Protocol of the Session on September 2, 2015

Vielen Dank. – Die nächste Frage kommt von Herrn Kollegen Hausmann.

Herr Duin, ist der Ministerpräsidentin oder eben auch der Staatskanzlei bewusst, dass durch den Ausschluss von Ersatzmaßnahmen die VGV weitere Flächen hinzukaufen muss und dass das Projekt dadurch erheblich teurer und auch unwirtschaftlicher wird?

Damit diese in der Frage angestellte Vermutung eben nicht Realität wird, ist ja die gerade auch schon in Rede stehende Formulierung getroffen worden, dass es um die wirtschaftliche Zumutbarkeit geht, weil niemand ein Interesse daran hat, dass die VGV damit wirtschaftlich in irgendeiner Weise überfordert wird.

Die nächste Frage kommt von Herrn Kollegen Witzel.

Herr Minister Duin, das newPark-Areal ist im LEP für industrielle Großansiedlungen vorgesehen. Gleichwohl verbietet die Landesregierung mit den Auflagen, dass die Flächen jetzt in Gänze zur Projektverwirklichung – etwa als Ersatzflächen – genutzt werden können. Meine Frage lautet deshalb: Wieso betreibt die Landesregierung landesplanerische Flächensicherungen,

wenn gesicherte Flächen dann doch nicht genutzt werden können?

Um das einmal klarzustellen, weil es nach meinem Eindruck in Ihrer Frage missverständlich formuliert war: Zur Realisierung des Projektes newPark sind ca. rund 150 ha vorgesehen. Anderes ist dann zum Teil für Ausgleichsflächen vorgesehen.

Man wird jetzt im weiteren Verfahren sehen, ob es unter wirtschaftlich zumutbaren Gesichtspunkten Alternativen in Bezug auf das Thema „Ausgleichs

flächen“ gibt. Wenn das nicht der Fall ist, werden die vorhandenen Flächen dafür auch genutzt werden können. Insofern geht es überhaupt nicht darum, etwas zu verhindern, sondern es gibt hier eine Auflage. Die ist offen formuliert.

Wenn sie erfüllt werden kann, sind damit dann auch für die Gesellschaft überhaupt gar keine Schwierigkeiten verbunden. Wenn sie nicht in diesem Sinne der Zumutbarkeit erfüllt werden kann, wird ja die vorhandene Fläche dafür in Anspruch genommen. Ich kann also keine unüberwindbare Hürde erkennen.

Die nächste Frage kommt vom Kollegen Dr. Bergmann.

Durch die Formulierung in der Nr. 2 werden Ersatzmaßnahmen und Maßnahmen zur FFH-Schadensbegrenzung getroffen oder sind davon betroffen. Dadurch kann eine erhebliche Beeinträchtigung des FFH-Gebietes nicht mehr vermieden werden. Ist der Ministerpräsidentin respektive der Staatskanzlei bewusst, dass infolgedessen eine Genehmigung von newPark nur noch in einem aufwändigen EU-Ausnahmeverfahren möglich wäre?

Ich halte die in der Frage aufgestellte These für falsch. Das schließt auch die Beantwortung der Frage hinsichtlich des Bewusstseins der Staatskanzlei aus. Vielmehr gehen wir davon aus, dass das nicht so ist, wie Sie es gerade in Ihrer Frage versucht haben zu schildern.

Herr Kollege Schemmer, seien Sie so nett, noch einmal auf den Knopf zu drücken, denn Sie sind als Nächster dran und haben jetzt das Wort.

Herr Präsident! Dem Wunsch komme ich gerne nach. – Der Standort Datteln/Waltrop ist im LEP ausgewiesen, und er ist im Regionalplan ausgewiesen. Es ist ja, jetzt dargestellt durch den Käuferwillen, auch Absicht eines kommunalen Käufers, diese Fläche bevorratend zu erwerben.

Eigentlich müsste man vor diesem Hintergrund davon ausgehen, dass, wenn es in der ganzen Linie vom Land bis in den kommunalen Bereich so vorgesehen ist, jeder der Beteiligten, so auch das Land, versucht, ein solches Vorhaben zu unterstützen, insbesondere um den Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen weiterzuentwickeln.

Meine Frage: Ist Ihnen bei der Genehmigung von Kaufverträgen – landwirtschaftliche Fläche – ein Fall bekannt, bei dem eine Landesregierung versucht,

durch Erschweren bei der Genehmigung ein Projekt, das durchgehend gewollt ist, zu verhindern?

