Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer hier im Saal und zu Hause! Zum zweiten Mal beschäftigen wir uns heute mit den Folgen der Anschläge von Paris. Heute Morgen war die CDU die treibende Kraft, die den Krieg gegen den Terror in die ursprünglich gemeinsam angedachte Resolution hineingetragen hat. Herr Laschet hat dazu – zur allgemeinen Sprachlosigkeit, wie ich hier im Saal bemerkt habe – lang und breit ausgeführt. Und jetzt kommt Kollege Stein mit einem kruden Sammelsurium von Zeitungsmeldungen und halbgaren Beschlussvorschlägen.
Immer geht es um Terrorprävention, verbunden mit Terrorangst. Offensichtlich hat sich die CDUFraktion für heute vorgenommen, für die in Berlin, im Bund in Vorbereitung befindlichen neuen und wieder erweiterten Befugnisse und Budgets der Sicherheitsbehörden hier die Stimmung vorzubereiten. Mit uns nicht, meine Damen und Herren, mit uns nicht! Mit Terrorangst macht man keine Gesetze – und erst recht keine Sicherheitsgesetze.
Lassen Sie mich noch ein Wort zu den Ausführungen von Herrn Laschet von heute Morgen verlieren. Er sprach vom europaweiten Datenaustausch der Polizeibehörden und davon, dass es nicht sein könne, dass nur fünf Mitgliedsstaaten Daten an Europol lieferten. Nun ja, ein paar mehr sind es schon, aber sicher ist es gut und richtig, dass die Datenlieferungen nur nach genau definierten Regeln und Gesetzen ablaufen. Da liegt eben noch vieles im Argen, und ich halte es unserem Polizeiapparat zugute, dass zumindest grundsätzlich vorsichtig mit Datenübermittlungen verfahren wird.
Zwar haben die Polizeien im Bund und in den Ländern viel zu viele Daten, aber zumindest bei der Übermittlung ins Ausland hat es den Anschein, dass eine gewisse Vorsicht vorhanden ist. Ich spreche bewusst von der Polizei, die einer gewissen öffentlichen Aufsicht unterliegt. Bei BND und Verfassungsschutz sieht es ganz anders aus.
Die Polizei weiß, dass in anderen europäischen Ländern andere staatliche Stellen, aber mitunter auch private Stellen Zugriff auf Datenbestände haben, insbesondere auch in den sogenannten „sicheren Herkunftsländern“. Eine solche Datenfreigabe sollte niemand fordern. Auch die EU-DatenschutzGrundverordnung für die Sicherheitsbehörden ändert daran leider gar nichts. Denn erstens wird diese immer mehr zum Papiertiger, und zweitens ist Europol da ausgenommen.
Solange es keine transparenten Verfahren und verbindlichen rechtlichen Rahmenbedingungen gibt, mit denen sich zu Unrecht verdächtigte Bürger den Behörden gegenüber wehren können, sind Forderungen nach europaweitem Datenaustausch purer Populismus und selbstverständlich abzulehnen.
Noch ein paar Worte zu den Forderungen Ihres Antrags, Kollege Stein. Unter Punkt 1 wird ein weiteres Kompetenzzentrum gefordert. Kollege Bialas und andere haben schon ausgeführt, dass es das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum, das Gemeinsame Internetzentrum und das CybercrimeKompetenzzentrum gibt. Fragen Sie mich nicht, was die bisher gemacht haben. Mit der Transparenz ist es da ja nicht weit her. Aber wenn Sie als Mitglied einer Bundesregierungspartei ein weiteres Zentrum fordern, dann finde ich das schon sehr bedenklich.
In einem Rechtsstaat bestimmen Gesetze die Vorgaben für Unternehmen. Diese Gesetze müssen sich an freiheitlich-demokratischen Grundwerten orientieren.
Sie fordern hier absichtlich keine Gesetzesänderung, weil Sie ganz genau wissen, dass ein solches Gesetz zur Inhaltskontrolle schlicht verfassungswidrig wäre. Eine solche Forderung lässt sehr tief blicken und disqualifiziert Sie meiner Meinung nach für jede Mitwirkung an Sicherheitsgesetzen.
Punkt 3 verstehe ich als eine Forderung nach einer automatischen Terrorbenachrichtigung für Daten im Internet. Ich bin sehr gespannt, welche klärenden Worte Sie im Ausschuss finden, um diese Vorstellung zu erläutern.
