktien mit, also „cum“, und ohne, also „ex“, Dividende gehandelt wurden. Das Ziel war: Viele Beteiligte ließen sich Steuern vom Staat erstatten, obwohl diese nur einmal gezahlt wurden. Der Schaden für die Allgemeinheit lag damit im Milliardenbereich.
Im aktuellen Koalitionsvertrag heißt es – ich zitiere –:
„Christdemokraten und Freie Demokraten werden künftig eine Null-Toleranz-Politik gegen Kriminelle verfolgen …
Die Gewährleistung der Inneren Sicherheit und die Durchsetzung von Recht und Gesetz gehören zu den wichtigsten Kernaufgaben des Staates.“
Kriminelle sollen sich nicht sicher fühlen. In Sachen „Cum-Ex“ findet sich davon keine Spur. Hat Minister Biesenbach ein Konzept zu Cum-Ex? – Nein.
Wir haben jetzt aber ein Problem, und das sind die Verjährungsfristen, die vor der Tür stehen und die dafür sorgen können, dass viele Steuerbetrüger ungestraft davonkommen. Noch im Juni haben Sie, Herr Minister Biesenbach, im Rechtsausschuss erklärt, dass Sie in der Sache der Verjährungsfrist keine Not sähen. Ein paar Monate später haben Sie sich dann vehement bei der Bundesregierung für die Verlängerung der Fristen eingesetzt.
Am 5. November dieses Jahres antworteten Sie auf eine Kleine Anfrage, die ich gemeinsam mit meiner geschätzten Kollegin Frau Düker gestellt habe – ich zitiere –:
„Fallkonstellationen, in denen schon im Zeitpunkt der Aufnahme von Ermittlungen (Teil-)Verjährung eingetreten ist, sind nicht auszuschließen.“
Ist Ihnen erst zwischen Juni und November aufgefallen, wie viel Beschuldigte es gibt?
Warum braucht es außerdem die Verlängerung der Verjährungsfristen? – Sie haben es ganz einfach jahrelang nicht geschafft, die Justiz in NRW personell vernünftig auszustatten. Die immer noch ausbaufähige Personalausstattung der Justiz – das wird gerade am Beispiel Cum-Ex deutlich – lässt daran zweifeln, dass der Rechtsstaat durchsetzungsfähig ist. Das geht nicht, und das liegt in Nordrhein-Westfalen in Ihrer Verantwortung.
Es zeigt sich auch, Herr Biesenbach, dass die zuständige Staatsanwaltschaft von Ihrem Dienstherren trotz markiger Ankündigung, die Aufarbeitung dieses Steuerskandals zur Chefangelegenheit zu machen, hängen gelassen wird. Offenbar gilt die Nulltoleranzstrategie der Regierung Laschet nicht für die CumEx-Betrüger mit ihrem beispiellosen Raubzug durch die öffentlichen Kassen. Das ist beschämend.
Ein letzter Punkt, der mich in diesem Haushalt stört, ist die Streichung der Ausgaben für Maßnahmen zur Haftverkürzung und zur Haftvermeidung auf null. Laut dem Ministerium werden diese Projekte künftig mit dem eigenen Personal bewältigt anstatt wie bislang in Kooperation mit freien Trägern. Das ist seltsam. Anscheinend hat an vielen Stellen eine Unzufriedenheit mit den freien Trägern geherrscht, wenn nun alles mit den eigenen Leuten bewältigt werden soll.
Ich finde es bedauerlich, dass die bewährte Arbeit der freien Träger an den bestehenden Standorten alleinig durch die justizinternen Dienste ersetzt wird.
Selbst bei einer flächendeckenden Ausweitung der Haftvermeidung und Haftverkürzung wäre eine Beteiligung der freien Träger mit ihrer Expertise in den Anstalten wünschenswert und im Sinne des Strafvollzuges in Nordrhein-Westfalen.
Das machen Sie aber nicht. Warum eigentlich nicht? Darauf hätte ich gerne eine Antwort von Ihnen.
Wir lehnen den Haushalt ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Der Kollege Engstfeld redet frei, hat kein Papier und kann somit auch nichts liegen lassen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Situation psychisch erkrankter Inhaftierter in unseren Justizvollzugsanstalten muss dringend verbessert werden. Der Bericht der Expertenkommission, der uns im Juli 2019 erreicht hat, war alarmierend.
Wir Grünen haben daraufhin sehr schnell im September 2019 einen eigenständigen Antrag zur Verbesserung der Situation in das Parlament eingebracht. Dazu hat eine Anhörung im Rechtsausschuss stattgefunden. Auf Bitten der anderen Fraktionen haben wir unseren Antrag zugunsten einer interfraktionellen Lösung zurückgezogen. Ich bin sehr froh, dass wir es geschafft haben, dieses Thema interfraktionell aufzugreifen und erste Schritte zu gehen.
Die Situation in den Justizvollzugsanstalten ist gerade sehr, sehr schlimm. Es ist eine riesige Belastung nicht nur für die Inhaftierten, sondern vor allem auch für die Bediensteten, weil es uns letztlich an ambulanten, an stationären Behandlungsmöglichkeiten fehlt. Die Suizidprävention muss weiter ausgebaut werden. Insbesondere für psychisch erkrankte Frauen ist die Situation äußert mangelhaft.
Dieser Antrag heute ist ein erster Schritt. Es wird jetzt darauf ankommen, dass wir das zeitnah umsetzen, seien es die baulichen Maßnahmen, wie beim Justiz
vollzugskrankenhaus in Fröndenberg, seien es andere Dinge.
Unsere Aufgabe wird es sein, nicht nur nach diesem Beschluss und nach den Empfehlungen der Expertenkommission, sondern auch nach der Arbeit im Koordinierungskreis, jetzt in die Umsetzung zu gehen.
Wir werden Sie, Herr Minister, genau dabei beobachten und das Thema, wie es bisher unsere Rolle war, weiter vorantreiben. Ich hoffe, dass wir in einigen Jahren, denn es wird lange dauern, eine deutlich verbesserte Situation in unseren Justizvollzugsanstalten haben werden.
Es ist für alle eine Tragödie. Viele der psychisch erkrankten Inhaftierten, die keine Behandlungsoption haben, sind dort einfach an der falschen Stelle. Aber auch die Bediensteten sind betroffen. Wir haben vom Bund der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands gehört, dass die Belastung, die auch menschlich natürlich ein Riesenproblem ist, in den Dienstbesprechungen in den Justizvollzugsanstalten fast immer das Topthema ist. So wie es jetzt ist, ist niemandem geholfen.
Wir fangen heute an. Das ist gut und richtig so, aber es gibt noch sehr viel zu tun. Wir werden dranbleiben, weil es ein Thema ist, das unsere Justizvollzugsanstalten enorm belastet. Hier ist dringend Abhilfe geboten. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Vorrednerinnen und Vorredner haben die Frage auch schon gestellt: Worum geht es eigentlich in diesem Antrag, in der ganzen Serie von insgesamt elf Anträgen der AfD
zum Thema „Corona“ in dieser Plenarwoche? Geht es wirklich um die Pandemie? Geht es wirklich um deren Bekämpfung, um das Abfedern der wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und sozialen Folgen? – Nein, darum geht es nicht.
