Protocol of the Session on November 16, 2017

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Herr Remmel stellt nun seine zweite und letzte Frage. Bitte schön, Herr Remmel.

Schönen Dank. – Frau Ministerin, da ich im Hochschulrecht und in den Freiheitsrechten gar nicht zu Hause bin, werden Sie sich vorhin wahrscheinlich gefragt haben, warum ich diese ganzen Paragrafen und Artikel zitiert habe. Ich will Sie aufklären und im Anschluss daran noch einmal konkret nachfragen.

Es handelte sich um Zitate aus Begründungen eines Ihrer Vorgänger, nämlich Professor Dr. Pinkwart, aus dem Jahre 2008 gegenüber der Universität Duisburg-Essen dafür, dass eine Anwesenheitspflicht nicht rechtmäßig ist. Deshalb frage ich Sie ganz konkret: Hat sich die Rechtsauffassung bei Ihnen im Ministerium gegenüber der damaligen Rechtsmeinung geändert, und wenn ja, aufgrund welcher Prüfung?

Bitte schön, Frau Ministerin.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Sie werden mir nachsehen, dass ich die Akten noch nicht rückwirkend bis 2008 gelesen habe. Die Rechtsauffassung hat sich nach meinem Eindruck aber nicht geändert.

Wir haben erste Prüfungen durchgeführt. Sie haben aber auch gehört, dass sowohl die Hochschulnovelle als auch das Thema, das wir danach behandelt haben, in Vorbereitung sind.

Natürlich sind die Prüfungen noch nicht abgeschlossen. Wir werden sie Stück für Stück abarbeiten. Wir werden das selbstverständlich prüfen. Wir werden es sowohl mit den unmittelbar Betroffenen, also den Hochschulen, als auch im Rahmen der Gesetzgebungsverfahren ausführlich erörtern. Dann können selbstverständlich auch sämtliche Rechtsbedenken noch einmal zur Diskussion gestellt werden.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Herr Mostofizadeh hat eine Frage. Bitte schön.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, Sie haben vorhin in erfreulich offener Art und Weise ausgeführt, dass Sie die Ergebnisse aus Baden-Württemberg kennen und

sich diese auch ansehen wollen. Nach unserem Kenntnisstand stellt es sich so dar, dass die Anmeldezahlen in den betreffenden Bereichen um mehr als 26 % zurückgegangen sind.

Interpretiere ich es richtig, dass Sie die Festlegung im Koalitionsvertrag mindestens so lange nicht ausführen werden, bis Sie eine belastbare Evaluation aus Baden-Württemberg kennen, die Sie als Regierung auch ausgewertet haben?

Bitte schön, Frau Ministerin.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Sie wissen, dass wir uns ein Programm für fünf Jahre vorgenommen haben, das wir Stück für Stück abarbeiten werden. Meine Art ist es, die Dinge sehr ruhig und gründlich zu untersuchen, bevor ich den betroffenen Hochschulen und selbstverständlich dann auch dem Parlament Vorschläge aus meinem Hause vorlegen werde. Wir sind noch nicht so weit, dass wir Ihnen das heute schon präsentieren könnten. Das verwundert aber auch nicht, weil eine gute und gründliche Arbeit vorausgehen muss.

Dass wir sämtliche Erfahrungen aus der Bundesrepublik und darüber hinaus zurate ziehen, um daraus Erkenntnisse zu gewinnen, liegt auf der Hand. Ich darf daran erinnern, dass es mit der Hochschule für Musik und Theater Leipzig in der Bundesrepublik noch eine weitere Hochschule gibt, die den gleichen Weg gegangen ist und trotz dieser Gebühren steigende Bewerberzahlen hat.

Das sind alles nur einzelne Punkte, die insgesamt in die gute Vorbereitung einer guten Vorlage einfließen müssen.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Frau Brems stellt nun ihre zweite und letzte Frage.

Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, noch einmal zum Thema des bürokratischen Aufwands für die Hochschulen, in diesem Fall hinsichtlich der Studiengebühren für die Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger: Bei dieser Erhebung würde auch wieder zusätzlicher bürokratischer Aufwand anfallen, was wiederum die Einnahmen, die Sie vorgesehen haben, reduzieren würde.

Wissen Sie mittlerweile, wie Sie diesen bürokratischen Aufwand verhindern wollen? Werden Sie diesen Aufwand auch ausgleichen und Mittel dafür zur Verfügung stellen?

Frau Ministerin, bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich sagte ja, dass wir uns in Vorbereitungen hinsichtlich dieser Überlegungen befinden.

Eine solche beabsichtigte Einführung von Studienbeiträgen für Nicht-EU-Ausländer steht und fällt natürlich unter anderem damit, ob wir die praktischen Aspekte der Beitragserhebung ganz frühzeitig berücksichtigen. Nicht zuletzt dazu dienen – neben vielen anderen Punkten – die regelmäßigen Gespräche mit den Vertretern der Hochschulen in den unterschiedlichen Konstellationen: Fachhochschulen, Universitäten,

Landeswissenschaftskonferenzen usw. Diese werden selbstverständlich sowohl in die praktischen als auch in die inhaltlichen Überlegungen und Beratungen eng eingebunden.

Natürlich werden wir in diesem Zusammenhang auch genau betrachten, welchen Aufwand die einzelnen Schritte einer solchen Einführung in der Praxis bedeuten. Wir werden das dann sachgerecht regeln und Ihnen entsprechende Vorschläge machen.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Herr Kollege Rüße hat noch eine Frage. Bitte schön.

