Protocol of the Session on September 12, 2014

Sie haben gerade gesagt, es könnte sein, dass ein Zollbeamter während der Tätigkeit, die er ausübt, einen Lkw-Fahrer sieht, der betrunken ist. Ich frage Sie: Was soll demnächst ein Lehrer machen, der auf Klassenfahrt fahren will? Soll er dann den betrunkenen Busfahrer auch mit der Schusswaffe aus dem Verkehr ziehen? Das ist doch abenteuerlich.

(Vereinzelt Beifall von der FDP)

Oder was ist mit der Bauaufsicht? Soll die Bauaufsicht demnächst den betrunkenen Betonbauer mit Schusswaffengewalt festnehmen? Nein, es reicht ein Telefonanruf bei der Polizei; die sind Profis und können das machen.

(Beifall von der FDP und Hans-Willi Körfges [SPD])

Mir ist es auch ganz wichtig, dass man die Frage der Schusswaffe mit der nötigen Ernsthaftigkeit behandelt. Eine Schusswaffe kann im Fall des Falles erhebliche Eingriffe bedeuten, erhebliche Verletzungen verursachen. Es kann zum Tod des Betroffenen führen, auf den ich die Waffe richte und schieße. Meine Damen und Herren, da sind Polizisten gefragt; die sind Profis und üben das auch tagein tagaus. Wollen Sie jetzt die Zollverwaltung Stunden über Stunden in den Schießstand schicken? Sollen die, statt zu ermitteln, wo entsprechende Steuern hinterzogen, wo kriminelle Einfuhren gemacht werden, lieber das machen, was Polizisten auch machen müssen, nämlich üben, üben, üben und schießen, schießen, schießen? Meine Damen und Herren, ich glaube, es ist nicht effektiv, was Sie uns heute vorschlagen haben.

(Beifall von der FDP)

Noch ein letztes Argument. Ich bin leidenschaftlich Landespolitiker. Ich bin dafür, dass es eine Differenzierung zwischen den Aufgaben des Bundes auf der einen Seite und den Aufgaben des Landes auf der anderen Seite gibt. Ich bin hier und da auch nicht glücklich über die eine oder andere Befugnis, die sich die Bundespolizei über Jahrzehnte der bundesrepublikanischen Ordnung erarbeitet hat.

Aber die Grundlinie ist: Polizeiarbeit ist Ländersache. Dementsprechend hat in meinen Augen auch

der Zoll als Bundesbehörde nichts zu suchen. Schlussendlich: Der Zoll untersteht auch nicht dem Bundesinnenminister. Auch das zeigt, dass Sie mit Ihrem Antrag nicht ganz richtig liegen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der FDP – Heiterkeit von Hans- Willi Körfges [SPD])

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Orth. – Für die Piratenfraktion spricht Herr Kollege Schatz.

Herr Präsident! Vonseiten der Piratenfraktion kann ich es zu diesem Thema ganz kurz machen. Die Argumente wurden weitgehend ausgetauscht. Es ist von allen Fraktionen alles gesagt worden, was dafür und was dagegen spricht.

Aufgrund der Anhörungen und aufgrund der dortigen Aussagen der Sachverständigen würde ich grundsätzlich eher dazu tendieren zu sagen, es ist nötig. Aber – wie Herr Ganzke es richtig mitteilte – die Argumente waren nicht ganz so schlüssig, dass ich sagen kann, der Nachweis der Notwendigkeit wurde eindeutig erbracht. Aus dem Grunde reicht es uns nicht, um wirklich zustimmen zu können.

Aber da es auch viele Argumente dafür gibt, habe ich meiner Fraktion empfohlen, sich bei diesem Thema zu enthalten. Ich denke, der Bessere wird gewinnen. – Vielen Dank.

(Allgemeine Heiterkeit – Hans-Willi Körfges [SPD]: Das könnte sein!)