Dieser Debattenplatz hier, dieser Antrag und all die anderen Initiativen, die wir in diesen Plenartagen behandeln, haben in Wirklichkeit ein anderes Thema. Das Thema lautet nicht „COVID“, sondern es lautet „AfD“. Es ist der Versuch einer Partei, von ihrer inneren Zerstrittenheit, von ihren Grabenkämpfen, von ihren Flügelkämpfen, von Korruptionsvorwürfen, von Skandalen, von schlechten Umfragewerten seit der Bundestagswahl abzulenken. Es ist der Versuch, den schleichenden Niedergang der AfD zu stoppen. Es ist ein politisches Schauspiel, der Versuch einer Partei, die politisch nichts zu bieten hat, wieder Relevanz zu entwickeln.
Die AfD hat am Anfang versucht, sich als Anti-EuroPartei zu profilieren. Dann ist sie dazu übergegangen, sich als Anti-Flüchtlings- und -Migrationspartei zu profilieren, dann als Anti-Klima-Partei.
Zu Beginn der Pandemie ist sie politisch irrelevant geworden. Die Partei, die davor davon geträumt hatte, dass es keine Regierungsmehrheiten gegen sie geben könne, ist während der Pandemie auf 8 % abgesackt.
Also steigen Sie voll auf das Thema ein, das gesellschaftliche Relevanz hat, Herr Seifen, die Coronapandemie, und versuchen, sich jetzt als neue AntiCorona-Partei zu stilisieren. Es wundert mich deswegen nicht, dass Sie die beschlossenen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung und des Gesundheitssystems an allen Ecken und Enden kritisieren und deren Ende und Abschaffung propagieren. Das haben Sie ja von dem ehemaligen Pressesprecher Ihrer Partei als Geschäftsmodell gelernt. Ich zitiere: „Je schlechter es Deutschland geht, desto besser für die AfD.“
Zusammenhalt und Mitmenschlichkeit sind einfach nicht Ihr Ding. Ihre Partei ist nicht krisenfest, sie lebt von der Krise. Da konstruktive Sacharbeit auch nicht in Ihrem Repertoire liegt, geht es wieder los mit der vollen populistischen Breitseite. Nun sollen also die „Querdenker“ Sie aus Ihrem Umfrageloch holen. Das zeigt ehrlicherweise, wie verzweifelt Sie sein müssen.
Auf der anderen Seite versuchen Sie noch einen anderen Schritt. Ich zitiere eine Meldung der Deutschen Presse-Agentur vom 30. Oktober dieses Jahres:
„Um neue Wählergruppen zu erreichen, will die AfD Alleinerziehende, Künstler, Veranstalter, Gastronomen, Alte und Pflegebedürftige ansprechen, die von den Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind. In einem internen Diskussionspapier ihrer Bundestagsfraktion heißt es: ‚Es besteht die Chance, über die eigene Anhängerschaft hinaus Gehör in jenen gesellschaftlichen Milieus zu finden, die der Partei bisher skeptisch gegenüberstanden.‘“
Darum geht es hier, um nicht mehr und nicht weniger.
Sie arbeiten in Ihrem Antrag auch wieder mit den üblichen AfD-Methoden. Es wird aus wissenschaftlichen Studien und Texten nur ungenau, verzerrt oder halb zitiert. Es wird sprachlich radikalisiert.
Man sieht dann auch mal einen AfD-Abgeordneten im Plenarsaal des Deutschen Bundestages mit einem „Querdenker“-T-Shirt herumlaufen oder einen anderen Abgeordneten auf einer Anti-Corona-Demonstration in Berlin ein Schild hochhalten, auf dem der Virologe Christian Drosten und der SPD-Politiker Karl Lauterbach in Sträflingskleidung mit der Aufschrift „Schuldig“ zu sehen sind. Also: der übliche und gewollte Tabubruch.
Wie schlecht es aber einem Land geht, dessen Politik es ist – wie bei Ihnen von der AfD –, die Gefahren des Coronavirus zu verharmlosen oder gar zu leugnen, sehen wir gerade in den Vereinigten Staaten von Amerika: 10 Millionen Fälle, mehr als 230.000 Tote. Das sind schlimme Zustände, von denen wir hier weit entfernt sind, weil wir eine andere Politik betreiben, Gott sei Dank.
Deswegen sage ich Ihnen zum Schluss: Es gibt Momente, in denen ich noch dankbarer dafür bin als ohnehin, dass die AfD in diesem Land keine politische Verantwortung hat. Der Blick auf diese Zahlen in den USA ist ein solcher Moment.
Wir lehnen Ihren Antrag ab. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Abgeordneter Seifen, ich teile keine Ihrer Einschätzungen zu meinem Wortbeitrag und bleibe bei meiner Meinung, die ich vorhin vorgetragen habe. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe bereits heute im Laufe des Tages meine Position dargestellt, was ich von den AfD-Anträgen und diesem politischen Schauspiel halte.
Es geht auch in diesem Antrag wieder nicht um Coronamaßnahmen, es geht auch nicht um die Arbeitsfähigkeit der Justiz, sondern es geht schlichtweg um die AfD. Ich bin nicht gewillt, mir von einer Partei, die wie keine andere in Konflikt mit der Justiz steht – Stand 2018 hatte jeder zehnte AfD-Abgeordnete, ob Bund oder Land, Ärger mit der Justiz –,
irgendetwas zur Rechtsstaatlichkeit sagen zu lassen. Das ist doch hanebüchen. Wir lehnen den Antrag ab. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Angesichts der Qualität des Antrags, der Rede des AfD-Abgeordneten Röckemann und der fortgeschrittenen Zeit fasse ich mich sehr kurz: Wir lehnen den Inhalt des Antrags ab und stimmen der Überweisung zu. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn es darum geht, Opferrechte und Opferschutz in NordrheinWestfalen weiterzuentwickeln und zu stärken, sind Bündnis 90/Die Grünen selbstverständlich mit dabei. Wir können diesen Antrag, der die Stärkung des Opferschutzes und der Rechte von Opfern zum Ziel hat, gut und gerne unterstützen.
Opfer leiden oft eine lange Zeit physisch und psychisch unter den Folgen der Straftat. Sie brauchen und verdienen daher den bestmöglichen Schutz, um die Tat und ihre Folgen, aber auch das gerichtliche Verfahren gut zu überstehen und um nicht im Laufe des Gerichtsverfahrens eine erneute Viktimisierung oder Traumatisierung zu erleiden. Das gilt in besonderem Maße für Kinder, die Opfer von Straftaten geworden sind, sowie für Opfer von Gewaltstraftaten.
