Protocol of the Session on May 15, 2014

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Höne. – Für die Piratenfraktion spricht nun – sobald er am Pult ist – der Kollege Sommer.

Vielen Dank, Herr Präsident! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne und im Livestream! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister Jäger, ich habe direkt eine Frage: Kollege Krüger von den Grünen sagte gerade, dass die Haushaltsrechnung 2013 inzwischen im Ministerium vorliegt. Ich hätte gerne gewusst, ob das so ist. Vielleicht schreib ich Ihnen besser eine Mail.

(Minister Ralf Jäger: Das ist hier kein Dialog, das ist eine Debatte!)

Manchmal reagieren Sie ja tatsächlich.

(Minister Ralf Jäger: Auf Sie reagiere ich gar nicht mehr!)

Och, gar nicht? – Das tut mir leid. Rede und Widerrede, das möchte nicht jeder hier im Haus.

Selten hat ein Antrag eine so starke Diskrepanz zwischen der formulierten Antragslage und den Beschlusspunkten aufgewiesen. Ich weiß: Wir haben Kommunalwahl. Ich weiß auch: Die CDU will jetzt richtige Oppositionsarbeit leisten. Ich hoffe allerdings, dass Sie sich damit nicht auf den vorliegenden Antrag beziehen. Denn während die Beschlusspunkte so zutreffend sind, dass ich mir fast wünschen würde, wir würden direkt abstimmen, ist die Beschreibung der Ausgangslage gespickt mit Informationen, die so eben nicht das ganze Bild der Wahrheit widerspiegeln.

Richtig ist: Der Stärkungspakt wird an vielen Stellen – gerade auf kommunaler Ebene – kritisiert. Wir Piraten schließen uns dieser Kritik durchaus an. Der Begriff „Hoffnungswerte“ trifft dabei den Nagel auf den Kopf. Eins muss man der SPD ja lassen: Wenn sie sich selbst kritisiert, dann zutreffend.

Ich gehe den Antrag jetzt aber einmal Stück für Stück durch und zeige auf, an welchen Stellen Sie, Herr Kuper, noch einmal genauer darlegen müssten, wie Sie zu den Aussagen Ihrer Ausgangslage kommen. Sie stellen unter 1 die Behauptung in den Raum, dass die Bezirksregierungen als Aufsichtsbehörden ihren Pflichten im Rahmen ihrer Aufgabe nach dem Stärkungspaktgesetz nur ungleichmäßig nachgehen. Das machen Sie an einem Anschreiben fest. Weitere belastbare, öffentlich nachlesbare Aussagen, die diese These stützen, legen Sie an der Stelle aber nicht nach.

(Michael Hübner [SPD]: Die gibt es gar nicht!)

Ach, die gibt es gar nicht? Okay! – Dann bin ich ja erfreut, weil alle Recherchen, die unsere Fraktion dazu angestellt hat, in der Tat wirklich das Gegenteil ergeben haben. Aber vielleicht kann das ja Minister Jäger … Ach ja, ich soll ihn ja nicht ansprechen. Entschuldigung! Das werde ich nicht wieder tun.

(Heiterkeit bei den PIRATEN)

Es ist aus vielerlei Gründen wünschenswert, dass eine Gleichbehandlung aller Kommunen erfolgt. Da sind wir uns einig. Allerdings sehen wir im Moment gar keine gravierende Ungleichbehandlung.

Herr Kuper, unter Punkt 2 beschweren Sie sich darüber, dass beispielsweise die Stadt Mülheim nicht mit in den Stärkungspakt aufgenommen worden ist. – Ist es nicht so, dass die Stadt Mülheim die Möglichkeit gehabt hätte, schon in den ursprünglichen Stärkungspakt aufgenommen zu werden, weil sie die Kriterien auch damals schon erfüllt hätte? Kann es sein, dass durch eine Neubewertung der RWE-Aktien zum damaligen Zeitpunkt Mülheim durchaus das Kriterium der Überschuldung erfüllt hätte? Kann es darüber hinaus sein, dass man eventuell noch schnell einige lokale Ausgaben ohne lästige Aufsicht tätigen wollte, um sich jetzt erst für

die anstehende dritte Stufe des Stärkungspakts in Position zu bringen? Das sind einige Fragen, die es im Rahmen der Behandlung natürlich nicht zu erörtern gilt, die aber doch einigen Zweifel wecken, ob der Sachverhalt in dem aufgeführten Beispiel tatsächlich geeignet ist, um ihn zur Begründung Ihres Antrags heranzuziehen.

