Wenn wir dort nicht neue Wege gehen, werden wir weder den Wünschen der Arbeitnehmer noch denen der Arbeitgeber noch den veränderten Rahmenbedingungen – nicht zuletzt aufgrund der Digitalisierung – gerecht.
Ist der Vorstoß der schwarz-gelben Regierung gut? Auf gar keinen Fall. Aber er ist zumindest nah an der Realität.
Ihr Antrag hingegen, liebe SPD-Fraktion, führt uns zurück in die Amtsstuben der letzten Jahrhunderte. Das ist nun wirklich keine Ausgangslage für eine zukunftsfeste Politik. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Vincentz. – Für die Landesregierung erhält jetzt Herr Minister Laumann das Wort.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Grundlage für die Politik der Landesregierung, was die Arbeitszeitgesetzgebung in Deutschland angeht, ist der Koalitionsvertrag. Deswegen möchte ich zunächst aus dem Koalitionsvertrag zitieren:
„Wir wollen die Chancen der Digitalisierung nutzen und deshalb über eine Bundesratsinitiative das Arbeitszeitgesetz flexibilisieren. Die innerhalb der Vorgaben der europäischen Richtlinie zur Arbeitszeitgestaltung vorhandenen Spielräume wol
len wir nutzen und die Tarifvertragsparteien innerhalb dieses Rahmens eigene Regelungen treffen lassen.“
Für die Landesregierung ist vollkommen klar, dass ein Arbeitszeitgesetz ein Arbeitnehmerschutzgesetz ist und dass das auch so bleibt. Das jetzige Arbeitszeitgesetz wurde vor 23 Jahren gemacht. Ich kann mich noch gut daran erinnern, denn es war das erste Gesetz, bei dem ich als junger Bundestagsabgeordneter Berichterstatter war. Es hat sich damals ausschließlich am Gesundheitsschutz und den entsprechenden Kriterien orientiert.
Fast ein Vierteljahrhundert hat dieses Arbeitszeitgesetz mehr oder weniger in die Zeit gepasst. Es passt für ganz viele Branchen auch heute noch in die Zeit.
Stellen Sie sich das einmal vor: Wenn wir nicht auf dem Bau regeln würden, wie lange man arbeiten darf, wie viele Ruhezeiten es geben muss, wann es auch mal eine Pause geben muss, dann könnte ich angesichts der Situation, die wir heute mit Sub- und Subsubunternehmen auf vielen Baustellen haben, nicht dafür garantieren, dass diese Ansprüche eingehalten würden. Es wäre nicht gut, wenn es dort keine Regelungen gäbe.
Auf der anderen Seite haben wir die Digitalisierung und Mitarbeiter – vor allem auch bei uns in den Ministerien –, die immer mehr nach Heimarbeit fragen, nämlich: Kann ich nicht einen Tag bis zwei Tage in der Woche von zu Hause arbeiten?
Bei den großen Versicherungen, etwa bei der Provinzial oder der LVM in Münster, sind diese Arbeitsplätze sehr beliebt. Die Versicherungen bieten das auch an. Die Menschen sparen unter Umständen eine Stunde, zwei Stunden Zeit ihres Lebens am Tag, weil sie nicht im Auto sitzen, nicht im Stau stehen müssen.
Die Menschen schreiben uns ja auch Briefe, in denen sie sagen: Wir wollen gerne abends spät noch ein bisschen arbeiten und vielleicht morgens früh, das passt aber nicht mit den Ruhezeiten. Da heute alles über den Computer nachvollziehbar ist, sagt unser Chef: Nein, so könnt ihr es nicht machen. Ich bekomme irgendwann Riesenprobleme wegen des Arbeitszeitgesetzes. Wenn ich diesen Menschen als Arbeitsminister zurückschreibe und sage: „Alles ist wunderbar, alles in Ordnung, wir können nichts ändern“, dann verstehen die mich nicht.
Umgekehrt würde mich aber doch auch der Maurer nicht verstehen, wenn ich ihm sagen würde: Für dich gilt nur die europäische Arbeitszeitrichtlinie. Das heißt, du hast elf Stunden Pause, kannst aber 13
Stunden am Tag arbeiten. – Im Übrigen hat die europäische Arbeitszeitrichtlinie kürzere Ausgleichszeiträume, um wieder auf eine 48-Stunden-Woche zu kommen, als das deutsche Arbeitsrecht.
Deswegen ist der Grundgedanke dessen, was wir hier in der Koalition vereinbart haben, klug. Wir haben erkannt, dass die Arbeitswelt heute so vielschichtig ist, dass wir die Lebenswirklichkeiten der Branchen und der Menschen mit einem Gesetz, das alle Arbeitsplätze gleich beurteilt, nicht mehr treffen. Deswegen brauchen wir Öffnungsklauseln.
Spannend ist dann: Wer darf solche Öffnungsklauseln machen? Der Gesetzgeber kann immer nur ein Gesetz machen, das für alle gilt. Er kann nicht nach Branchen und nach Betrieben differenzieren.
Deswegen wollen wir, dass die Tarifvertragsparteien, die regional- und branchenbezogen sind, die Möglichkeit haben, im Rahmen der europäischen Arbeitszeitrichtlinie Regelungen zu treffen, die dann für sie bindend sind. Ich glaube, das würde für eine gewisse genaue Flexibilisierung sorgen.
Das Schutzinteresse der Arbeitnehmer ist dann über den Tarifvorbehalt gewahrt. Das heißt, die Arbeitnehmer können nicht erpresst werden. Da redet innerhalb der Metallindustrie die IG Metall mit den Arbeitgebern oder umgekehrt die Arbeitgeber mit der IG Metall. Im öffentlichen Dienst brauchen wir Vereinbarungen mit ver.di, wenn wir da Veränderungen wollen. Wenn der DEHOGA Veränderungen haben will, muss er sich mit der NGG darüber unterhalten.
