Protocol of the Session on November 16, 2017

Ich kann eigentlich meine gerade schon gegebene Antwort wiederholen. Das ist genau die Gestaltung, die in den Hochschulen von den jeweils Kompetenten gefunden werden muss. Man kann dort in eigener Verantwortung regeln, in welchen Seminaren eine Anwesenheitspflicht Sinn macht.

Ich könnte mir vorstellen, dass das in solchen Formen stattfindet, die man vielleicht neudeutsch diskursive Veranstaltungen nennen würde, bei denen es also um das wissenschaftliche Gespräch geht. Aber auch die Anwesenheitspflicht kann man unterschiedlich ausgestalten: bloße Teilnahme oder als Voraussetzung für Prüfungen.

Das sind aber alles Dinge, die an den Orten zu regeln sind, in die sie gehören, nämlich in den Hochschulgremien und in den einzelnen Bereichen dort. Selbstverständlich wird das dann auch praxistauglich ausgestaltet. Daran habe ich keinen Zweifel.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Herr Abgeordneter Bolte hat das Wort zur zweiten Frage.

Danke schön, Herr Präsident. – Frau Ministerin, das Hochschulgesetz lässt auch derzeit schon zu, in bestimmten Fällen die Anwesenheit vorauszusetzen. Das ist in § 64 Absatz 2a des Hochschulgesetzes geregelt.

Mit welcher Begründung will die Landesregierung jetzt die Anwesenheitspflicht in bestimmten weiteren Lehrveranstaltungen einführen?

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Es geht ja nicht um die Einführung, sondern darum, die Verantwortung für Anwesenheitspflichten generell auf die Hochschulen zu übertragen.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Die nächste Frage stellt Frau Kollegin Schäffer.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, Sie reden hier immer von der Freiheit der Hochschulen, zu entscheiden, wo sie Anwesenheitspflichten einführen wollen und wo nicht.

Wer redet eigentlich von der Freiheit der Studierenden? Oder ist Ihnen die Freiheit der Studierenden egal?

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Diese Frage finde ich jetzt ein bisschen merkwürdig. Denn die Hochschule hat Mitglieder. Eine große Gruppe der Mitglieder sind die Studierenden. Nach meiner Kenntnis sind sie auch in sämtlichen Hochschulgremien vertreten. Das heißt: Sie können sich dort dezidiert für oder gegen eine solche Einführung in bestimmten Formaten, was auch immer gerade in der Hochschule zur Debatte steht, äußern.

Sie haben selbstverständlich – das ist auch vollkommen richtig so – die Möglichkeit, sich an dem Ort, an dem sie studieren und in dem sie in Gremien vertreten sind, entsprechend zu verhalten und sich in die Debatte über die Gestaltung von Anwesenheitspflichten, sofern sie in der Hochschule diskutiert werden, auch einzubringen.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Frau Düker hat eine Frage. Bitte schön, Frau Düker.

Danke schön. – Frau Ministerin, auch ich frage noch einmal nach den Anwesenheitspflichten. Sie sagen, dass Sie nicht pro und kontra entscheiden, sondern nur den Hochschulen Gestaltungsfreiheit geben. Aber auch für diese Gestaltungsfreiheit müssen Sie ja einen Bedarf sehen.

Wo sehen Sie den Bedarf, den Hochschulen hier Gestaltungsfreiheit einzuräumen, um Anwesenheitspflichten einführen zu können?

Frau Ministerin, bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Besser würde Ihnen diese Frage wahrscheinlich jede Hochschule einzeln besser beantworten können. Mir sind jedenfalls durchaus viele Briefe und Voten zugegangen, auch von Hochschullehrern, die gesagt haben: Wir würden uns das für ganz bestimmte Formate wünschen, und wir wollen es einfach selbst gestalten.

Es gibt natürlich auch nicht nur Studierende, die gegen die Anwesenheitspflicht sind. Das wissen Sie so gut wie ich. Das ist auch dort immer ein Debattenpunkt. Deswegen müssen diese Diskussionen geführt werden, aber eben in den Hochschulen.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Herr Remmel hat eine Nachfrage. Bitte, Herr Remmel.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrte Frau Ministerin, ich gehe einmal davon aus, dass wir uns auch bei der Anwesenheitspflicht – egal ob von den Hochschulen festgelegt oder vom Ministerium in irgendeiner Weise ermöglicht – nicht im rechtsfreien Raum bewegen.