Vielen Dank, Herr Kollege. Das Bundesligawochenende steht ja auch bevor. – Herr Minister Jäger spricht für die Landesregierung.

Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Ich schätze die visionären Fähigkeiten des Kollegen Schatz, jetzt schon genau zu wissen, wer gleich als Besserer gewinnt.

Das von Ihnen beschriebene Problem des Gesetzentwurfs ist allenfalls theoretischer Natur. In der aktuellen praktischen Zusammenarbeit zwischen den Behörden und der Polizei in Nordrhein-Westfalen gibt es keinen Anlass, diesen eine polizeiliche Befugnis zu übertragen. SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben den Gesetzentwurf im Innenausschuss abgelehnt. Die Landesregierung empfiehlt Ihnen, genauso zu verfahren. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. – Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

Deshalb schließe ich die Aussprache, und wir kommen zur Abstimmung. Der Innenausschuss empfiehlt in Drucksache 16/6660, den Gesetzentwurf Drucksache 16/4157 abzulehnen. Wir kommen somit zur Abstimmung, wohlgemerkt, nicht über die Beschlussempfehlung des Ausschusses, sondern über den Gesetzentwurf selbst. Wer möchte dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen? – Das sind die CDU-Fraktion und der fraktionslose Abgeordnetenkollege Stein. Wer stimmt gegen den Gesetzentwurf? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer enthält sich der Stimme? – Das ist die Piratenfraktion. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 16/4157 nach der zweiten Lesung abgelehnt.

Ich rufe auf Tagesordnungspunkt

4 Digitales Lernen: Offene Infrastruktur gehört

auf die Agenda!

Antrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/6673

Ich darf die Kolleginnen und Kollegen, die dort hinten stehen, sehr herzlich einladen, sich auf ihre Plätze zu begeben, weil das bei Abstimmungen die Übersicht über das Abstimmungsverhalten der Fraktionen erleichtert.

Die Fraktionen des Hauses haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, heute keine Aussprache zu führen.

Deshalb kommen wir direkt zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16/6673 an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung zu überweisen. Aussprache und Abstimmung sollen nach Vorlage der Beschlussempfehlung erfolgen. Wer möchte dieser Überweisungsempfehlung zustimmen? – Stimmt jemand dagegen oder enthält sich? – Das ist nicht der Fall. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen.

Ich rufe auf Tagesordnungspunkt

5 Gesetz zur Förderung und Entwicklung der

Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung in Nordrhein-Westfalen (Kulturfördergesetz NRW)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/6637

erste Lesung

Ich eröffne die Aussprache und erteile zur Einbringung seitens der Landesregierung Frau Ministerin Schäfer das Wort. Bitte sehr, Frau Ministerin.

Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! NordrheinWestfalen verfügt über eine ausgesprochen dichte Kulturlandschaft, die von großer Vielfalt geprägt ist. Das ist ein großer Schatz für unser Land, den wir für die Zukunft sichern wollen.

Um auf Dauer – auch angesichts knapper öffentlicher Kassen – Kunst und Kultur die nötigen gesellschaftlichen Freiräume zu verschaffen und möglichst vielen Menschen kulturelle Teilhabe zu ermöglichen, brauchen wir mehr Kommunikation, mehr Partizipation und Kooperation in der Kulturpolitik. Und wir brauchen mehr Verlässlichkeit und Planbarkeit für die Kulturschaffenden.

Deswegen lege ich Ihnen heute den Entwurf für das Kulturfördergesetz Nordrhein-Westfalen vor. Es ist das erste Gesetz dieser Art bundesweit.

Bei der Erarbeitung des Kulturfördergesetzes war es uns sehr wichtig, die Kulturverantwortlichen und Kulturschaffenden intensiv zu beteiligen. Dies haben wir in den Vorarbeiten zum Gesetz unter anderem durch fünf Regionalkonferenzen sichergestellt. Schließlich wurde auch der Referentenentwurf von den Kulturvertreterinnen und -vertretern im Land insgesamt sehr positiv aufgenommen, worüber ich mich natürlich freue.

