Ich finde es schade – Herr Hafke hat es gerade kurz angeschnitten –, dass wir am Ende nicht zu einem gemeinsamen Änderungsvorschlag gekommen
schließen wir – meine Fraktion und ich – uns der rot-grünen Mehrheitsmeinung an, dies nicht in diesem Gesetz, sondern separat zu regeln.
Insofern werden wir dem Änderungsantrag von SPD und Grünen, der heute abzustimmen ist, zustimmen. Wir werden auch unser Abstimmungsverhalten ändern. Wir haben uns im Ausschuss bei der
Abstimmung zu diesem Gesetzentwurf noch enthalten. Wir werden dem Gesetzentwurf heute zustimmen, weil eine wichtige Änderung noch aufgenommen worden ist.
Vielen Dank, Herr Düngel. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Schulze in Vertretung für Frau Ministerin Schäfer. Bitte schön, Frau Schulze.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 10. September 2014 hat die Landesregierung den Entwurf des SozialberufeAnerkennungsgesetzes in den Landtag eingebracht. Der Gesetzentwurf soll landesrechtlich einheitliche Voraussetzungen für die staatliche Anerkennung von Sozialberufen mit Bachelorabschluss im Land Nordrhein-Westfalen regeln. Der Regelungskreis des Gesetzes umfasst auch die Bachelorstudiengänge der Sozialen Arbeit und der Kindheitspädagogik.
In den vergangenen Monaten ist der Gesetzentwurf in den Ausschüssen sehr intensiv beraten und diskutiert worden. Gerade die Expertenanhörung Ende November des letzten Jahres hat noch mal sehr deutlich gemacht, dass der Gesetzentwurf von allen Beteiligten sehr positiv gesehen wird. Das zeigt, dass die Landesregierung mit dem Gesetzentwurf eine gute Grundlage geschaffen hat, um landesweit eine vergleichbare Ausbildungsqualität der Studiengänge zu erreichen.
Mit dem Sozialberufe-Anerkennungsgesetz werden künftig einheitliche Mindeststandards für die staatliche Anerkennung gelten. Die staatliche Anerkennung wird auf diese Weise zu einem verbindlichen und auch zuverlässigen Gütesiegel. Wir schaffen damit für die Träger sowie andere Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber genauso wie für die Studierenden eine größere Sicherheit in Bezug auf die zu erwartende Qualität der Ausbildung.
Ich bin übrigens auch froh, dass den Hochschulen im Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend nicht noch Regelungen für die Praxisphase der Hochschulen auferlegt worden sind; denn das wäre wirklich ein massiver Eingriff in die Autonomie der Hochschulen gewesen. Das wäre etwas, was in Nordrhein-Westfalen absolut unüblich ist. Wir verteidigen hier die Autonomie der Hochschulen – manchmal auch gegen die CDU.
Ich kann Ihnen nur empfehlen, sich das einmal zum Beispiel an der Hochschule Niederrhein anzusehen. Das ist eine Hochschule, wo man sehr genau sehen
kann, wie solch ein Studiengang organisiert ist und wie intensiv die Studierenden auf die Praxisphase vorbereitet werden. Da braucht es keine unüblichen Regelungen. Das kriegen die Hochschulen in ihrer Autonomie sehr gut selber hin.
Zu dem Änderungsantrag ist jetzt schon eine Menge gesagt worden. Die Landesregierung unterstützt das natürlich. Es war vom Ablauf her nicht möglich, das direkt in den Gesetzentwurf hineinzunehmen. Das ist aber eben schon ausführlich erläutert worden. Deswegen sage ich: Es ist ein guter Gesetzentwurf, der jetzt endlich auf den Weg gebracht werden kann. – Vielen Dank für die intensiven Beratungen.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir sind am Schluss der Aussprache und kommen zur Abstimmung.
Der Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend empfiehlt in der Drucksache 16/8468, den Gesetzentwurf Drucksache 16/6224 unverändert anzunehmen.
Wir kommen also zur Abstimmung erstens über den Änderungsantrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Das ist die Drucksache 16/8547. Wer dem seine Zustimmung geben kann, bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist dieser Antrag angenommen mit Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion der Piraten und der Fraktion der FDP bei Neinstimmen der CDU-Fraktion.
Wir kommen zur Abstimmung zweitens über den Gesetzentwurf Drucksache 16/6224 in soeben geänderter Fassung. Wer dem seine Zustimmung geben kann, bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 16/6224 … Enthaltungen?