Das nächste unpassende Beispiel führen Sie direkt unter Punkt 3 an. Altena ist zwar eine der mit einer absoluten Mehrheit der CDU geführten Kommunen. Die Aussage, dass man die veränderten Schlüsselzuweisungen nicht direkt kompensieren könne, stimmt aber schlichtweg nicht, wenn im gleichen Zeitraum die Schülerzahlen und die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften fallen und zudem die Gewerbesteuer um mindestens die gleiche Summe, fast 3 Millionen €, ansteigt. Jedoch kann es durchaus Kommunen gehen, die wirklich von größeren Veränderungen bei den Zuweisungen betroffen sind. Um diese Kommunen wollen wir uns auch gerne bemühen und sie daher von den eher aus politischen Gründen gewählten Kommunen in Ihrem Antrag trennen. De facto hätten die von Ihnen genannten Kommunen durchaus die Möglichkeit, Veränderungen aus eigener Kraft zu kompensieren.

Jetzt komme ich zu dem von Ihnen angesprochen Punkt 4, Berichtswesen. In der Sitzung des Ausschusses für Kommunalpolitik vom 8. November 2013 haben die Piraten schriftlich beantragt, dass die Landesregierung uns die Zahlen aushändigt, die nach § 7 Abs. 1 Stärkungspaketgesetz von den Kommunen regelmäßig erhoben werden. Dies wurde mehrfach in den folgenden Ausschusssitzungen gegenüber Herrn Minister persönlich wiederholt. Bis heute weigert sich die Landesregierung, diese Zahlen zu veröffentlichen. Sie würden der gesamten Bevölkerung inklusive aller beteiligten Kommunen zeigen, inwieweit überhaupt noch dem einst gesetzten Ziel gefolgt wird oder werden kann. Wir fordern Herrn Minister Jäger in diesem Rahmen noch einmal auf, diese Zahlen vor der Kommunalwahl zu veröffentlichen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, der von Ihnen geforderte Einbezug der kommunalen Beteiligung ist aus unserer Sicht richtig und wichtig. Daher haben wir uns bereits vor einem Jahr mit IT.NRW in Verbindung gesetzt. Der Bund führt mithilfe von IT.NRW eine Statistik mit dem Namen „Öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen“, kurz FEU. Nach einem langwierigen Abstimmungsprozess auf Bundesebene konnte zusammen mit den Verantwortlichen unter Berücksichtigung aller Landesämter für Statistik in den anderen Bundesländern eine Lösung ausgehandelt werden.

Danach wurden kumulierte Daten über die von Ihnen hier angesprochenen kommunalen Beteiligungen auf die einzelne Kommune heruntergebrochen und konnten so veröffentlicht werden. Seit diesem Mai sind die Zahlen nun in der Landesdaten

bank hinterlegt. Ihre Veröffentlichung ist zwar erst vor einigen Tagen erfolgt. Wir bedanken uns an dieser Stelle trotzdem noch einmal ausdrücklich bei IT.NRW.

Wir Piraten werden mit einer entsprechenden Visualisierung dieser Daten den Bürgerinnen und Bürgern des Landes eine adäquate Einschätzung der Lage der kommunalen Beteiligung auf Grundlage dieses Zahlenmaterials ermöglichen. Sie dürfen aber auch gerne damit arbeiten und Ihre politischen Schlussfolgerungen daraus ziehen. Wir würden das auf keinen Fall beschränken wollen.

