Möglicherweise stehen dann nicht rund 47 % beim Bund, sondern weniger, dafür mehr beim Land und den Gemeinden. Vielleicht lässt sich auch ein anderer Lastenausgleich zwischen Bund und Ländern finden, der dann aber gleichzeitig dafür sorgt, dass die Wettbewerbssituation innerhalb des Landes dennoch im positiven Sinne für alle Beteiligten besteht.
Wettbewerbsvermeidung bzw. Wettbewerbsvorteile und Zeitgewinn um jeden Preis: nein. Deshalb wird – wie ich weiß – die Piratenfraktion voraussichtlich für diesen Antrag stimmen. Ob es Enthaltungen oder auch Ablehnungen gibt, ergibt sich unter den bekannten Umständen aus der Tatsache, dass wir keinen Fraktionszwang haben. – Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Schulz, ich bin Ihnen für Ihre sehr pragmatische Herangehensweise an die ganze Angelegenheit sehr dank
bar. Die Kollegen von CDU und FDP haben nämlich eigentlich deutlich gemacht, dass sie sich in der Klemme befinden, weil sie einerseits deutlich machen müssen, dass sie eigentlich den Kommunen nichts Böses wollen, andererseits aber einem solchen Antrag nicht zustimmen. Das ist nicht ganz einfach.
Man könnte es sich einfach machen und zustimmen, weil die Interessenlage in Wirklichkeit doch sehr übereinstimmend so eingeschätzt wird, dass man sagen könnte, es wäre ein Treppenwitz, wenn das, was wir alle wollen – die Kommunen stellen sich besser auf, ziehen ihre Dienstleistungen zusammen und kooperieren –, nicht am anderen Ende durch eine Umsatzbesteuerung zunichte gemacht wird, letztendlich zu Steuereinnahmen für Bund und Länder führt, aber das Land das alleine auffangen muss, was den Kommunen genommen wird. Das ist nicht so gewollt. Ich bin mir auch sicher, das ist nicht nur von den Fraktionen der SPD, der Grünen und der Piraten nicht so gewollt. Es ist auch von Ihnen nicht so gewollt. Das merkt man ja bei dem, wie Sie es beschreiben und wie wir über die Notwendigkeit, die Kommunen zu unterstützen, auch immer wieder gemeinsam sprechen.
Wir haben das deshalb in der Vergangenheit auch anders praktiziert. Wir sind hingegangen und haben gesagt: Beistandsleistungen, wie das so schön genannt wird, werden sowohl im Land NRW als auch von allen Bundesländern nicht mit der Umsatzsteuer belegt. Diese Praxis, die sich eingespielt hatte und von der ich auch glaube, dass sie sich bewährt hat, ist jetzt vom Bundesfinanzhof infrage gestellt worden, und zwar nicht weil er eine neue Regelung eingeführt hat, sondern weil er die europaweit geltenden Umsatzsteuerregelungen in dieser Form nicht auf Deutschland übertragen sieht, wenn wir sie so anwenden.
Es wird also mit dem jetzigen Spruch des Bundesfinanzhofes das, was der Europäische Gerichtshof schon immer an Rechtsprechung gemacht hat, fortgesetzt. Dahinter steht der Neutralitätsgedanke, dass eben nicht etwas von städtischen kommunalen Einrichtungen getragen werden soll, was auch privat gehen würde. Das ist die alte Diskussion, die wir schon mit der Gemeindeordnung hatten.
Da sage ich, Herr Abruszat, es ist schon so, dass wir Europa wollen, daran besteht überhaupt kein Zweifel. Nur wenn ich mir bei einigen Dingen ansehe, wo Europa durch die Hintertür immer den Neoliberalismus einführen will,
muss ich sagen, da habe ich mit Europa auch meine Probleme. Das gibt es an verschiedenen Stellen. Die Europäer tun sich definitiv schwer damit, dass wir ein föderales System sind. Sie tun sich schwer damit, dass wir öffentlich-rechtliche Kreditinstitute haben. Jetzt haben Sie an dieser Stelle auch das
Problem, dass unsere Kommunen sich zusammenschließen und gemeinsam Leistungen anbieten. Da muss ich sagen, dass es nicht europafeindlich ist, wenn man an die Adresse von Brüssel einmal sagt: Liebe Leute, so nicht.
Deswegen ist es auch so, dass die Innenminister auf Initiative des Kollegen Ralf Jäger an die Finanzminister herangetreten sind, und dass sich die Finanzminister selber mit dieser Frage, und zwar länder- und parteiübergreifend beschäftigen.
Wir sollten einfach an dieser Stelle noch einmal mit diesem Antrag bestärken, dass wir zusammen mit dem Bund und den Ländern nach Lösungen suchen wollen, wie wir unser bewährtes System fortsetzen können. Aber eben genau so – und da haben Sie recht, Herr Schulz –, dass man pragmatisch vorgeht und sich fragt: Wie ist das denn? Was kann denn die Bundesrepublik am Ende gegen eine europaweit harmonisierte Umsatzsteuerregelung unternehmen? Was kann sie machen, wie kann sie sie auslegen? – Dann gibt es zwei Möglichkeiten. Die eine besteht darin, dass wir auf die europäische Ebene Vorstöße unternehmen, um zu sagen: Wir möchten gerne das, was bei uns gut funktioniert, weiter erhalten. Wir möchten die Kooperation der Kommunen stärken.