In Punkt 4 Ihres Antrags fordern Sie eine Verbesserung des Informationsflusses. Das ist eine naive Vorstellung, zu der ich ja bereits eben einiges gesagt habe.
Wie wir alle wissen, gibt es zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen im Umfeld der Vorratsdatenspeicherung, die klar belegen, dass eine Erkennung von Terroristen durch Kommunikationsmuster vorab schlicht nicht möglich ist. Anstatt weitere Überwachungszentren zu fordern, sollten wir uns einmal ansehen, warum die unzähligen Antiterrorzentren hier und auch in anderen Ländern an ihrer Aufgabe scheitern. Die wissenschaftliche Überprüfung der bisher getroffenen Maßnahmen und warum sie nicht wirken, das wäre ein sinnvoller Antrag gewesen.
Seit mehr als 30 Jahren gibt es internationale Kooperationen zwischen Sicherheitsbehörden, um extremistischen Gruppen den Geldhahn zuzudrehen. Das Bankgeheimnis ist inzwischen aufgelöst. Das Bargeld soll abgeschafft werden. Die USA haben seit Jahrzehnten alle Kreditkartenzahlungen weltweit unter ihrer Kontrolle. Hat das irgendetwas gebracht? – Nein, nichts! Deshalb brauchen wir kein neues Zentrum für irgendetwas, sondern wir müssen die politischen Gründe diskutieren, warum zum Beispiel der IS Öl an die Türkei liefern kann und das bezahlt bekommt. Darüber werden wir hoffentlich im Ausschuss reden.
Vielen Dank, Herr Kollege Herrmann. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Kutschaty in Vertretung für Herrn Minister Jäger.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Internet ist natürlich kein Paralleluniversum, sondern Teil unserer realen Welt. Und wie das in der realen Welt nun einmal ist, nutzen natürlich auch Kriminelle ihre Chancen im Internet.
Es ist also keine Überraschung, dass auch Terroristen das Netz zur Planung und Begehung ihrer Taten oder zur Verbreitung ihrer Propaganda nutzen.
Natürlich schaut Nordrhein-Westfalen nicht tatenlos zu, wenn Terrororganisationen ihre brutalen und unmenschlichen Verbrechen vorbereiten.
Sicherheitsbehörden müssen relevante Vorgänge möglichst frühzeitig sichtbar machen. Die Sicht wird am klarsten, wenn alle gemeinsam ihren Blick auf das gleiche Ziel richten. Das wird in Deutschland und europaweit bereits getan.
Im Bund hat Nordrhein-Westfalen dazu beigetragen, die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch der Sicherheitsbehörden deutlich zu verbessern. Im gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum werden Sachverstand und Arbeitseinsatz von 40 deutschen Sicherheitsbehörden der Länder und des Bundes gebündelt mit dem Ziel, den islamistischen Terrorismus zu bekämpfen. Kurze Kommunikationswege, Informationsaustausch und gebündelte Auswertekompetenzen sollen geplante Terrorakte frühzeitig erkennbar machen und operative Maßnahmen schnell einleiten lassen.
Die Auswertung des Internets übernimmt dabei das gemeinsame Internetzentrum, dessen Erkenntnisse auch bei Europol gesammelt werden und allen beteiligten Sicherheitsbehörden in Deutschland schon jetzt zur Verfügung stehen. Auf die gleiche Weise arbeiten Länder und Bund im gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum, in dem die übrigen Phänomene der politisch motivierten Kriminalität gemeinsam beobachtet und analysiert werden. In der konkreten Zusammenarbeit werden dabei Lagebilder erstellt und bewertet, Organisationsverbote geprüft, Personenpotenziale oder Fallanalysen erstellt.
Nordrhein-Westfalen wirkt dabei auf allen Plattformen über die Polizei und den Verfassungsschutz durch das Einbringen von Themen, die durchgehende Entsendung von Verbindungsbeamtinnen und -beamten mit. Dorthin fließen regelmäßig auch Informationen ausländischer Partnerdienste. Polizei und Verfassungsschutz stehen darüber hinaus auf nationaler wie auf internationaler Ebene in ständigem Austausch.