Deswegen war es auch richtig – wir haben in den Koalitionsgesprächen lange darüber geredet, ich war ja dabei –, dass wir damit nicht die Betriebsvertragsparteien befassen, sondern schon die Stärkeren. Es muss schon die Tarifvertragspartei sein.
Daher, lieber Kollege Herr Neumann, verstehe ich nicht, dass Sie hier einen Antrag einbringen, in dem man uns unterstellen will, wir wollten jetzt Tür und Tor für alles Mögliche öffnen. Es ist eine kluge Überlegung, die Schutzinteressen der Arbeitnehmer mit einem Flexibilisierungsinteresse zusammenzubringen, um das durch die Tarifvertragsparteien auf Betriebe und Regionen herunterzubrechen.
Ich finde, das ist eine kluge Politik. Wissen Sie, warum ich an diesem Teil des Koalitionsvertrages so viel Spaß habe? Sie kennen ja meine Biografie. Wenn die jungen Start-ups davon profitieren wollen, dann müssen sie sich tariflich binden. Damit ist es auch eine Maßnahme, um wieder etwas mehr Tarifbindung in Deutschland hinzubekommen; denn ich will Tarifbindung.
Wenn die Tarifbindung immer schwächer wird, wird der Gesetzgeber immer mehr regeln müssen. Ich bin froh über alles das, was in Branchen geregelt wird und nicht vom Gesetzgeber geregelt werden muss.
Mein Ministerium wird auch einen Vorschlag für den Bundesrat machen; es betrifft ja die Bundesgesetzgebung. Aber warten Sie doch einmal ab. Bevor ich den Antrag schreibe, würde ich gerne einen möglichen Koalitionsvertrag kennen und wissen, was darin zu dem Thema steht. Es ist früh genug, wenn wir anschließend damit in den Bundesrat gehen. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister. – Herr Minister Laumann hat die Redezeit der Landesregierung um 1:33 Minuten überzogen.
Das ist keine Kritik, sondern das ist der Hinweis an die Fraktionen, dass damit zusätzliche Redezeit zur Verfügung steht. Wenn die jemand nutzen möchte, möge er/sie sich jetzt melden. – Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich an dieser Stelle die Aussprache zu Tagesordnungspunkt 6.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 17/1665 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales – federführend – und zur Mitberatung an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Landesplanung sowie an den Ausschuss für Digitalisierung und Innovation. Die abschließende Abstimmung wird im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wenn niemand gegen diese Überweisung stimmt – das ist der Fall – und sich auch niemand enthält, haben wir einstimmig überwiesen.
Antrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion der FDP und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/1662
Lieber Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Gründung unseres Bindestrichlandes Nordrhein-Westfalen haben die Briten vor über sieben Jahrzehnten ein spannungsreiches Gebilde aus heterogenen Regionen mit unterschiedlichen Traditionen und Mentalitäten geschaffen. Bis heute ist NRW eine Erfolgsgeschichte geworden, die viele Facetten umfasst und den Vergleich mit anderen Bundesländern nicht scheuen muss.
Gerade wir in NRW haben ein besonderes Gespür dafür, dass der gesellschaftliche Zusammenhalt nicht einfach vorhanden ist. Gesellschaftlicher Zusammenhalt, soziale Kohäsion, bedeutet eine immer neu herzustellende Errungenschaft. Ob es die Kumpel unter Tage oder die Dorfgemeinschaften auf dem Lande sind – wir sind bei allem Strukturwandel Solidaritätsexperten. Die Aufgabe besteht darin, immer wieder neu um die Identifikation mit der relativ jungen politischen Struktur in NRW zu werben. Dabei geht es aus der Perspektive der Menschen in unserem Land immer darum, sich mit etwas gemeinzumachen, eine gemeinsame Basis zu finden und zu pflegen.
Meine Damen und Herren, politisch erleben wir in dieser Zeit das Ende der Selbstverständlichkeiten. Soziologen sprechen von einer Erosion sozialer Milieus, die wir in unseren Städten und Kommunen wahrnehmen. Wir erleben in diesem Haus daran anschließend die Veränderung der Parteienlandschaft. Die Gesellschaft wandelt sich, und Politik muss darauf reagieren und diesen Wandel gestalten.
Früher war nicht alles besser, aber es ist schon sinnvoll, zu wissen, woher man kommt und auf welchen Schultern man steht, um gute, tragfähige Perspektiven und Zukunftsoptionen in den Blick zu nehmen.
Eine besondere Herausforderung der Gegenwart ist, für Verständnis zu werben und für ein Einverständnis mit den unterschiedlichen politischen Ebenen, mit deren Hilfe wir unser Leben gestalten.
Auf europäischer Ebene zeigt der sich in naher Zukunft anbahnende Brexit, wie fragil die friedenschaffende Struktur der EU ist, wie sehr sie von einer stets aktualisierten Zustimmung der Bevölkerung abhängt.
Das gilt für unser Bundesland Nordrhein-Westfalen gleichermaßen. Mit Blick auf die Aufgabenverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen benötigen wir eine gelebte Identifikation mit unserem Bundesland. Es geht um das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit und die Problemlösungskraft dieser föderalistischen Struktur.
Ministerpräsident Laschet hat kürzlich deutlich gemacht, dass die junge Bundesrepublik insbesondere von unserer westdeutschen Identität geprägt wurde.
Als Münsterländer darf ich die Gesellschaftsordnung des sogenannten Rheinischen Kapitalismus besonders loben, die von unserem Bundesland ausgegangen ist.