Insofern lautet meine Frage, ob Sie eine Rechtsprüfung in Ihrem Haus in Auftrag gegeben haben und ob Sie uns vielleicht über die Ergebnisse berichten können, und zwar in Bezug auf darauf, wie sich diese Option hinsichtlich der gesetzlich abgeleiteten Studierfreiheit – § 4 Absatz 2 Hochschulgesetz –, der Berufsausübungsfreiheit – Artikel 12 Absatz 1 Satz 1 Grundgesetz – und der allgemeinen Handlungsfreiheit – Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz – verhält. Insbesondere interessiert mich das Rechtsverhältnis.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich finde es nicht ins Auge springend, dass die Studierfreiheit, die Berufsfreiheit und all die anderen Freiheiten, die Sie gerade genannt haben, durch eine Anwesenheitspflicht in bestimmten Unterrichtsformaten eingeschränkt werden.

Abgesehen davon, dass ich das für einen ungewöhnlichen Zugang zum Thema halte, möchte ich aber darauf hinweisen, dass das natürlich alles im Haus auch unter rechtlichen Gesichtspunkten diskutiert wird. Wir haben – das wissen Sie so gut wie ich – selbstverständlich Experten für das Hochschulrecht.

(Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Dann brau- chen wir ja gar nicht mehr nachfragen!)

Insofern bewegen wir uns in keiner Weise im rechtsfreien Raum.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Frau Paul hat eine Frage. Bitte schön, Frau Paul.

Frau Ministerin, Sie haben gerade im Zusammenhang mit der Frage, für welche Veranstaltungsformen eine solche Anwesenheitspflicht denn gegebenenfalls sinnvoll sein könnte, darauf hingewiesen, dass es vermutlich eher diskursive Veranstaltungen, bei denen man in den Austausch über wissenschaftliche Erkenntnisse geht, sein würden. Bei diesen Veranstaltungen ist meiner Meinung nach davon auszugehen, dass es vermutlich auch eine intrinsische Motivation der Studierenden gibt, an diesen Veranstaltungen teilzunehmen.

Ich frage Sie vor diesem Hintergrund, ob im Zusammenhang mit Ihren Bestrebungen, die Anwesenheitspflicht wieder einzuführen, die Hochschulfreiheit im Grunde genommen nur für Rektorate und Hochschulräte gilt, nicht aber für die Studierenden.

Frau Ministerin, bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Natürlich gibt es diese Freiheit für Studierende. Diese Freiheit sehe ich dadurch in keiner Weise eingeschränkt. Als Studierender hat man ja auch die Möglichkeit, sein Studium in einem gewissen Rahmen zu gestalten. Wir alle wünschen uns doch eine solche intrinsische Motivation eines jeden Studierenden, von den Lehrangeboten profitieren zu wollen und damit möglichst viel aus seinem Studium zu machen.

Es wäre eine Idealvorstellung, zu glauben, das alles vollkommen frei gestalten zu können, weil sowieso alle immer hingehen. Leider ist es so – diese Informationen haben zumindest mich schon in vielfacher Hinsicht ereilt –, dass es oft eine große Schwierigkeit in den Seminaren gibt, weil es wegen mangelnder Anwesenheit eben nicht zu einem wissenschaftlichen Gespräch kommt.

Das ist aber etwas, was nicht ich als Ministerin verordne oder das Ministerium verordnet. Vielmehr muss es auf einer Ebene diskutiert werden, auf der man über Lernerfolge und Studienqualität spricht. Dort muss geregelt werden, inwieweit es sinnvoll ist, solche Anwesenheitspflichten vorzusehen. Es ist ja nicht so, dass wir damit sagen würden, es müssten Anwesenheitspflichten eingeführt werden. Es muss eben jeweils in der Hochschule entschieden werden: Was ist sinnvoll? Wo bringt es eine Verbesserung in der Lehrsituation und wo nicht?

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Frau Brems hat eine Frage. Bitte schön, Frau Brems.

Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, diese Erfassung der Anwesenheit bedeutet ja schon einen deutlichen zusätzlichen bürokratischen Aufwand. Daher frage ich Sie: Wie wird denn dieser zusätzliche bürokratische Aufwand für die Universitäten ausgeglichen?

Bitte schön, Frau Ministerin.

