Protocol of the Session on December 2, 2015

Ich lade Sie herzlich ein, gemeinsam bei der Bundesregierung dafür zu sorgen, diese Flexibilitätsoption durch Markteinführungsstrategien zu unterstützen. Da ist noch viel Arbeit, und ich hoffe, dass Sie an unserer Seite in Berlin dafür eintreten werden. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister Remmel. – Nachdem Sie nun Herrn Hovenjürgen zweimal eingeladen haben, will er auf die Einladungen antworten. Herr Hovenjürgen, Sie haben noch einmal das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Minister Remmel, bei allem Respekt, aber noch einmal: Wenn Sie über Widerstände vor Ort reden, dann betrachten Sie bitte auch die eigenen Parteikolleginnen und -kollegen vor Ort, die Widerstände gegen große

Windkraftanlagen leisten. Dann betrachten Sie bitte aber auch die Schwächen der eigenen Administration, die nicht in der Lage ist, die Regelungen, die auf Landesebene auf den Weg gebracht werden, in die Gebietsentwicklungspläne hineinzubefördern, und die damit verbundenen Schwierigkeiten der Kommunen, gültige Windvorrangzonen auszuweisen und gerichtfest zu argumentieren, weil sie sich an Gebietsentwicklungspläne halten müssen, die der Landesplanung nicht entsprechen.

Wenn Sie Ihre Hausaufgaben machen würden, wäre sicherlich ein Stück weit mehr Ausbau möglich. Es wäre hilfreich, wenn Sie es endlich fertig brächten, den Disput in Ihrem eigenen Hause zwischen den Klima- und den Umweltschützern in den Griff zu bekommen, statt hier nur zu sagen: Der Klimaschutz steht an vorderster Stelle, und am Ende brauchen wir Windkraftanlagen. – Ich möchte da nur ein Beispiel nennen: Wenn Sie sagen, wir brauchen Windkraftanlagen an vorhandenen Lärmfenstern, im Bereich von Bahnstrecken und Bundesautobahnen, dann schaffen Sie Regelungen dafür, dass dies vereinfacht passiert! All das tun Sie nicht, und Sie wirken auch nicht darauf hin.

Versuchen Sie hier also nicht, mit weißer Farbe oder weißer Salbe durch die Gegend zu laufen, sondern machen Sie Ihre Hausaufgaben! Das haben Sie bis jetzt sträflich versäumt.

(Beifall von der CDU – Widerspruch von den GRÜNEN)

Vielen Dank; Herr Kollege Hovenjürgen. – Damit sind wir am Ende dieser Debatte. Es liegen auch keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wir kommen zur Abstimmung über den Eilantrag der FDP-Fraktion, über den direkt abzustimmen ist. Wer stimmt dem Eilantrag der FDP-Fraktion zu? – Wie zu erwarten, sind es die FDP-Fraktion und die CDU-Fraktion. Wer stimmt gegen diesen Antrag? – SPD, Grüne, die Piratenfraktion und der fraktionslose Kollege Schwerd. Also ist der Eilantrag Drucksache 16/10345 abgelehnt. Wollte sich noch jemand enthalten? – Das tut niemand. Jedenfalls ist der Antrag abgelehnt.

Wir kommen nun zu:

3 Nordrhein-Westfalen braucht Unterstützungs

zentren für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf insbesondere im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/10302

Was sich hinter diesem ausführlichen Titel verbirgt, sagt uns jetzt Frau Dr. Bunse. Bitte schön, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Diesen von Ihnen gerade zitierten Antrag haben wir am Dienstag der vergangenen Woche eingebracht. Am Mittwoch berichtete die „WAZ“ auf der Titelseite von einer GEW-Umfrage.

(Unruhe – Glocke)

Sie berichtet von fehlenden Menschen, von fehlenden Räumen und von fehlenden Strukturen bei der Umsetzung der Inklusion in NRW. Auf der gleichen Titelseite finden wir einen OECD-Bericht: „Gute Noten für das duale Ausbildungssystem“. Unser Fazit: Wir können Schule und Ausbildung, aber diese Landesregierung muss beim Thema „Inklusion“ besser werden,

(Beifall von der CDU)

und zwar jetzt und sofort mit Konzepten, mit räumlicher und pädagogischer Infrastruktur.

