Deshalb meine Frage: Gab es Anfragen der FDP an Ihr Ministerium, sich die Systematik noch einmal in Ruhe erklären zu lassen?
Ich glaube, beispielsweise bei dem Kollegen Ellerbrock ist die Motivationslage sehr authentisch – das kann ich gut nachvollziehen. Aber dass die Fachpolitiker das noch nicht einmal wissen, da kommt man ja ins Grübeln.
Also: Gab es da Nachfragen, sich schlau zu machen? Oder wie erklären Sie sich die plötzlich seit 2010 auftretende Ahnungslosigkeit?
Herr Jörg, in der Tat haben wir diese Debatte schon mehrfach geführt. Ich habe schon mehrfach versucht zu erklären, wie diese beiden unterschiedlichen Statistiken miteinander zu sehen sind und wie die Kinder bzw. die Plätze gezählt werden.
Es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder kann ich es so schlecht erklären, oder aber die andere Seite möchte es nicht verstehen. Ich weiß jetzt nicht, was das Richtige ist. Aber bei Herrn Tenhumberg hätte ich
jetzt gedacht: Er ist schon so lange dabei, er kennt die Systematik. Er hat sein eigenes schwarz-gelbes Kinderbildungsgesetz so begleitet. Insofern setze ich doch auf irgendeine Erkenntnis.
Aber ich biete gerne an: Ich komme in die FDPFraktion und erläutere Ihnen das noch einmal in aller Ruhe und in aller Ausführlichkeit. Ich versuche auch noch, ein Schaubild mitzubringen.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Frau Ministerin, Sie konnten gerade auf die Frage der Kollegin Gebauer nach den tatsächlich betreuten Kindern im Kindergartenjahr 2011/2012 keine Auskunft geben. Sie haben gesagt, Sie wären damit gerade in der Endabrechnung.
Ich möchte eine kurze Frage stellen, die vielleicht dann auch der Kollege Jörg versteht: Wie sind denn dann die Zahlen der tatsächlich betreuten Kinder im Kindergartenjahr 2010/2011? Das müsste doch endabgerechnet sein, wenn Sie jetzt bei dem nachfolgenden Jahr sind.
Ja, Herr Ellerbrock, das wird vermutlich so sein. Die Zahlen kann ich Ihnen auch nachliefern. Nur noch einmal …
Meinen Sie, ich habe jetzt von vier Kindergartenjahren Endabrechnungszahlen im Kopf? Das glauben Sie nicht ernsthaft.
Ich kann Ihnen sagen: Wir haben das System jetzt verändert. Es gibt jetzt eine Sanktion. Die gab es nach dem schwarz-gelben Kinderbildungsgesetz, an dem Sie auch beteiligt waren, nicht. So, wir haben es jetzt verändert. Wir haben jetzt für das Kindergartenjahr, das Sie ansprechen, deutlich gemacht: Wenn das nicht zeitnah kommt, dann gibt es kein neues Geld für die Jugendämter. Und dann funktioniert das. Das ist aber erst möglich, nachdem wir diese zweite Revisionsstufe des Kinderbildungsgesetzes auch zum Gesetz erhoben haben. Das war vorher nicht möglich.
Vielen Dank. – Frau Ministerin, mich würde es dennoch interessieren: Für wie viele Kinder wurden im Kindergartenjahr 2013/2014
Jetzt müssen wir noch einmal deutlich machen – jetzt bin ich schon selber fast durcheinandergekommen: Nicht die Kindpauschalen, sondern die U3-Pauschalen? Sie meinen die U3-Pauschalen? – Ungefähr 75.000, die 1.-MärzKinder.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, ich nehme erst einmal zur Kenntnis, dass Sie uns bislang nicht die tatsächlich betreuten Plätze nennen können oder wollen. Ich habe aber vielleicht eine Frage, die Sie uns beantworten können, weil Sie gerade dazu etwas stärker ausgeführt haben, und zwar über das Thema der – ich nenne es einmal – Vorsorgeleistungen dieser Position von fast 76 Millionen € aus dem Jahre 2013. Da sagen Sie: 50 % davon sind Vorsorgemittel, 33 Millionen € Pi mal Daumen.
Wenn ich das mit dem Jahr 2009 vergleiche, in dem Schwarz-Gelb regiert hat: Da hatten wir eine Gesamtsumme von knapp 115.000 € angesetzt, also insgesamt 55.000 €, wenn man 50 % davon nimmt.
Jetzt ist es schon verwunderlich, warum Sie in Ihrer Regierungszeit ein Vielfaches mehr an Gesamtvolumen von 76 Millionen € ansetzen müssen, während es Schwarz-Gelb doch geschafft hat, mit knapp über 115.000 € auszukommen. Vielleicht können Sie diesen Sachverhalt dem Parlament wenigstens einmal darlegen.
Ja, das kann ich gerne machen. Nur die Antwort wird Ihnen nicht gefallen. Sie haben den U3-Ausbau gedeckelt, und wir haben dafür Sorge getragen, dass so viele Plätze geschaffen werden können wie möglich.