Es wird allgemein anerkannt, dass unser Kulturfördergesetz eine Stärkung der Kultur und ihres politischen Stellenwertes bedeutet. Das Kulturfördergesetz wird als die kulturpolitische Standortbestimmung begrüßt, die angesichts großer gesellschaftlicher Veränderungen, neuer technischer Entwicklungen und enger gewordener finanzieller Spielräume erforderlich ist.

Das Gesetz hat die Aufgabe, klar, übersichtlich und kompakt zu regeln, welche Ziele, welche inhaltlichen Schwerpunkte, welche Grundsätze die Kulturförderung des Landes verfolgt und in welchen Verfahren sie konkretisiert und umgesetzt werden soll. Das im Kulturfördergesetz verankerte Gesamtkonzept neuer, aufeinander bezogener kulturpolitischer Instrumente wird mehr Transparenz und mehr Verlässlichkeit, mehr Partizipation und Dialog, mehr gezieltes Ineinandergreifen von Landesförderung und kommunaler Kulturförderung mit sich bringen.

Mit dem Kulturförderplan, der zukünftig jeweils am Anfang einer Legislaturperiode aufgestellt wird, mit dem die gesamte Kulturlandschaft betreffenden Landeskulturbericht, der gegen Ende der Legislaturperiode erscheint und auch im Plenum verhandelt werden wird, mit dem bereits existierenden Kulturförderbericht und mit den Evaluationen der För

dermaßnahmen sowie den damit verbundenen Wirksamkeitsdialogen – mit all diesen Maßnahmen entsteht für den Kulturbereich eine in Deutschland bisher einmalige Governance-Struktur. Das Gesetz entspricht damit dem, was kulturpolitisch heute State of the Art ist.

Es ist aber zugleich – das ist mir besonders wichtig – so offen formuliert, dass es einer dynamischen Fortentwicklung der Künste, der Kulturlandschaft bzw. der Kulturpolitik in keiner Weise im Wege steht. Es enthält inhaltlich neue Akzente. Stichwortartig will ich nur einige benennen: die kulturelle Bildung, die Bibliotheksförderung, die individuelle Künstlerförderung, die Digitalisierung, die interkommunale Zusammenarbeit, die Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen und nicht zuletzt die Handhabung des Zuwendungsrechts, für die eine Förderrichtlinie, die das Gesetz begleitet, einige Vereinfachungen und auch Verbesserungen enthält.

Meine Damen und Herren, das Kulturfördergesetz ist ein Gesetzgebungsvorhaben mit vielen spannenden Facetten. Ich bin sicher: Es wird der Kulturpolitik des Landes eine neue Qualität und der Kulturlandschaft Nordrhein-Westfalens neue Entwicklungsperspektiven geben. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Für die SPD-Fraktion erteile ich Herrn Kollegen Bialas das Wort. Er nähert sich bereits dem Rednerpult – angesichts Ihrer Sportlichkeit gemessenen Schrittes, Herr Kollege. Bitte sehr.

(Allgemeine Heiterkeit)

Jetzt fehlen mir gleich am Anfang die Worte. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gesetze schaffen Fundamente, schaffen Rahmen, schaffen Bedeutungsgewinn.

Am Anfang der Entstehung dieses Gesetzes stand die Frage, inwieweit Art. 18 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen, nach dem die Förderung und der Erhalt von Kunst und Kultur Aufgabe des Landes und der Kommunen sind, konkretisiert werden kann.

Weitere wichtige Fragen waren, inwieweit diese Konkretisierung auch mit Bindungskraft verknüpft werden kann und wie sich die Förderung konzeptbasiert, transparent und verlässlich aufstellen lässt.

Eine treibende Kraft hierbei war der jetzige Präsident der Kunststiftung NRW und frühere Vorsitzende des Kulturausschusses des Landtags, Dr. Fritz Behrens.