In Nordrhein-Westfalen gibt es mehr als 30.000 Kinder mit einem emotionalen und sozialen Förderungsbedarf. Es gibt mehr als 40.000 Kinder, die im Bereich Lernen gefördert werden müssen. Viele dieser Kinder überschneiden sich in ihren Förderbedarfsansprüchen.

Einige dieser Kinder haben wirklich Glück. Sie kommen dann nämlich an eine Schule, der aus dem Stellenbudget Sonderpädagogen zugeteilt worden sind. Andere Schulen, und zwar mehr als 1.000, haben keinen Sonderpädagogen. Die Kinder, die an diese Schulen verwiesen werden oder dort von ihren Eltern angemeldet werden, haben Pech.

Das sieht übrigens auch der VBE so, und zwar in einer aktuellen Pressemitteilung, die ich vor fünf Minuten bekommen habe.

Sie haben als Landesregierung das AO-SFVerfahren modifiziert und dies als eine Errungenschaft herausgestellt. Die Stigmatisierung bleibt aber durch fehlende Förderung bestehen.

Kinder mit emotionalem und sozialem Förderbedarf stellen alle Beteiligten vor besondere Herausforderungen. Insofern drängen sich Fragen auf: Wie kümmert sich diese Landesregierung, die bekanntlich kein Kind zurücklassen will, um die emotional und sozial förderungsbedürftigen Kinder? Wie kümmert sie sich eigentlich um deren Klassenkameradinnen und Klassenkameraden? Was bietet diese Landesregierung den Eltern, deren Kinder einen besonderen Förderungsbedarf haben, und was bietet sie den Eltern ihrer Klassenkameraden?

Und was erlaubt der § 132 des Schulgesetzes nach dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz? – Die Herausnahme aus dem Unterricht. Aber wohin und mit welchem Personal?

Welchen Handlungsspielraum haben die Kommunen? Es gibt Inklusionsfachberater und Inklusionskoordinatoren mit Beratungsstunden – zu wenigen Stunden. Insofern folgt man wieder einmal dem altbekannten Muster der Übertragung von Aufgaben an die Kommunen, ohne personelle und finanzielle Ressourcen zur Verfügung zu stellen und ohne ein Konzept vorzulegen.

(Widerspruch von Sigrid Beer [GRÜNE])

Doch, Frau Beer. Das sehen wir so. Da können Sie ruhig den Kopf schütteln.

(Beifall von der CDU)

Der VBE sieht das in seiner aktuellen Pressemitteilung auch so. Ich finde, dass man ihn sehr ernst nehmen kann. Wir nehmen ihn jedenfalls ernst.

(Beifall von der CDU – Zuruf von Sigrid Beer [GRÜNE])

Seien Sie doch ruhig. Wir können ja später darüber reden.

Was schlagen die Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen vor? – Sie schlagen Beratungs- und Unterstützungszentren vor, und zwar sofort und flächendeckend. Und was fordern die Lehrergewerkschaften? – Kleine Klassen, durchgängige Doppelbesetzung mit Sonderpädagogen, maximal fünf förderungsbedürftige Kinder pro Klasse.

Unser Antrag ist da sehr pragmatisch, finde ich. Wir folgen nämlich mit unseren Unterstützungszentren einem sozialräumlichen Ansatz. Wir fordern die Zusammenführung der verschiedenen Maßnahmen zu einem Konzept, und zwar jetzt, und eben mehr als ein Zimmer bei der Schulverwaltung. Wir fordern Zentren mit multiprofessionellen Teams, die mit der Bildungsinfrastruktur vor Ort vernetzt sind, und die Möglichkeit der Beschulung der Kinder im Bedarfsfall an diesen Zentren als einem Time-out-Lernort. Wir fordern schlichtweg die Vernetzung und Unterstützung aller Beteiligten in einem Zentrum.

Ich hoffe, dass der Schulausschuss in einer Art Time-in-Diskussionsort für ein tragfähiges Konzept werben wird, und bin gespannt auf die Diskussionen. – Ich danke Ihnen.

