Protocol of the Session on November 11, 2020

Frau Abgeordnete Beer, das war ein langer Schluss. Ich danke Ihnen. – Jetzt hat sich noch für die Fraktion der AfD Herr Abgeordneter Seifen zu Wort gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das hat man nun davon. – Frau Beer und Herr Ott haben in den letzten sechs Monaten im Schulausschuss nichts anderes als Panik und Angst gepredigt

(Zuruf: Oh!)

und haben von der Ministerin beides gefordert: die Öffnung der Schulen mit normalem Unterricht und gleichzeitig Schutz vor Infektionen und Distanzunterricht. Ich frage jetzt einmal ehrlich: Wie soll man diesen Spagat hinbekommen?

(Eva-Maria Voigt-Küppers [SPD]: Genau! – Zuruf von der SPD: Ja!)

Frau Beer, es ist ein Stück Unredlichkeit dabei, wenn Sie sich hier hinstellen und so tun, als ob Sie für die Schüler da wären. Das Gegenteil ist der Fall. Sie haben alles unternommen, um den regelrechten Unterricht zu hintertreiben, sogar die Abiturprüfungen.

(Beifall von der AfD)

Aber, sehr geehrte Frau Ministerin, ich komme zu meinem Eingangssatz zurück: Das hat man nun davon. – Ich sage Ihnen ganz ehrlich, Sie haben eindrucksvoll dargestellt, was in den Schulen los ist. Sie haben dargestellt, dass es mindestens fünf oder sechs Gruppen von Eltern und Kindern gibt, die das eine wollen, und die anderen, die das andere wollen, was aber nicht in Übereinstimmung gebracht werden kann.

(Vizepräsidentin Angela Freimuth weist auf das Ende der Redezeit hin.)

Das ist natürlich das Ergebnis dieser Angstpsychose, die erzeugt wurde. Die Leute haben natürlich Angst,

(Beifall von der AfD)

weil sie nicht informiert werden. Das ist der Grund, warum Sie in dieser Zwickmühle sind. Aber wir werden nachher noch weiter darüber sprechen. – Vielen Dank.

(Beifall von der AfD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Seifen. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. – Das bleibt auch bei dem Blick in die Runde so, sodass ich die Aussprache zur Unterrichtung durch die Landesregierung sowie zur Aktuellen Stunde schließe.

Wir kommen damit zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/11734. Ich darf fragen, wer dem Entschließungsantrag zustimmen möchte. – Das sind die Abgeordneten der antragstellenden Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie die Abgeordneten der Fraktion der SPD. Gegenstimmen? – Das sind die Abgeordneten der CDU, der FDP und der AfD. Gibt es eine Kollegin oder einen Kollegen, der sich der Stimme enthalten möchte? – Das ist erkennbar nicht der Fall. Ich stelle fest, dass der Entschließungsantrag Drucksache 17/11734 mit dem festgestellten Abstimmungsverhalten keine Mehrheit gefunden hat und damit abgelehnt ist.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen damit zu:

2 Solo-Selbstständige in Existenznöten: Unter

nehmerlohn jetzt!

Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 17/11660

Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/11735

Entschließungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 17/11737

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Fraktion der CDU dem Abgeordnetenkollegen Rehbaum das Wort.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Durch die Coronapandemie ist zweifelsohne eine außerordentlich schwierige Lage für Solo-Selbstständige entstanden, insbesondere in einigen Wirtschaftszweigen, in denen es seit Ausbruch der Coronapandemie kaum oder gar keine Geschäftstätigkeit mehr gibt. Es trifft Künstler, Musiker, DJs, Kulturschaffende, Konzertorganisationen, Fotografen, kurz die Veranstaltungsbranche, dazu Moderatoren und freie Redakteure, aber auch die Reisebranche mit Reisebüros, Fremdenführern, Animateuren, viele Tätigkeiten in der Messewirtschaft, die in NRW große Bedeutung hat, und

viele mehr. Kurz: Die Lage der Solo-Unternehmen dieser Branchen ist existenzbedrohend.

