Protocol of the Session on July 5, 2012

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Mostofizadeh. – Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Kollegen Sieveke das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! SPD und Grünen verfolgen mit dem vorliegenden Antrag ein berechtigtes Anliegen, das wir grundsätzlich teilen.

Es geht bei der Frage der Regelung zur Umsatzsteuerfreiheit von Kommunen nämlich darum, einerseits einen ausgewogenen und andererseits einen rechtssicheren Ordnungsrahmen zu entwickeln. Das Kriterium der Ausgewogenheit ist deshalb wichtig, damit Kommunen dort, wo sie Leistungen nachhaltig und gegen Entgelt erbringen, nicht im Wettbewerb die Privatwirtschaft verdrängen. Mit Nachhaltigkeit ist in diesem Zusammenhang gemeint, dass zum Beispiel eine Kommune dauerhaft gewerbliche Leistungen erbringt. Solche kommunalen Leistungen unterliegen der Umsatzsteuerpflicht, um zumindest in diesem Aspekt Wettbewerbsverzerrung zwischen Staat und Privat zu verhindern. Denn dass Kommunen ihren eigenen Betrieben und Gesellschaften darüber hinaus weitere Wettbewerbsvorteile gegenüber privatwirtschaftlichen Unternehmen durchaus unterstellt werden können, ist sicherlich unstrittig. Als Beispiel nenne ich nur einen in der Regel leichteren bzw. günstigeren Zugang zu Kapital.

Aber es geht heute eben nicht darum, den großen politischen Grabenkampf „Privat vor Staat“ oder umgekehrt zu befeuern, sondern es geht um eine ausgewogene und rechtssichere Lösung.

(Beifall von Josef Hovenjürgen [CDU])

Das Kriterium der Rechtssicherheit beschäftigt uns nicht erst, seit SPD und Grüne den vorliegenden Antrag gestellt haben. Der Bundesfinanzhof hat in mehreren jüngeren Urteilssprüchen einen Trend in der Rechtsprechung zu einer verstärkten Umsatzsteuerpflicht von Tätigkeiten der öffentlichen Hand klar erkennen lassen und im November 2011 entschieden, dass Gemeinden, die im Wettbewerb mit Privaten stehen und Leistungen erbringen, für diese Leistungen umsatzsteuerpflichtig sind. Zur Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen zulasten Privater und zugunsten der öffentlichen Hand müsse

die Steuerpflicht der Kommunen ausgeweitet werden. Dabei hat der BFH auch die sogenannten Beistandsleistungen mit eingeschlossen – das wurde erwähnt –, also Leistungen zum Beispiel zwischen zwei benachbarten Kommunen, die ebenfalls von privatwirtschaftlicher Seite erbracht werden können.

Aus diesem Grund geht der vorliegende Antrag so weit auch auf den wichtigen und absolut zukunftsrelevanten Aspekt der Sicherung kommunaler Gemeinschaftsarbeit, sprich interkommunaler Arbeit, ein.

Wer bei diesem Thema jedoch schneller war als die regierungstragenden Fraktionen – das sei hier einmal erwähnt –, das ist unser allseits geschätzter ehemaliger Kollege der CDU Manfred Palmen. Er hatte bereits am 1. März eine Kleine Anfrage gestellt, die sich mit dieser Thematik beschäftigt hat. Leider – das ist kein Vorwurf – ist es aufgrund der Landtagsauflösung nicht mehr zu einer Beantwortung dieser Frage gekommen. Jetzt könnte man positiv annehmen, dass Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen, in der Kleinen Anfrage von Herrn Palmen einen Arbeitsauftrag verstanden haben, dem Sie mit dem heute vorliegenden Antrag nachkommen möchten.

(Zuruf von der SPD: Genau so, Herr Sieveke!)

