Protocol of the Session on January 18, 2018

Aus unserer liberalen Sicht bietet die digitale Arbeitswelt den Menschen mehr Chancen, selbstbestimmt zu arbeiten und sich Arbeitszeit, Arbeitsort und auch die Organisation selber einzuteilen.

(Zuruf von Josef Neumann [SPD])

An die Stelle des klassischen abhängig Beschäftigten mit Präsenzpflicht von 9 Uhr bis 17 Uhr treten freiere Formen der Arbeitsgestaltung. So können die Beschäftigten ihre Arbeit auch besser mit Familie, Weiterbildung und Freizeit vereinbaren. Viele Menschen schätzen die Zeitsouveränität, die die Digitalisierung ihnen eröffnet, wie auch der Kollege Schmitz gerade an einem Beispiel ausgeführt hat.

Häufig wird in Bewerbungsgesprächen schon nicht mehr zuerst nach einem Dienstwagen gefragt, sondern inwieweit man einen Teil seiner Arbeit via Homeoffice erledigen oder die Kinderbetreuung durch flexible Arbeitszeiten besser regeln kann.

Angesichts dieser Veränderungen in der Arbeitswelt brauchen wir statt mehr Regulierung flexiblere gesetzliche Regelungen – gerade hinsichtlich der Arbeitszeit. Wichtig ist: Es geht nicht um ein Weniger im Arbeitsschutz, sondern um praktikable Regelungen und um mehr Selbstbestimmung für die Beschäftigten.

Das aktuelle Arbeitszeitgesetz ist 23 Jahre alt und stammt noch aus einer Zeit, in der das Internet den Kinderschuhen gerade entwachsen war. Man kann auch sagen, dass es an der Schwelle vom Medium für Wissenschaftler und Nerds hin zu einer kommerziellen Anwendung war. Das Gesetz begrenzt die zulässige tägliche Arbeitszeit auf acht bis maximal zehn Stunden; Sie haben es bereits angesprochen.

Wir sehen das nicht als Gefahr, sondern als Chance. Es gibt eine europäische Arbeitszeitrichtlinie, die ganz klar besagt, dass die Höchstarbeitszeit 48 Stunden pro Woche beträgt. Das ist klar vorgegeben. In diesem Rahmen ist aber mehr Flexibilität möglich.

Es geht ja auch gar nicht darum – wie man es den Liberalen gerne vorwirft, und auch die CDU hat ihr „C“ nicht umsonst im Namen –, die Wochenarbeitszeit auszuweiten, sondern wir wollen sie im gesetzten Rahmen variabler verteilen.

(Josef Neumann [SPD]: In der Altenpflege!)

Das ist kein Widerspruch in der NRW-Koalition.

Angesichts der Debatten zuvor: Ich weiß nicht, wie lange Sie den Pseudobegriff „Mitte-rechts“ aufrechterhalten wollen. Ich glaube, an anderen Stellen in der Debatte sieht man, dass es einen gewissen Konsens gibt, der auch gut und wichtig ist. Deshalb sollte man das noch einmal überdenken.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Ich nenne Ihnen noch ein anders Beispiel, warum die ununterbrochene Ruhezeit von elf Stunden nicht mehr ganz der heutigen Welt entspricht. Sie müssten nur einmal eher das Büro verlassen, um die Kinder ins Bett zu bringen, und danach noch etwas weiterarbeiten wollen: All das dürften Sie schon nicht mehr. Am nächsten Morgen müssten Sie im Büro aufpassen, ob Sie überhaupt noch eine E-Mail lesen dürfen. So arbeiten eigentlich jetzt schon Millionen Arbeitnehmer in der Illegalität.

(Josef Neumann [SPD]: Es geht um den Bus- fahrer; um den E-Lok-Fahrer!)

Unserer Meinung nach bedarf es eines Updates, um die Chancen der Digitalisierung zu nutzen. Die aktuelle Arbeitszeitrichtlinie würde auch etwas mehr Spielraum bieten, gerade bei der Vereinbarung mit Sozialpartnern. Dahin müssten wir, wenn die Voraussetzungen für entsprechende tarifvertragliche Ausnahmen gegeben sind, kommen. Wir wollen mit den Tarifvertragspartnern mehr Flexibilität erreichen, um einen Schritt weiterzukommen.

Selbst Andrea Nahles ist schon weiter als ihre NRWGenossen mit diesem Antrag. Auch sie hat das Thema der Öffnungsklausel auf der eben erwähnten Basis – die tarifpartnerschaftliche Verabredung – schon angesprochen. Sie setzen aber weiterhin auf mehr Regulierung und verstärkte Kontrolle.