Ja, es ist richtig, Solo-Selbstständigen ohne Aufträge steht Grundsicherung zu. Immer wieder schildern uns diese Unternehmer aber, dass es oft schwierig oder gar unmöglich ist, tatsächlich in den Genuss der Grundsicherung zu kommen. Insbesondere die Vermögensprüfung scheint trotz Vereinfachung durch den Bund immer noch eine Hürde zu sein.

Unabhängig von den Umsatzeinbußen geht es SoloSelbstständigen persönlich nicht gut. Die SoloSelbstständigen leiden sehr darunter, dass sie ihren Beruf nicht ausüben können. Gerade in Kunst, Musik, Kultur oder auch Moderation ist der Beruf mehr als nur Einkommenserzielung, nämlich Berufung, Leidenschaft, Selbstverwirklichung und Sinn.

Gerade Kunst- und Kulturschaffende sind Leidtragende der deutlichen Einschränkung des öffentlichen Lebens, die zum Schutz der Schwächsten unerlässlich ist. Die wirtschaftlichen Herausforderungen für Solo-Selbstständige in der Krise sind hingegen schnell beschrieben: Lebensunterhalt, Altersvorsorge, Krankenversicherung bezahlen, Unternehmen im Stand-by halten, Kundenkontakte pflegen und vor allem sofort einsatzbereit sein, wenn Corona überwunden ist. Jeder Auftrag zählt. Darum geht es – um nicht mehr und nicht weniger.

Für abhängig Beschäftigte gibt es die Kurzarbeit. Kurzarbeit ist ein großer solidarischer Beitrag der Gesellschaft, und es gibt zwei unschlagbare Argumente für die Kurzarbeit: Unternehmen können mit Fachkräften jederzeit wieder durchstarten; schon 2008 war das das Erfolgsrezept der deutschen Wirtschaft. Und es macht als Arbeitnehmer psychologisch einen Riesenunterschied, ob man in Arbeitslosigkeit geschickt wird oder in Kurzarbeit geht.

Bei der Kurzarbeit bleibt man im sicheren Hafen des Arbeitgebers. Das gibt einem selbst und der Familie Halt. Bei der Arbeitslosigkeit aber weiß man nicht, wohin die Reise geht. Kurzarbeit ist Kontinuität, Arbeitslosigkeit ist Ungewissheit, ist ein Bruch im Lebenslauf. Bei Brüchen werden volkswirtschaftliche Finanzierungskreisläufe unterbrochen, bei Lösungen in Kontinuität bleiben Finanzierungskreisläufe erhalten. Das macht die Kurzarbeit auch volkswirtschaftlich so wertvoll.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, zur Bewahrung von Arbeitsplätzen leisten Land und Bund aktuell Großartiges. In Rekordzeit fielen Beschlüsse zum Beispiel für Soforthilfe, Überbrückungshilfe und die Ausweitung der Kurzarbeit. Das war richtig, und darum beneidet uns die Welt.

(Vereinzelt Beifall von der CDU)

Die Kurzarbeit, das Instrument volkswirtschaftlicher Kontinuität also, steht Solo-Selbstständigen jedoch nicht zur Verfügung, weil sie nicht in die Arbeitslosen

versicherung einzahlen. Und dennoch haben die Solo-Selbstständigen in dieser schwierigen Phase unsere Solidarität verdient.

(Vereinzelt Beifall von der CDU)

Die NRW-Koalition aus CDU und FDP hat das erkannt und zahlt bereits Unternehmerlohn aus Landesmitteln: als Vertrauensschutzmaßnahme bei der Soforthilfe zu Beginn der Pandemie und bei der „NRW Überbrückungshilfe Plus“. Insgesamt 700 Millionen Euro stellt die Landesregierung unter Ministerpräsident Armin Laschet hierfür zur Verfügung.

Auch einzelne andere Bundesländer zahlen Unternehmerlohn, und eines ist ganz klar an dieser Stelle: Es sei den Unternehmen gegönnt. – Die Grünen aber wollen diese Kleinstaaterei nun per Entschließungsantrag zementieren, und die SPD erwähnt den Unternehmerlohn in ihrem Entschließungsantrag kein einziges Mal und eiert rum.

