Dieses Geld – und dafür brauchen wir keine Anträge von Ihnen, Herr Herrmann – ist zweckgebunden für Flüchtlinge, und dafür werden wir es in NRW auch ausgeben. Wir werden auch weiterhin Verantwortung im Bundesrat übernehmen und uns für Verbesserungen für Flüchtlinge und für Entlastungen für Kommunen einsetzen. Davor werden wir uns nicht drücken. – Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann es sehr kurz machen. – Die Beschlüsse, die im Bund gefällt worden sind, bestätigen die Position, die wir als FDP hier die ganze Zeit vertreten haben. Das war schon im Frühjahr unsere Einschätzung.
Was das Thema „Armutseinwanderung“ angeht, haben einige Fraktionen hier im Haus ein bisschen gebraucht; mittlerweile sind sie auf dem Weg, sich uns anzuschließen. Wir haben von Anfang an gesagt, dass das, was die CSU vertont, so nicht haltbar ist. Es ist vor allem rechtlich nicht haltbar, und genau so ist es letztendlich auch gekommen.
Das gilt aber umgekehrt auch für das Asylbewerberleistungsgesetz, meine Damen und Herren. Wir haben hier von vornherein gesagt, dass die Streichung des Asylbewerberleistungsgesetzes nicht im Koalitionsvertrag der Großen Koalition steht. Und wer
Deswegen ist es, meine Damen und Herren von SPD und Grünen, falsch, wenn Sie immer wieder die Streichung des Asylbewerberleistungsgesetzes als Allheilmittel für die vernünftige Versorgung der Flüchtlinge vor sich hertragen. Tatsache ist, dass es jetzt entsprechend der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts reformiert wird; das ist das, was wir angenommen haben. Insofern sehen wir uns in unserer Einschätzung, die wir auch in den Fachausschüssen geäußert haben, bestätigt.
Manchmal ist es eben wichtig, dass man die Themen nicht nur mit Emotionen, sondern auch mit der notwendigen Fachlichkeit angeht.
(Beifall von der FDP – Sigrid Beer [GRÜNE]: Oh, oh, oh! Jetzt zeigen zehn Finger auf Sie zurück! – Hans-Willi Körfges [SPD]: Warum tun Sie es dann nicht?)
Meine Damen und Herren, was die Bundesmittel betrifft, so werden diese nicht die Landesmittel ersetzen; so habe ich Sie gerade verstanden und würde mich freuen, wenn der Minister das klarstellen würde. Wir wollen nicht, dass die Bundesmittel herangezogen werden, um Versprechungen des Flüchtlingsgipfels zu bezahlen. Darauf müssen wir uns verlassen können. Alles andere wäre ein Skandal. Aber das wollen wir Ihnen auch nicht unterstellen. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Stamp. – Für die Landesregierung erteile ich Herrn Minister Jäger das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die zwischen Bund und Ländern getroffene Verständigung trägt, wie ich finde, eine wichtige Botschaft in sich. Diese große – manche sagen auch riesige – Herausforderung der Aufnahme und Betreuung von Flüchtlingen können wir nur mit allen staatlichen Ebenen in Deutschland gemeinsam bewältigen, und gemeinsamen heißt: Kommunen, Länder und Bund.
Ich glaube, mit vereinten Kräften kann uns diese Aufgabe jetzt und auch in Zukunft gelingen. Es ist gut, dass sich der Bund endlich seiner Verantwortung bewusst wird. Daher ist es an sich eine sehr gute Nachricht, dass schon ab dem kommenden Jahr zweimal 500 Millionen €, hälftig finanziert von den Ländern, bereitgestellt werden. Das ist ein Erfolg für die Länder und die Kommunen gleichermaßen, meine Damen und Herren.
Es ist ein Erfolg, für den wir lange mit Nachdruck in zahlreichen Gesprächen in Berlin mit dem Bund eingetreten sind. Es geht hier nicht um einen Aus
verkauf, Herr Herrmann, sondern es geht um eine ganz konkrete Frage: Was können diese drei staatlichen Ebenen gemeinsam schaffen, damit die Aufnahme, die Versorgung und die Betreuung von Schutzsuchenden auf Dauer besser gelingen können?
An diesem Punkt kann man die Frage stellen: Warum wurde das Asylbewerberleistungsgesetz im Bundesrat nicht komplett gekippt? – Die Antwort, Herr Herrmann, ist relativ einfach und lautet: Es gab dafür nicht die erforderliche Mehrheit.
Wir haben einen entsprechenden Antrag gestellt. Ja, das ist richtig. Wir hätten uns den Wegfall des Asylbewerberleistungsgesetzes auch gewünscht – so haben wir es auch im Antrag formuliert –, aber dieser Antrag drang nicht durch. Diesen Umstand kann man bewerten, wie man will, aber in einer Demokratie muss man eine solche Situation respektieren oder im Duden nachschlagen, was ein Kompromiss ist. – Ein Kompromiss ist eine Übereinkunft durch gegenseitige Zugeständnisse. Die Übereinkunft zwischen Bund, Ländern und Kommunen ist damit ein Kompromiss im besten Sinne.
Wenn man dagegen eine Politik betreiben will, Herr Herrmann, schön zu sein, stark zu sein und mutig zu sein im Sinne von schön vor die Wand rennen, stark abprallen und mutig wieder nach vorne rennen, dann stellt man irgendwann fest: Die Mauer bleibt trotzdem hart, aber der Kopf wird immer weicher.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dieser Kompromiss ist gut, weil er Zugeständnisse des Bundes, der Länder und der Kommunen nachhaltig unterstützt. Das war längst überfällig. Das ist ein deutlicher Schritt, weil die Summen, die der Bund zur Verfügung stellt, den vielen Menschen, die bei uns Schutz suchen, letztendlich zugutekommen.