Da ich vermute, dass Sie das vehement oder zum Teil zurückweisen, ist wohl anzunehmen, dass Sie auf einen bereits fahrenden Zug aufspringen wollen. Denn wenn Sie die Schnellbriefe des Städte- und Gemeindebundes gelesen haben, dann wissen Sie alle, dass die Bundesregierung mit den Kommunen und den Ländern bereits seit einigen Monaten diesbezüglich im Dialog steht. Mit Schreiben vom 2. April 2012 hat das Bundesministerium der Finanzen klargestellt, dass bereits eine Arbeitsgruppe mit Vertretern aus Bund und Ländern eingerichtet worden ist, um die letzten Entscheidungen des Bundesfinanzhofes aufzugreifen und daraus neue Gesetzesvorschläge abzuleiten. Nach der Sommerpause wird mit ersten Arbeitsergebnissen gerechnet.

Bis dahin gilt ausdrücklich der Nichtanwendungserlass des Bundesfinanzministeriums. Das relevante BFH-Urteil, das Sie eben schon erwähnt haben – ich nenne es einfach mal Sporthallenurteil –, wird bis auf Weiteres nicht über diesen Einzelfall hinaus angewendet.

Damit ist leider auch klar, dass Sie mit Ihrem Antrag die Ebene der sachlichen Lösungsfindung zwar einfordern, aber zugleich auch ein Stück weit verlassen.

(Beifall von Josef Hovenjürgen [CDU])

Es ist unabdingbar, dass über die Zukunft interkommunaler Zusammenarbeit Klarheit hergestellt werden muss. Es ist unstrittig, dass ein pauschales Mehr an Umsatzsteuerpflichtigkeit aufseiten der Kommunen in Zeiten kollabierender Haushalte nicht

als wettbewerbstechnisches Allheilmittel gesehen werden darf.

Dabei ist ein Teil Ihres Beschlussvorschlags – Ihre Bitte an die Landesregierung – richtig, nämlich sich den Komplex der umsatzsteuerlichen Einordnung öffentlicher Leistungen genauer anzuschauen und Lösungswege zu entwickeln.

Was leider in Ihrem Beschlussvorschlag unter 1 fehlt, ist jeglicher Hinweis darauf, dass dieses längst geschieht. Der Prozess ist durch die Einsetzung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe des Bundesfinanzministeriums gestartet. Dort sollte sich auch die Landesregierung einbringen.

Ihr Forderungspunkt 2 b ist auch nicht gänzlich falsch, wobei wir jedoch davon ausgehen, dass die Finanzämter vor Ort die rechtlichen Vorgaben schon gut auslegen können bzw. dass den Finanzämtern die Diskussionen und das Schreiben des Bundesfinanzministeriums vorliegen.

Ihre Forderung unter 2 a, nach einer Lösung zu suchen, die die Umsatzsteuerbarkeit öffentlicher Leistungen vermeidet, klingt sicherlich sehr kommunalfreundlich, wird aber der Komplexität der Thematik bzw. der Tendenz der Rechtsprechung nicht gerecht. Interkommunale Zusammenarbeit darf so wenig wie nur irgend möglich erschwert werden, aber die Aspekte des Wettbewerbs dürfen dabei auch nicht gänzlich beiseitegeschoben werden. Denn wir sollten in diesem Zusammenhang Kommunen und Mittelstand nicht gegeneinander ausspielen. Das wäre auch mit Blick auf die Einnahmeseite der Kommunen ein Fehler.

Kurzum: Das Thema ist immens wichtig. – Sowohl CDU als auch SPD und Grüne haben sich der Sache im Landtag angenommen. Wir werden sicherlich nach der Sommerpause mehr dazu erfahren.

Aber der Tenor Ihres Antrags wird der Sache leider nicht abschließend gerecht. Er lässt erkennen, dass Sie die Gedanken des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesfinanzhofs zum Wettbewerb nicht nachvollziehen konnten. Er versucht schon vor der Diskussion, die Verantwortung für einen gemeinsamen Lösungsansatz von Bund und Ländern allein auf den Bund abzuwälzen. Daher können wir diesem Antrag leider nicht zustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Sieveke. – Für die FDP-Fraktion spricht nun Herr Kollege Abruszat.

