Vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen, Herr Kollege Wegner. – Es gibt mehrere Akteure im System der Finanzierung der Kitas, die im Gesetz auch festgelegt sind. Darunter sind Träger, Kommunen und auch das Land. Wissen Sie, welcher dieser Akteure der Einzige ist, der seit 2010 rund 400 Millionen € zusätzlich in das System eingebracht hat?
Ich weiß ja, worauf es hinausläuft. Wenn Sie schon so fragen, wird es das Land gewesen sein. Dummerweise hilft das nicht.
Vielen Dank, Herr Kollege Wegner. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Schulze in Vertretung für Frau Ministerin Schäfer.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Seit 2010 hat diese Landesregierung wirklich eindrucksvoll bewiesen, dass wir einen Schwerpunkt auf Bildung setzen. Wir haben das mit einem großen finanziellen Engagement getan, um die quantitativen und qualitativen Rahmenbedingungen der Kindertagesbetreuung in NRW zu verbessern. Der Ansatz hat sich seit 2010 fast verdoppelt. Über 2 Milliarden € werden inzwischen in diesem Bereich ausgegeben.
Es ist schon verwunderlich – sonst können wir Ihnen nicht genug sparen, und hier sagen Sie: Eine knappe Verdoppelung reicht nicht aus. Das ist wirklich sehr verwunderlich.
Was wir hier ganz konkret tun, ist eine Entlastung von jungen Familien durch die Elternbeitragsfreiheit im letzten Jahr vor der Einschulung. Außerdem setzen wir hier den Rechtsanspruch für die ein- und zweijährigen Kinder in Nordrhein-Westfalen sehr erfolgreich um. Und diese positive Bilanz setzt sich auch bei den Rahmenbedingungen für die Kindertageseinrichtungen fort; denn hier haben wir wirklich entscheidende Änderungen im KiBiz verankert.
Mit der zusätzlichen U3-Pauschale wird der Personalschlüssel in den Einrichtungen verbessert. Alle Einrichtungen erhalten ab diesem Kindergartenjahr mit der Verfügungspauschale zusätzliche Mittel für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen. All diese Maßnahmen waren dringend erforderlich, weil wir 2010 ein Kinderbildungsgesetz vorgefunden haben, das von Anfang an unzureichend ausgestattet war.
Im Vergleich zu gesetzlichen Änderungen in früheren Jahren ist dabei ein Aspekt ganz entscheidend: Im Gegensatz zum Finanzierungssystem bis 2010, an dem Kommunen und Träger immerhin beteiligt waren, werden seit 2010 alle Verbesserungen ausschließlich aus Landesmitteln finanziert.
Die ausschließliche Landesfinanzierung außerhalb des Systems der Kindpauschalen beruht vor allen Dingen auf der altbekannten Tatsache, dass sich die Kommunen im Rahmen der ersten Revisionsstufe unter Berufung auf das Konnexitätsprinzip gegen eine Beteiligung bei der Finanzierung eines verbesserten Personalschlüssels ausgesprochen haben.
Vor diesem Hintergrund haben wir in diesem Revisionsprozess immer wieder gesagt – es ist auch heute schon mehrfach gesagt worden –, dass weitere Verbesserungen notwendig sein werden, und zwar weitere Verbesserungen mit allen Beteiligten. Denn gute frühkindliche Bildung und Erziehung braucht die entsprechenden Rahmenbedingungen, damit die Akteure der öffentlichen Kindertagesbetreuung ihrer großen Verantwortung gerecht werden können.
Bei allen Anstrengungen ist deshalb eines klar: Aufgrund der aktuellen Haushaltslage wird das Land weitere Verbesserungen im Bereich der frühkindlichen Bildung nicht alleine finanzieren können. Vielmehr kann die weitere Verbesserung der Finanzierung nur gemeinsam geklärt werden. Und in diesem Klärungsprozess befinden wir uns derzeit.
und den Trägern der freien Wohlfahrtspflege an den entscheidenden Fragestellungen. Wir sind also längst mitten im Arbeitsprozess.
Diesen Arbeitsprozess hätten wir uns übrigens sparen können, wenn Sie von der CDU-Fraktion schon 2008 das umgesetzt hätten, was Sie heute fordern; denn die jährliche Steigerung von 1,5 % existiert seit Inkrafttreten des KiBiz am 1. August 2008.
Nein, das lasse ich nicht zu. – Alleine zwischen dem Datum des damaligen Gesetzentwurfes im Mai 2007 und dem Inkrafttreten im August 2008 lagen die Tarifsteigerungen für Erzieherinnen bereits bei über 5 %. In dieser Zeit haben Sie das Gesetz sehenden Auges mit einer Anpassungsklausel von nur 1,5 % verabschiedet.
Im Übrigen: Auch bei einer Änderung dieser Steigerungsrate würde am Ende des Jahres weiterhin das Geld zurückfließen, das vorab vorsorglich für Kindpauschalen veranschlagt wurde. Beides hat in der Systematik nichts miteinander zu tun. Das hat Herr Jörg aber eben schon erläutert.
Meine Damen und Herren, wir werden den eingeschlagenen Weg im Dialog mit allen Beteiligten und unter Berücksichtigung aller relevanten Fakten und Entwicklungen weitergehen. Wir freuen uns dabei über eine breite und vor allen Dingen konstruktive Unterstützung. – Herzlichen Dank.
Dank, Frau Ministerin. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir sind damit am Schluss der Aussprache.
Drucksache 16/8451 an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend. Die abschließende Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.
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Die Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, eine Debatte heute nicht durchzuführen.
Wir kommen deshalb zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages Drucksache 16/8454 an den Ausschuss für Innovation, Wissenschaft und Forschung federführend. Alle fünf Fraktionen haben sich zwischenzeitlich ebenfalls darauf verständigt, den Antrag auch an den Ausschuss für Kultur und Medien zu überweisen. Aussprache und Abstimmung sollen nach Vorlage der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses erfolgen. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist auch diese Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.
Ich möchte noch einen Hinweis geben. Der Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 16/6121 wurde gemäß § 82 Abs. 2 Ziff. b unserer Geschäftsordnung vom Plenum an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung überwiesen mit der Maßgabe, dass eine Aussprache und Abstimmung erst nach Vorlage einer Beschlussempfehlung erfolgt. Die Beschlussempfehlung und der Bericht des Ausschusses für Schule und Weiterbildung liegen als Drucksache 16/8160 vor.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute Morgen über den BVB gesprochen, aber als Ostwestfale zittere ich mental seit knapp zehn Minuten mit dem DSC.
Arminia Bielefeld spielt gegen Wolfsburg. Vielleicht findet ja in Berlin ein westfälisches Pokalfinale statt.