Ein ganz anderes Thema möchten Sie mit dem Punkt 7 ansprechen: Stärkungspakt ist Steuererhöhungspakt. Das sehen wir ähnlich. Ich glaube, dass sich auch kein Abgeordneter finden wird, der dem widersprechen kann. Es gibt schlichtweg keine Kommune im Stärkungspakt, die die Grundsteuer B gesenkt hätte – ganz im Gegenteil. Wir können natürlich auch fragen, was die Sparkommissare denn machen, wenn sie wie im Fall von Nideggen gerufen werden. Dort hat es auch keine Steuersenkungen gegeben – ganz im Gegenteil. Aus unterschiedlichen Gründen sind die Kommunen weitestgehend damit überfordert, Aufgaben zu reduzieren. In weiten Teilen bestehen die eigenen Maßnahmen aus einer massiven Erhöhung der Grundsteuer B. Dies wird wohl niemand bestreiten wollen.

Insgesamt – da sind sich wahrscheinlich viele hier im Saal einig – wird die momentane Finanzausstattung des Stärkungspaktes und des GFG nicht ausreichen, um der Verschuldungsproblematik der Kommunen in NRW Herr zu werden und die Wahrung des Ziels eines ausgeglichenen Haushalts auf allen Ebenen zu gewährleisten.

Wir sprechen uns daher auch für eine umfassende Evaluierung aus. Jedoch erkennen wir an, dass der gewählte Zeitraum wahrscheinlich zu kurz ist, um aussagekräftige Informationen zu liefern.

Das ändert leider nichts an unserer Kritik an der Informationspolitik über das haushaltspolitisch wichtigste Projekt der Landesregierung, das momentan gerade dabei ist, zu scheitern.

Wir stimmen dem Beschlussteil unter Punkt II übrigens durchaus zu. Allerdings erwarten wir von der CDU, dass sie die ihrer Meinung nach zitierten Fakten wieder geraderückt und auf unsere Kritik eingeht.

Ich wiederhole noch einmal die Anregung, diesen Antrag gerne direkt – gerne auch namentlich – im Plenum abstimmen zu lassen. Diesen Wunsch müsste natürlich die antragstellende Fraktion voranbringen. Sollte es bei einer Überweisung an den Ausschuss bleiben, stimmen wir dem natürlich auch zu. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Sommer. – Für die Landesregierung hat nun Herr Minister Jäger das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, viel Neues bringt Ihr Antrag leider nicht. Im Zusammenhang mit Ihren Positionen zum Stärkungspakt Stadtfinanzen sind wir es auch gewohnt, dass Sie eher das Ziel haben, ihn öffentlich in Misskredit zu bringen, als die Absicht, sachliche Kritik daran zu üben. Das ist schade – auch vor dem Hintergrund des erfreulichen Umsetzungsstatus. Deshalb will ich mich heute auf das beschränken, was in Ihrem Antrag tatsächlich neu ist.

Zum einen meinen Sie, die Frist zur Evaluierung der ersten Stufe des Stärkungspaktes sei ergebnislos verstrichen. Zum anderen wollen Sie die Landesregierung auffordern lassen, nun eine Evaluierung vorzunehmen und dem Landtag vorzulegen. Meine Damen und Herren von der CDU, das ist ungefähr so, als würden Sie jetzt, Mitte Mai, beantragen, dass bald Juni ist, und sich dann, wenn der Juni erreicht ist, dafür feiern lassen. Sie beantragen hier eine gesetzliche Evaluation, die bereits läuft. Deshalb ist es auch Unsinn, zu bemängeln, dass die Frist ergebnislos verstrichen sei.

Das Stärkungspaktgesetz sieht eine Evaluierung des bisherigen Erfolgs des Programms für die pflichtig teilnehmenden Städte zum 31. Dezember 2013 vor. Sie mussten nach den übrigens von Ihnen heftig kritisierten Meldepflichten ihre Ergebnisse aus dem Jahre 2013 bis zum 15. April 2014 vorlegen. Anschließend sind diese Zahlen und die daraus entstehenden Fakten so aufzubereiten, dass richtige Schlüsse gezogen werden können. Das ist ein Prozess einer seriösen Evaluation. Und in dieser Phase befinden wir uns jetzt.