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das heute zu diskutierende Thema ist sehr vielschichtig. Es hat kommunalrechtliche, kommunalverfassungsrechtliche, steuerrechtliche und auch europarechtliche Bezüge. Es kommt für die ganzheitliche Bewertung ganz entscheidend

darauf an, wie wir insgesamt gesehen diesen Wettbewerbsbegriff zwischen öffentlichen und privaten Leistungen definieren. Man mag diesen Rechtszustand beklagen. Es ist schon vielfach darüber gesprochen worden. Fakt aber ist, dass der Europäische Gerichtshof den Wettbewerbsbegriff sehr weit ausgelegt hat. Bereits potenzieller Wettbewerb ist hiernach ein Wettbewerb.

Wir alle wollen mehr Europa. Wir haben uns alle dazu entschlossen, viele Rechtsetzungen europaweit zu vereinheitlichen. Wir alle profitieren von Europa, besonders wir in Deutschland und in Nordrhein-Westfalen. Wir können deshalb zwar beklagen, dass bereits hypothetische Wettbewerbsverzerrungen als Wettbewerb im engeren Sinne verstanden werden und damit gegebenenfalls auch eine umsatzsteuerrechtliche Problemstellung zulasten von Kommunen entsteht. Aber wir müssen anerkennen, die gleiche Umsatzsteuerpflicht für öffentliche Leistungen einerseits und private Tätigkeiten andererseits stellt grundsätzlich auch einen Ausdruck des Gebots der Fairness und der Ausgewogenheit dar. Das ist selbstverständlich auch eine richtige Zielsetzung. Kollege Sieveke hat darauf hingewiesen. Private wollen zu Recht nicht gegenüber öffentlichen unternehmerischen Tätigkeiten benachteiligt werden, die aufgrund anderer Rahmenbedingungen entstanden sind. Dass wir als Freie Demokraten das in diesem Hause noch einmal ausdrücklich sagen und herausstellen, haben Sie sicherlich erwartet.

(Vorsitz: Vizepräsident Daniel Düngel)

Das Kernproblem ist: Das Dickicht dieses Umsatzsteuerdschungels darf die interkommunale Zusammenarbeit nicht konterkarieren. An dieser Stelle will ich noch einmal an den Kollegen Horst Engel erinnern. Von Manfred Palmen war schon die Rede.

(Vereinzelt Beifall von der SPD)

Verehrte Kollegen, ich will den Beifall nicht unterbrechen.

Er hat in der letzten Wahlperiode zu Recht die interkommunale Zusammenarbeit für die Fraktion der Freien Demokraten in das Plenum eingebracht. Deswegen sage ich an dieser Stelle, das ist eine Fortsetzung der neuen Fraktion. Wir wollen die interkommunale Kooperation erleichtern und nicht erschweren. Das ist für uns in Nordrhein-Westfalen unabdingbar. Es gibt im kommunalen Bereich viele Herausforderungen, die ohne Kooperation überhaupt nicht mehr zu stemmen sind. Einige Herausforderungen wären nur mit enormem finanziellen Mehraufwand zu stemmen.

Wenn wir wollen, dass unsere Kommunalverwaltungen effizienter, schlanker und kostengünstiger für die Bürgerinnen und Bürger werden, dann brauchen unsere Kommunen in Nordrhein-Westfalen hierfür klare steuerrechtliche Regeln und vor allen Dingen Planungssicherheit. Der kommunale Hand

lungsdruck hin zu mehr Zusammenarbeit ist groß, weil Teilbereiche der Daseinsvorsorge in vielen Bereichen häufig kaum noch in dem zu erwartenden Umfang geleistet werden können. Wir kennen das.