(Beifall von der CDU)

Ich danke Ihnen, Frau Kollegin, und erteile für die SPDFraktion Frau Kollegin Voigt-Küppers das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, Frau Dr. Bunse, eigentlich wollte ich mich bei Ihnen für diesen Antrag bedanken, weil er in ungewohnter Form inhaltlich konstruktiv ist. Nun ist die Begründung Ihres Antrags doch wieder in der gleichen mantraartigen Art ausgefallen, wie wir sie

schon aus ganz vielen Diskussionen kennen. Ich hatte gehofft, wir würden heute einmal nicht über allgemeine Urteile reden, sondern uns speziellen Inhalten zuwenden. Trotzdem habe ich die Hoffnung, dass wir das dann demnächst im Ausschuss machen. Insofern will ich mich jetzt den Inhalten zuwenden, die Sie in Ihrem durchaus konstruktiven Antrag beschreiben.

In Ihrem Antrag fordern Sie Unterstützungszentren für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung. Wie Sie selber schreiben, machen diese Schülerinnen und Schüler nur 1,2 % der gesamten Schülerschaft aus. Wir müssen unsere Aufmerksamkeit darauf richten, dieser Gruppe geeignete Förderung zukommen zu lassen, und die richtigen Förder- und Beratungsinstrumente zur Verfügung stellen. Da gebe ich Ihnen recht. Gleichzeitig darf die Aufmerksamkeit, die wir dieser Gruppe zukommen lassen, am gesamten Inklusionsprozess gemessen aber nicht überproportional groß werden; denn das würde zu einer erneuten Stigmatisierung führen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die von Ihnen geforderten Unterstützungszentren sollen helfen,

Ängste und Vorurteile abzubauen und unterstützend zu wirken. Ein bisschen habe ich das Gefühl, dass diese Idee nicht neu ist. Sie erinnert mich nämlich sehr an den Schulversuch der Kompetenzzentren.

Die Erkenntnisse aus diesem Schulversuch haben wir durchaus in die Umsetzung der Inklusion einfließen lassen. Wir haben die inhaltliche Kompetenz an die regionalen Bildungsnetzwerke angebunden. Mit der Einsetzung von Inklusionskoordinatoren und fachberatern werden seit 2011 alle 53 Schulämter unterstützt. Sie sind für die regionale Vernetzung besonders geeignet und bilden eine Anlaufstelle für Schulaufsicht, Schulträger, Schulen, Eltern, andere Bildungsakteure und Leistungsträger.

Die Autonomie der Schulträger ist uns dabei außerordentlich wichtig. Die Schulentwicklungspläne sollen nämlich dort gemacht werden, wo sie am Ende auch gelten, also vor Ort. Da muss auch die Koordinierung erfolgen – von den Beratungssystemen, von allen, die am Prozess beteiligt sind.

Wir sind gerne bereit, darüber zu diskutieren, ob man die Beratungsstrukturen sozialräumlich noch ausweiten kann. Das ist wirklich eine Frage, die wir gemeinsam im Schulausschuss diskutieren können.

Wir sind allerdings nicht bereit, Ihr sogenanntes Time-out-Zentrum zu unterstützen. Mit solchen Timeout-Zentren würde man nämlich neben zwei schon vorhandenen Säulen noch eine dritte Säule installieren. Wie Sie gerade selber sagten, ist in § 132 Abs. 3 des Schulgesetzes festgelegt, dass in Ausnahmefällen – und das ist zu betonen: in absoluten Ausnahmefällen – die Herausnahme des Kindes für einen bestimmten Zeitraum möglich ist, und zwar

nicht, wie Sie gerade sagten, irgendwohin, sondern in die Förderschule.

(Dr. Anette Bunse [CDU]: Wenn die noch da ist!)

Wichtig ist, dass der Schüler Schüler der ihn beschulenden Regelschule bleibt. Das Kind ist dann auf die Rückkehr in die Regelschule vorzubereiten. Würden wir es anders machen, würden wir damit eine Exklusion innerhalb der Inklusion einführen. Das können wir auf keinen Fall unterstützen.

Wir sind bereit, über viele Ansätze, die Sie in Ihrem Antrag ansprechen, zu diskutieren. Wir brauchen aber keine außerschulischen Lernorte neben den Förderschulen.