Protocol of the Session on September 2, 2015

Diese Beispiele zeigen: Es gibt gute und legitime Gründe, bestimmte Zahlungen bar und andere situativ lieber bargeldlos zu tätigen. Diese Entscheidung darüber letztlich sollten freie Menschen in einem freien Land selber tätigen – und nicht der Staat für alle gleich.

Es gibt auch einen gravierenden ökonomischen Grund, der zu berücksichtigen ist. Nach Jahren der dauerhaften Nullverzinsung wird oft schon über Negativzinsen spekuliert. Diese stellen dann eine noch größere Enteignung des ehrlichen Sparers dar und sind umso leichter umzusetzen, je weniger Bargeldzahlungsvorgänge möglich sind.

Aus all diesen Gründen, meine sehr geehrten Damen und Herren, sind namhafte Experten in unserem Land ausdrücklich entschieden gegen eine weitere Regelungswut beim Bargeldverbot. Ob Sie Bundesbankpräsident Jens Weidmann nehmen, den Verfassungsrechtler Christoph Degenhart, den Markoökonomen Daniel Stelter oder auch den Chef der Deutschen Verbraucherzentralen, Klaus Müller. Letzterer bringt es auf den Punkt mit dem Satz: Bargeld ist gelebter Datenschutz. Das ist so. Viele harte ökonomische und rechtliche Argumente liefern die anderen Experten.

Deshalb sagen wir: Es hat seinen Grund, warum auch in Zeiten des Internethandels noch rund 80 % aller Zahlungsvorgänge in Deutschland mit Bargeld stattfinden. Der Staat sollte in freie Konsumentenentscheidungen auch zukünftig nicht hineinfingern. Der Finanzminister muss hier und heute vor dem Landtag erklären, ob sein Vorstoß ein reiner Schnellschuss im Sommerloch gewesen ist oder mit welchen Partnern er seine vermeintlichen Pläne wie genau umsetzen will.

Die FDP-Landtagsfraktion scheidet dafür als Partner aus. Wir setzen auf die souveräne Konsumentenentscheidung. So soll es auch zukünftig sein. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Witzel. – Für die SPD spricht nun Herr Kollege Weske.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass die mündigen Bürgerinnen und Bürger in NordrheinWestfalen nicht bevormundet werden, merkt man auch an der Tatsache, dass sich jeder in NordrheinWestfalen nach wie vor so blamieren darf, wie er möchte.

(Vereinzelt Beifall von der SPD)

Da sind wir auch schon bei dem Antrag. Einmal mehr besprechen wir hier im Landtag ein Problem, das man ohne Sie, liebe FDP, nicht hätte, und zwar aus drei Gründen.

(Ralf Witzel [FDP]: Sie fangen doch damit an!)

Erstens. Es handelt sich wieder mal um ein Thema, das gar kein landespolitisches, sondern, wenn überhaupt, ein bundespolitisches Thema ist.

(Christian Lindner [FDP]: Warum äußert sich dann Minister Walter-Borjans so?)

Da Sie aber im Bundestag nicht mehr vertreten sind, versuchen Sie hier, den Landtag als Bühne zu nutzen.

(Zurufe von der FDP)

Ich finde, das nimmt allmählich überhand. Es fehlt nur noch, dass Sie demnächst dazu wieder eine Anhörung beantragen werden.

Zweitens – Herr Witzel, das meine ich ernst –: Sie müssen nicht jeden Gedanken, der offen ausgesprochen wird, auf die Tagesordnung des Landtags setzen und sich, wenn es ganz hart kommt, auch noch mit einem Antrag dazu positionieren.

(Zuruf von Angela Freimuth [FDP])

Das kostet nämlich nicht nur Ihre Zeit, Herr Witzel, sondern auch die Zeit vieler anderer Menschen.

Drittens. Das Problem, das Sie vermeintlich erkannt haben, hat mit der Realität der Menschen in Nordrhein-Westfalen überhaupt nichts zu tun.

(Beifall von der SPD – Zuruf von Ralf Witzel [FDP])

Als ich Ihren Antrag gelesen habe, habe ich mich gefragt: Mein Gott, wann hast du denn das letzte Mal 3.000 € in bar in der Hand gehabt? Dann habe ich in der Vergangenheit herumgekramt und festgestellt: Es ist noch nicht vorgekommen. Und da wir Sozialdemokraten ja die Zahlung der Maklercourtage durch den Mieter abgeschafft haben, werde ich wohl auch in Zukunft keine 3.000 € in bar auszahlen müssen.

(Zuruf von den PIRATEN: Aber für die Ab- standszahlung, die Sie an den Vermieter zah- len!)

Ich selbst bekomme schon einen Koller, wenn ich am Geldautomaten einen 100-€-Schein ausge

spuckt bekomme. Den werden Sie bei mir im Viertel gar nicht los. Und das ist das, was ich meine: Das Ganze hat mit der Realität nichts zu tun.

Übrigens beschreiben Sie in Ihrem Antrag 3.000 € als einen Betrag mittlerer Größenordnung. Da kann ich nur sagen: Respekt – Sie müssen ein echt dickes Portemonnaie haben!

(Beifall von der SPD)

Kommen wir zu Ihrer eigenartigen Begründung, warum es keine Höchstgrenze für Barzahlungen geben darf. Im Kern sagen Sie: Kriminelle könnten die bei der bargeldlosen Zahlung entstandenen „erzwungenen“ Daten über den Zahlungsverkehr klauen. Mit Verlaub, Herr Witzel: Aufgrund dieser Argumentation müssten Sie morgens von Essen aus zu Fuß hierher in den Landtag kommen, da man Ihnen ja auch das Auto klauen könnte.