Internationale Terrorstrukturen bekämpft man am sinnvollsten bundesweit, und zwar abgestimmt und durch vernetztes Handeln. Dazu hat NordrheinWestfalen bereits die nötigen Strukturen geschaffen, lieber Herr Stein. Das Landeskriminalamt ver
fügt über eine ganze Abteilung, die zur Bekämpfung der politisch motivierten Kriminalität unterschiedliche Aufgaben wahrnehmen. Darüber hinaus haben wir bereits im Jahre 2011 auf die Herausforderungen digitaler Tatbegehungsstrukturen reagiert und uns zur Bekämpfung der Cybercrime neu ausgerichtet. Im Landeskriminalamt wurde dazu ein Cybercrime-Kompetenzzentrum mit ca. 100 Polizisten, Wissenschaftlern und Technikern eingerichtet. Es sind nicht nur 17 Leute, lieber Kollege Lürbke, die sich mit diesem Thema beschäftigen.
Meine Damen und Herren, mit dem Sicherheitspaket zur Bekämpfung des islamistischen Terrorismus haben wir diese Bereiche gerade erst personell erheblich verstärkt. Das betrifft das Landeskriminalamt und die Kreispolizeibehörden. Mit insgesamt 60 zusätzlichen Stellen haben wir dort die Staatsschutzdienststellen verstärkt. Der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz wurde um 54 Stellen verstärkt. Das hilft uns heute auch, den Bedrohungen, dem Terrorismus oder seine Trittbrettfahrer professionell zu begegnen.
Wir sind in Nordrhein-Westfalen gut aufgestellt. Wer aber in einem Antrag die automatisierte Auswertung des Internets fordert, hätte schon bei „Raumschiff Enterprise“ lernen können, dass wir uns in unendlichen Weiten bewegen, in einer virtuellen Welt ohne Grenzen. Darum müssen wir gezielt Schwerpunkte setzen und koordiniert handeln. Dieser Antrag hilft uns dazu leider nicht weiter. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Kutschaty. – Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließe ich die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16/10303 an den Innenausschuss. Die abschließende Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Ist jemand gegen diese Überweisung? – Oder gibt es Enthaltungen? – Beides ist nicht der Fall. Dann haben wir so beschlossen.
Ich eröffne die Aussprache. Als erste Rednerin hat Frau Kollegin Kopp-Herr für die SPD-Fraktion das Wort.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ganz besonders liebe Kolleginnen und Kollegen der Piratenfraktion! Ich stelle es gleich an den Anfang meiner Rede: Es ehrt Sie, dass Sie mit diesem Gesetzentwurf die Bedeutung von Partizipation und Mitbestimmung in Kindertageseinrichtungen herausgearbeitet haben. Dass das ein wichtiges Thema ist, darüber sind wir uns fraktionsübergreifend einig.
Wir brauchen Kinder und auch Jugendliche, die ihr Leben und ihre Zukunft gestalten und die dafür nötigen Voraussetzungen früh erleben und erfahren sollen.
Partizipation und Mitbestimmung, das Erleben und Erfahren wertschätzenden Umgangs gegenüber Kindern und Jugendlichen, das Akzeptieren unterschiedlicher Meinungen, das Entgegenbringen von Empathie gegenüber den Mitmenschen sind wesentlich für das Aufwachsen selbstbewusster und aktiver Kinder. Kinder sollen sich einmischen. Darüber hinaus ist der Erwerb dieser Fähigkeiten die beste Prävention gegen Extremismus jeglicher Art. Auch hier erzähle ich nichts Neues. Auch darüber sind wir uns einig.
Nicht einig waren und sind wir uns über den Gesetzentwurf der Fraktion der Piraten. Das Ergebnis der Anhörung zeigt, dass die hinzugezogenen Expertinnen und Experten, wie auch wir, den Wert von Partizipation und Mitbestimmung von Kindern in Kindertageseinrichtungen hochhalten, jedoch den Gesetzentwurf als nicht notwendig erachten.
Sie sehen in § 13 Abs. 6 des zweiten KiBiz-Revisionsgesetzes Partizipation und Mitbestimmung in Kindertageseinrichtungen verankert. Nebenbei sei an dieser Stelle ein charmanter Gedanke zum Ausdruck gebracht: Wie wäre es wohl, wenn Partizipation und Mitbestimmung, so wie die Kinder sie im Elementarbereich erfahren haben, ihre Fortsetzung in der Primarstufe finden würden?
Noch einmal, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Piraten: Das Thema ist wichtig, richtig und muss weiterhin im Interesse und in der Arbeit mit und für Kinder Beachtung und Umsetzung finden. Das finden wir im KiBiz an entsprechender bereits erwähnter Stelle, aber auch in den in der Landesverfassung verankerten Kinderrechten. Deshalb wird meine Fraktion den Gesetzentwurf der Piraten ablehnen. – Vielen Dank.