Die Kraft-Wärme-Kopplung, kurz: KWK, erzeugt heute schon rund 96 Terawattstunden Strom. Das ist ein Anteil von rund 16 % am Strommarkt insgesamt. Auch am Wärmemarkt beträgt der Anteil mittlerweile 20 %.
Politisches Ziel ist es, 20 % KWK-Stromanteil bis 2020 zu erreichen. Die politische Realität sieht gleichwohl etwas anders aus. Unter den aktuellen Bedingungen werden wir dieses Ziel verfehlen. Der Ausbau der KWK-Stromerzeugung wird bestenfalls stagnieren. Laut dem Branchenverband BDEW können heute und in den nächsten Jahren nur noch bestimmte KWK-Anlagen wirtschaftlich betrieben werden. Insbesondere die Erdgas-KWK-Anlagen werden in sehr schwieriges Fahrwasser geraten.
Ab 2017 erzielen nur noch die Steinkohleanlagen einen positiven Deckungsbeitrag, die mit 45 % einen hohen elektrischen Wirkungsgrad besitzen. Allerdings sind auch in diesen modernen Anlagen die Deckungsbeiträge dann so gering, dass sich neue Investitionen wahrscheinlich nicht mehr rechnen werden. Für die Betreiber steht fest, dass sie sich aktuell und zukünftig auf neue Verluste werden einstellen müssen. Das trifft nicht nur die Energiewirtschaft im Allgemeinen, sondern gerade auch die Stadtwerke, im Besonderen in Nordrhein-Westfalen.
Passend dazu ist heute der Aufmacher der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“. Denn mittlerweile zeigen viele Stadtwerke die rote Lampe, melden eine Schieflage, in die sie zunehmend geraten, und fühlen sich gerade mit Blick auf die Energiewende, die sie gestalten wollen, zunehmend abgehängt.
Das unterstreicht aus unserer Sicht die Richtigkeit unseres Antrags. Das zeigt, wie wichtig es ist, dass die Bundesregierung ein KWK-Gesetz zeitnah novelliert, und das aus den Gründen, die wir hier gemeinsam in unseren Antrag gegossen haben.
Gemeinsam streiten wir für die Interessen des Energielandes Nordrhein-Westfalen. Gemeinsam streiten wir auch gegen den Bund für das KWKVorreiterland Nordrhein-Westfalen; auch das will ich für die CDU-Fraktion durchaus einräumen.
Der Verband kommunaler Unternehmen warnte bereits vor Weihnachten, dass eine weitere zeitliche Verzögerung der KWKG-Novelle angesichts der erheblichen aufzuladenden negativen Deckungsbeiträge für die meisten KWK-Anlagen unternehmerisch nicht mehr hinnehmbar sei.
Also, die Aufforderung ist: Düsseldorf muss in Berlin vorstellig werden. Das wollen wir gemeinsam tun.
Vieles haben wir bereits im Landtag beraten, auch die Potenziale, auch die zukunftsweisenden Energieeffizienzaspekte, die CO2-Reduzierungsaspekte gerade im Bereich der KWK.
Grundsätzlich müssen wir die Mechanismen des KWKG für die arbeitsseitige Förderung beibehalten. Deshalb müssen wir auch weiter Investitions-, Planungs- und Prozesssicherheit gerade in NordrheinWestfalen gewährleisten. Insbesondere KWK
Anlagen in einem so verdichteten Raum wie Nordrhein-Westfalen sind mit Blick auf die Wärmesenken in der Industrie ein kostengünstiger und entscheidender Beitrag zu der notwendigen Energieeffizienz. Die brauchen wir, damit wir eben nicht nur bei der reinen Stromdebatte, bei der Energiewende bleiben, sondern auch eine neue Allianz zwischen Strom und Wärme eingehen können, um die Erfolge der Energiewende zu erreichen.
Deshalb brauchen wir die fortgesetzte verstärkte Fokussierung auf Klimaschutz gerade im Wärmesektor. Wir brauchen die Einführung eines Zukunftselementes zur Bestandssicherung der KWKAnlagen, aber eben auch – das hat ja der Kollege Eiskirch deutlich gemacht – verbesserte Anreize für Neubau und Modernisierung und vor allem die Berücksichtigung von Wärme- und Kälteanlagen.
KWK hat ein großes Potenzial. Deshalb verbinden wir mit unserem Antrag auch die Hoffnung, dass die Landesregierung in Berlin erfolgreich für eine Novellierung des KWK-Gesetzes bis spätestens zum Sommer wirbt. Die Latte liegt hoch. Deshalb ist es wichtig, dass wir uns in dieser energiepolitischen Frage einig sind. Schön ist auch – gestatten Sie mir den Seitenhieb –, dass sich die Regierung einig ist. Das ist schon wichtig – die Einigkeit mit der Opposition ist aber noch viel schöner.
