(Dagmar Hanses [GRÜNE]: Das widerspricht sich aber, was Sie sagen! – Britta Altenkamp [SPD]: Da sind den Mehrheiten keine Gren- zen gesetzt!)
im Übrigen auch diejenige des Kollegen Kamieth im Hinblick auf die Frage des Letztentscheidungsrechts.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen von den regierungstragenden Fraktionen, verehrter Herr Justizminister, in der Tat handelt es sich um die Novelle eines über 50 Jahre alten Gesetzes.
Ich greife gern den Aspekt auf, Frau Kollegin Hanses, den Sie nannten. Es mag die Basis für eine Fortentwicklung sein, gerade auch was das Recht der Mitbestimmung, der Beteiligung, der Partizipation, wie Sie es nannten, der Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte angeht.
Aber: Wir haben heute viel zu Richterinnen und Richtern gehört. Erstaunlicherweise ist das, was Staatsanwältinnen und Staatsanwälte betrifft, ein bisschen ins Hintertreffen geraten. Die wurden nämlich in den Gesetzentwurf einfach hineingenommen, denn man kann sie nicht außen vor lassen.
In der Tat bedarf es gewisser Regelungen im Hinblick auf die Unabhängigkeit nicht nur der Justiz, sondern auch nach Auffassung der Piratenfraktion – das ist allgemein bekannt; den entsprechenden Antrag haben wir bereits im Landtag NordrheinWestfalen behandelt, und er wurde abgelehnt – in Bezug auf die Frage der Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften, der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte.
Man hätte so zum Beispiel auch den Regelungen, die der SPD-Justizminister Dieckmann vor einigen Jahren in zehn Leitlinien gefasst hat, zu Gesetzeskraft verhelfen können. Diese zehn Leitlinien sind vonseiten des Justizministers immer betont und auch ohne dass man da in irgendeiner Form einen Widerspruch erkennen könnte und ohne dass man daraus einen Vorwurf kreieren könnte, dass es mal anders gewesen sein könnte, immer eingehalten worden. Das haben wir auch in den Beratungen des Ausschusses immer wieder betont. Leider Gottes ist das nicht eingetreten.
Welche Kritikpunkte gilt es, noch besonders hervorzuheben? – Die Richterwahlausschüsse kommen leider in diesem Gesetzentwurf nicht vor. Es war doch von einigen Experten, insbesondere denjenigen aus der Praxis, ein Wunsch und möglicherweise ein Petitum an den Gesetzgeber, dass man auf diesem Wege etwas unternehmen sollte. Dies enthält der Änderungsantrag von Rot-Grün leider nicht. Hier hätte man durchaus nachbessern können, nämlich genauso wie in anderen Bundesländern.
Auch ich bin der Auffassung – allerdings ist das ein kleinerer Aspekt –, Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sollten sich ebenfalls selbstverständlich fortbilden. Natürlich
steht dem – das wurde in der Anhörung auch betont – das Spannungsverhältnis von Justizgewährungspflicht auf der einen Seite und Fortbildungspflicht auf der anderen Seite gegenüber. Aber ich denke: Dieses Spannungsverhältnis wird sich im Rahmen der Praxis wahrscheinlich lösen.
Dennoch muss man insgesamt sagen – da bleibe ich bei dem, was Herr Friehoff vom Deutschen Richterbund im Rahmen der Anhörung ausgeführt hat – ich zitiere –: „Wir werden dabei auch die eine oder andere Kröte schlucken.“ So hat er sich ausgedrückt. Dennoch hat er wie auch die anderen Sachverständigen den Gesetzentwurf insgesamt begrüßt: im Hinblick auf die Mitbestimmungsaspekte und auf verschiedene andere Aspekte, die ich nicht einzeln aufführen will. Dafür fehlt die Zeit. Dabei geht es selbstverständlich um die Teilzeitbeschäftigung, die Lebensarbeitszeit usw. usf.
