Protocol of the Session on December 4, 2014

Vielen Dank. – Herr Kollege Ellerbrock.

Frau Ministerin, Ihren Worten habe ich eben entnommen, dass es zwar in der Tat keinen Baustopp, aber so etwas Ähnliches wie Ordnungsverfügungen gibt. Die Bebauung darf erst erfolgen, wenn die Stadt Essen die Entwässerung sichergestellt hat. De facto läuft das auf einen Baustopp hinaus, ob wir das so nennen oder nicht.

Meine Frage: Jede Planung ist nur so wertvoll wie ihre Verwirklichung. Wir haben eine Flächennutzungsplanung, in die auch die Bezirksregierung bei Genehmigung der Flächennutzungsplanung eingebunden ist. Wir haben eine B-Planung, und wir haben auch eine Bauaufsicht.

Ich bin fünf Jahre Mitglied im Petitionsausschuss gewesen und habe so eine Ahnung, wohin das Verfahren führen wird. Das ruft danach.

Wie sieht die Beratung der Stadt Essen durch die zuständige Bezirksregierung aus? Das Verfahren läuft ja schon seit Jahren; da muss irgendetwas haken. Wie beurteilen Sie das denn?

Barbara Steffens, Ministerin für Gesundheit,

Emanzipation, Pflege und Alter: Die Verfahren können parallel laufen. Während das Planungsverfahren läuft, kann und muss das andere Verfahren laufen, sodass beide im optimalen Fall zeitgleich abgeschlossen sind und keine zeitliche Verzögerung entsteht. Dieses Ziel steht dahinter.

Ich habe es gerade Ihrem Fraktionskollegen schon gesagt: Am Montag gibt es die nächste Gesprächsrunde mit Bezirksregierung und Kommune, wo man kontinuierlich, nach vorne gerichtet, gemeinsam daran arbeitet, in diesem Prozess Lösungen zu finden.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Frau Kollegin Schneider möchte Ihnen eine Zusatzfrage stellen. Bitte.

Vielen Dank. – Von diesem Baustopp in Essen oder wie immer man das Kind nennen möchte, sind mehrere hundert Neu- oder Umbaumaßnahmen betroffen, für die bereits konkrete Planungen bei Familien, Hauseigentümern oder Investoren existieren. Der Baustopp oder wie immer man es nennt sorgt bei diesen Betroffenen für große Verunsicherung. Welche Planungssicherheit gewährleistet die Verfügung des Landes für alle bereits bestehenden Bauplanungen?

Barbara Steffens, Ministerin für Gesundheit,

Emanzipation, Pflege und Alter: Es gibt keine Verfügung des Landes.

(Holger Ellerbrock [FDP]: Ach, Frau Kollegin, das ist doch der Hammer!)

Also, wir führen hier keinen offenen Diskurs, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir befinden uns in der Fragestunde. Jeder hat in den Grenzen der Geschäftsordnung das Recht, Nachfragen zu stellen. Dann antwortet die Landesregierung. So sind die Regeln. – Der Nächste auf der Liste ist Herr Kollege Dr. Stamp.

Herzlichen Dank, Herr Präsident. Ich werde mich auch daran halten.

Frau Ministerin, durch den von Ihnen bestrittenen, aber von der Essener Stadtverwaltung beschriebenen neuen Baustopp werden hunderte Baumaßnahmen in Essen gleich über mehrere Jahre nicht mehr realisierbar sein. Familien und Unternehmen, die in Immobilien investieren wollten, dürften dann ihr Interesse an Bau- und Ausbaumaßnahmen verlieren.

Vor diesem Hintergrund möchte ich Sie fragen: In etwa welcher finanzieller Größenordnung gehen der Stadt Essen durch die Verfügung des Landes wertvolle Investitionen in die Gebäudeinfrastruktur verloren?

