Die Fraktion der Piraten hat gemäß § 44 unserer Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung zu dem Antrag beantragt. Nach Abs. 2 dieses Paragrafen erfolgt die namentliche Abstimmung durch Aufruf der Namen der Abgeordneten. Die Abstimmenden haben beim Namenaufruf mit Ja oder Nein zu antworten oder zu erklären, dass sie sich der Stimme enthalten.
Ich frage, ob es Kolleginnen und Kollegen gibt, die noch nicht abgestimmt haben. – Bitte schön, dann nehmen wir sie auf.
Damit ist die Abstimmung geschlossen. Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer um die Auszählung und dann um das Ergebnis.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben ein Ergebnis. Ihre Stimme abgegeben haben 213 Abgeordnete. Mit Ja haben 18 Abgeordnete gestimmt. Mit Nein haben 194 Abgeordnete gestimmt. Ein Abgeordneter hat sich der Stimme enthalten. Damit ist der Antrag Drucksache 16/4439 mit großer Mehrheit hier im Hohen Hause abgelehnt.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr Drucksache 16/5787
Hinweis: Der Antrag der Fraktion der CDU wurde gemäß § 82 Abs. 2 Buchstabe b unserer Geschäftsordnung vom Plenum an den Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr überwiesen mit der Maßgabe, dass eine Aussprache und Abstimmung erst nach einer Vorlage einer Beschlussempfehlung erfolgt. Diese liegt nun vor.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Oberstes Ziel einer jeden Wohnungsbaupolitik muss es sein, ausreichend Wohnraum, bezahlbaren Wohnraum und Wohnraum in guter Qualität für unsere Bevölkerung zu schaffen.
Gutes Wohnen ist also eine sozialpolitische Herausforderung. Dafür trägt die Landesregierung eine große Verantwortung. Dieser Verantwortung – das sagen uns die Zahlen – ist die rot-grüne Landesregierung nicht gerecht geworden. Wie gesagt, die Zahlen beweisen das. Und Zahlen sind eigentlich ein klareres Ergebnis als irgendwelche formalen Beurteilungen.
Gucken wir uns die Zahlen der sozialen Wohnraumförderung von 2013 an: Sie befinden sich seit 2010 im Sinkflug, und in 2013 haben sie eine Bruchlandung hingelegt. Deshalb unser Antrag.
Zum Vergleich: Im Jahre 2010 hatten wir noch über 1 Milliarde € für die Wohnraumförderung. Erstens haben wir das Geld zur Verfügung gestellt. Zweitens ist dieses Geld auch noch vollständig abgerufen worden. – Bei Ihnen wurden im Jahr 2013 nur noch
Gleichwohl hat Minister Groschek im Januar 2014 den tiefsten Wert seit 50 Jahren als Erfolg verkauft – ich halte das für eine gewaltige Leistung –,
und zwar mit der simplen Begründung, dass die Mietwohnraumförderung gegenüber 2012, als sie einmalig niedrig war, tatsächlich wieder angestiegen war.
Nur eine Anmerkung zu Ihrem Beifall, Herr Minister Groschek: Die Wohnraumförderung war von den 1990er-Jahren bis 2010 in Nordrhein-Westfalen immer spitze. Ab 2011 ist die Wohnraumförderung in diesem Land dann von Bundesliganiveau auf Verbandsliganiveau abgestürzt. Insofern können Sie einen Wiederaufstieg beim Mietwohnungsbau aus der Verbandsliga in die Dritte Liga doch nicht als Erfolg verkaufen. Eigentlich ist das, was Sie dazu verkündet haben, eine Frechheit, ein Unding, ein verzerrtes Bild der Realität.
Zum besseren Verschleiern dieser schlechten Zahlen haben Sie nun aus dem Jahresprogramm auch noch ein Vierjahresprogramm gemacht. Vier Jahre schlecht ist noch schlimmer als nur jedes Jahr schlecht.
Bei der Eigentumsförderung: totaler Zusammenbruch. Unter der CDU-geführten Landesregierung hatten wir noch mehr als 400 Millionen € Eigentumsförderung jährlich, und zwar bereitgestellt und abgerufen. Sogar in den Jahren 2003 und 2004 wurden von Rot und Grün jährlich 0,5 Milliarden € für Eigentumsförderung zur Verfügung gestellt. Im letzten Jahr wurden dafür nur noch 80 Millionen € bereitgestellt. Selbst dieser Betrag ist nicht mehr vollständig abgerufen worden. Die rot-grünen Förderprogramme laufen also nicht. Sie sind gescheitert.