Nein, das ist mir inklusive newPark nicht bekannt.

Herr Kollege Hovenjürgen mit seiner nächsten Frage!

Herr Minister, die in Rede stehenden Flächen sind seit 40 Jahren an Landwirte mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum 31.10. eines Jahres verpachtet. Die Landesregierung gibt der erwerbenden Eigentümerin nun auf, die land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücke unbefristet an Haupt- und Nebenerwerbslandwirte zu angemessenen Bedingungen zu verpachten. Weshalb besteht die Landesregierung auf der Umwandlung in unbefristete Pachtverträge?

Insbesondere ging es aus Sicht der hier betroffenen Landwirtschaft um das Ziel – wir reden hier über den Bescheid der Landwirtschaftskammer –, Planungssicherheit auch für die landwirtschaftlichen Betriebe zu erreichen. Deswegen ist es dort so formuliert worden. Es ist dabei auch die auflösende Bedingung formuliert worden, dass diese Verträge enden, wenn es zur Realisierung des Projektes kommt, wenn also die dafür notwendigen Voraussetzungen geschaffen sind.

Die nächste Frage kommt von Herrn Kollegen Bombis.

Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Minister, laut den Genehmigungsauflagen darf, übrigens abweichend vom Baugesetzbuch, mit vorbereitenden Maßnahmen zur Erschließung erst dann begonnen werden, wenn ein Bebauungsplan und die entsprechenden Baugenehmigungen vorliegen. Diese Genehmigungen können aber nach Baugesetzbuch nur erteilt werden, wenn die Erschließung gesichert ist. Dies ist nun offensichtlich ein Widerspruch.

Ich frage Sie: Hat die Landesregierung diesen Widerspruch in die Auflagen aufgenommen, um newPark unmöglich zu machen, oder was ist der Hintergrund?

Es bringt überhaupt nichts, wenn Sie in Ihren Fragen regelmäßig Scheinwidersprüche konstruieren. Es ist kein Wi

derspruch, sondern es ist juristisch völlig gängig, wie es dort formuliert worden ist. Das ist auch keine Sonderhürde.

Ich werde auch nicht müde zu sagen: Wir bräuchten das ganze Projekt in dem LEP überhaupt nicht zu erwähnen, wenn wir es nicht wollten. Wir wollen dieses Projekt. Wir schreiben es in den LEP. Hier ging es darum, Auflagen für einen Grundstückskauf zu formulieren, die ohnehin auch ohne die dann stattgefundene öffentliche Diskussion schon angedacht waren: Es sollte Auflagen durch die Landwirtschaftskammer geben. Und die jetzt gefundenen Formulierungen ermöglichen nach wir vor die Realisierung dieses Projektes. Und das war auch Ziel der Gespräche.

Herr Kollege Stein.

Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Minister, ich möchte noch einmal an die vorhergehende Frage von meinem Kollegen Hovenjürgen anknüpfen und Sie fragen, in welchem Umfang derzeit Pachtverträge mit Nebenerwerbslandwirten bestehen und weshalb auch in Zukunft diese Nebenerwerbslandwirte Pachtverträge erhalten sollen.

Diese Frage kann ich Ihnen aus Mangel an Unterlagen nicht beantworten. Das werden wir umgehend nachholen. Ich müsste mich wahrscheinlich sowohl bei der Staatskanzlei als auch im Umwelt-/Landwirtschaftsministerium noch einmal erkundigen. Das kann ich Ihnen so nicht beantworten.

Das heißt, die Unterlagen werden freundlicherweise nachgereicht, zwischen den Fraktionen ausgetauscht, sodass alle in den Genuss dieser Information kommen.

Umgehend, sehr gerne.

Vielen Dank. – Die nächste Frage kommt von Herrn Kollegen Burkert.

Nach verschiedenen Medienberichten soll der BUND versucht haben, über Nebenerwerbslandwirte Teile der Fläche zu erwerben, um das Projekt juristisch ausbremsen zu können. Können Sie nachvollziehen, dass vor diesem Hintergrund der Eindruck entsteht, die Formulierung unter Nr. 1 diene dazu, dem BUND Pachtflächen

und damit die Möglichkeit zur Projektverzögerung zu verschaffen?