Aufbereitungen und Auswertungen werden noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Denn entgegen Ihrer Darstellung, Herr Kuper, sind es eben nicht nur die Aufsichtsbehörden und das Ministerium, die an einer Evaluation beteiligt sind, sondern auch die kommunalen Spitzenverbände, auch die betroffenen Städte und auch die Gemeindeprüfungsanstalt sind dabei aktiv einbezogen. Das Ergebnis der Evaluation werden wir voraussichtlich im Sommer vorlegen können. Das haben wir schon vor einiger Zeit dem Landtag mitgeteilt, Herr Kuper.

Sie haben wahrscheinlich kein Interesse an einer seriösen Evaluation und würden durchaus eine schnellere bevorzugen, weil für Sie das Ergebnis ohnehin schon feststeht, um es deutlich zu sagen. Das ist auch an den Kritikpunkten Ihres Antrages messbar, wobei sich diese Kritikpunkte etwa zu gleichen Teilen in heiße Luft, einseitigen Populismus und eine kleine Prise Kommunalwahlkampf aufteilen.

Wenn wir auf den Antrag der CDU gewartet hätten, dann wären wir tatsächlich im Verzug. Aber, meine Damen und Herren, ich würde mich noch ganze gerne kurz im Einzelnen mit Vorwürfen aus Ihrem Antrag befassen. Zu dieser kurzen Befassung bin ich allerdings auch gezwungen. Denn im Wesentlichen sind diese Vorwürfe Behauptungen, die sich nur auf wenige Fakten, eher auf Kaffeesatzleserei oder umstrittene Thesen stützen. Deshalb ist eine Stellungnahme zu den einzelnen Punkten überhaupt nur in begrenztem Umfang möglich.

Sie kritisieren die mangelnde Wirksamkeit des Stärkungspaktes. Um es deutlich zu sagen: Ich bin besonders froh, dass das nicht zutrifft. Den 61 Stärkungspaktgemeinden konnte fast ausnahmslos eine Genehmigung für Ihre Haushaltssanierungspläne für die Jahre 2012 und 2013 erteilt werden. Ebenso positiv, Herr Kuper, verlaufen die Genehmigungsverfahren für die Haushaltssanierungspläne des Jahres 2014.

Sie bemängeln die uneinheitliche Verfahrensweise der Kommunalaufsicht. Das allerdings, Herr Kuper, ist ein Treppenwitz. Selten war die Abstimmung zwischen dem Haus, also dem Ministerium für Inneres und Kommunales, und den Bezirksregierungen so eng wie beim Stärkungspakt. Deshalb überrascht es mich auch nicht, dass der Vorwurf der CDU nur pauschal erhoben wird. In Ihrem Antrag findet sich kein einziges Beispiel für eine mangelnde Kooperation zwischen den Aufsichtsbehörden.

Das eigentlich Schwierige für die Kommunalaufsicht ist übrigens nicht die Gleichbehandlung aller 61 Kommunen. Das gewährleisten wir. Viel schwieriger und aufwendiger ist die Bewertung einer vierstelligen Zahl von Konsolidierungsmaßnahmen, die die Kommunen auflegen. Diese gilt es zu überwachen, zu prüfen und zu bewerten. Das ist der eigentliche Aufwand bzw. die eigentliche Herausforderung, die die Kommunalaufsichten in diesem Neuland zu bewältigen haben.