Insgesamt wird sich die Piratenfraktion unter Berücksichtigung der bisher genannten Kritikpunkte aller Oppositionsfraktionen zum genannten Gesetzentwurf enthalten. – Vielen herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich sehr, dass heute das Gesetz zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse der Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte zur Abstimmung steht. Mit Verabschiedung dieses Gesetzes wird ein bedeutendes rechtspolitisches Ziel in dieser Legislaturperiode erreicht werden.
Nordrhein-Westfalen ist und bleibt das Mitbestimmungsland Nummer eins. Das wird mit dem gleich zu verabschiedenden Gesetz noch einmal sehr deutlich unterstrichen.
Der Reformbedarf des im Jahre 1966 erlassenen und seitdem nahezu unverändert gebliebenen Landesrichtergesetzes lag auf der Hand. Vor allem die Regelungen zur Beteiligung der Richtervertretungen entsprachen schon seit längerer Zeit nicht mehr dem im öffentlichen Dienst etablierten Stand der Mitbestimmung und blieben gegenüber den Beteiligungsrechten anderer Personalvertretungen sehr weit zurück.
Zukunftsfähige und wirkungsvolle Beteiligungsrechte in den Gerichten und in den Staatsanwaltschaften, wie sie mit dem vorliegenden Gesetzentwurf geschaffen werden, sind aber ein wichtiger Baustein für eine starke, aber auch für eine effiziente Justiz. Sie dienen dabei nicht nur der Sicherstellung der
effektiven Vertretung der Interessen der einzelnen Richterinnen und Richter, der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, sie sind vielmehr auch wesentlicher Bestandteil für die Sicherung einer effizienten und leistungsfähigen Justiz insgesamt und stärken die Gesamtverantwortung der Judikative als unabhängige dritte Staatsgewalt.
Vor diesem Hintergrund ist die Übernahme des überwiegenden Teils der Beteiligungstatbestände des Landespersonalvertretungsrechts nicht nur folgerichtig, sondern auch überfällig.
Erstmals werden für die Richterschaft in NordrheinWestfalen nunmehr alle wesentlichen Entscheidungen in personellen Angelegenheiten mitbestimmungspflichtig. Daneben wird auch das Dienstrecht für die Richterinnen und Richter unseres Landes modernisiert. Einen besonderen Fokus legt dabei das Gesetz auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Während der Elternzeit können zukünftig auch Richterinnen und Richter in unterhälftiger Teilzeit mit mindestens 30 % des regelmäßigen Dienstes beschäftigt werden. Außerdem wird auch für Richterinnen und Richter eine Familienpflegezeit eingeführt.
Ferner wird für Richterinnen und Richter der Geburtsjahre vor 1964 die Möglichkeit eröffnet, den Eintritt in den Ruhestand bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres hinauszuschieben.
Schließlich soll mit dem vorliegenden Gesetzentwurf auch dem Modernisierungsbedarf bei den Vorschriften über die Richterdienstgerichte Rechnung getragen werden. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte werden als ständige Beisitzerinnen oder Beisitzer an den Entscheidungen der Richterdienstgerichte mitwirken. Dadurch wird künftig auch anwaltlicher Sachverstand und anwaltliche Sichtweise bei der Entscheidungsfindung einbezogen und berücksichtigt.
Meine Damen und Herren, die heute zur Abstimmung stehenden Neuregelungen sind ein gelungener und behutsam austarierter Ausgleich verschiedenster Interessen und nicht zuletzt auch auf den Umstand zurückzuführen, dass frühzeitig Vertreterinnen und Vertreter aller Bereiche der Justiz, namentlich auch die Richter- und Staatsanwaltsvertretungen sowie die Berufsverbände eingebunden waren. Für den engagierten Einsatz im Rahmen dieses Diskussionsprozesses möchte ich mich an dieser Stelle bei allen Beteiligten ganz besonders bedanken, insbesondere auch bei meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ministeriums, die diesen Prozess über zwei Jahre sehr intensiv begleitet haben.