Es gibt ja unterschiedliche Arten der Anwesenheitspflichten, die dann in der Hochschule zu regeln wären. Das geht von der bloßen – in Anführungsstrichen – „körperlichen Teilnahme“ bis hin zu einer denkbaren Voraussetzung für die Prüfung. Insofern kann man die Frage nicht so generell beantworten. Es geht nun einmal von der Teilnehmerliste bis hin zu einer konkreten Verwaltung in Richtung Prüfung.

Deswegen kann man den Aufwand im Moment auch gar nicht bestimmen. Das muss man dann im Einzelnen diskutieren, wenn sich eine Hochschule überhaupt auf diesen Weg macht. Und das ist eben die Sache der jeweiligen Hochschule.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Herr Bolte-Richter stellt nun seine dritte und letzte Frage. Bitte schön, Herr Kollege.

Frau Ministerin, lassen Sie mich ein anderes Thema aufgreifen, das auch zusätzliche Bürokratie nach sich zieht, nämlich die Studiengebühren oder Studienbeiträge – Sie bestehen ja darauf, sie so zu nennen – für Nicht-EUAusländerinnen und -Ausländer.

Vor dem Hintergrund, dass Sie mehrfach betont haben, Sie wollten partnerschaftlich mit den Hochschulen zusammenarbeiten, frage ich Sie: Wie wollen Sie diese partnerschaftliche Zusammenarbeit gestalten, wenn Sie bei diesem zentralen Vorhaben der Landesregierung die Hochschulen auf breiter Front – namentlich alle Hochschulrektorenkonferenzen und viele weitere Akteure – gegen sich haben?

Frau Ministerin, bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Sie wissen, dass wir noch am

Anfang dieser Vorbereitung einer möglichen Einführung von Studienbeiträgen stehen. Natürlich werden wir das – wie wir es übrigens jetzt schon laufend tun – in einem sehr kontinuierlichen Gespräch mit den Hochschulvertretern in den jeweiligen Konferenzen, den sogenannten LaWiKos, tun. Aber zunächst einmal sind wir ja noch in der absoluten Vorbereitungsphase.

Wir werden das dann kontinuierlich erst in diesem Kreis der Hochschulvertreter diskutieren und im Anschluss daran selbstverständlich auch hier im Parlament. Es besteht also genügend Zeit, sich in den unterschiedlichen Debatten für das beste Modell zu entscheiden.

Die Hochschulen werden eng in die Beratungen eingebunden. Das wird aber erst im nächsten Jahr der Fall sein, wenn wir nämlich – das habe ich auch schon mehrfach gesagt – ein bisschen genauer wissen, wie die Erfahrungen in Baden-Württemberg mit dem dort entwickelten Modell sind. Wir haben erste Informationen, die aber noch völlig informeller Art sind. Wenn sich auf dieser Grundlage unsere Vorstellungen entwickeln lassen, werden wir das natürlich auch en détail mit den betroffenen Hochschulen besprechen.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Frau Beer stellt eine zweite und letzte Frage.

Danke schön, Herr Präsident. – Frau Ministerin, vielen Dank auch für die Beantwortung der vorherigen Frage meines Kollegen. Aber warum sind diese offiziellen Zahlen aus BadenWürttemberg für Sie denn informelle Zahlen? Was folgt daraus, dass die Neueinschreibungen ausländischer Studierender um 26 % gesunken sind? Was folgern Sie als Ministerin daraus?

Ich sagte ja, dass ich informelle Gespräche geführt habe, weil es noch keine offiziellen Statistiken gibt. Dieser Rückgang an Bewerbungen war nicht unerwartet und ist durchaus mit einberechnet worden. Was aber noch überhaupt nicht vorliegt, sind die tatsächlichen Einschreibungszahlen. Das ist der entscheidende Punkt. Außerdem sind – um es etwas banal auszudrücken – die Aufwände und Erträge noch nicht bekannt.

Alles das müssen wir uns genau anschauen. Das gilt auch für die Fragen zu den Ausnahmetatbeständen, die man in Baden-Württemberg – sinnvollerweise – geschaffen hat, über die wir uns hier aber noch gar nicht unterhalten haben. Diese Beratungen werden erst noch folgen. Dann müssen wir uns damit beschäftigen, wie diese Tatbestände handhabbar sind und ob das alles sinnvoll ist.

Das ist etwas, bei dem wir den Vorteil haben, auf Erfahrungen zurückgreifen zu können, um mögliche Fehler zu vermeiden. Wir werden das in aller Ruhe tun. Jetzt fangen wir gerade erst damit an.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Herr Remmel stellt nun seine zweite und letzte Frage. Bitte schön, Herr Remmel.