Daher sind der Ausbau der Aus- und Weiterbildung zur weiteren Sensibilisierung von Richterinnen und Richtern und Staatsanwältinnen und Staatsanwälten hinsichtlich der besonderen Bedürfnisse der Opfer von Straftaten sowie die Bestellung von Koordinatorinnen und Koordinatoren für den Opferschutz sinn
voll und auch notwendig. Beides dient der Stärkung der Belange der Opfer vor Gericht.
Auch die kind- und jugendgerechten Wartezimmer sind eine sinnvolle Ergänzung und bieten dieser besonders vulnerablen Gruppe von Opfern bessere Rückzugs- und Schutzmöglichkeiten.
Auch die weiteren Forderungen können wir unterstützen. Gerade die Einführung einer Mitteilungspflicht von Amts wegen gegenüber den von einer Straftat Betroffenen ist ein wichtiger Schritt, um insgesamt zu einem besseren Informationszugang für Opfer von Straftaten zu gelangen. Natürlich steht bei Strafverfahren der Beschuldigte im Mittelpunkt, darüber dürfen aber die Bedürfnisse der Opfer auf keinen Fall vergessen werden.
Leider fehlen in dem Antrag einige wichtige Punkte, die wir heute nicht zum ersten und sicher auch nicht zum letzten Mal anmahnen, weil sie aus unserer Sicht für einen umfassenden Opferschutz elementar und unverzichtbar sind. So fehlen nach wie vor genügend Plätze in Frauenhäusern für Frauen, die Opfer von häuslicher Gewalt oder Gewalt geworden sind. In Coronazeiten hat sich der Platzmangel noch mal deutlich verschärft.
Ein weiterer wichtiger Punkt, der im Antrag fehlt, ist die deutliche Ausweitung der Möglichkeit und die Anwendung von audiovisuellen Vernehmungen, gerade für Kinder und Opfer sexualisierter Gewalt.
Trotz dieser und einiger weiterer Punkte, die uns im Antrag fehlen, erfüllt er aber das Ziel der Stärkung des Opferschutzes. Wir können alle Forderungen, die der Antrag enthält, unterstützen; daher stimmen wir Grüne diesem Antrag zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir lehnen den Antrag ab. Schon der Titel „Illegale Waffen verbieten“ zeigt die Qualität des Antrags. Waffen sind dann illegal, wenn sie verboten sind. Man braucht also keinen AfD-Antrag, um verbotene Waffen zu verbieten.
Zu Ihrer Forderung nach unbefristeter Amnestie: Auch das in Ihrem Antrag aufgezeigte Beispiel geht fehl, da eine Verlängerung der Amnestiezeit nicht zu 100 % vor Strafverfahren schützt – und übrigens auch nicht schützen soll.
In einem ähnlichen Fall aus Niedersachsen hat ebenfalls ein Rentner eine gefundene Waffe und Munition bei einer Polizeiwache abgegeben – während der Amnestiezeit. Dennoch wurde ein Strafverfahren eingeleitet – aufgrund des falschen Transports von Waffe und Munition. Sie dürfen nämlich nicht gemeinsam transportiert werden, und es muss verschlossen erfolgen.
Eine Übergabe vor Ort durch die Besitzerin oder den Besitzer der Waffe kann also auch während der Amnestiezeit zu einer strafrechtlichen Verfolgung führen, soweit Munition und Waffe nicht in getrennten und verschlossenen Behältnissen transportiert wurden, da es gefährlich ist, mit Waffen und Munition durch die Stadt zu fahren.
Wer dagegen die Polizei über eine gefundene Waffe informiert und diese abholen lässt, muss auch ohne Amnestie nicht mit einem Strafverfahren rechnen.
Der allerwichtigste Grund für die Ablehnung des Antrags ist für uns folgender: Eine Änderung des Waffengesetzes stellen wir uns völlig anders vor. Statt über die Verlängerung von Amnestiezeiten zu sprechen, fordern wir schon lange – nach den schrecklichen Anschlägen in Hanau und Halle umso mehr – eine deutliche Verschärfung des Waffengesetzes.
Zumindest Munition sollte nicht mehr zu Hause gelagert werden dürfen. Außerdem braucht es unserer Meinung nach eine strengere Überprüfung der Zuverlässigkeit von Personen, die einen Waffenschein haben oder beantragen.
In diese Richtung sollten wir diskutieren, nicht in Ihre. – Danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Gegensatz zu Frau Schneider unterstützen wir den Antrag.
Pflegekräfte an den Unikliniken, Beamtinnen und Beamte der Krankenpflege in Kliniken, in Justizvollzugseinrichtungen, dem Justizvollzugskrankenhaus und in Abschiebehafteinrichtungen erhalten seit diesem Jahr 120 Euro monatlich mehr. Tariflich Beschäftigte im Krankenpflegedienst der Justizvollzugsanstalten sind davon aber ausgenommen.
Dies führt zu einer ungleichen Behandlung und Bezahlung. Die einzelnen Pflegekräfte erhalten für die gleiche Tätigkeit unterschiedlichen Lohn. Verbeamtete Pflegekräfte erhalten so für die gleiche Tätigkeit jetzt 120 Euro mehr als die tariflich Beschäftigten. Das führt zu einer ungerechtfertigten Ungleichbehandlung und Bezahlung.
Diese Ungleichbezahlung macht auch die intensive Suche nach neuen Bewerberinnen und Bewerbern für den Krankenpflegedienst der Justizvollzugsanstalten noch schwieriger. Außerdem kann man sich vorstellen, dass diese deutliche Ungleichbehandlung auch innerhalb einer Justizvollzugsanstalt zu Spannungen unter den Kolleginnen und Kollegen führen kann, wenn die manche Kolleginnen und Kollegen für dieselbe Arbeit 120 Euro mehr bekommen als andere.
Insofern ein sinnvoller Antrag, den wir gern unterstützen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank, Herr Minister Biesenbach, für Ihre Ausführungen. Meine Frage ist: Was werden Sie unternehmen, damit in der Sache sofort etwas passiert und eine Mehrheit im Bundesrat hergestellt werden kann?
Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich ziehe sie zurück, weil ich die gleiche Frage wie die Kollegin Altenkamp hatte, ob es eine eigene Bundesratsinitiative gibt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir lehnen den Antrag ab, da die Forderung, Opfer bestimmter Straftaten automatisch zu Nebenklägerinnen und Nebenklägern zu erklären, weder zielführend für den Opferschutz ist noch eine sinnvolle Ergänzung für das Strafverfahrensrecht darstellt. Viele Opfer möchten nicht in die Rolle der Nebenklägerin oder des Nebenklägers gedrängt werden. Einige Opfer suchen sich diese Rolle bewusst aus, während andere durch eine automatisierte gesetzliche Zuweisung schlichtweg überfordert wären.