Sie bemängeln außerdem das nach Ihrer Meinung ungeeignete Auswahlkriterium für die Stärkungspaktkommunen. Meine Vorredner haben dazu schon einiges gesagt. Deswegen fasse ich mich auch hierzu sehr kurz: Das Kriterium, das über drei Fraktionen hinweg gemeinsam gefunden wurde, war die drohende Überschuldung, die Ausdruck einer besonders schwierigen Haushaltssituation ist. Die Schulden dagegen zu betrachten, hieße, den Schulden auch die Vermögenswerte einer Stadt entgegenzustellen. Die Überschuldung jedoch gibt Aufschluss darüber, ob ein Verhältnis von Einnahmen und Ausgaben aus dem Ruder gelaufen ist. Und deshalb war es richtig, dieses Kriterium auch in die Tat umzusetzen.

Es kommt in Ihrem Antrag zu Formulierungen wie „Ungleichbehandlung bei Verlängerung der Frist zum Erreichen des erstmaligen Haushaltsausgleichs“. Dazu haben meine Vorredner ebenfalls ei

niges gesagt. Sie kennen den Hintergrund, warum von der Vorgabe, den Haushaltsausgleich bis 2016 darzustellen, in zwei Fällen abgewichen worden ist. Dies geschah aus gutem Grund. Ihr vorgetragenes Beispiel „Altena“ taugt überhaupt nicht, weil der Beschluss des Rates von Altena eine Haushaltskonsolidierung erst im Jahr 2018 vorsieht und alles andere damit tatsächlich auch contra legem wäre.

Sie bemängeln des Weiteren das bürokratische Berichtswesen. Herr Kuper, jetzt einmal Herz auf die Hand. Nein, umgekehrt: Hand aufs Herz.

(Heiterkeit)

Wir legen einen Stärkungspakt in der Größenordnung von 5,76 Milliarden € auf. Es wäre doch sträflich fahrlässig, wenn eine Landesregierung und die Kommunalaufsichten die Verwendung dieser Mittel zumindest in einem gewissen Umfang nicht überprüfen würden. Täten wir das nicht, wäre Ihr Vorwurf umgekehrt. Dann würden Sie sagen, wir würden nur Geld in die Landschaft geben, ohne dessen Wirksamkeit tatsächlich zu überprüfen.

(Vorsitz: Vizepräsident Dr. Gerhard Papke)

Was allerdings wirklich an Legendenbildung grenzt, Herr Kuper, ist Ihre Behauptung, der Stärkungspakt sei ein Steuererhöhungspakt. Es mag in irgendeiner Weise mit dem Datum des 25. Mai in Verbindung stehen, dass von interessierter Seite immer so argumentiert wird. Tatsächlich haben nicht wir, sondern die Prüfungsanstalt Folgendes festgestellt: Im Jahr 2012 lag der Anteil der Steuererhöhungen an der Sanierung bei den Stärkungspaktkommunen bei 13 %, meine Damen und Herren. Ich denke, das ist ein Wert, der deutlich macht: Ja, zum Zwecke der Konsolidierung werden gelegentlich Steuererhöhungen hinzugezogen, aber der Löwenanteil der Konsolidierungsmaßnahmen in den Stärkungspaktkommunen wird durch Reduzierung von Aufwand erzielt.

Meine Damen und Herren, es ist bestimmt selten, dass man zufrieden ist, wenn man in wichtigen Dingen ohne Grund und Substanz kritisiert wird. Das ist hier leider der Fall. Tatsache ist: Der erfolgte Stärkungspakt ist wichtig. Deshalb ist es gut, dass der CDU-Antrag nämlich eines belegt: Es gibt zurzeit keine begründeten oder gar belegten Einwendungen gegen diese Konzeption. Und die Umsetzung ist erfolgreich. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. Bitte bleiben Sie noch vorne. Denn Herr Kollege Kuper hat sich zu einer Kurzintervention gemeldet und erhält jetzt für die nächsten 90 Sekunden das Wort. – Bitte schön.

Vielen Dank. – Herr Minister, Sie hatten eben auf die Fristen für die Evaluierung hingewiesen. Ich darf darauf hinweisen, dass wir geschrieben haben, dass die Frist zur Evaluierung der Stufe 1 verstrichen war. Wir hatten nicht über die Stufe 2 gesprochen.