Frau Ministerin, ich würde gerne auf die Regelung der Rahmenvorgaben zu sprechen kommen. Sie haben als Landesregierung angekündigt, dass Sie diese ersatzlos streichen wollen. Ich würde gerne von Ihnen wissen, ob Sie dieses bislang eher sparsam eingesetzte Instrument tatsächlich ersatzlos streichen wollen oder ob Sie doch eine andere Regelung einführen werden.

Bitte, Frau Ministerin.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Das ist ja schon im Koalitionsvertrag klar ausgedrückt. Diese Rahmenvorgaben, die in der Tat bisher nicht häufig eingesetzt worden sind, können genau deswegen gestrichen werden. Denn sie waren bisher nicht von großem Nutzen. Dann können wir sie auch aus dem Gesetz herausnehmen.

Sie stellen darüber hinaus einen Ausdruck von Misstrauen gegenüber den Hochschulen dar. Diese Botschaft, die sich dahinter auch verbirgt, wollen wir nicht mehr im Gesetz stehen haben.

Danke, Frau Ministerin. – Frau Schäffer stellt ihre zweite und letzte Frage. Bitte schön.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, ich habe noch eine Frage. Sie sagen zum Thema „Studiengebühren“, Sie wollten sich die Regelung in Baden-Württemberg genauer anschauen. Verstehe ich es richtig, dass dann, wenn Sie zu dem Schluss kommen sollten, dass diese Regelung zu bürokratisch und aus Ihrer Sicht unwirksam ist, für Sie die Möglichkeit besteht, dass Sie den Koalitionsvertrag in diesem Punkt nicht umsetzen werden?

Frau Ministerin, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Wie heißt es immer? Gründlichkeit vor Schnelligkeit! Wir werden das in aller Ruhe prüfen, und dann werden wir Ihnen Vorschläge machen.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Frau Düker stellt ihre zweite und letzte Frage. Bitte schön.

Frau Ministerin, beinhaltet diese Prüfung auch, abzuwarten und sich anzuschauen, was die Evaluation in Baden-Württemberg ergibt? Hintergrund dieser Frage ist, dass die schwarze Fraktion und die gelbe Fraktion in der Opposition bei wesentlichen Vorhaben der damaligen rot-grünen Regierung immer eine wissenschaftliche Evaluation angemahnt haben. Deswegen lautet meine Frage: Heißt „Prüfung“, die Evaluation abzuwarten, um dann zu entscheiden?

Frau Ministerin, bitte.

Ich denke, dass wir vor allen Dingen zunächst einmal eine ausführliche Untersuchung des Zahlenmaterials und der Statistiken bekommen werden. Aber das wird noch ein bisschen dauern. Wir brauchen mehr als die gerade schon genannte Zahl von 26 %, die grob geschätzt worden ist. Die Ergebnisse sind übrigens je nach Hochschulstandorten in Baden-Württemberg außerordentlich unterschiedlich ausgefallen. Die genannte Zahl gibt ja den Durchschnitt wieder.

Das wird alles gerade untersucht. Wenn wir diese Statistiken und die Ergebnisse über Aufwand und Ertrag auf dem Tisch haben, werden wir uns das in

Ruhe anschauen. Dann haben wir alle gemeinsam – wir werden es hier ja ausführlich diskutieren – auch die Befähigung, das zu beurteilen.

(Monika Düker [GRÜNE]: Also ja?)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Herr Rüße stellt seine zweite und letzte Frage. Bitte schön, Herr Rüße.

Frau Ministerin, ich habe eine Frage zur Gleichstellung der Geschlechter. Ich wüsste gerne von Ihnen, ob die Landesregierung beabsichtigt, die Frauenquote für Gremien wie den Senat und den Hochschulrat abzuschaffen.

Ich habe das Letzte akustisch nicht verstanden. Die Frauenquote …

Meine Frage ist, ob die Landesregierung die Frauenquote für Gremien wie Hochschulrat und Senat abzuschaffen gedenkt.

Frau Ministerin.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Wir haben noch keine Vorlage fertig, in der alle Vorschläge für die Hochschulrechtsnovellierung stehen. Aus meiner Sicht sind das aber nicht die Punkte, mit denen wir uns beschäftigen wollen. Wir kümmern uns um die Punkte, die Sie alle aus dem Koalitionsvertrag kennen. Das heißt: Wir werden uns auf die Stärkung der Autonomie durch die Rücknahme bestimmter Vorschriften fokussieren.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Herr Mostofizadeh stellt noch eine zweite und damit seine letzte Frage.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, wir sind gewöhnt, dass die Regierung versucht, Fragen nicht zu beantworten. Aber ich würde Ihre Ausführungen – Sie sind eine in der Wissenschaft und vor allem in der Kultur durchaus beachtete Person – so interpretieren, dass Sie die Erfahrungen aus Baden-Württemberg und anderen Regionen nicht nur auswerten, um sie abzuheften, sondern, um Erkenntnisse daraus zu ziehen.

(Ministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen: Richtig!)

Deswegen gehe ich auch davon aus, dass Sie sich die Freiheit nehmen werden, das, was zwar im Koalitionsvertrag steht, aber möglicherweise negative

Auswirkungen auf das Land Nordrhein-Westfalen hat, nicht auszuführen.

Frau Ministerin, bitte schön.