Daher sagen wir ganz klar: Wenn etwa an einer parallel verlaufenden Bahntrasse bereits Leerrohre verlegt wurden, ist der Mitteleinsatz für zusätzliche Leitungen nicht sinnvoll. Nicht alle Maßnahmen beim Straßenbau sind zwingend Allheilmittel. Richtig ist, dass die Landesbauordnung endlich an die Erfordernisse der digitalen Gesellschaft angepasst werden muss. Hier wünschen wir Freien Demokra
Es gibt viele Aspekte in dem Antrag, wo wir Anknüpfungspunkte sehen und meinen, dass sich das Nachdenken darüber lohnt. Deswegen bedauere ich außerordentlich, dass er zur direkten Abstimmung steht. Wir hätten darüber im Rahmen einer Ausschussbehandlung gerne noch genauer gesprochen.
Die verstärkte Verlegung von Leerrohren ist ein wichtiger Bestandteil. In der vorliegenden Form – ich habe es begründet – werden wir dem Antrag allerdings nicht zustimmen. Obwohl wir in der Sache in großen Teilen übereinstimmen, werden wir den Antrag ablehnen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann mich dem Votum von Herrn Bombis nur anschließen: Ein zu pauschaler Reflex löst keine Probleme, sondern suggeriert nur, Patentrezept zu sein.
Ich bin nun weiß Gott nicht pauschal ein Fan von „Privat vor Staat“ als politische Gestaltungslinie, aber hier, glaube ich, gilt dieser Primat. Deshalb muss man sehr differenziert vorgehen. Herr Bombis hat wichtige Hinweise dafür gegeben, wo welcher Einsatz sinnvoll ist und wo nicht.
Wir haben ein Landesstraßennetz von 12.200 km. Jährlich sanieren und modernisieren wir – Pi mal Daumen – 200 km davon. Das hieße, dass Sie ein 60-Jahres-Programm fordern. Das ist uns deutlich zu langsam. Auf so einen Zeithorizont wird sich die Landesregierung nicht festlegen lassen. Deshalb zielt der Antrag in die Irre, zumal das Investitionsvolumen in Höhe von 300 Millionen € – wenn man Kosten von 25 €/m unterstellt – auch in der Finanzierung in keiner Weise abgebildet ist.
Herr Bombis hat ebenfalls recht, wenn er darauf hinweist, dass nicht jede Baumaßnahme automatisch leerrohrgeeignet ist. Wir werden in Abstimmung mit dem Wirtschaftsministerium – wir arbeiten grundsätzlich Hand in Hand, Schulter an Schulter, Rücken an Rücken – da Schwerpunkte setzen, wo die Wirtschaft selbst es dringend fordert oder wo öffentliche Belange das als Herausforderung betrachten lassen.
Seien Sie sicher: Wir sind skeptisch, ob wir wirklich Leerrohre in der Straße verlegen sollten. Wir halten es vielmehr für klüger, diese unmittelbar neben der Straße zu verlegen. Das ist eine eingeübte gute
Praxis. Es wäre schade, wenn wir unseren wertvollen, gerade grundsanierten Straßenraum zerstören müssten, um eine Leerrohrproblematik zu beheben. Neben der Straße ist reichlich Platz für diverse Leerrohre. Deshalb glauben wir, dass eine differenziertere Strategie …
… sehr sinnvoll ist, so wie sie der Wirtschaftsminister bei einem vorausgegangenen Tagesordnungspunkt erläutert hat.
Was das Verhältnis zu Herrn Dobrindt angeht: Ich könnte Ihnen jetzt erfreuliche Mitteilungen zum Straßenbau machen. Herr Dobrindt ist jetzt wieder vom Wutbürger zum Mutbürger geworden.
Daher: Ich freue mich immer, Alexander Dobrindt zu treffen, ob im Bierzelt – wie in der letzten Zeit – oder in Berlin. Er ist mir immer herzlich willkommen. Wenn er letztendlich doch einen Scheck hierlässt, dann ist alles andere relativ schnell vergessen.
Herr Bayer hat eine Zwischenfrage, die er gerne noch stellen würde. Bitte schön. – Danke, Herr Minister.
Vielen Dank, Herr Minister Groschek. Ich möchte ja auch, dass Sie durchaus ein bisschen Luft holen können. – Halten Straßen überhaupt 60 Jahre? Das ist aber gar nicht meine Frage.
Sie haben gesagt, das alles würde 60 Jahre dauern, wenn wir das Ganze nur machen würden, wenn die Straße sowieso aufgerissen wird. Es war von parallelen Trassen als Gefahr die Rede. Haben Sie denn verstanden, dass der Antrag nicht meint, ausschließlich dann Leerrohre zu verlegen und so lange zu warten, bis die Straße für etwas anderes aufgerissen wird, damit eine bestimmte Gemeinde dann endlich ans Netz kommt?
Ich habe die Frage zwar akustisch nicht verstanden, aber ich habe sie mental aufgenommen. Deshalb werde ich sie natürlich umfänglich beantworten.
Herr Bayer hat recht; er hätte nicht so reflexhaft – aufgrund einer missverständlichen Berichterstattung in der „Rheinischen Post“, die wir zu verantworten haben und nicht der Journalist; das sage ich, damit da kein Missverständnis aufkommt – einen pauschalen Antrag formulieren sollen. Deshalb ist eine differenziertere Betrachtung sinnvoll.