Planvolles und weitsichtiges Handeln schließt das Erfordernis der kommunalen Zusammenarbeit mit ein, weil die Komplexität kommunaler Aufgaben zunimmt. Wenn wir von unseren Kommunalpolitikern vor Ort solches Handeln verlangen, dann müssen wir in der Politik und in den Parlamenten hierfür die Grundlagen legen. Deswegen freue ich mich, dass die von uns mitgeführte Bundesregierung den Spitzenverbänden über das Bundesministerium der Finanzen mitgeteilt hat, dass die heute bereits so oft angeklungene Rechtsprechung bis auf Weiteres nicht über den im Verfahren entschiedenen Einzelfall hinaus angewendet wird. Das ist ein sehr kommunalfreundliches Verfahren. Den Nichtanwendungserlass hat Herr Kollege Sieveke schon angesprochen. Deswegen bedarf es keiner gesonderten Aufforderung durch dieses Haus.

Auch die Arbeitsgruppe mit den Vertreterinnen und Vertretern der Bundesländer ist angesprochen worden. Sie wird Vorschläge dafür erarbeiten, wie wir mit dieser Thematik weiter umgehen. Auch hierfür ist der Antrag von SPD und Grünen eigentlich zu spät oder nicht mehr nötig. Selbst den eigenen Innenminister müssen wir gar nicht mehr auf das Gleis setzen; denn Minister Jäger hat sich in der jüngsten Sitzung der Innenministerkonferenz mit dieser Thematik befasst. Auch deshalb ist der vorliegende Antrag überflüssig.

Schließlich ist es sehr wahrscheinlich, dass sich die Problemstellung national gesehen insgesamt wahrscheinlich gar nicht allein lösen lässt. Das geht schlichtweg wegen der europäischen Dimension und auch deshalb nicht, weil sich die Bundesfinanzrichter die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zu eigen gemacht haben. Auch das wird in Berlin in der bereits angesprochenen Arbeitsgruppe untersucht. Insofern ist der Antrag der Koalitionsfraktionen heute und hier ebenfalls überflüssig.

Wir sollten keine Institutionen auffordern, Fragestellungen zu bearbeiten, die längst bearbeitet werden. Das wäre so, als würde ich jetzt gleich bei Uli Hoeneß anrufen und ihm sagen, er solle einmal einen neuen Sportdirektor bestellen; den hat er auch schon. Insofern ist das ein Schauantrag. Aber das Anliegen als solches verstehen wir. Dennoch können wir Ihnen heute nicht mit der direkten Abstimmung dienen. Aber das haben Sie auch wohl anders erwartet, glaube ich. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Abruszat. – Für die Piratenfraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Schulz das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ob der Antrag überflüssig ist oder nicht, Fakt ist: Das Land Nordrhein-Westfalen bzw. die Kommunen innerhalb des Landes sehen sich aufgrund der Entscheidung des Bundesfinanzhofes einer drohenden finanziellen Gefahr und Mehrbelastung ausgesetzt.

Natürlich kann man hinterfragen: Ist das gut oder schlecht? – Herr Kollege Abruszat hat die Problematik schon angesprochen, die nicht zuletzt auf europäischer Ebene liegt. Egal wie die Bundesrepublik und das Land Nordrhein-Westfalen die Angelegenheit letztendlich regeln, wird unter Umständen am Ende eine Entscheidung auf europäischer Ebene getroffen. Egal wie die Entscheidungen im Bund oder im Land ausgehen, wird ein Korrektiv auf europäischer Ebene stattfinden.

Bis dahin muss gearbeitet werden. Die Koalition hat das analysiert und will mit ihrem Antrag Lösungswege finden. Es geht um Lösungswege, die es vermeiden helfen, diese Umsatzsteuer tatsächlich erheben zu müssen. Allerdings müssten wir uns im Hause alle darüber klar werden ob das für die vorhandene Wettbewerbssituation – wo die öffentliche Hand im Wettbewerb zu privaten Dienstleistern und Unternehmungen jedweder Art steht – tatsächlich gewollt ist. Das gilt gerade in einer Zeit – das dürfen wir nicht vergessen –, in der ein erhöhter Umsatzfaktor im Bereich der Privatwirtschaft wiederum dazu führt, dass die Finanzlage des Landes und seiner Kommunen gestärkt wird.