Das Antragserfordernis schützt die Opfer, die keine zu aktive Rolle im Strafverfahren einnehmen und sich auf die nötigen Zeugenaussagen beschränken möchten.
Die in dem Antrag geäußerte Annahme, dass sich Opfer durch die Nebenklage automatisch psychisch aus der Opferrolle lösen, ist schlichtweg falsch. Erstens sind diese Menschen Opfer einer Straftat geworden und daher natürlich auch in der Opferrolle. Zweitens kann daran auch eine Nebenklage oft nichts ändern. Und auch eine Rolle in der Nebenklage kann eine negative oder sogar traumatische Erfahrung sein, zum Beispiel durch die Begegnung mit dem Täter oder der Täterin oder aufgrund der Schilderung der Tat durch den Täter oder die Täterin.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es braucht mehr Beratung und Information, Begleitung von Op
fern und Bekanntmachung des Rechts auf Nebenklage, damit Opfer gut aufgeklärt frei entscheiden können, ob sie eine Nebenklagerolle einnehmen möchten oder nicht. Was wir aber nicht brauchen, ist eine automatisierte Nebenklage.
Opferschutz bedeutet nicht, Opfer von Straftaten zu bevormunden, sondern sie bestmöglich aufzuklären und zu begleiten und sie so zu ermächtigen, gut informiert eigene Entscheidungen zu treffen.
Der Überweisung des Antrages stimmen wir selbstverständlich zu. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, können Sie mir vergleichbare Konstellationen nennen, in denen ein als Verwaltungshelfer agierendes Unternehmen den Empfängern einer ministeriellen Weisung die daraus resultierenden Anwendungen erstattet hat?
Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich stelle die Frage im Anschluss an meine erste Frage, weil die erste Frage leider nicht beantwortet wurde. Sie haben dargelegt, wie aus Ihrer Sicht die Faktenlage aussieht. Ich hatte aber gefragt, ob Sie mir eine vergleichbare Konstellation nennen könnten, bei der so vorgegangen wird.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie meine Vorrednerinnen und Vorredner schon erwähnt haben, gibt es ja einen sehr guten Antrag der Fraktionen von CDU, FDP und von uns, Bündnis 90/Die Grünen,
zum Thema „psychosoziale Prozessbegleitung“. Dieser Antrag ist nicht nur gut, sondern er ist auch die aktuelle Beschlusslage dieses Landesparlamentes, weil wir den erst vor einem Monat hier gemeinsam beschlossen haben, und zwar einstimmig.
In diesem Antrag werden umfassende und praktikable Möglichkeiten aufgezeigt, die Prozessbegleitung bekannter zu machen, sie auf weitere Straftatbestände auszuweiten und in einigen Fällen das Antragserfordernis zu streichen.
Deswegen, Herr Röckemann, ist Ihr Antrag von der zeitlichen Positionierung her verwunderlich, weil die Beschlusslage des Parlamentes zu unserem Antrag, die wir hier haben, einstimmig war. Der Abstimmung ist eine Debatte im Rechtsausschuss vorausgegangen. Wir hatten eine Anhörung mit anschließender Auswertung im Rechtsausschuss, und wir hatten hier eine Parlamentsdebatte.
Jetzt kommen Sie mit diesem Antrag um die Ecke. Die Antragstellung ist vor allem aber auch nicht nur vom Zeitpunkt her verwunderlich, sondern inhaltlich auch überhaupt nicht weiterführend, und deswegen ist der Antrag am Ende des Tages einfach überflüssig. Denn nicht alle Opfer schwerer Straftaten brauchen neben ihren Nebenklagevertreterinnen und -vertretern eine Prozessbegleitung.
Bei einer automatischen Beiordnung, so wie Sie das fordern, würden Strafverfahren unserer Meinung nach immer weiter aufgebläht und zum Teil deutlich verzögert, da derzeit nicht genügend ausgebildete Prozessbegleiterinnen und -begleiter zur Verfügung stehen.
Die psychosoziale Prozessbegleitung ist für besonders schutzbedürftige Personen ein wichtiges und unverzichtbares Instrument. Das bedeutet aber nicht, dass jedes Opfer einer schweren Straftat eine solche braucht.
Na gut, es fehlen noch ein paar weitere Erkenntnisse und Ergebnisse der Anhörung, aber davon mal abgesehen: Für uns ist der richtige Weg, und so haben wir es hier im Parlament auch beschlossen, eine Bekanntmachung des Angebotes für Betroffene und für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Justiz, Polizei und Anlaufstellen. Die Betroffenen müssen wissen, dass es dieses Angebot gibt. Die Justiz muss wissen, worum genau es sich bei der psychosozialen Prozessbegleitung handelt, welche Vorteile sie bietet und wer solch eine Begleitung benötigt.
Durch eine Bekanntmachung des Angebotes – und das ist unser Anspruch; das haben wir hier so beschlossen – bei allen Beteiligten wird die Zahl der Beiordnung sicher deutlich steigen.
Deswegen lehnen wir Ihren Weg und Ihren Antrag hier und heute ab. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vorab: Der Überweisung stimmen wir natürlich zu, aber in der Sache lehnen wir den Antrag ab.
Ich bin meinem Vorredner Herrn Middeldorf eigentlich ganz dankbar für seinen Redebeitrag. Denn Sie haben Ihren Beitrag damit begonnen, klarzustellen, dass für die FDP der Schutz der Gesundheit der Menschen, die in unseren Städten leben, gleichwertig ist mit individueller Bewegungsfreiheit. So haben Sie es, glaube ich, formuliert. Das gibt mir die Gelegenheit, den Unterschied zwischen unseren Positionen noch einmal hervorzuheben.
Das sehen wir nämlich nicht so. Warum nicht? – Weil für uns der Gesundheitsschutz der Anwohnerinnen und Anwohner höchste Priorität hat.
Ich bin ja Düsseldorfer. Wir haben diverse Messstellen in der Stadt: Corneliusstraße, Dorotheenstraße, Ludenberger Allee. Viele davon überschreiten mit Stickoxidwerten von über 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel die Grenzwerte. An der Corneliusstraße haben wir im Jahr 2008 einen Jahresmittelwert von 54 Mikrogramm gemessen.
Man kann aus meiner Sicht nicht gesundheitliche Schäden, körperliche Schäden der Menschen, die dort wohnen und arbeiten, gleichsetzen mit der Freiheit, von Erkelenz zum Shoppen nach Düsseldorf zu fahren.
Das ist etwas anderes. Deswegen kann diese Gleichsetzung aus unserer Sicht nicht erfolgen. Natürlich ist individuelle Bewegungsfreiheit wichtig, aber der Gesundheitsschutz geht schon vor und ist nicht gleichwertig.
Die Umweltspuren – auch in Düsseldorf – werden ja eingerichtet, um die ansonsten auf jeden Fall drohenden Dieselfahrverbote zu verhindern. Ich glaube, über diesen Umstand gibt es in diesem Parlament eigentlich eine große Einigkeit: Dieselfahrverbote wollen wir natürlich verhindern. Wenn wir die verhindern wollen, dann ist das Instrument Umweltspur ein mögliches Mittel der Wahl. Es muss nur gut gemacht sein.