Die Freien Demokraten werden gemeinsam mit der CDU in der NRW-Koalition über eine Bundesratsinitiative für mehr Spielräume sorgen. Das ist das feste Ziel. Wir wollen es gemeinsam mit den Tarifpartnern ausweiten, ohne die Wochenarbeitszeit anzutasten. Wir wollen die Chancen einer digitalen Arbeitswelt für mehr Freiheit für die Menschen nutzen. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Lenzen. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht nun der Kollege Mostofizadeh.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich fühle mich fast wie im arbeitsmarktpolitischen Schlaraffenland, wenn ich Herrn Lenzen lausche und er davon schwärmt, dass man nicht mehr für Anwesenheit und andere Dinge belohnt wird.

Herr Kollege Lenzen, wenn das der Ausgangspunkt wäre, dann wären wir sehr schnell einer Meinung und auf einer Linie. Nur, der Ausgangspunkt dessen, wie Sie losgelegt haben, die Basis Ihres Koalitionsvertrags ist doch etwas anderes. Es waren doch DEHOGA und andere, die auf der Basis der jetzigen Arbeitsmarktbedingungen gesagt haben, sie bräuchten noch längere Arbeitszeiten und kürzere Ruhezeiten, damit die Leute am nächsten Tag wieder eine Schicht machen können.

Das sind Tatbestände, bei denen wir auch im 21. Jahrhundert noch Schutzmechanismen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer brauchen. Deshalb ist es richtig, an diesen Schutzmechanismen festzuhalten.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Der zweite Punkt: Es geht auch um die Frage, wie die Spielregeln sind, wer welche Möglichkeiten hat und welche Stärken es im Einzelnen betrifft. Ich bin sehr dafür – wie es offenbar auch die Große Koalition auf Bundesebene einzustielen versucht –, dass es Flexibilität auf beiden Seiten gibt. Aber dann müssen auch beide Seiten zustimmungsfähig sein. Beide Seiten müssen im Zweifel auch Nein sagen können, nämlich: So geht es nicht!

(Anja Butschkau [SPD]: Genau!)

Auch die Betriebsräte müssen sagen können: So geht es nicht!

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Dann bin ich sehr dafür, die Flexibilität zu erhöhen; das ist gar keine Frage.

Es gibt einen weiteren Aspekt: Das Ganze hängt auch mit Tarifen zusammen. In der Pflege zum Beispiel, in der ich mich einigermaßen auskenne, arbeiten einige Leute mehr, als es gesund für sie ist. Das tun sie manchmal, weil sie es müssen bzw. der Betrieb es nicht anders hergibt, und manchmal auch, weil sie unvorsichtig sind und weil sie meinen, am Wochenende noch eine Schicht drauflegen zu können, weil sie noch sehr jung sind.

Wenn es dann vermehrt zu Krankheitsfällen kommt – und das ist nicht zu bestreiten –, dann ist auch eine Frage für die Solidargemeinschaft, nämlich für die Krankenversicherten, wer die Kosten dafür trägt. Deshalb ist es richtig, dass der Staat hier Regeln macht. Er muss natürlich schauen, wie weit er an welcher Stelle geht.

Liebe Kollegen von der SPD, was die Arbeitszeiten betrifft, sind wir uns in vielen Punkten einig. Nur hält Ihr Text nicht ganz, was die Überschrift verspricht. Wenn wir schon über Arbeitszeit 4.0 reden, dann müssen wir auch über die Abgrenzung der Dauerverfügbarkeit, über die Abgrenzung bei E-Mails, über Fragen des Schutzes der Beschäftigten vor Videoüberwachung usw. reden. Das alles hängt mit der Digitalisierung der Arbeitswelt eng zusammen.

Wir sind ein Landesparlament, das diese Fragen allenfalls am Rande – vielleicht als Arbeitgeber – streift. Das meiste davon ist Bundesgesetz. Ich möchte es nur gesagt haben; denn das sind ganz wichtige Fragen, wenn man zum Beispiel Homeoffice zulässt, was Sie hier angepriesen haben und was ich für absolut richtig halte.

Mehr Flexibilität für Familien und andere Dinge ist in der Zielbestimmung richtig. Ihre Ausführungen entsprechen aber nicht meinen Erfahrungen damit, wie viele Arbeitgeber mit ihren Beschäftigten umgehen. Deswegen sind Leitplanken, wie die Fragen der Flexibilität ausgehandelt werden sollen, richtig und weiterhin notwendig.