Noch einmal: Es gibt keine Verfügung des Landes. Es gibt eine Ordnungsverfügung der Bezirksregierung, sukzessive wirklich diese Kanäle so herzustellen, wie sie hergestellt werden müssen, um die rechtlichen Rahmenbedingungen zu erfüllen. Das passiert. Das hat aber weder einen Baustopp noch Sonstiges zur Folge, sondern das kann parallel zu sämtlichen Planungsverfahren laufen. Deswegen ist Ihre zweite gestellte Frage eine Frage, die so nicht beantwortet werden kann, weil derzeit niemand davon ausgeht, dass irgendwem irgendetwas dadurch nicht ermöglicht wird.

Herr Kollege Ellerbrock mit seiner zweiten Zusatzfrage.

Frau Ministerin, wir hatten eben schon einmal deutlich gemacht: Unabhängig von den verwaltungstechnischen Begriffen ist es aufgrund mangelnder Abstimmung – zwischen wem auch immer – derzeit nicht möglich, bauplanungsrechtlich gesicherte Gebiete zu bebauen, weil die Stadt der Sicherstellung der Entwässerung nicht nachgekommen ist. Das ist de facto der Baustopp, um den es hier geht.

Da muss es aber auch Verantwortlichkeiten geben. Ich hatte eben deutlich gefragt, inwieweit die Bezirksregierung als Vertreter des Landes hier ihrer Beratungspflicht gegenüber der Kommune nachgekommen ist. Und da hilft es nicht zu sagen, die Duldung ist schon seit 1986 ausgesprochen.

Herr Kollege, stellen Sie bitte jetzt die Frage.

Habe ich gemacht. Die Frage ist, inwieweit die Bezirksregierung gegenüber der Kommune ihrer Beratungspflicht nachgekommen ist.

Okay. Danke.

Barbara Steffens, Ministerin für Gesundheit,

Emanzipation, Pflege und Alter: Gespräche zwischen Kommune und Bezirksregierung gibt es schon sehr lange und zahlreiche. Wie ich gerade höre, ist es ein sehr großes, sehr gigantisches Gebiet, auch mit sehr großen Leitungen, die dort geschaffen werden müssen, und dementsprechend kein kleines Problem. Deswegen wird seit Langem gemeinsam zwischen Bezirksregierung und Kommune daran gearbeitet, und dies wird – wie eben schon gesagt – am kommenden Montag fortgesetzt.

Herr Kollege Witzel mit seiner zweiten Zusatzfrage.

Frau Ministerin Steffens, Sie haben eben so getan, als gäbe es für die Stadt Essen kein Problem. Das scheinen alle maßgeblich Beteiligten in Essen anders zu sehen.

Deshalb möchte ich Sie fragen, weil Sie auch von jahrelangen Abstimmungs- und Dialogprozessen zwischen den Gebietskörperschaften, auf der einen Seite das Land, vertreten durch die Bezirksregierung, auf der anderen Seite die Stadt Essen, berichten. Bei wem liegt aus Ihrer Sicht die Schuld dafür, dass ein länger bekanntes Problem bislang zu jahrelanger Untätigkeit geführt hat und von keiner Seite aus wirklich mit Ernsthaftigkeit eine frühzeitige Problemlösung betrieben worden ist?

(Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE])

Barbara Steffens, Ministerin für Gesundheit,

Emanzipation, Pflege und Alter: Herr Witzel, ich glaube, wichtig ist, dass in dieser Situation nach vorne gerichtete Lösungen geschaffen werden. Jetzt hier als Ministerin, die den Kollegen vertritt, Schuldige zu suchen und Schiedsrichterin zu spielen, wer wo was wann vielleicht nicht gemacht hat, ist, glaube ich, nicht die Rolle einer Landesregierung, sondern es ist notwendig, dass am kommenden Montag die Gespräche zwischen Bezirksregierung und Kommune fortgesetzt werden.