Bei der dritten Umweltspur, über die gestern im Düsseldorfer Rat gestritten wurde, ist wahrscheinlich – so haben wir Grüne das ja auch analysiert – der zweite Schritt vor dem ersten gemacht worden.
Deswegen haben wir ja angeregt, das Instrument nicht per se zu verdammen und auch nicht sofort die Umweltspur wieder abzuschaffen, sondern relativ schnell andere notwendige Maßnahmen umzusetzen. Es fehlt zum Beispiel eine Taktverdichtung bei den Bussen. Die Führung der Buslinien auch auf der Autobahn könnte vielleicht über den Standstreifen erfolgen, der dann direkt in die dritte Umweltspur führt. Das ließe sich relativ schnell umsetzen. Wir brauchen natürlich mehr Park-and-Ride-Anlagen. Die Mitfahr-Apps sind nicht so ausgebildet, wie sie sein sollten.
Wir haben gesagt: Wenn wir jetzt mehr Zeit brauchen, um die handwerklichen Mängel, die wir ja nach sechs Wochen sehen, zu beheben, dann sollte überlegt werden, ob man kurzzeitig die dritte Umweltspur aussetzt. Aber dann müssten die Verwaltung, die Stadt und die Rheinbahn mal sagen, wie viel Zeit sie denn brauchen, um das, was ich gerade beschrieben habe, umzusetzen.
Deswegen haben wir ja gestern auch den Antrag der FDP zur dritten Spur abgelehnt. Die FDP hat ja im Stadtrat die ersten beiden Umweltspuren mit beschlossen. Der Name „Umweltspur“ stammt übrigens von Ihren Fraktionskollegen, Herr Middeldorf. Ihr Antrag zur direkten Abschaffung der dritten Umweltspur stand ja gestern im Rat der Stadt Düsseldorf zur Abstimmung.
Sie haben den CDU-Antrag im Düsseldorfer Stadtrat gestern abgelehnt. Die CDU wollte ja alle drei Umweltspuren sofort beseitigen. Die FDP hat auch dagegen gestimmt. Für die direkte Abschaffung der dritten Umweltspur haben Sie dann nur noch die Zustimmung von der CDU und von der AfD und von den Republikanern bekommen. Denken Sie vielleicht noch einmal darüber nach, ob das dann so richtig schnuckelig ist.
Es muss eindeutig mehr passieren. Die Pendlerverkehre müssen reduziert werden. Wir brauchen mehr Radschnellwege. Wir brauchen Expressbuslinien. Wir brauchen eine deutliche Ausweitung von Parkand-Ride-Plätzen.
Wir brauchen Ausbau im Schienennetz und überörtliche ÖPNV-Verbindungen. Eigentlich sollten wir uns gar nicht so intensiv mit so einem …
Ich bringe den Satz noch zu Ende. Dann kann er gerne seine Frage stellen.
Es muss also natürlich deutlich mehr passieren.
Ich fand das ganz witzig, Herr Strotebeck, dass Sie gesagt haben: Weniger Ideologie sei doch hier notwendig, gerade in der Verkehrspolitik.
Ich kenne keine andere Fraktion in diesem Parlament, die ideologischer unterwegs ist als Sie. Da muss ich immer ein bisschen schmunzeln, wenn Sie dann Ideologiefreiheit einfordern, die Sie ja den ganzen Tag und in den letzten Plenartagen hier überhaupt nicht gezeigt haben.
Also: Ablehnung in der Sache, Zustimmung zur Überweisung. Dann wird es im Verkehrsausschuss ja vielleicht noch das eine oder andere Wortgefecht geben. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Jetzt kann der Kollege Matheisen gerne seine Frage stellen.
Genau.
Das sind zwei Paar Schuhe, aber egal. Ich habe ja nur darauf aufmerksam machen wollen – das war eigentlich mein Punkt; vielleicht reden wir ein bisschen aneinander vorbei –, …
Ich habe nur gesagt, dass man vielleicht darüber nachdenken sollte, ob es nicht einen anderen Weg gibt, als sich solche Mehrheiten zu organisieren. Das war mein Punkt, und dabei bleibe ich auch.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben diese Aktuelle Stunde im Landtag beantragt, weil ein ungeheuerlicher Verdacht im Raum steht. Es steht nämlich der Verdacht im Raum, dass ein Regierungsmitglied im Zeugenstand des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses „Hackerangriff/Stabsstelle“ die Unwahrheit gesagt hat.
Wir erwarten, dass der Justizminister heute zu diesen schwerwiegenden Vorwürfen im Parlament eindeutig Stellung bezieht und heute hier aufklärt. Denn sollte sich bestätigen, dass der Minister im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss gelogen hat, ist er als Justizminister nicht mehr tragbar.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, im März 2018 gibt die Staatskanzlei bekannt, dass die damals amtierende Umwelt- und Landwirtschaftsministerin, Frau Schulze Föcking, Opfer eines Hackerangriffs geworden sei. Wie sich später herausstellt, handelt es sich lediglich um einen Bedienfehler eines Familienmitglieds – ebenso wie beim zweiten gemeldeten Hackerangriff.
Am Abend des 29. März 2018 ist der ermittelnde Oberstaatsanwalt auf dem Hof der Familie Schulze Föcking, um ihr dies mitzuteilen. Genau zu diesem Zeitpunkt ruft Justizminister Biesenbach auf dem Handy des Oberstaatsanwaltes an, um sich, wie er später im Untersuchungsausschuss aussagt, einfach erklären zu lassen, wie der vermutete Bedienfehler technisch möglich gewesen sei.
Ich zitiere aus dem öffentlichen Protokoll, Herr Präsident, des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses. Herr Biesenbach hat damals zu Protokoll gegeben: Ich wusste nicht, dass er – also der Oberstaatsanwalt – zu dem Zeitpunkt auf dem Hof von Frau Schulze Föcking war.
Der Minister versicherte im Untersuchungsausschuss, er habe in diesem Telefonat keinen Einfluss auf die staatsanwaltlichen Ermittlungen zum vermeintlichen Cyberangriff auf das Privathaus von Frau Schulze Föcking genommen.
Das Telefonat mit dem Oberstaatsanwalt dauert sieben Minuten, von 19:06 Uhr bis 19:13 Uhr.
Um 19:14 Uhr, exakt eine Minute später, ruft der Minister seine damalige Kabinettskollegin, Frau
Schulze Föcking, auf deren Handy an. Dieses Telefonat zwischen den beiden Kabinettskollegen dauert eine Minute.