Das heißt: Überall dort, wo eine Stärkung der Privatwirtschaft innerhalb des Landes stattfindet, findet nicht zuletzt auch über die steuerliche Situation eine Stärkung der Finanzkraft des Landes statt. Im Einzelfall muss man die – wie es so schön heißt – „evaluieren“, weil die auf den ersten Blick als steuerliche Benachteiligung erscheinende Mehrbelastung der Städte und Gemeinden sowie des Landes Nordrhein-Westfalen ausgeglichen wird, wenn nicht sogar von den Effekten her überlagert wird. Es geht also um positive Effekte innerhalb der Wirtschaft des Landes, des Industriestandortes NordrheinWestfalen. Das können wir nicht verhehlen.

Wir alle sind uns einig, dass sich die Kommunen in einer prekären Lage befinden. Wir haben diverse Gemeinden unter Kuratel stehen, Nothaushalte und dergleichen mehr. Würde man zu einer baldigen oder sogar sofortigen Anwendung der Entscheidung des Bundesfinanzhofs kommen, würden die Gemeinden über die Maßen zusätzlich belastet.

Deswegen ist der Antrag letztendlich auf Zeitgewinn gerichtet. Vor dem Hintergrund der Findung von praktikablen und Lösungen im Sinne eines Interessenausgleichs für alle beteiligten Kreise kann man sich dem an dieser Stelle durchaus anschließen. Es kann allerdings keinen Zeitgewinn um jeden Preis geben, also mit Ziel unbedingter Vermeidung der Besteuerung.

Machen wir uns an dieser Stelle bitte nichts vor: Wir reden immer nur von Einzelfällen, nicht von einer generellen Umsatzbesteuerung. Wie es der Bundesfinanzhof selbst getan hat, reden wir von Einzelfällen des privatwirtschaftlichen Handelns der öffentlichen Hand. Ob künftig also tatsächlich die interkommunale Dienstleistung wirklich umsatzsteuerpflichtig wird, muss man möglicherweise tatsächlich analysieren.

Vielleicht steht am Ende sogar eine Entscheidung, eine Lösungsmöglichkeit oder eine Erkenntnis, die das gar nicht so sieht. Das wissen wir noch gar nicht. Möglicherweise wird man weitere Entscheidungen des Bundesfinanzhofs oder des Europäischen Gerichtshofes abwarten müssen, ob und inwieweit dann unter Berücksichtigung der Einzelfallbetrachtungen eine tatsächliche Mehrbelastung des Landes Nordrhein-Westfalen und insbesondere der Gemeinden innerhalb Nordrhein-Westfalens stattfindet.

Also: Zeitgewinn ja, aber nicht Wettbewerbsvorteil in den Bereichen, in denen tatsächlich Wettbewerb innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen zwischen der öffentlichen Hand und der Privatwirtschaft besteht, verschärfen, sondern wir müssen letztendlich für einen Interessenausgleich sorgen, der zwischen Bund und Land stattfinden könnte. Auch das sollte man im Auge behalten. Ob nicht eventuell eine andere Verteilung der Umsatzsteuerzuführung nach Abzug des Quantums für den Bund in Richtung auf die Länder und Gemeinden stattfindet, sollte man selbstverständlich ins Kalkül ziehen.

Möglicherweise stehen dann nicht rund 47 % beim Bund, sondern weniger, dafür mehr beim Land und den Gemeinden. Vielleicht lässt sich auch ein anderer Lastenausgleich zwischen Bund und Ländern finden, der dann aber gleichzeitig dafür sorgt, dass die Wettbewerbssituation innerhalb des Landes dennoch im positiven Sinne für alle Beteiligten besteht.