Meinen Dank aussprechen möchte ich auch den Mitgliedern des Rechtsausschusses, die durch eine intensive Beratung des Gesetzentwurfs die Voraussetzungen dafür geschaffen haben, dass das Ge
setz bereits heute zur Abstimmung steht und daher Ihre gleich, so hoffe ich, erfolgende Zustimmung vorausgesetzt, am 1. Januar 2016 in Kraft treten kann.
Hervorzuheben ist auch die parlamentarische Sorgfalt, die der Rechtsausschuss bei der Behandlung des Gesetzentwurfs hat walten lassen, die sich nicht zuletzt auch in den vorgelegten Änderungsanträgen noch einmal deutlich gezeigt hat.
Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf steht nach alledem auf einer breiten Basis der Betroffenen. Vor diesem Hintergrund bin ich davon überzeugt, dass die neuen Regelungen sich in der Praxis auch bewähren werden. Der vorgelegte Änderungsantrag im Ausschuss sorgt ferner dafür, dass die Landesregierung dieses Gesetz natürlich evaluieren wird. Wir werden anschließend zu gegebener Zeit über weiteren Korrekturbedarf, sofern er notwendig sein sollte, hier beraten können.
Ich halte diesen Entwurf jedoch schon jetzt für außerordentlich gelungen und bitte Sie daher um Ihre Zustimmung.
Vielen Dank, Herr Minister. – Meine Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Rechtsausschuss empfiehlt in Drucksache 16/10311, den Gesetzentwurf Drucksache 16/9520 in der Fassung seiner Beschlüsse anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung Drucksache 16/10311. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Ich stelle fest, dass die Beschlussempfehlung Drucksache 16/10311 mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Fraktionen von CDU, FDP und Piraten angenommen und der Gesetzentwurf Drucksache 16/9520 in der Fassung der Beschlussempfehlung in zweiter Lesung verabschiedet ist.
sorgungsbezüge 2015/2016 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen
Ich eröffne die Aussprache und erteile als erster Rednerin für die SPD-Fraktion Frau Kollegin Gebhard das Wort. Bitte, Frau Gebhard, das Rednerpult steht Ihnen zur Verfügung.
Bevor Frau Kollegin Gebhard mit ihrer Rede beginnt, bitte ich alle, die sich nicht unmittelbar auf die Debatte konzentrieren möchten, gegebenenfalls unabdingbare Gespräche nach draußen zu verlagern. – Frau Kollegin Gebhard, Sie haben das Wort.
Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Bereits im Mai dieses Jahres ist zwischen der Landesregierung und den Berufsverbänden Einvernehmen über die Gestaltung der Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2015/2016 erzielt worden.
Diese wichtigen Gespräche haben dazu geführt, dass die angemessene Alimentation unserer Beamtinnen und Beamten mit den Erfordernissen einer verantwortungsvollen Haushaltsführung in Übereinstimmung gebracht werden konnten.
Sie wissen, im Einzelnen sieht die Übereinkunft vor, die für die Tarifbeschäftigten der Länder vereinbarten Bezügeerhöhungen inhaltsgleich, allerdings zeitlich um einige Monate verzögert, auf die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger in NRW zu übertragen.
Dies ist ein gutes Ergebnis, das zeigt, dass in Zeiten der Haushaltskonsolidierung Landesregierung und Berufsverbände vertrauensvoll und ergebnisorientiert zusammenarbeiten. Die Opposition war meines Wissens an diesen Gesprächen nicht beteiligt. Gleichwohl feierte sich die CDU hinterher ob dieses Ergebnisses. Allein ihrer konsequenten Haltung sei die Übereinkunft zu verdanken.
Da kann ich, mit Verlaub, Herr Lohn, nur sagen – ich denke, es war Ihre Pressemitteilung, wenn ich es richtig gesehen habe –: Man kann sich zwar mit fremden Federn schmücken, aber man kann nicht mit ihnen fliegen. Das führt zum Absturz.