Auf die Frage des Vorsitzenden im Untersuchungsausschuss im Juli dieses Jahres – ich zitiere den Kollegen Körfges; er hat den Zeugen Biesenbach befragt – „Über diesen, ich sage mal, Termin vor Ort haben Sie mit der Frau Schulze Föcking persönlich nie gesprochen, auch im Nachhinein nicht?“ antwortet der Zeuge Peter Biesenbach wörtlich – klar und deutlich und kurz – mit: Nein.
Frau Schulze Föcking gibt im Untersuchungsausschuss an, sich an kein Telefonat über das seinerzeit anhängige Ermittlungsverfahren mit Minister Biesenbach erinnern zu können.
Minister Biesenbach erklärt am 24. November 2019 in der WDR-Sendung „Westpol“, sich ebenfalls nicht an diesen Anruf und dessen Inhalt erinnern zu können, führt dann aber weiter aus, dass er sich aber ganz genau erinnern kann, niemals über das Ermittlungsverfahren mit der damaligen Kabinettskollegin gesprochen zu haben.
Ich fasse zusammen: Der Justizminister ruft den ermittelnden Oberstaatsanwalt zufällig dann an, als dieser sich auf dem Hof von Frau Schulze Föcking befindet. Im direkten Anschluss daran, eine Minute später, ruft der Minister Frau Schulze Föcking an. Beide Teilnehmer des Gespräches geben an, sich nicht an das Gespräch und dessen Inhalt zu erinnern. Herr Minister Biesenbach ist sich aber sicher, zu wissen, dass er niemals mit Frau Schulze Föcking über das Ermittlungsverfahren gesprochen hat.
Lieber Herr Minister Biesenbach, wer soll Ihnen das glauben? Wer soll Ihnen diese Geschichte glauben?
Wer soll Ihnen glauben, dass es keinen Zusammenhang zwischen dem siebenminütigen Telefonat mit dem Oberstaatsanwalt, der sich zufälligerweise auf dem Hof von Frau Schulze Föcking befindet, und dem direkt anschließenden Telefonat mit Frau Schulze Föcking selbst, bei dem es zufälligerweise dann ja um etwas anderes ging, gibt und dass Sie sich beide zufälligerweise nicht mehr erinnern können? Erinnerungslücke bei beiden Beteiligten im Kollektiv!
Das kennen wir ja von dieser Landesregierung – Kabinettsamnesie. Herr Reul hatte auch so einen Amnesieanfall, als es beim Hambacher Wald darum
ging, ob er mit Vertretern von RWE mal über die geplante Rodung gesprochen hat.
Das scheint ja fast ein Virus im Kabinett Laschet zu sein.
Herr Biesenbach, ich frage Sie noch einmal. Denn ich halte mir immer die konkrete Situation vor Augen. Sie beenden das Telefonat mit dem ermittelnden Oberstaatsanwalt und rufen direkt danach die damalige Ministerin an, die ja im laufenden Ermittlungsverfahren Zeugin ist. Ich frage Sie: Wie realistisch ist das im Leben? Wie realistisch ist man, wenn man glaubt, dass es nichts miteinander zu tun hat, wenn man erst sieben Minuten mit dem Oberstaatsanwalt telefoniert und sich dann umdreht und die Kabinettskollegin anruft? Ich kann das einfach nicht glauben. Ich kann das nicht glauben!
Bitte kommen Sie mir gleich nicht mit der Theorie, die ich gestern schon auf den Fluren des Landtags gehört habe, dass Ihr Handy sich einfach selbstständig gemacht hat, quasi in der Hosentasche.
Das haben gestern ein paar Leute erzählt. Sie haben gar nicht aktiv Frau Schulze Föcking angerufen. Das lag nur an der nicht aktivierten Tastensperre Ihres Handys. Das Handy hat also automatisch die Nummer Ihrer damaligen Kabinettskollegin gewählt.
Ganz ehrlich: Diese Theorie ist doch so etwas von albern. Ich gehe darauf nicht weiter ein. Wer es glaubt, wird selig.
Ein anderer Punkt, der mich in dieser Geschichte beschäftigt, ist folgender: Hat der Justizminister wirklich in seinem Telefonat mit dem Oberstaatsanwalt keinen Einfluss auf die Ermittlungen genommen? Oder haben wir es bei Peter Biesenbach hier nicht mit einem Wiederholungstäter zu tun?
Ich erinnere an das Jahr 2003. Damals ging es darum, dass ein Schöffe von seiner Tätigkeit entbunden werden wollte.
Da haben Sie zum Telefon gegriffen und den Richter angerufen. Sie haben nachher gesagt, Sie wollten nur einem Freund helfen. Verteidigung und Staatsanwaltschaft sprachen im Anschluss von einem unsäglichen und skandalösen Vorgang.
Ich frage Sie heute – damit komme ich zum Schluss –: Kann es sein, dass Peter Biesenbach als Minister versucht hat, seine Kabinettskollegin zu schützen, indem er in einem Telefonat mit dem Oberstaatsanwalt wieder einmal auf die Justiz Einfluss nehmen wollte?
Ich frage Sie: Kann es sein, dass er die Kabinettskollegin genau darüber informiert hat und nun versucht, mit Verweis auf Gedächtnisschwund sein politisches Überleben zu sichern? Oder kann es sein, dass das alles nur ganz großer Zufall war?
Ich finde, dass das Parlament und die Öffentlichkeit hier und heute ein Recht auf umfassende Aufklärung dieser Geschichte haben. Ich habe mich selber gefragt, ob das glaubwürdig ist.
Ich kann Ihnen das einfach nicht glauben. Meine Fraktion kann Ihnen das auch nicht glauben. Für uns, lieber Herr Minister Biesenbach, haben Sie an dieser Stelle eindeutig Ihre Glaubwürdigkeit verspielt. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Minister Biesenbach, ich hätte heute gerne Antworten und nicht noch mehr Fragen gehört. Das war aus meiner Sicht eine vertane Chance, hier heute Klarheit zu schaffen.
Ich möchte auf meine beiden Vorredner aus den Koalitionsfraktionen eingehen. Sie haben gesagt, die Staatsanwaltschaft sehe keinen Anfangsverdacht und nehme keine Ermittlungen auf, und damit habe sich die Frage der Lüge quasi erledigt.
Also, ich sage es mal so: Die strafrechtliche Dimension ist das eine; wir sind hier aber nicht vor Gericht, sondern im Parlament. Die politische Dimension ist das andere.
Nur weil die Staatsanwaltschaft keine Ermittlungen aufnimmt, sind nicht merkwürdige Erinnerungslücken beim Minister und bei der ehemaligen Ministerin legitimiert und auch nicht merkwürdige Zufälle erklärt, warum der Justizminister während laufender Ermittlungen den ermittelnden Staatsanwalt anruft, die Betroffene anruft, aber sagt, mit ihr niemals über die Ermittlungen gesprochen zu haben. Hier hat sich ein Justizminister einfach rauszuhalten. Das ist der Punkt.
