Protocol of the Session on May 24, 2016

) (GRÜNE): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Aus unserer Sicht ist das so nicht zulässig, denn in der Geschäftsordnung ist eindeutig geregelt, dass die Fragestunde eine Stunde betragen soll. Es ist eine Sollvorschrift, aber keine Mussvorschrift. Wir befinden uns noch immer bei derselben Frage. Es liegen noch Fragen vor, und es sind auch noch Kolleginnen und Kollegen meiner Fraktion eingedrückt.

Insofern beantragen wir als grüne Fraktion, dass die Fragestunde so lange fortgeführt wird, bis hier alle Fragen entsprechend gestellt werden konnten.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank. – Wir werde diesen Antrag zur Geschäftsordnung selbstverständlich zur Abstimmung stellen. Ich will aber darauf aufmerksam machen, dass der genaue Wortlaut des § 94 Abs. 2, in dem es um die Fragestunde geht, lautet:

„Grundsätzlich findet in jeder ersten Plenarsitzung im Monat eine Fragestunde statt. In weiteren Plenarsitzungen kann je eine Fragestunde stattfinden.“

Und jetzt kommt es:

„Die Dauer der Fragestunde soll 60 Minuten nicht überschreiten.“

Das ist ein etwas anderer Wortlaut, und damit gibt es auch eine Interpretationsmöglichkeit der Geschäftsordnung.

(Zurufe)

Wir waren, als ich deutlich gemacht habe, dass die Überschreitung bereits im Rahmen des sonst Üblichen gelaufen ist, bei 13 oder 14 Minuten. In Zweifelsfällen – wenn die Ermessensentscheidung der sitzungsleitenden Präsidentin im sitzungsleitenden Präsidium nicht auf Zustimmung bzw. Einhelligkeit trifft – muss man sich beraten. Das haben wir durchgeführt. Von daher sind wir, glaube ich, vom Verfahren her bis dahin klar.

Jetzt gibt es einen Geschäftsordnungsantrag. Über den lasse ich jetzt abstimmen. Frau Kollegin Schäffer hat beantragt, dass die Fragestunde fortgeführt wird. Wer diesem Geschäftsordnungsantrag zustimmen möchte, bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Dagegen stimmt die AfD. Wer enthält sich? – Das sind CDU und FDP.

(Zurufe)

Kein Problem! Damit ist eine Veränderung in der von uns wahrgenommenen Situation eingetreten. Vielen Dank, dass wir die Klarheit über den Geschäftsordnungsantrag hergestellt haben.

Wir sind jetzt an der Stelle, dass Herr Kollege Dudas von der SPD-Fraktion seine zweite und damit letzte Frage stellen kann.

Wenn die Lautstärke so ist, dass man auch reden kann, dann will ich das gerne machen. – Herr Minister, Sie haben vorhin ausgeführt, dass Ihnen die Gespräche zwischen dem Herrn Ministerpräsidenten und Frau Schulze Föcking nicht immer bekannt waren. Das kann ich nachvollziehen. Sie können ja auch nicht immer dabei sein. Allerdings sitzen Sie jetzt hier auf der Bank und müssen für die Regierung antworten. Der Herr neben Ihnen darf das ja offensichtlich nicht.

Deswegen frage ich Sie: Herr Minister, können Sie ausschließen, dass Herr Ministerpräsident über weitere Informationen verfügt, die Ihnen nicht bekannt sind? Hat der Ministerpräsident Sie umfangreich und vollumfänglich zu der Sache informiert?

Ich kann ausschließen, dass die Staatskanzlei und der Ministerpräsident nicht fortlaufend über die Ermittlungsergebnisse informiert worden sind. Das habe ich bereits ausführlich beschrieben.