Wir haben in unserem wunderbaren Ausschuss doch eine so intensive Diskussionskultur, dass wir auch dieses Problem von allen Seiten mit aller Expertise beleuchten können. Auch wenn der Antrag gleich – wie ich meine, zu Recht – nicht positiv beschieden wird, wird im Ausschuss hinreichend Gelegenheit sein, ihn noch einmal – nicht vom Wortlaut, aber vom Sinn her – zu thematisieren. Ich bin sicher, wie fast immer werden Sie schlussendlich dem ministeriellen Rat zustimmen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Groschek. – Wir sind am Ende der Beratungen zu diesem Antrag und kommen zur Abstimmung.
Die antragstellende Fraktion der Piraten hat direkte Abstimmung beantragt. Wer stimmt also diesem Antrag direkt zu? – Die Fraktion der Piraten. Und auch die CDU?
Gut. Also, CDU und Piraten stimmen dem Antrag zu. Wer stimmt gegen diesen Antrag? – SPD, Grüne und FDP, wie auch schon zum Teil angekündigt. Gibt es Enthaltungen? – Enthaltungen gibt es nicht. Damit ist der Antrag Drucksache 16/9585 mit breiter Mehrheit im Hohen Hause abgelehnt.
munden und unter Generalverdacht stellen – Keine rigide Höchstgrenze für Zahlungen mit Bargeld einführen
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Finanzminister von Nordrhein-Westfalen hat Anfang Juli erklärt, dass er jenseits von Bagatellgrenzen Bargeldzahlungen zukünftig lieber abschaffen will. Ein Verbot kann er
Das ist eine grundlegende Kurskorrektur im Vergleich zu den Ankündigungen noch zwei Wochen zuvor in der zweiten Juni-Hälfte. Da ging es ihm angeblich um etwas Positives für Verbraucher und Wirtschaft, nämlich die von ihm so bezeichnete Erleichterung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Dagegen hätte, für sich genommen, niemand etwas.
Zwei Wochen später ziehen Sie dann aber das echte Kaninchen aus dem Hut, Herr Minister. Es geht Ihnen eben nämlich nicht um Wahlfreiheit, sondern in Wahrheit um genau das Gegenteil: Sie wollen ein neues Verbot, eine neue Bevormundung, eine neue Verhaltenssteuerung.
Ich will ausdrücklich sagen: Bargeldlose Zahlung hat eine ganze Reihe von Vorteilen, aus deren Gründen man sich dafür entscheiden kann. Sie erleichtert die Dokumentation und Rekonstruktion von Zahlungsverpflichtungen. Ein Kunde kann gegenüber dem Verkäufer dann sehr viel besser und rechtssicherer belegen, dass er vollständig eine Zahlungsverpflichtung erfüllt hat, keine Teilzahlungsansprüche mehr bestehen und er zu Recht einen Eigentumsanspruch geltend macht.
Bargeldlose Zahlungen ermöglichen auch im Massenbetrieb oft eine schnellere Abwicklung – ein Grund, warum einzelne Betriebskantinen die Kartenzahlung in ihren AGBs zur Pflicht gemacht haben.
Es gibt Menschen, die zahlen deshalb auch gerne mit der Kreditkarte, da damit weitere Leistungen, zum Beispiel Versicherungsleistungen, gleich inklusive sind. All das ist völlig in Ordnung. Es ist nämlich dann eine freie Entscheidung von Marktteilnehmern.
Wir sind aber ausdrücklich, auch wenn ich sage, dass wir keine Gegner von bargeldloser Zahlung an sich sind, der Auffassung, dass wir nicht mehr Regelungswut brauchen. Wir wehren uns gegen den Generalverdacht, der Bargeldzahlung fast schon in die Nähe einer kriminellen Handlung rückt.
Mündige Verbrauchen sollen ihre Zahlweise selbst bestimmen können, da es auch erhebliche Nachteile einer flächendeckenden bargeldlosen Zahlung gibt.
In Zeiten gigantischer Datensammelwut und Vorratsdatenspeicherungen entstehen bei bargeldloser Zahlung schnell ganze Persönlichkeitsprofile, die für jede Privatperson Aufenthaltsorte, Hobbys und Lebensgewohnheiten dokumentieren, die reine Privatsache sind. Sensible Finanzdaten, wenn sie erst einmal vorhanden sind, können selbstverständlich
Kriminelle Hacker wissen dann zugleich beim Erwerb eines seltenen Oldtimers oder eines begehrten Kunstwerkes, wer der Erwerber ist und wo man am besten einbrechen muss, um dieses zu erlangen. Partner können sich nicht zum Geburtstag mit einem Schmuckstück überraschen, da der andere schon zwei Wochen vor dem freudigen Ereignis anhand des Zahlungsvorgangs weiß, was er geschenkt bekommt.
Diese Beispiele zeigen: Es gibt gute und legitime Gründe, bestimmte Zahlungen bar und andere situativ lieber bargeldlos zu tätigen. Diese Entscheidung darüber letztlich sollten freie Menschen in einem freien Land selber tätigen – und nicht der Staat für alle gleich.