Nein, das kann ich nicht nachvollziehen, zumal Sie hier auch auf einen Punkt abstellen, der gerade nicht Realität geworden ist, nämlich ein Vorkaufsrecht auszuüben. Da war ja dann auch die Frage – jedenfalls ist das öffentlich so kommuniziert worden; ich war bei dem Gespräch nicht dabei –, dass sich dort Nebenerwerbslandwirte in Kombination mit beispielsweise BUND irgendetwas überlegt hätten. Dazu ist es in diesem Fall gar nicht gekommen, sondern die VGV erwirbt diese Flächen, und die Landwirte werden diese Flächen pachten – zu den dafür vorgesehenen Zwecken. Ich bin ganz sicher, dass das überhaupt nicht zu einem Problem werden kann.

Die nächste Frage kommt von Herrn Kollegen Dr. Bergmann.

Mich würde in dem Zusammenhang interessieren: Bestehen eigentlich für die weiteren landesbedeutsamen Flächen in Euskirchen, Geilenkirchen und Grevenbroich schon bestandskräftige Bauleitplanungen?

Ich werde auch diese Antwort nachreichen, weil ich nicht das gesammelte Wissen der dafür zuständigen Stelle, nämlich der Staatskanzlei, hier vor mir liegen habe.

Okay, so verabredet. Das wird nachgereicht. – Herr Kollege Schemmer mit seiner zweiten Frage.

Herr Minister, Sie hatten uns gerade auf die von mir gestellte Frage mitgeteilt, dass das erstmals der Fall wäre, dass das Land Nordrhein-Westfalen in einen solchen Kaufvertrag reingrätscht und den mit Auflagen versieht. Welche Gründe für das Reingrätschen und das Erteilen der Auflagen lagen denn vor?

Sie haben meine Antwort falsch wiedergegeben. Ich habe Ihnen gesagt, dass mir kein Fall inklusive newPark bekannt ist. Im Übrigen geht es hier nicht ums Reingrätschen, sondern es ging um ein in der Tat – das ist dokumentiert – zwischen den Koalitionspartnern gelegentlich umstrittenes Projekt, bei dem es galt, eine politische Einigung zu finden. Die haben wir erzielt.

Es ging nicht um Reingrätschen, sondern es bleibt dabei: newPark steht im LEP, newPark soll kommen. Und, wie es der Umweltminister so schön formuliert hat: Wir freuen uns über jeden dort entstehenden Arbeitsplatz.

Herr Kollege Hendriks.

Herr Minister, Sie sagten gerade: newPark wird kommen. Sie wissen aber auch, dass der Landrat des Kreises Recklinghausen am 31. August 2015 eine Klage gegen die Genehmigung mit Auflagen angekündigt hat, da der Bescheid mit seinen Auflagen formal und inhaltlich rechtswidrig sein soll.

Setzen wir mal voraus, dass der Kreis in der ersten Instanz gewinnen würde: Werden dann Land und Landwirtschaftskammer das Urteil akzeptieren und somit der landesplanerischen Bedeutung der Fläche entsprechen, oder wird das Land oder die Kammer den Instanzenweg beschreiten?

Wir haben beim vorherigen Tagesordnungspunkt auch über gerichtliche Auseinandersetzungen gesprochen. Meine Linie ändert sich da nicht nach Gefühl und Wellenschlag und auch nicht nach der Ziffer des Tagesordnungspunktes.

Es bleibt dabei, dass wir über Urteile dann reden, wenn wir die Urteile kennen und sie analysiert haben. Jetzt darüber zu spekulieren, wie denn die Klage des Kreises ausgehen könnte, und was wir gedächten, daraufhin zu tun, finde ich ein bisschen zu weit gegriffen. Insofern werden wir in Ruhe abwarten, wie ein solches Verfahren ausgeht, und uns dann erst mit den Folgen auseinandersetzen und dazu entsprechende Entscheidungen treffen.

Herr Kollege Ellerbrock.

Herr Minister, wenn es richtig ist, dass der Landesentwicklungsplan die strategischen Ziele der Landesentwicklung darstellt, und wenn es richtig ist, dass diese strategischen Ziele der Landesentwicklung von Kommunen und von Behörden – auch von Behörden des Landes und Körperschaften öffentlichen Rechts – zu beachten sind – nicht zu berücksichtigen, sondern zu beachten –, dann stellt sich zumindest mir die Frage, ob die jetzt aufgetauchten, in den Medien als „Schwierigkeiten“ dargestellten landwirtschaftlichen Pachtprobleme die Landesregierung überrascht haben. Oder warum hat man nicht versucht, diese