Vielen Dank, Herr Minister. – Der nächste Fragesteller ist Herr Kollege Börschel von der SPD-Fraktion.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, von mir noch eine Frage zur Information vom 29. März dieses Jahres. Wie bewerten Sie den Umstand, dass die Information, dass ein Hackerangriff unwahrscheinlich war, nicht das Parlament und die Öffentlichkeit erreicht hat? Erfolgte das Ihrer Einschätzung nach deswegen, um die massiv in die Kritik geratene Ministerin Schulze Föcking zu schützen?

(Bodo Löttgen [CDU]: Das ist unverschämt!)

Kollege Börschel, ich habe dazu eben beschrieben, dass Christina Schulze Föcking öffentlich bedauert hat, dass die Zwischenergebnisse vom 29. März und vom 18. April 2018 nicht mindestens informell mit den Fraktionen abgestimmt und den Fraktionen zur Kenntnis gegeben worden sind. Dem schließe ich mich natürlich ausdrücklich an.

Vielen Dank. Das war auch beim Kollegen Börschel die zweite Fragemöglichkeit um damit seine letzte. – Jetzt hat Herr Kollege Ganzke von der SPD-Fraktion ebenfalls für seine zweite Frage das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister Lienenkämper, Sie haben gerade zum dritten Mal gesagt, dass Herr Ministerpräsident Armin Laschet sich grundsätzlich nicht zu laufenden Ermittlungsverfahren äußert. Ich frage: Warum hat der Ministerpräsident gerade am 16. März eine Ausnahme davon gemacht?

Der Ministerpräsident hat am 16. März davon keine Ausnahme gemacht, sondern der Regierungssprecher hat am 16. März eine Erklärung für die gesamte Landesregierung abgegeben und hat sich im Übrigen mehrfach auf Nachfragen der Presse, auf die auch Sie sich zum Teil bezogen haben, über die zwischenzeitlichen Faktenentwicklungen geäußert. Das ist selbstverständlich.

Vielen Dank. – Der nächste Fragesteller ist der Kollege Mostofizadeh von den Grünen. Es ist seine zweite Frage.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister Lienenkämper, Sie haben vorhin ausgeführt, dass sich der Regierungssprecher sehr wohl zu laufenden Ermittlungen äußert, aber nicht der Ministerpräsident. Ich glaube, es ist Unterrichtsstoff der Mittelstufe, wie der Staatsaufbau in Deutschland funktioniert, nämlich, dass alle, die dem Ministerpräsidenten zugeordnet sind, für den Ministerpräsidenten sprechen. Ich frage Sie: Hat es in Nordrhein-Westfalen eine Änderung der Verfassung gegeben, sodass dieser Staatsaufbau hier nicht mehr gegeben ist?

In Nordrhein-Westfalen hat es keine diesbezügliche Änderung der Verfassung gegeben.

(Heiterkeit von der CDU)

Vielen Dank. – Die nächste Frage stellt Kollege Bialas von der SPDFraktion. Es ist seine zweite Frage.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister Lienenkämper, ich konnte dem WDR entnehmen, dass Herr Ministerpräsident Laschet eine Stellungnahme abgegeben hat, nämlich zu den Vorfällen „Bedrohung“ und „Nötigung“. Er

sagte, so etwas habe er selbst noch nie erlebt. Stimmen Sie mit mir überein, dass das eine persönliche Äußerung in einem laufenden Ermittlungsverfahren ist, und …

(Bodo Löttgen [CDU]: Nein!)

Bitte noch mal eindrücken. Mir war gerade nicht klar, dass noch ein zweiter Teil der Frage kommt.

(Daniel Sieveke [CDU]: Das war schon eine Frage! Es gibt nur eine Frage!)

Herr Bialas.

Es war ein Komma: … dass damit eine Äußerung zu einem laufenden Ermittlungsverfahren einhergegangen ist und auf der anderen Seite anscheinend keine Aussage getroffen worden ist in einem Bereich, wo Zugriff auf das Internet vermutet wurde, was sich dann hinterher als nicht existent herausgestellt hat, aber wo auch ein Ausspähen von Daten möglich ist, wo auch möglicherweise ein Zugriff auf regierungsinterne Datensätze im Raum steht? Darüber wurde nicht geredet, darüber wurde intern nicht Entwarnung gegeben?