Vielen Dank Herr Kollege Kufen. – Nun spricht für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Kollegin Brems.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben schon viel über die Vorzüge der Kraft-WärmeKopplung gehört. Ich möchte hinzufügen: Sie ist nicht nur effizient und spart CO2-Emissionen ein. Ich finde es auch wichtig, zu betonen, dass KraftWärme-Kopplungsanlagen die erneuerbaren Energien sehr gut ergänzen können, wenn sie stromgeführt werden und im Zusammenhang mit einem Wärmespeicher einen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten können.
Nordrhein-Westfalen hat für die Kraft-WärmeKopplung sehr, sehr gute Voraussetzungen: nicht nur mit der eigenen Siedlungsstruktur, der Siedlungsdichte und der Industriestruktur. Die Landesregierung hat ja auch das Ziel der Bundesregierung unterstützt, einen KWK-Stromanteil von 25 % zu erreichen, und sich ebenfalls dieses Mindestziel gesetzt. Die Landesregierung investiert mehr als 250 Millionen € – ein schöner Packen Geld, mit dem wir viel erreichen können – und unterstützt KraftWärme-Kopplung von der KWK-Modellkommune über die Förderung von Klein- und Mini-BHKWs bis zur Förderung von Fernwärmenetzen.
Wenn man sich all das anhört, könnte man meinen, die Welt sei eigentlich in Ordnung. Warum müssen wir diesen Antrag verabschieden? Leider verändert sich die Realität manchmal schneller als Gesetze. Das gilt auch für das, wie ich gerne zugebe, ursprünglich gute KWK-Gesetz des Bundes. In letzter Zeit gab es vor allen Dingen am Strommarkt einige Veränderungen, die dazu führten, dass bestehende Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen und erst recht
neue Anlagen nicht mehr wirtschaftlich zu betreiben sind. Das wird vor allen Dingen von zwei Veränderungen verursacht:
Erstens. Die Preise an der Strombörse sind in letzter Zeit massiv nach unten gegangen. Das sorgt für gesunkene Erlöse bei den entsprechenden Anlagen.
Zweitens. Auch bei den CO2-Zertifikaten gibt es einen Preisverfall. Das sorgt für Wettbewerbsvorteile für die CO2-schleudernden Kohlekraftwerke. Insbesondere hocheffizienten und vergleichsweise klimafreundlichen Gas-Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen
droht unter den derzeitigen Bedingungen das Aus. Das halten wir energiepolitisch und klimapolitisch für absolut unsinnig.
Hinzu kommt, dass Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen seit August 2014 auch durch die EEG-Reform belastet werden, da auch eigengenutzter Strom aus diesen Anlagen mit einem Teil der EEG-Umlage belastet wird. Das sollte in der nächsten Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes kompensiert werden. Deswegen ist es umso wichtiger, dass diese Novelle auf Bundesebene zeitnah kommt.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir brauchen – wie an vielen Stellen – Investitionssicherheit. Dafür bedarf es sicherer politischer Rahmenbedingungen. Ich möchte erwähnen, dass Pioniere wie beispielsweise die Stadtwerke Lemgo, die seit Jahrzehnten in diesem Bereich unterwegs sind, die einen Anteil von 70 % KWK-Strom in ihrem eigenen Portfolio haben und auch vorangehen, zum Beispiel was das Thema „Elektrokessel“ angeht, Alarm schlagen. Spätestens das sollte für uns ein Hinweis sein, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht.
Daher freue ich mich über das wichtige gemeinsame Signal, das wir heute aus diesem Landtag nach Berlin senden, mit dem wir alle gemeinsam klar sagen: Wir benötigen eine schnelle Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, die für sichere Rahmenbedingungen für neue, aber auch für bestehende Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen sorgt. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz soll überarbeitet werden. Der Anfang Oktober 2014 vom Bundeswirtschaftsminister vorgelegte Evaluierungsbericht einschließlich einer Potenzial- und Kosten-Nutzen-Analyse zu KWK zeigt dringenden Novellierungsbedarf beim KWK-Gesetz. Ich denke – das ist hier ja auch deutlich geworden –, bis hier gibt es keine streitigen Punkte.
Kopplungsanlagen sind seit rund zwei Jahren in einer äußerst angespannten wirtschaftlichen Situation. Der Neubau von Kohle- und Gaskraft-KWKAnlagen ist unwirtschaftlich. Ähnlich wie Gaskraftwerke der allgemeinen Versorgung sind auch GasKWK-Anlagen im Betrieb nicht mehr rentabel, weil der mit 23 Milliarden € subventionierte EEG-Strom die Börsenpreise nach unten gedrückt hat. Um das einmal deutlich zu machen: Die EEG-Umlage mit 6,17 Cent je Kilowattstunde ist fast doppelt so hoch wie der Börsenstrompreis. Es ist also kein Wunder, dass die KWK-Ausbauziele für 2020 derzeit nicht einzuhalten sind.