Auf Bundesebene – deswegen sind auch die Positionen hier im Landtag ganz interessant – hat das in den Auseinandersetzungen um die Sondierungen sowohl zur Jamaika-Koalition als auch zur der Großen Koalition eine Rolle gespielt.

Die CDU im Bund hat sich zumindest bis jetzt gegenüber dem Anspruch, aus vorübergehender Teilzeitarbeit wieder auf seinen Vollzeitarbeitsplatz zurückzukehren, verweigert. Nach dem, was wir in dem 28Seiten-Papier gelesen haben, ist die CDU offensichtlich erstmalig bereit, davon abzugehen und dies zumindest zeitweise zuzulassen.

Das zeigt doch, worum es geht. Am Ende des Tages geht es um die Machtfrage: Wer hat welche Macht in der der Auseinandersetzung über die Flexibilisierung der Arbeitszeiten?

Dass es richtig ist, mehr Flexibilität einzuräumen, darin sind wir uns einig. Aber unter welchen Bedingungen das abläuft, wer im Zweifel welche Rechte hat, das müssen wir sehr genau austarieren. Dann werden flexible Arbeitszeitmodelle nicht nur möglich bleiben, sondern auch weitere dazukommen.

Deswegen kann ich Sie nur auffordern, nicht immer nur an die Situation zu denken, dass ein Familienvater erklärt: Es kann doch nicht sein, dass ich um 22 Uhr nicht noch die Sachen erledigen kann, die ich um 8 Uhr nicht erledigt habe, weil ich Familienvater bin. – Das ist doch nicht der Regelungstatbestand.

Es geht um denjenigen, der zum achten Mal hintereinander eine Zehnstundenschicht gefahren hat und gesundheitlich geschützt werden muss. Das haben wir eben auch. Wir sind nicht alle nur digital unterwegs, sondern wir haben auch eine Arbeitswelt, in der die Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer geschützt werden müssen.

Deswegen halten wir wesentliche Teile des SPDAntrages für vernünftig. Wir stimmen selbstverständlich der Überweisung an den Ausschuss zu. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Mostofizadeh. – Für die AfD-Fraktion spricht Herr Kollege Dr. Vincentz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Arbeitszeitgesetz ist nicht mehr zeitgemäß. Das zeigen aktuell allein im Jahr 2016 1,7 Milliarden Überstunden der Arbeitnehmer, davon 947 Millionen unbezahlt.

Das heißt im Klartext, dass die anfallende Arbeit mit den aktuellen Modellen nicht mehr geleistet werden kann. Viel Arbeit, die erledigt wird, wird nicht erfasst, und zwar um nicht gegen geltendes Recht zu verstoßen, vor allem aber auch nicht bezahlt. Gearbeitet wird oft trotzdem.

Da ist es dann egal, ob die SPD möchte, dass an den alten Zuständen festgehalten wird. Papier ist sehr geduldig, wenn die aktuellen Rahmenbedingungen bestehen, um das aktuelle Arbeitszeitgesetz auch umzusetzen.

So bewegen sich viele Unternehmen mindestens in einer rechtlichen Grauzone. Ein gutes Beispiel sind die Opt-out-Regelungen für Ärzte oder andere Berufsgruppen. Hier werden neben geltendem Recht Verträge zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern geschlossen, um den Arbeitsschutz gezielt auszuhebeln – Alltag in deutschen Kliniken.

Es ist absurd, dass es überhaupt die Möglichkeit gibt, von seinen Rechten Abstand zu nehmen. Hier wird in der Tat Arbeitsmarktpolitik auf dem Rücken der Beschäftigten betrieben.

(Beifall von der AfD)

Es ist dringend notwendig, die geltenden Gesetze zu überarbeiten und die Gesetzeslage wieder der Wirklichkeit anzupassen. Der Fortschritt hört nicht auf, nur weil die Gewerkschaften und die SPD es so wollen. Gerade deswegen haben Arbeitnehmer ein Recht darauf, dass ihre Lebenswirklichkeiten endlich Einzug in die geltenden Gesetze halten, damit so über reale Zustände verhandelt werden kann, und zwar auf dem Boden gesetzlicher Grundlagen.

Das ist zwar vielleicht eine Liberalisierung der Verhältnisse, rückt aber auch den Status quo in den Fokus. Über den müssen wir schließlich diskutieren. Denn gesundes und zufriedenes Arbeiten findet dort statt, wo Arbeitnehmer mit über die Arbeitszeiten bestimmen können. Die sehen eben nicht mehr so aus, wie es die SPD definiert: acht Stunden arbeiten, elf Stunden Pause, acht Stunden arbeiten.

(Beifall von der AfD)