Zum einen: Der Bundesanteil in Höhe von 500 Millionen € ist klar gebunden, nämlich ausschließlich für Mehrbelastungen durch Aufnahme, Unterbringung, Versorgung und Gesundheitsversorgung von Asylbewerbern. Damit ist klar definiert, wozu das Geld zu nutzen ist.
Herr Minister, entschuldigen Sie, würden Sie eine Zwischenfrage des Abgeordnetenkollegen Olejak zulassen?
Sehr geehrter Herr Minister, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Habe ich Sie gerade richtig verstanden? Bezogen Sie Ihre Ausführungen jetzt nur auf die Piratenfraktion oder auf Herrn Albig, der sich als einziges SPD-Mitglied in dieser Angelegenheit im Bundesrat gegen diese Einigung ausgesprochen hatte?
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte gerne auf etwas Zweites aufmerksam machen. Das haben Sie hier angesprochen, Herr Nettelstroth. Ich bitte Sie, diese Legende nicht weiter vor sich herzutragen, Herr Nettelstroth. Die Behauptung, dass das Land den Kommunen tatsächlich nur 20 % der anfallenden Unterbringungskosten für Asylbewerber erstattet, ist definitiv falsch. Das behaupten weder die Gemeinden noch die kommunalen Spitzenverbände. Das behauptet auch nicht Herr Kuper, der neben Ihnen sitzt, dessen Heimatgemeinde einen Kostendeckungsgrad von über 100 % hat.
Wir gehen davon aus, dass wir, weil es nämlich sehr individuelle Kostensituationen für die Unterbringung je Gemeinde gibt, mit unseren Pauschalen bei einem Kostendeckungsgrad von etwa 50 % lagen, Herr Nettelstroth, und uns mit der Aufstockung um 40 Millionen in einer Größenordnung von 75 % bewegen.
Das bitte ich, zu beachten und die enormen Leistungen, die wir aus dem Landeshaushalt für unsere Kommunen gerade für die Unterbringung von Flüchtlingen erbringen, über diesen Weg nicht ständig zu diskreditieren.
Das Dritte, was ich ansprechen möchte, meine Damen und Herren, ist: Ja, der Bund hat sich stärker engagiert und wird sich stärker engagieren. Er erkennt an, dass das eine Gemeinschaftsaufgabe eines gesamten Staates ist, diese Herausforderungen zur Aufnahme von Flüchtlingen zu meistern, und dass sich eine staatliche Ebene hier nicht vollständig aus der Verantwortung zurückziehen kann.
Aber um es deutlich zu sagen: Diese beiden Tranchen von 500 Millionen € für die Jahre 2015 und 2016 müssen der Beginn einer Verantwortungsübernahme des Bundes für die Zukunft sein. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister. Bitte bleiben Sie noch hier vorne. Denn Herr Kollege Dr. Stamp von der FDP-Fraktion hat eine Kurzintervention angemeldet. Er bekommt jetzt für 90 Sekunden das Wort. Bitte.
Herr Minister, ich wollte es jetzt einfach nur noch einmal klar haben. Deswegen stelle ich Ihnen noch einmal diese präzise Frage. Werden die zugesagten Gelder des Flüchtlingsgipfels aus dem Landeshaushalt bezahlt werden oder wird das über die Bundesgelder kompensiert? Das heißt: Gibt es beide Mittel für die Flüchtlingsarbeit? Das war eben etwas kryptisch, weil Sie gesagt haben, die Bundesmittel werden für die Unterbringung und für die Gesundheitsversorgung benutzt. Heißt das, dass das, was vom Flüchtlingsgipfel zugesagt worden ist, jetzt aus den Bundesmitteln bestritten wird? Oder wird es aus dem Landeshaushalt separat bestritten?
Herr Stamp, Gegenstand dieser Vereinbarung sind nicht die enormen Anstrengungen, die wir insbesondere beim Flüchtlingsgipfel gemeinsam verarbeitet haben, des Landes Nordrhein-Westfalen. Gegenstand dieser Vereinbarung sind die Anstrengung und die Unterstützung des Bundes gegenüber den Ländern und den Kommunen zur Bewältigung dieser Aufgabe.
Diese Landesregierung wird dem Parlament einen Vorschlag unterbreiten, der natürlich die Anstrengungen des Landes berücksichtigt. Ich darf ein zweites Mal darauf aufmerksam machen, Herr Dr. Stamp: Die Hälfte dieser Unterstützung werden die Länder finanzieren. Zugleich wird dieser Vorschlag die Ausgabensituation der Kommunen in angemessener Weise zueinander berücksichtigen. – Herzlichen Dank.
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir sind deshalb am Ende der Aussprache angelangt.
Wir kommen zur Abstimmung. Bekanntlich ist über einen Eilantrag direkt abzustimmen. Wir kommen deshalb zu dieser Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 16/7467. Wer möchte diesem Eilantrag zustimmen? Den darf ich um das Handzeichen bitten. – Das ist die Piratenfraktion. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Enthält sich ein Abgeordneter der Stimme? – Das ist nicht der Fall. Somit ist der Eilantrag Drucksache 16/7467 mit großer Mehrheit abgelehnt.
Mit der Drucksache 16/7420, meine Kolleginnen und Kollegen, liegen Ihnen die Mündlichen Anfragen 55 bis 57 sowie die Mündliche Anfrage 54 aus der letzten Fragestunde vor.