Die zweite Frage ist: Wie gehen wir damit um, wenn sich das abzeichnet, was im Augenblick auf der europäischen Ebene an dieser Stelle zu sehen ist, dass nämlich diese kommunale Tätigkeit eigentlich immer mehr erschwert wird? – Dann müssen wir nach Wegen suchen, wie wir durch Verwaltungspraxis und durch rechtssicheres Handeln und trotzdem Wege so offenhalten können, dass Kommunen miteinander kooperieren können. Das tun wir.
Herr Sieveke, den Nichtanwendungserlass gibt es überhaupt nicht. Es gibt keinen Grund, jetzt zu sagen, das ist schon alles geregelt. Es gibt aber eine Regelung, in der die Länder mit dem Bund übereingekommen sind, dass sie vorläufig nicht beanstanden, wenn das anders praktiziert wird. Das ist eine Übergangsregelung, von der wir wissen, dass wir diese nicht allzu lange durchhalten können. Das schaffen wir vielleicht ein Jahr. Sie gibt uns ein Stück Luft, dass wir in der Zeit genau über diese Initiative, die in diesem Antrag auch erwartet und von uns verlangt wird, nachdenken können.
Deswegen kann ich nur sagen und deutlich machen: Wir wollen die kommunale Kooperation, wir wollen, dass damit Kosten gesenkt werden. Und wir wollen uns an der Stelle nicht immer von denjenigen gängeln lassen, die sagen, das ist nicht gerade neutral. Das ist es bisher gewesen. Es sind hoheitliche Aufgaben, die bislang von den Kommunen in diesem Zusammenhang wahrgenommen worden
sind. Das werden sie in Kooperation miteinander nicht in einer anderen Qualität machen. Daran werden wir arbeiten. Insofern werden wir – da bin ich sicher – einen gemeinsamen Willen dieses Hauses auf der Bundesebene und auf der Ebene des Europäischen Parlaments verfolgen und mit Nachdruck bewegen. Dafür ist ein solcher Antrag hilfreich. – Danke schön.
Vielen Dank, Herr Minister Dr. Walter-Borjans. – Ich habe keine weiteren Wortmeldungen mehr. Wir sind damit am Schluss der Beratung und kommen zur Abstimmung.
Die antragstellenden Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben die direkte Abstimmung dieses Antrags beantragt. Wir kommen somit direkt zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 16/122. Ich darf fragen, wer dafür ist, diesen Antrag anzunehmen? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einigen Enthaltungen aus der Piratenfraktion und Gegenstimmen aus der CDU- und der FDP-Fraktion ist der Antrag damit angenommen.
Ich eröffne hiermit die Beratung. – Für die Landesregierung erteile ich Frau Ministerin Schäfer das Wort.
Danke schön, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hinter diesem sperrigen Gesetzestitel verbirgt sich eine weitere Entlastung der Kommunen beim U3-Ausbau, die die Landesregierung demnächst gewähren kann.
Warum bringe ich heute für die Landesregierung diesen Gesetzentwurf in den Landtag ein? – Wir holen damit ein gravierendes Versäumnis der
Ja. Und wir tun das mit aller Ernsthaftigkeit, weil wir uns einen weiteren kräftigen Schub beim U3Ausbau davon versprechen.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich habe auch nur eine kurze Zwischenfrage. Können Sie mir das damalige Abstimmungsverhalten bei dem Gesetz der SPD noch einmal in Erinnerung rufen?
Wir haben heute einen anderen Tagesordnungspunkt. Es geht um die Entlastung der Kommunen, und zwar bei den Betriebskosten für die Kindertageseinrichtungen im U3.
Wir regeln mit diesem Gesetz für die Kommunen die Kosten für ein bedarfsgerechtes Angebot guter Betreuungsplätze für die Kinder unter drei Jahren. Und – noch einmal an die Damen und Herren von der CDU und von der FDP – mit der Erarbeitung dieses Gesetzentwurfes hätte bereits im Jahr 2008 begonnen werden müssen. Dieser Gesetzentwurf, meine Damen von CDU und FDP, wäre Ihre Hausaufgabe gewesen, und zwar zum einen aus verfassungsrechtlichen Gründen und zum anderen im Interesse des U3-Ausbaus.
Sie haben das versäumt, Sie haben das sogar verweigert. Aber der Verfassungsgerichtshof hat den Anspruch der Kommunen auf Belastungsausgleich für den Ausbau im Oktober 2010 bestätigt.
Meine Damen und Herren von der CDU und von der FDP, Sie haben unter Ihrer Verantwortung haushaltspolitisch keinerlei Vorsorge getroffen: weder für die Investitionsförderung im U3-Ausbau