Sie sagen, das müsse man alles im Untersuchungsausschuss regeln. Ich sage Ihnen: Ein Justizminister in einem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss ist nicht irgendein Zeuge. Eine mögliche Falschaussage eines Kabinettsmitglieds gegenüber dem Parlament hat das Parlament zu interessieren. Das gehört hier ins Plenum. Wohin denn sonst?
Abschließend: Sie haben den Sinn dieses Untersuchungsausschusses infrage gestellt und gesagt, es sei doch nur ein Bedienfehler eines Familienmitglieds gewesen. Ich sage es Ihnen noch einmal – wir haben es Ihnen schon so oft gesagt –: Es geht in diesem Untersuchungsausschuss nicht nur um irgendwelche technischen Bedienfehler. Es geht vor allen Dingen darum, dass sich das Parlament und die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land darauf verlassen können müssen, dass alles, was die Regierung sagt, den Tatsachen entspricht. Ob das in diesem Fall so war
und ob das auch für den Regierungssprecher gilt, ist auch Gegenstand des PUA. Da bestehen zu Recht Zweifel. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorgelegte Haushalt im Bereich der Justiz wird den Anforderungen der Justiz nur teilweise gerecht.
Es werden zwar immer weiter Stellen geschaffen; die Stellen können aber nicht besetzt werden – sowohl bei den Gerichten als auch in den Justizvollzugsanstalten und in allen anderen Bereichen der Justiz.
Vor allen Dingen sind derzeit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überlastet. Es fehlt immer noch an geeignetem Personal. Die Entlastung der Justiz muss aber jetzt geschehen. Der Justizminister kann nicht immer weiter darauf warten, irgendwann doch noch genügend Personal für all die unbesetzten Stellen zu finden.
Entlastung muss ganz konkret zum Beispiel auch durch eine veränderte Prioritätensetzung geschehen. Die arbeitsüberlasteten Justizvollzugsanstalten, die Staatsanwaltschaften, die Gerichte können beispielsweise deutlich durch Entkriminalisierung entlastet werden.
Wir sollten nicht nur über Stellenpläne diskutieren, sondern wir sollten einmal darüber diskutieren, ob diese Entlastung nicht über Entkriminalisierung des Schwarzfahrens möglich ist und ob wir nicht endlich einmal die strafrechtliche Verfolgung von Menschen, die weggeschmissene Lebensmittel aus Mülltonnen retten, einstellen sollten.
Wie sieht es denn mit der Entkriminalisierung von Cannabis aus? – Wenn man diese Bereiche angeht, würde man die Gerichte, die Justiz und auch die Bediensteten in den Justizvollzugsanstalten erheblich entlasten.
Es wird viel über Opferschutz geredet, aber in diesem Haushalt – das muss ich konstatieren – lässt man die freie Straffälligenhilfe und die Projekte im Bereich der Täterarbeit mit ihrem Finanzierungsproblem immer noch allein; ein großes Manko in diesem Haushalt.
Neben den großen Herausforderungen für die Justiz gilt es auch, die Justiz personell bedarfsgerecht so auszustatten und angemessen zu finanzieren, dass es auch eine positive Wahrnehmung für die Justiz in der Öffentlichkeit gibt.
Da, Herr Justizminister, gibt es auch vonseiten der Landesregierung vielleicht die Möglichkeit, sich noch mehr zu engagieren, noch mehr Mittel bereitzustellen und sich persönlich noch einmal einzubringen, sodass das Ansehen unserer Justiz hier im Land Nordrhein-Westfalen verbessert wird. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das vorgelegte Gesetz stellt einen qualifizierten Zwischenschritt auf dem Weg zu einem neuen Glückspielstaatsvertrag dar. Der Zwischenstaatsvertrag verschafft uns Zeit für die Verhandlungen mit den anderen Bundesländern über den neuen Staatsvertrag, den wir dringend brauchen, gerade im Hinblick auf das Onlinespiel.
Auch ich wünsche dem Chef der Staatskanzlei für die Verhandlungen mit den anderen Bundesländern eine glückliche Hand, insbesondere im Interesse des Spielerschutzes. Insofern stimmen wir heute den Art. 1 und 3 des Gesetzes zu.
Kritik äußern wir aber zu Art. 2 und zu dem Verfahren hier im Haus.
Zu Art. 2 haben wir im Hauptausschuss eine sehr aufschlussreiche Anhörung durchgeführt. Im Gesetz war vorgesehen, dass die örtlichen Ordnungsbehörden die Aufsicht nach dem Geldwäschegesetz für unerlaubte Glücksspiele übernehmen sollten. Diese Aufgabenübertragung ohne Not und auch ohne Kostenausgleich wurde durch die Kommunen entschieden abgelehnt.
Die Landeskoordinierungsstelle Glücksspielsucht Nordrhein-Westfalen machte deutlich, dass sie eine Reihe der Regelungen begrüßt, sich aber noch deutlich mehr im Sinne des Spielerschutzes gewünscht hätte, zum Beispiel beim Mindestabstand, bei den Öffnungszeiten oder bei der Zutrittskontrolle.
Die Anhörung fand am 26. September statt, die abschließende Beratung und Abstimmung im Hauptausschuss letzte Woche Donnerstag, also am 21. November. Keine 24 Stunden vor der Abstimmung erreichte uns ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen. Sie hatten seit dem 26. September viel Zeit, Änderungen vorzuschlagen, und dann kommt ein Änderungsantrag in einer so kurzen Frist. Das ist aus unserer Sicht bei solch einem komplexen Thema nicht akzeptabel.
Eine Beratung in den Gremien wurde den anderen Fraktionen somit fast unmöglich gemacht. Liebe Fraktionen von CDU und FDP, das ist kein guter Stil. Sie hätten den Änderungsantrag auch eine Woche früher einbringen können. Oder hat etwa die Regierung so lange gebraucht, Ihnen die Formulierungshilfe zu liefern?
Einen Teil der Änderungen begrüßen wir aber durchaus, beispielsweise die Herausnahme der von den
Kommunen so heftig kritisierten Aufgabenübertragung bei der Geldwäsche oder die Konkretisierung des Sichtschutzverbotes.
Nicht geändert werden die Regelungen zu den Öffnungszeiten. Kein Mensch kann mir derzeit erklären, warum eine Spielhalle bereits um 6 Uhr morgens öffnen muss und dann bis 23 Uhr oder länger durchgehend geöffnet hat. Da springen die Koalitionsfraktionen in ihrem Änderungsantrag deutlich zu kurz.
Im Hauptausschuss habe ich das differenzierte Abstimmungsverhalten meiner Fraktion zu den einzelnen Artikeln bereits erläutert. In aller Kürze noch einmal zusammengefasst: Da wir den Übergangsvertrag richtig finden, aber die Umsetzung in Art. 2 auch in der geänderten Fassung für nicht gelungen halten, werden wir den Art. 1 und 3 unsere Zustimmung geben, uns allerdings aus den oben genannten Gründen zu Art. 2 enthalten. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu Beginn der Rede ein Dank an die beiden Fraktionen von CDU und FDP.