(Bodo Löttgen [CDU]: Die Frage habe ich nicht verstanden!)

Auf den ersten Teil habe ich bereits mit Nein geantwortet. Es war erkennbar kein Kommentar zu einem laufenden Ermittlungsverfahren, sondern mehrfach ist zu Recht darauf hingewiesen worden, dass es hierbei um die Bedrohungen geht, die übrigens bis heute ständig gegen Christina Schulze Föcking auf verschiedensten Kanälen erhoben worden sind. Zu diesen Bedrohungen hat der Ministerpräsident – ich glaube, für uns alle nachvollziehbar – erläutert, dass er das in diesem Ausmaß so noch nicht erlebt hat. Ich glaube, die Wenigsten von uns haben das so erlebt. Ich könnte die ganzen Tweets hier vorlesen.

Vielen Dank. – Die nächste Frage stellt Ihnen Herr Kollege Müller von der SPD-Fraktion.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister Lienenkämper Sie haben gerade ausgeführt, dass der Herr Ministerpräsident sich grundsätzlich nicht zu laufenden Ermittlungsverfahren äußert. Er hat aber eine Ausnahme gemacht für den Regierungssprecher, der sich sehr wohl zu lau

fenden Ermittlungsverfahren äußern konnte und geäußert hat. Vielleicht können Sie mir erklären, warum der Regierungssprecher nicht zeitnah nach Bekanntwerden dieser Informationen von dieser Ausnahme Gebrauch gemacht hat und uns erklärt hat, dass es offenkundig keinen Hackerangriff gegeben hat.

Der Regierungssprecher hat sich erstmals am 16. März dieses Jahres in der Öffentlichkeit zu diesem Vorgang geäußert. Wie und auf welcher Basis, haben wir ausführlich besprochen. Er hat sich zwischenzeitlich auf vielfältige Nachfragen verschiedenster Presseorgane und in Pressekonferenzen mehrfach weiter zu diesem Vorgang geäußert. Das ist zum Teil zitiert worden.

Vielen Dank. – Die nächste Frage stellt Ihnen Kollege Herter von der SPD-Fraktion.

(Bodo Löttgen [CDU]: Das ist auch die letzte, die siebte! – Zuruf von der SPD: Nein, danach gab es eine Abstimmung!)

Es gab doch eine Abstimmung, Herr Löttgen.

(Bodo Löttgen [CDU]: Das haben Sie eben an- gekündigt! – Zuruf von der SPD: Das ist die zweite!)

Wenn ich jetzt darf, Frau Präsidentin? Oder ist erst Herr Löttgen dran? – Ist er nicht. Gut.

Herr Minister der Finanzen, nun haben Sie des Öfteren darauf hingewiesen, dass die Frage der öffentlichen Stellungnahmen unterschiedlich gehandhabt wird. Ich will mich dann mal der ersten öffentlichen Stellungnahme widmen, nämlich der vom 16. März. Normalerweise ist es ja so, dass gerade bei Cyberattacken keine Öffentlichkeit hergestellt wird, um die Ermittlungsergebnisse nicht zu gefährden. So habe ich Sie zumindest verstanden, als Sie auf die laufenden Ermittlungsverfahren hingewiesen haben. Ist denn die davon abweichende Handlung durch den Regierungssprecher am 16. März dieses Jahres mit den Ermittlungsbehörden abgestimmt gewesen?

Herr Kollege Herter, bereits daraus, dass am 17. März, dem Folgetag, die Staatsanwaltschaft Köln und das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen mitgeteilt haben, dass das justizielle Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der Datenausspähung zum Nachteil von Ministerin Schulze Föcking von ihnen übernommen worden ist, und ich dazu bereits eine Pressemitteilung zitiert habe, können Sie schon fest

stellen, dass es in diesem Fall überhaupt nicht unüblich war, dass sich die Ermittlungsbehörde dazu geäußert hat.