Wir fordern eine Reform der Wohnraumförderung. Die Tatenlosigkeit muss ein Ende haben. Die Eigenkapitalmindestleistung muss von 20 auf 15 % reduziert werden. Generell muss die Verteufelung von Eigentum in Arbeitnehmerhand beendet werden. Wir brauchen eine Erhöhung der Quadratmeterpauschalen, keine Sondervorschriften für den sozialen Wohnungsbau und eine Vereinfachung des Bewilligungsverfahrens.
Kurzum: Im Land muss jeder Investor, ob im Mietwohnungsbau oder beim Eigenheim, wissen: Jeder Förderantrag, der einer geordneten Förderbestimmung entspricht, muss auch genehmigt werden. – Schönen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Nordrhein-Westfalen braucht eine zielgruppen- und marktgerechte Wohnraumförderung“ – so ist der CDU-Antrag überschrieben. Insofern ist er eigentlich auch zustimmungsfähig. Wer will das nicht, eine zielgruppen- und marktgerechte Wohnraumförderung?
Geht man ins Kleingedruckte und liest den Antrag bis zum Ende, stellt man aber fest, dass eigentlich gemeint ist: Nordrhein-Westfalen braucht eine klientel- und nachfragegerechte Wohnraumförderung. – Da sieht es mit der Zustimmungsfähigkeit ganz anders aus. Das wollen wir Sozialdemokraten nämlich nicht.
Wir Sozialdemokraten wollen nicht bedienen, sondern gestalten. Wir wollen eine Wohnraumförderung, die Instrument dafür ist, die Zukunftsaufgaben im Wohnungsbau anzugehen – im Hinblick auf die Quartiersentwicklung, im Hinblick auf den demografischen Umbau und im Hinblick auf die energetische Erneuerung.
Damit stehen wir nicht alleine, wie die Anhörung zu diesem Antrag am 17. Februar 2014 gezeigt hat. Das Protokoll umfasst 43 Seiten. Das sind 43 Seiten Klatschen gegen den CDU-Antrag und vor allen Dingen 43 Seiten Beifall für das ja gerade erst anlaufende Wohnraumförderprogramm.
Das müssen Sie von der CDU doch auch mal zur Kenntnis nehmen. Ich hatte ich ehrlich gesagt gehofft, dass Sie, bildlich gesprochen, das Handtuch in die Mitte des Plenarsaals werfen und Ihren Antrag zurückziehen, um uns allen Lebenszeit zu schenken. Aber die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.
Ich könnte jetzt diese 43 Seiten vorlesen. Aber das würde ich in fünf Minuten selbst dann, wenn ich die Redeanteile von Herrn Schemmer wegließe, nicht schaffen. Deshalb will ich an dieser Stelle nur einige Statements zitieren.
Der Städtetag Nordrhein-Westfalen meint: „Das neue Programm enthält einige erhebliche Verbesserungen.“
Der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen sagt: „Auch wir bewerten die Wohnraumförderkonditionen 2014 in vielerlei Hinsicht sehr positiv.“
Der Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen glaubt: „Ja, natürlich braucht Nordrhein-Westfalen eine zielgruppen- und
marktgerechte Wohnraumförderung. Wir glauben, dass sie mit dem vorliegenden Wohnungsbauförderangebot in weiten Teilen gewährleistet wird.“
Die Aktion „Impulse für den Wohnungsbau NRW“ sagt: „Wir sind durchaus mit der Vorlage des Wohnraumförderprogramms 2014 bis 2017 einverstanden und der Meinung, dass hier die richtigen Schritte in die richtige Richtung getan werden.“
Auch die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen stellt fest: „Unserer Ansicht nach befindet sich unsere Landesregierung mit dem aktuell vorgestellten Wohnraumförderprogramm … auf dem richtigen Weg; …“
Ich könnte die Positionen hier noch weiter vortragen, verzichte aber aus Zeitgründen – und um den Kolleginnen und Kollegen der CDU nicht noch mehr Schmerzen zuzufügen – darauf. Stattdessen komme ich zum Schluss und stelle fest:
Erstens. Das Wohnraumförderprogramm 2014 ist ein gutes Programm. Weil das Volumen für vier Jahre festgeschrieben ist, bietet es notwendige Planungssicherheit und stellt Kontinuität sicher. Förderbeträge werden angehoben, Zinsen auf bis zu 0 % gesenkt, Mieten minimal erhöht und Tilgungsnachlässe gewährt. Es ist zielgenau, sozial ausgewogen und den veränderten Marktbedingungen angepasst.
Zweitens. In Verbindung mit der Mietpreisbremse, in Verbindung mit dem Bündnis für Wohnen und in Verbindung mit dem Wohnungsaufsichtsgesetz gibt Rot-Grün dem Wohnungsmarkt mit dem Wohnraumförderprogramm einen Rahmen, der die Menschen in den Mittelpunkt stellt und nicht die Rendite.