Als wir Ihren Antrag letzte Woche erhielten, haben wir ihn uns angeschaut und dabei gesehen, dass alle von Ihnen darin aufgeführten Punkte auch unserer Auffassung und unserer Lehre aus der Anhörung im Rechtsausschuss entsprechen.
Deswegen haben wir darum gebeten, als Antragsteller aufgenommen zu werden. Diesem Wunsch haben Sie entsprochen. Vielen Dank dafür, dass es damit möglich ist, dass wir heute den Opferschutz im Namen von CDU, FDP und Grünen stärken können.
Die psychosoziale Prozessbegleitung ist ein wichtiges Instrument, um Opfer von Straftaten während belastender Gerichtsprozesse bestmöglich zu unterstützen, zu begleiten und den Ablauf von Verhandlungen und verwertbare Aussagen der Opfer zu sichern.
Das Instrument wird seit der Einführung eigentlich von allen Seiten als sinnvoll bewertet. Jetzt kommt es darauf an, die Probleme, die sich in den letzten Jahren gezeigt haben, zu lösen, um die Opfer von Straftaten und die Prozessbegleiterinnen und -begleiter bestmöglich zu unterstützen.
Für Opfer von schweren Straftaten können polizeiliche Ermittlungen und gerichtliche Verfahren beängstigend sein. Sie müssen mit vielen verschiedenen Menschen über die Tat sprechen, unter Umständen dem Täter vor Gericht begegnen, oft als Zeuginnen und Zeugen aussagen und dabei auch unangenehme Fragen beantworten.
Die Opfer können in Gerichtsverfahren auch eingeschüchtert werden oder im allerschlimmsten Fall – Klammer auf „re-„ Klammer zu – traumatisiert werden. Daher brauchen Opfer schwerer Straftaten neben der Möglichkeit, einen rechtlichen Beistand zu erhalten, die bestmögliche psychosoziale Begleitung während des gesamten Verfahrens.
Die Einführung der psychosozialen Prozessbegleitung war ein entscheidender Schritt hin zu mehr Opferschutz, und das Instrument funktioniert ganz gut. Nach den ersten Jahren gibt es nun mal Verbesserungsbedarf; das hat auch die Anhörung im Rechtsausschuss, die, wie ich fand, sehr interessant war, gezeigt.
Ein erstes großes Problem bisher war die fehlende Bekanntheit des Angebots auf allen Seiten, also bei den Opfern, der Polizei, den Fachleuten – zum Beispiel bei Therapeutinnen und Therapeuten und Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern –, beim Kinderschutzbund, aber auch bei Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, bei Gerichten, Staatsanwaltschaften und in der Gesellschaft insgesamt.
Dem wird mit dem vorliegenden Antrag unter anderem durch die Forderungen nach einem Informationsangebot in einfacher, niedrigschwelliger Sprache und in verschiedenen Sprachen, nach einer öffentlichkeitswirksamen Kampagne und nach einer weiteren Sensibilisierung der Verfahrensbeteiligten begegnet; in den beiden vorherigen Reden von der CDU- und der FDP-Fraktion wurde das schon ausgeführt.
Ein zweiter aus unserer Sicht wichtiger Aspekt ist, dass der Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung ausgeweitet und der Beantragungsprozess vereinfacht und beschleunigt werden soll. Die Beantragung ist bisher einfach zu kompliziert, und die Bewilligung dauert leider oft zu lange. Das bedeutet eine enorme Unsicherheit für die Opfer und die Begleiterinnen und Begleiter.
Auch muss die Ausweitung auf weitere Straftatbestände erfolgen sowie ein fester Anspruch auf Beiordnung insbesondere in Fällen von häuslicher Gewalt oder Sexualdelikten geschaffen werden.
Ich möchte zum Schluss auf einen Punkt hinweisen, der in dem Antrag nicht behandelt wird, der aber bei der Anhörung immer wieder thematisiert wurde und aus unserer Sicht auch zu Recht bemängelt wurde. Wir finden, dass wir das politisch weiter begleiten müssen.
Es handelt sich um das Problem, dass die Pauschalen für eine Beiordnung derzeit einfach zu niedrig angesetzt sind. Die Vereine und Verbände zahlen derzeit immer drauf, um eine angemessene Prozessbegleitung leisten zu können.
Hier besteht noch Handlungsbedarf. Der wird jetzt über diesen Antrag zwar nicht abgedeckt, aber wir werden das weiter als Thema behandeln und gucken, wie wir da auch noch eine Lösung herbeiführen.
Der Opferschutz wird durch diesen Antrag gestärkt. Ich werbe um Zustimmung zum Antrag und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte am Anfang den Dank an die Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion aussprechen – nicht nur für diesen Antrag und diese Initiative.
Als wir den Antrag auf den Tisch bekommen und bei uns in der Fraktion beraten haben, waren wir der Ansicht, dass es eine sehr gute und richtige Initiative ist. Wir wollen dem nicht nur zustimmen, sondern wir würden dem gerne auch als antragstellende Fraktion beitreten. Die SPD-Fraktion hat dem zugestimmt. Insofern vielen Dank,
weil es so jetzt möglich ist, dass dieser Antrag von zwei Fraktionen, nämlich SPD und uns, Bündnis 90/Die Grünen, gestellt werden kann.
Warum haben wir das getan? – Wir sind der Ansicht, dass ehrenamtliche Richterinnen und Richter einen wichtigen Beitrag leisten, einen wichtigen Dienst in der Justiz und für die Justiz, aber auch für unsere Gesellschaft. Sie sichern unter großem persönlichen Einsatz die freiheitliche demokratische Grundordnung und sind Vertreter der Zivilgesellschaft in der Justiz.
Wir sind der Auffassung gewesen, dass man dieser Personengruppe, diesen Menschen, die dort ihrer allgemeinen staatsbürgerlichen Pflicht nachkommen,
keine Steine in den Weg legen, sondern vielmehr alles dafür tun sollte, ihnen Steine aus dem Weg zu räumen.
Ein Stein, der da liegt, ist natürlich die Anrechnung der Arbeitszeit. Wir haben gesehen, dass es da Probleme gibt. Wir finden, die Initiative, die hier beschrieben wird, nämlich eine Verbesserung der Anrechnung der Zeiten außerhalb der Kernarbeitszeit – meine Kollegin Sonja Bongers hat das ja gerade ausgeführt –, wäre eine Hilfestellung und sollte Berücksichtigung finden bei der Ausübung dieses wichtigen Dienstes.
Insofern können wir der Landesregierung nur anraten, diesen Ball doch aufzunehmen, sie bitten, im Bundesrat initiativ zu werden, nicht länger darauf zu warten, dass es eine Einigung zwischen den Justizministerinnen und Justizministern gibt, sondern selber und womöglich auch auf der Landesebene eigenständig gesetzgeberisch aktiv zu werden.