Es hat Enthaltungen gegeben. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 16/6224 mit den soeben vorgenommenen Änderungen mit den Stimmen der SPD, von Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der Piraten bei keiner Zustimmung der CDUFraktion und Enthaltung der Fraktion der FDP in zweiter Lesung verabschiedet.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Seit 2011 – und seit diesem Zeitpunkt immer mehr – werden Kitagruppen defizitär geführt. Die Ursache ist uns allen bekannt, weil wir hier im Landtag von Nordrhein-Westfalen mehrere Anhörungen gehabt haben, bei denen uns die Träger deutlich zu verstehen gegeben haben, dass die Auskömmlichkeit der Kindpauschale nicht mehr gegeben ist.
Meine Damen und Herren, obwohl in Anträgen, Anhörungen und Fachgesprächen diese Thematik immer wieder angesprochen worden ist, hat die Mehrheit dieses Hauses nicht darauf reagiert. Es ist unverantwortlich, dass Kitasystem so an die Wand fahren zu lassen. Meine Damen und Herren, es ist notwendig geworden, dass die Ministerpräsidentin sogar von einigen Trägern auf die Problematik aufmerksam gemacht werden musste. Aber auch die Ministerpräsidentin ist nicht in der Lage, hier eine Kehrtwende, die dringend notwendig ist, herbeizuführen.
Meine Damen und Herren, es gibt immer noch einige Kollegen, die sich in der Vergangenheit befinden und vergessen, wer hier seit fünf Jahren die Verantwortung in diesem Hause trägt.
Es ist aber die alte Leier. Mich wundert, dass das – von mir aus gesehen – aus der linken Ecke kommt und nicht aus der Mitte; denn diese dummen Sprüche muss ich mir jedes Mal auch von den Grünen anhören.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat bewiesen, Herr Kollege, dass sie keinen Mut hat, Prioritäten zu setzen. Das hat sie in der Vergangenheit nicht getan. Der Maßstab ihres Handelns scheint allerdings eine Ideologie zu sein, die Kinder in erheblichem Maße benachteiligt und zurücklässt.
Sie haben zwei Reförmchen in die Wege geleitet. Die Ansätze waren falsch. Die Prioritätensetzung war falsch. Sie haben zusätzliche Belastungen in die Kitas hineingetragen, Sie haben die finanziellen Mittel nicht mit hinübergegeben, und Sie haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit zusätzlicher Bürokratie befrachtet. Meine Damen und Herren, das sind keine kindgerechten Lösungen gewesen. Die haben Sie auch außer Betracht gelassen.
Meine Damen und Herren, wir stellen fest: Sie packen die grundsätzlichen Probleme nicht an. Sie lösen sie nicht, sondern Sie vergrößern sie noch. Das ist fahrlässig!
Meine Damen und Herren, die Kitas bluten aus! Die Rücklagen sind aufgezehrt. Sie haben die Träger gezwungen, ihre Rücklagen systemwidrig für den laufenden Betrieb zu verwenden. Das ist ebenfalls fahrlässig! Rücklagen werden für Investitionen gebraucht. Stehen die nicht zur Verfügung, verkommen unsere Einrichtungen. Sanierungen und Reparaturen sind nicht mehr möglich, weil die Rücklagen vom laufenden Betrieb aufgezehrt worden sind. Das ist systemwidrig, und das mindert die Qualität in den Kitas!
Man will Qualität verbessern, aber man lässt die Gebäude vergammeln, weil die Rücklagen nicht gebildet werden konnten bzw. weil sie zweckentwendet verbraucht werden mussten, weil der Gesetzgeber nicht handelt.
Ja, wenn die Ministerin ihre Aufgabe mal ein bisschen ernster nehmen würde, meine Damen und Herren, dann müssten wir das nicht gleich unter Tagesordnungspunkt 25 behandeln. Der Haushaltskontrollausschuss hat nämlich festgestellt, dass Sie 2011 128 Millionen € an den Finanzminister zurücküberwiesen haben, weil Sie nicht in der Lage waren, die Qualität zu verbessern.
Das ist fahrlässig! Das, was die Ministerin sich erlaubt, ist finanztechnisches Unvermögen! Und wenn der Landesrechnungshof dies auch noch feststellt, dann sollten Sie schleunigst dafür sorgen, dass die beantragten und auch genehmigten Mittel im Landeshaushalt zweckentsprechend für unsere Kinder in den Kitas verwendet werden.
Meine Damen und Herren, wir hoffen, dass zumindest die Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion endlich zur Einsicht kommen und mit uns Kitaschließungen verhindern und die Trägervielfalt gewährleisten. Deshalb freuen wir uns, dass wir uns im Fachausschuss mit dieser Thematik auseinandersetzen können, und vertrauen darauf, dass Sie endlich zur Sachargumentation zurückfinden. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Bernhard Tenhumberg, für eine Fraktion, die seit 2010 keiner einzigen Verbesserung im Elementarbereich zugestimmt hat, die
ganz im Gegenteil auch per Antragslage Verschlechterungen organisieren wollte, war das hier gerade ein ganz schönes Affentheater, das will ich mal sagen,