Dieser aus der Not heraus geborene Flickenteppich an Goodwill-Leistungen in Deutschland ist dauerhaft nicht akzeptabel. Es ist es Zeit für einen bundesweiten Regelungsrahmen für den Unternehmerlohn in der Coronakrise. Die NRW-Koalition fordert 1.200 Euro pro Monat für den Lebensunterhalt von SoloSelbstständigen. Wir helfen großen Unternehmen mit Staatsbürgschaften, Überbrückungshilfen, KfWDarlehen, und wer auch nach Corona noch eine vielfältige Unternehmerlandschaft haben will, die Dienstleistungen, Unterhaltung, Ausbildungs- und Arbeitsplätze und Steuern für die Gesellschaft hervorbringen soll, der muss über seinen Schatten springen und auch den kleinen Unternehmen unbürokratisch durch diese Krise helfen.

(Beifall von der CDU)

Herr Kollege Rehbaum, entschuldigen Sie, dass ich Sie unterbreche. Es gibt von Herrn Abgeordneten Zimkeit den Wunsch nach einer Zwischenfrage.

Ja, bitte.

Bitte, Herr Abgeordneter.

Schönen Dank, Herr Kollege, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Sie haben gerade vom Bund einen Unternehmerlohn in Höhe von 1.200 Euro gefordert. Warum zahlt die Landesregierung in ihren entsprechenden Programmen nur 1.000 Euro im Monat und nicht 1.200 Euro, die Sie vom Bund fordern?

Sie kennen die Grenze von 1.180 Euro, die auch in anderen Bundesländern angewendet wird, und diese könnte man als Anhaltspunkt für eine bundesweite Lösung nehmen.

(Beifall von der CDU und Lorenz Deutsch [FDP])

Solo-Selbstständige sind nicht Erwerbstätige zweiter Klasse. Sie sind Menschen wie du und ich, und sie haben unsere Solidarität verdient. Ein bundesweiter Unternehmerlohn ist mehr als nur wirtschaftliche Hilfe in der Coronakrise. Der Unternehmerlohn ist echte gesellschaftliche Wertschätzung für Zigtausende von Solo-Selbstständigen in unserem Land. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Rehbaum. – Als nächster Redner hat nun für die Fraktion der FDP Herr Abgeordneter Deutsch das Wort. Bitte sehr, Herr Kollege.

Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Solo-Selbstständigen in unserem Land brauchen endlich eine angemessene und passende Unterstützung. Wir fordern das hier nicht zum ersten Mal, und es ist wirklich bedauerlich, dass wir es immer noch fordern müssen. Längst hätte die Bundesregierung an dieser Stelle ein Einsehen haben müssen. So weit, so schlecht. Also erklären wir es noch einmal.

Die Solo-Selbstständigen waren und sind von dieser pandemiebedingten Einschränkung besonders betroffen. Von heute auf morgen hatten sie keine Arbeit mehr. Allerdings dürfen wir das nicht mit Arbeitslosigkeit im klassischen Sinn verwechseln. Nicht fehlende Aufträge oder ein nicht funktionierendes Geschäftsmodell waren die Ursachen, sondern ein pandemiebedingtes Arbeitsverbot, entweder ganz direkt, zum Beispiel für Künstlerinnen und Künstler, oder indirekt, weil für zum Beispiel Veranstaltungstechniker kein Markt mehr vorhanden ist, wenn Veranstaltungen verboten sind.

An dem Beispiel werden wir auch auf die Dimensionen des Problems aufmerksam. Nicht alle SoloSelbstständigen sind Künstler; manchmal hat man in der Debatte den Eindruck. Wir sprechen hier aber nicht über ein musisches und kulturelles Sonderthema. Viele Solo-Selbstständige arbeiten im Veranstaltungsbereich, bei Messen und Konferenzen als Techniker, Autoren oder Moderatoren. Sie arbeiten als freischaffende Designer für Werbeagenturen oder als Webdesigner. Ihnen allen brachen unerwartet und vor allem unverschuldet die Einnahmen weg. Daher war das Soforthilfeprogramm für Solo

Selbstständige des Bundes eine wichtige und richtige Entscheidung.