Ich würde als Mitglied des PKG vorschlagen, dass wir in der nächsten öffentlichen Sitzung in der Tat einmal darüber sprechen, wie Daten gespeichert werden, welche Wiedervorlagen es bei Daten gibt, um zu überprüfen, ob Datenspeicherungen noch notwendig sind oder nicht. Das wäre mein Vorschlag. Das müssten wir meines Erachtens dort diskutieren.
Denn – das ist in meiner Rede mein letzter Gedanke – wir haben Kontrollmöglichkeiten, aber Kontrolle muss eben auch von den Abgeordneten ausgeübt werden. Da sind Sie genauso in der Pflicht wie alle anderen auch. Ich hoffe, dass wir vielleicht in der nächsten offenen Sitzung entsprechend weiterkommen. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Piratenfraktion! Es wird Sie nicht wundern, dass ich als vierter Redner nach Ihnen eigentlich das Gleiche vorbringe wie meine Vorrednerinnen und Vorredner.
Ich glaube, Sie haben ein Staatsverständnis, das einer demokratischen Grundordnung, wie wir sie in Deutschland haben, nur schwer zuträglich ist. Ich habe auf der einen Seite ein Grundvertrauen zum Staat, und ich habe auf der anderen Seite ein grundsätzliches Misstrauen gegenüber dem Staat. Der Staat braucht Kontrolle, doch der Staat ist bei uns nicht uferlos, schrankenlos und chaotisch, sondern vor allen Dingen wir im Parlament üben die Kontrolle aus.
Sie fordern hier zum Beispiel eine Taskforce. In meinen Augen ist es eine Entscheidung des Regierungshandelns, ob die Regierung sich selbst noch einmal kontrollieren will. Wir haben dafür das Parlamentarische Kontrollgremium, und wir haben Rechte als Parlamentarier. Auf diese Gewaltenteilung baue und setze ich.
aufgefordert, unsere Kontrollfunktion wahrzunehmen. Ist es daher nicht geradezu angebracht, dass wir einen solchen Antrag stellen, damit diese ausgeübt wird?
Wir beschließen auch nicht, ob der Innenminister eine Abteilung einzurichten hat. Ich hätte zwar viele Ideen, was er besser machen könnte, aber letztendlich ist er dafür selbst verantwortlich und muss sich hinterher der politischen Verantwortung stellen.
Aber wenn wir beschließen, was die Regierung zu tun und zu lassen hat, dann sind wir auch dafür verantwortlich. Die Verantwortung liegt in erster Linie bei den Regierenden, meine Damen und Herren.
Frau Kollegin Schäffer, ich habe auch ein Problem damit, wenn Sie hier vorschlagen, das Ganze lieber in der öffentlichen Sitzung des PKG zu besprechen. Ich bin nicht der Meinung, dass wir demnächst Volkshochschule für Abgeordnete der Piraten in öffentlichen Sitzungen machen sollten. Wenn es Bedarf an Informationen gibt, dann kann man diesen Bedarf in den Gremien, die wir haben, decken. Wenn es eine konkrete Anfrage gibt, dann kann man die konkret im Parlamentarischen Kontrollgremium stellen. Man kann auch im Innenausschuss eine Anfrage stellen, wozu es dann eine Beantwortung gibt. Aber dass wir uns die jetzige Situation, wie das alles funktioniert, erklären lassen, dafür ist mir meine Zeit zu schade.
Deswegen möchte ich hier enden. Wir haben sicherlich noch Besseres zu tun. Diesen Antrag lehnen wir schlichtweg ab. – Herzlichen Dank.
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Piraten! Es ist nicht das erste Mal, dass Sie einen Antrag vorlegen, der in großen Teilen lediglich aus Vermutungen, Spekulationen und aus der Luft gegriffenen Vergleichen besteht. Das muss man deutlich feststellen. Meine Vorredner haben das schon getan.
Nordrhein-Westfalen charakterisieren und angesichts des Verdachts, mit dem Sie ihm gegenübertreten, will ich einfach darauf aufmerksam machen, dass in dieser Verfassungsschutzbehörde in Nordrhein-Westfalen über 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig sind – in der Regel Beamtinnen und Beamte des Landes Nordrhein-Westfalen –, die ein Stück weit Respekt und Wertschätzung auch durch das Parlament für ihre Arbeit verdient haben, die Sie von den Piraten hier nicht an den Tag legen.