Das sind die Fakten. – Jetzt zum Antrag – bemerkenswerterweise – von SPD, Grünen und CDU, der die Landesregierung auffordert, sich im Bund für KWK einzusetzen.
Dazu muss ich sagen: Das ist ein regelrechtes Armutszeugnis. Ihre drei Fraktionen stellen im Bundestag 89 % aller Abgeordneten – und Sie fordern, dass sich die Landesregierung auf den Weg macht, sich für KWK einzusetzen. Warum reden Sie denn nicht einfach einmal mit Ihren Kolleginnen und Kollegen im Bundestag, anstatt diesen Antrag einzubringen?
Gemäß Ihrem Antrag wollen Sie das Vorziehen des KWK-Gesetzes unabhängig von den Überlegungen zum Design des Strommarktes. Das ist wieder ein Punkt, worüber man sich wundern muss. Denn in jeder Podiumsdiskussion zur Energiepolitik ist man sich über fast alle Parteigrenzen hinweg einig, dass wir möglichst bald ein neues Strommarktdesign benötigen. Sie nicken, Herr Kollege Eiskirch. Nun wollen Sie diesen einen Punkt vorziehen. Wir müssten doch heute eigentlich fordern, dass der Bund endlich in die Gänge kommt und ein neues Strommarktdesign vorlegt, um endlich eine Gesamtkonzeptionierung zu haben
und nicht wieder einzelne Maßnahmen vorzuziehen. Mit diesem Antrag setzen Sie die zu Recht beklagte Flickschusterei in der Energiepolitik fort. Das wollen wir nicht. Wir wollen, dass seitens des Bundes endlich ein Gesamtkonzept vorgelegt wird und man dann die entsprechenden Maßnahmen so anpasst, dass sie auch zusammenpassen.
Meine Damen und Herren, deshalb werden wir diesem Antrag heute nicht zustimmen. Der Änderungsantrag der Piraten verbessert den Antrag, weshalb wir uns bei diesem der Stimme enthalten werden. Aber dem Ursprungsantrag können wir eben nicht zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Vielen Dank. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer draußen und drinnen! Wir debattieren heute über einen gemeinsamen Antrag von Regierungsfraktionen und CDU zur Kraft-WärmeKopplung. Es ist erfreulich, dass man zu einem gemeinsamen Antrag hat finden können. Das ist ge
„Die PIRATEN NRW sehen im weiteren Fortbestehen der Förderung von insbesondere dezentraler KWK (Energieerzeugung in Bürgerhand: Kleinst-Blockheizkraftwerke) und dem Ausbau regionaler Wärmenetze einen direkten Weg, die effiziente Erzeugung und Nutzung von Energie sicherzustellen und zu verbessern. Grundsätzlich ist bei der Energieerzeugung, die thermische Prozesse nutzt, KWK vorzusehen. Ein entsprechender Ausbau ist auch eine Infrastrukturmaßnahme, die Aufgabe des Landes ist. Dabei ist eine enge planerische Zusammenarbeit mit regionalen Strukturen vorzusehen.“
Die Kraft-Wärme-Kopplung ist ein wunderbares Beispiel dafür, wie die Energiewende kleinteilig, lokal und regional vorankommt. Sie hilft mit, auf Produzenten- und Anbieterseite weg vom schädlichen Oligopol und hin zum volkswirtschaftlich und ordnungspolitisch sinnvollen und erwünschten Polypol zu kommen.
Es ist richtig, dass Nordrhein-Westfalen große Potentiale hat und dass diese genutzt werden müssen. Unter Berücksichtigung der aktuellen Marktbedingungen wird die Kraft-Wärme-Kopplung-Stromerzeugung bis zum Jahr 2020 gegenüber dem heutigen Stand stagnieren.
In der Kraft-Wärme-Kopplung-Studie der Landesregierung fällt auf, dass das Potential sehr sensibel auf die Rahmenbedingungen reagiert. Die Fördersituation spielt also eine zentrale Rolle. Wir brauchen Investitionssicherheit, was die Förderung im KWK-G nach 2016 angeht, denn das hat unmittelbar Einfluss auf die sich über Jahre hinziehende Ausschöpfung von KWK-Potentialen. Die von der Landesregierung angestrebte Verdoppelung der KWKNutzung scheint nach Aussage der Potentialstudie mittelfristig problemlos möglich zu sein, wenn die Rahmenbedingungen stimmen.