Das war so. Damals wurden vom Finanzminister nicht mehr Plätze genehmigt. Der Finanzminister, neben dem ich gerade sitze, lässt die Vorsorge zu.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, ich habe noch eine Frage zum Controlling. Mit Blick auf die Hochschulfreiheit hat das
Land gerade deshalb mit mehr Kontrolle und Detailsteuerungen argumentiert, weil es um die Verwendung von Steuergeldern geht. Wieso interessieren Sie sich nicht dafür, was mit den Landesmitteln geschieht?
Ich beziehe mich auf die Frage, die ich vorhin gestellt habe, betreffend das Kindergartenjahr 2013/2014 und die U3-Pauschalen. Sie sagten gerade, 75.000 sind vorab gemeldet worden. Mich würde interessieren: Wie viel wurde denn unter Berücksichtigung der Endabrechnung an U3-Pauschalen gezahlt?
Über diese Endabrechnung hatte ich gerade gesprochen. Das ist die, an der wir jetzt noch arbeiten, weil wir keine Sanktionen hatten, die Jugendämter zu bitten, das zeitnah zu tun. Jetzt machen wir das. Jetzt kommt es auch. Ich werde Ihnen so schnell wie möglich die Zahlen liefern.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, Sie hatten auf meine Frage geantwortet, dass Sie die Zahlen jetzt hier nicht liefern könnten, sie aber nachreichen könnten. Darum möchte ich auch noch einmal ausdrücklich bitten.
Gut. – Weitere Fragen sehe ich nicht mehr. Ich stelle fest, dass die Mündliche Anfrage 60 somit beantwortet ist.
Bildung ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für gesellschaftliche Teilhabe. Der Schulbesuch ist ein zentraler Baustein zur Sicherung der Chancengerechtigkeit. Damit junge Menschen nicht ihre eigene Zukunft verspielen, muss schulvermeidendem Verhalten bei Kindern und Jugendlichen frühzeitig und konsequent begegnet werden. Die Prävention von schulvermeidendem Verhalten ist daher eine wichtige Aufgabe der Jugendsozialarbeit.
Von den insgesamt 13,5 Millionen € für die Jugendsozialarbeit vorgesehenen Mitteln des Kinder- und Jugendförderplans des Landes werden aktuell rund 2 Millionen € für 49 Projekte zur Prävention von schulvermeidendem Verhalten zur Verfügung gestellt.
Um schulvermeidendes Verhalten jedoch wirksam begegnen und die vorhandenen Mittel effizient einsetzen zu können, sind eine kontinuierliche Wirkungsanalyse der bisher durchgeführten Maßnahmen und eine Bedarfsermittlung notwendig.
In der Beantwortung der Kleinen Anfrage 2840 hat die Landesregierung dargelegt, dass eine Auswertung von Sachberichten und Verwendungsnachweisen durch die Landesjugendämter stattfindet und für die Jahre 2009 bis 2012 vorliegt.
Bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage 2999 sah sich die Landesregierung allerdings nicht mehr in der Lage, die angestrebten Erfolgsquoten der Maßnahmen der Jahre 2009 bis 2012 innerhalb der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Frist zu benennen. Selbst die Ziele, die die Landesregierung mit den Maßnahmen zur Prävention von schulvermeidendem Verhalten bei Kindern konkret verfolgt, konnte sie nicht darlegen.
Dies widerspricht in erheblichem Maße der Aussage, dass die Verwendungsnachweise ausgewertet seien. Läge eine Auswertung tatsächlich vor, muss die Landesregierung in der Lage sein, die Erkenntnisse der Landesjugendämter weiterzugeben. Der Verweis auf die zu kurzen Fristen erweckt jedoch den Verdacht, dass keine umfassende Auswertung vorliegt und zunächst erstellt werden müsste.
Aktuell wird laut Landesregierung eine neue webbasierte Statistik bezüglich der Maßnahmen zur Prävention von schulvermeidendem Verhalten erarbeitet. Die FDP hatte daher bei der Landesregierung nachgefragt, aus welchen Bewertungskriterien sich diese Statistik in Zukunft zusammensetzen wird.
Aus der Beantwortung der Kleinen Anfrage 2999 wird jedoch nicht ersichtlich, ob es sich bei den genannten Aspekten (Verbleib der Jugendlichen und erworbene Schulabschlüsse) um konkrete Erfolgskriterien der neuen webbasierten Statistik oder um allgemeine Ausführungen zur Frage von Erfolg oder Misserfolg der Maßnahmen zur Prävention von schulvermeidendem Verhalten handelt.
Am 29. Januar 2014 haben des Weiteren mehrere Abgeordnete der FDP-Landtagsfraktion die Anzahl der jeweiligen Schulverweigerer in ausgewählten Kreisen angefragt. Überraschend musste festgestellt werden, dass diese Daten lediglich dezentral an den Schulen erhoben werden. Die Landesregierung hat demnach keine Kenntnis darüber, wie viele Stunden Schülerinnen und Schüler unentschuldigt fehlen. Auch scheint die Landesregierung kein Bestreben zu haben, diese Daten zentral zu erfassen und auszuwerten.