Sie werfen dem Verfassungsschutz vor, Datenbestände fehlerhaft zu speichern. Was Sie damit bezwecken wollen, weiß ich nicht. Was Sie damit erreichen, ist mir allerdings sehr klar: Sie versuchen, Zweifel zu streuen! Sie versuchen, ohne jeden Anhaltspunkt Angst und Misstrauen bei den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber dem nordrheinwestfälischen Verfassungsschutz zu schüren. Man muss es sehr deutlich sagen: Mit sachlicher Politik hat das überhaupt nichts zu tun.
Meine Vorredner haben schon darauf hingewiesen: Wir haben im letzten Jahr das Verfassungsschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen modernisiert. Ich behaupte, dieses Verfassungsschutzgesetz ist das modernste, das transparenteste Verfassungs
schutzgesetz in der Bundesrepublik Deutschland. Nicht umsonst hat sich die Große Koalition im Koalitionsvertrag an dem nordrhein-westfälischen Modell zur Reformierung des Bundesverfassungsschutzgesetzes orientiert.
Darüber hinaus haben wir nach der Entdeckung des NSU den Verfassungsschutz auf ganz bestimmte Fragen hin durch den vom Kollegen Körfges schon genannten ehemaligen Justizstaatssekretär Herrn Schubmann-Wagner untersuchen lassen. Im Übrigen war auch Gegenstand dieser Überprüfung, ob die Speicherpraxis in Nordrhein-Westfalen Recht und Gesetz entspricht. Dies hat Herr SchubmannWagner ausdrücklich bestätigt.
Ich darf darauf hinweisen, dass wir ein Verfassungsschutzgesetz haben, das – was die Speicherpraxis von Daten angeht – weitreichende Schutzvorschriften für den Schutz der Daten von Bürgerinnen und Bürgern beinhaltet, und zwar so weitgehend wie kaum ein anderes Verfassungsschutzgesetz in der Bundesrepublik Deutschland. Dinge, die in Niedersachsen bedauerlicherweise geschehen sind, sind nach der Rechtslage in NordrheinWestfalen zwar nicht möglich, aber trotzdem überprüft worden. Es ist festgestellt worden, dass Recht und Gesetz eingehalten worden sind.
wie ich finde, sehr unsachlich, aufgrund von Zeitungsartikeln und anderen Sachverhalten Dinge aus anderen Bundesländern aufzugreifen und sie unkritisch auf Nordrhein-Westfalen zu adaptieren.
Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen steht natürlich gerne bereit, bei geheimen PKG-Sitzungen oder bei öffentlichen Sitzungen das alles noch einmal darzulegen.
Vielen Dank, Herr Minister Jäger. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, liebe Kolleginnen und Kollegen. – Das bleibt auch so. Damit schließe ich die Aussprache zum Tagesordnungspunkt 8.
Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der Piraten hat direkte Abstimmung beantragt, die wir jetzt über den Inhalt des Antrags Drucksache 16/5961 durchführen. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Piraten. Wer stimmt dagegen? – SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und der fraktionslose Abgeordnete Stein. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist nicht der Fall. Dann ist mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis der Antrag Drucksache 16/5961 abgelehnt worden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Fraktionen haben sich inzwischen darauf verständigt, die Debatte hier heute nicht zu führen, sondern erst nach Vorlage der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses im Plenum wieder zu diskutieren und abschließend zu entscheiden.
Deshalb kommen wir direkt zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16/5958 an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung. Aussprache und Ab
stimmung erfolgen nach Vorlage der Beschlussempfehlung hier im Plenum. Möchte jemand gegen die Überweisung stimmen? Sich enthalten? – Beides nicht der Fall. Dann haben wir so überwiesen.
Vielleicht kann ich an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass wir seit geraumer Zeit eine Live-Tagesordnung haben, in der verändertes Abstimmungsverhalten respektive Überweisungsverhalten deutlich gemacht wird sowie neuerdings die aktuellen Zeiten, wie wir sie errechnen können. Die Kolleginnen und Kollegen wissen das schon, aber für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ministerien ist das vielleicht auch ein hilfreicher Hinweis.