Deswegen habe ich hier auch nicht gesagt, es gäbe keine Probleme, sondern ich habe gesagt, das das, was Sie sagen, es gebe laute Rufe von Baustopp und Sonstigem, nicht der Fall ist. Natürlich gibt es Probleme, die vor Ort gelöst werden müssen. Deswegen werden am Montag Bezirksregierung und Kommune weiter zusammensitzen. Man sollte diese Energie sinnvollerweise dafür verwenden, Lösungen zu finden, damit schnellstmöglich die notwendige Entwässerung sichergestellt werden kann.

Eine Zusatzfrage von Herrn Kollegen Mostofizadeh.

Frau Ministerin, dass diese Fragen jetzt gestellt worden sind in der Art, wie sie gestellt worden sind, ist im Prinzip eine kommunalpolitische Auseinandersetzung, die wir – auch ich als Essener Bürger – sehr intensiv verfolgen konnten, in der es sehr unterschiedliche Darstellungen gibt, wer welche Verantwortlichkeit hat. Das ist noch mit einer Auseinandersetzung gepaart, die für den Oberbürgermeisterwahlkampf in Essen eine zentrale Rolle spielen könnte.

Zwar haben Sie die Frage eben fast schon beantwortet, aber ich will sie zur Sicherheit noch einmal nachschieben. Am nächsten Montag kommen sowohl die Stadt Essen als auch die Landesregierung bzw. die Bezirksregierung zu einem Gespräch zusammen.

Ich bitte Sie, die Frage zu stellen.

Ich frage die Ministerin, ob in diesem Gespräch die Stadt Essen die Möglichkeit hat, für diese Erschließungssicherheit zu sorgen, um Planungsrecht möglich zu machen.

Ja, Herr Mostofizadeh, damit haben Sie genau recht. In diese Richtung soll es gehen. Die Bezirksregierung hat schon zugesagt, dass diese nächsten Schritte dort weiter erörtert werden sollen. Von daher scheint der Hintergrund einer solchen Diskussion nicht unbedingt in der Sache zu liegen. Denn es müsste vor Ort doch allen klar sein, dass die Bezirksregierung zugesagt hat, hier die weiteren Planungsprozesse mit der Kommune gemeinsam voranzubringen.

Vielen Dank. – Herr Kollege Wedel mit seiner zweiten und letzten Zusatzfrage.

Vielen Dank. – Frau Ministerin, bis wann wird die Ordnungsverfügung längstens Bestand haben bzw. wann sind dort wieder Erschließungen möglich, oder ist das auch wieder eine Frage dieses runden Tisches in der nächsten Woche?

Normalerweise gilt: Bis die Maßnahmen abgeschlossen sind, also bis die Sicherstellung der Entwässerungen erreicht ist.

Herr Kollege Dr. Stamp mit seiner zweiten Zusatzfrage.

Die Stadt Essen erleidet durch die nun für Jahre unterbleibende Ansiedlung von zuziehenden Neubürgern einen massiven wirtschaftlichen Schaden, auch bei der Gemeindefinanzierung,

(Sigrid Beer [GRÜNE]: Meine Güte!)

den Essen sich als höchst verschuldete Stadt Deutschlands gar nicht erlauben kann.

Vor diesem Hintergrund die Frage: Welche Alternativen für attraktive Neubaugebiete stehen der Stadt Essen aus Sicht des Landes zur Verfügung, wenn das Land andererseits zur Vermeidung von Flächenversiegelung die Ausweisung neuen Baulands stoppen will?

Barbara Steffens, Ministerin für Gesundheit,

Emanzipation, Pflege und Alter: Da Sie die Frage vor einem Hintergrund gestellt haben, der so nicht zutrifft, weil die Grundannahme von Ihnen falsch ist, sehe ich mich nicht imstande, die Frage zu beantworten.

Herr Kollege Witzel hat noch eine weitere Zusatzfrage.

(Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Er hatte doch schon drei!)