(Zuruf von der FDP: Oh!)

Trotz der Realitätsferne dieses Antrags werden wir – so ist es parlamentarische Gepflogenheit – der Überweisung in den Haushalts- und Finanzausschuss zur abschließenden Beratung zustimmen. Dort können Sie mir vielleicht auch noch detaillierter erläutern, welche individuellen Vorlieben, für die man regelmäßig mehr als 3.000 € ausgibt, denn entdeckt werden könnten.

(Angela Freimuth [FDP]: Das geht Sie gar nichts an!)

Da habe ich nämlich noch keine monoamouröse Idee. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Weske. – Für die CDU-Fraktion spricht nun Herr Dr. Optendrenk.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Weske hat ungewollt eine eigene Realität offengelegt, die er dann dem Kollegen Witzel vorgehalten hat. Aber das, was Sie als Ihre eigenen Befindlichkeiten beschrieben haben – das kann man ja noch einmal nachlesen –, dürfte eher wunderlicher sein als die Befindlichkeiten mancher kritisierter Kollegen.

Denn ist es ein schlechter Mensch, der 3.000 € in bar zahlt oder überhaupt 1.000 € oder 100 € in Form von Bargeld verwendet? Diese Frage haben sich sicherlich einige Bürgerinnen und Bürger gestellt, nachdem der Finanzminister vorgeschlagen hatte, entsprechend hohe Barzahlungen zu verbieten.

Auch Klaus Müller, Vorsitzender des Verbraucherzentrale Bundesverbands – vom Kollegen Witzel schon einmal zitiert –, hat diese Frage sehr intensiv thematisiert. Er hat einen bemerkenswerten Gast

beitrag in der „Rheinischen Post“ vom 7. Juli 2015 verfasst. Darin beschreibt er die vermeintlich oder auch tatsächlich ehrenwerte Motivationslage des Ministers. Wer will denn angesichts spektakulärer Fälle von Steuerhinterziehung und weit verbreiteter Schwarzgeldgeschäfte dahinter zurückstehen, wenn der Ruf nach mehr Steuerehrlichkeit erschallt? Heiligt da nicht der Zweck alle Mittel? Und ist das nicht ein neuer Anlauf, um tiefer in die Diskussion hineinzukommen?

Ich möchte Ihnen heute allerdings sechs Punkte nennen, warum wir aus Sicht der CDU-Fraktion Bargeld als Zahlungsmittel in Deutschland unbeschränkt erhalten wollen:

Bargeld schützt nämlich vor negativen Zinsen. Die Zinslosigkeit des Bargeldes ist der wichtigste Grund, warum Notenbanken mit ihren Leitzinsen nicht beliebig weit in den negativen Bereich gehen können.

Bargeld schützt unsere Daten. Gesetzestreue Bürger können einen Rest Privatsphäre wahren, der nicht der vollständigen Überwachung oder Überwachbarkeit unterliegt.

Bargeld schafft auch – beim Kollegen Weske dann vielleicht mit Schrecken – Transparenz in unserem Portemonnaie und in unserer Haushaltskasse.

Bargeld ist ein kostenloses Zahlungsmittel, Herr Minister. Kostenlose Zahlungsmittel unterscheiden sich von denen, die mit Karte angeboten werden, im Regelfall ganz deutlich, und das wissen Sie auch. Auch wenn Sie das in Skandinavien einmal angeschaut haben, wie die das so machen – hier in Deutschland und im übrigen Europa ist es aber durchaus so, dass ganze Industrien, die Kartenindustrie, Banken, Sparkassen, wunderbar davon leben, dass Menschen für die Karten zahlen: Sie zahlen Gebühren; Transaktionsgebühren werden fällig usw. Dazu gehören auch die bereits angesprochen Zusatzpakete.

Bargeld bietet den Menschen die Möglichkeit, am Wirtschaftsverkehr teilzuhaben, die sich kein Konto leisten können, und zwar trotz des Kontos für Jedermann, das überall immer propagiert wird.

(Zurufe von der SPD)

Fragen Sie doch mal, ob es in Deutschland Menschen gibt, die kein Konto haben! Gerade von der SPD hätte ich die Erkenntnis erwartet, dass es solche Menschen durchaus gibt.

(Hans-Willi Körfges [SPD]: Aber die 3.000 € suchen Sie bei denen vergebens!)

Wahrscheinlich gibt es davon mehr, als Sie denken und wissen.

(Zurufe von der SPD und den GRÜNEN)

Bargeld, Herr Minister – und das ist das wichtigste Argument –, genießt Insolvenzschutz. Buchgeld, also Überweisungen, können bei der Pleite einer

Bank verloren gehen. So etwas kann aber auch bei einer Überweisung passieren, die Sie beispielsweise an einen Autohändler tätigen, wenn am Wochenende dann ein Insolvenzantrag gestellt wird. Ich kann da durchaus Beispiele aus meinem eigenen Bekanntenkreis nennen, wo Unternehmen, die das eigentlich gar nicht wollten, montags nicht mehr zahlungsannahmefähig waren. Die waren insolvent, und dann gab es eben kein Geld mehr. Dann musste man mit dem Insolvenzverwalter darüber verhandeln, ob man die Anzahlung für das neue Auto angerechnet bekam oder nicht. Sonst war das Geld weg.