Protocol of the Session on March 26, 2014

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal muss ich sagen, dass ich über Ihren Redebeitrag wirklich ein Stück weit entsetzt bin, Frau Schneider.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Sie haben hier am Redepult die Vergangenheit ausgeblendet. Ich würde aber gerne Ihre Erinnerung hochholen. Es ist noch nicht lange her, dass es zwei Bundesgesundheitsminister mit Ihrem Parteibuch gab. Der erste Bundesgesundheitsminister, den ich wegen des Problems der Hebammen angeschrieben habe, hieß Herr Rösler. Der zweite Bundesgesundheitsminister, den ich wegen dieses Problems angeschrieben habe, hieß Herr Bahr. Hätten diese beiden Bundesgesundheitsminister ihren Job ernst genommen und die Hebammen ernst genommen, müssten wir heute nicht hier über dieses Problem reden.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Widerspruch von der FDP)

Den runden Tisch auf Bundesebene, um zu versuchen, Lösungen zu finden, gab es schon bei Herrn Bahr, zumindest in der Initiative. Gebracht und genützt hat es aber nichts. Es gab keine wirklich nachhaltigen Lösungen. Deswegen ist es schön …

(Zuruf von Dr. Joachim Stamp [FDP])

Was haben Sie? Möchten Sie eine Zwischenfrage stellen? Das können Sie gerne machen. Ich kann Ihnen die Schriftwechsel mit Herrn Bahr und Herrn Rösler auch einmal zur Verfügung stellen.

(Dr. Joachim Stamp [FDP]: Gerne!)

Das wäre also alles lösbar gewesen. Dann stünden wir heute nicht hier.

Heute verkünden Sie hier, Ihnen seien die Hebammen so wichtig. Ich nehme Ihnen zwar ab, dass sie Ihnen wichtig sind. Sie hätten das Problem aber lösen können. Wenigstens hätten Sie sagen können, dass Ihre gemeinsame Bundesregierung und Ihre FDP-Gesundheitsminister diese Lösung nicht geschaffen haben, weil ihnen die freie Wirtschaft, sprich: die Versicherungsunternehmen, wichtig war und sie den Markt nicht regeln wollten.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Für uns, die Landesregierung, ist also klar, dass die Situation der Hebammen ernst ist. Uns ist das Problem schon lange bekannt.

Herr Wegner, wir haben uns nicht deshalb der Bundesratsinitiative angeschlossen, weil die Piraten einen Antrag geschrieben haben. Wir haben in den letzten Jahren schon verschiedene Initiativen auf den Weg gebracht. Bei dieser Bundesratsinitiative haben wir gemeinsam mit den anderen Ländern darum gerungen, was denn nun der richtige Weg ist, den wir dem Bund in diesem Prozess noch mit an die Hand geben.

Wie Sie bei einigen Vorrednerinnen und Vorrednern schon gehört haben, gibt es nämlich ganz unterschiedliche Ansätze. Sich in einer Bundesratsinitiative auf nur einen Weg festzulegen, ist schwer; denn die Lösung muss im Diskurs in der übergreifenden Arbeitsgruppe auf Bundesebene gefunden werden.

Klar ist: Die Situation für die Hebammen ist problematisch – und nicht nur für die Hebammen, sondern auch für Krankenhäuser mit Geburtshilfestationen, gerade für kleine Krankenhäuser im ländlichen Raum. Das hat nichts damit zu tun, dass die Zahl der Schadensfälle gestiegen wäre, sondern liegt einfach daran, dass die Summen pro Schadensfall größer geworden sind, weil gerade durch ein besseres Therapieangebot die Lebenserwartung der einzelnen Kinder höher ist.

Deswegen wäre es auch fatal, die Leistungen für die Betroffenen zu kappen. Das Ganze ist eine Gratwanderung. Auf der einen Seite müssen wir einen Weg für die Hebammen finden. Auf der anderen Seite müssen wir auch die Betroffenen ernst nehmen und die Schadensfälle weiterhin adäquat finanzieren.

Deswegen gibt es auch den Lösungsvorschlag, einen Haftungsfonds einzurichten, damit bis zu einer bestimmten Summe die Versicherungen die Haftung übernehmen und darüber hinaus der Staat auf Bundesebene das Haftungsrisiko eingeht.

Wir hoffen, dass wir in der interministeriellen Arbeitsgruppe endlich zügig zu Lösungen kommen; denn – auch das ist heute in der Diskussion klar geworden – wenn wir nicht schnell eine Lösung fin

den, werden sich vielleicht manche jungen Menschen, die die Ausbildung zur Hebamme beginnen wollen, anders entscheiden. Außerdem werden sich möglicherweise Hebammen aus ihrem Beruf oder zumindest aus dem Bereich der Geburtsbegleitung zurückziehen.

In der Diskussion befinden sich im Moment nicht nur der Vorschlag eines Staatsfonds und Vorschläge zur Einbeziehung der Beleghebammen in eine Betriebshaftpflichtversicherung der Krankenhäuser; es gibt auch Diskussionen über eine Senkung der Versicherungssteuer und einen Regressverzicht der Sozialversicherungsträger. Damit liegt eine Vielzahl von unterschiedlichen Lösungsansätzen vor, die vielleicht auch miteinander verbunden werden müssen.

Deswegen wäre es fatal, hier zu sagen: Das ist der einzig gangbare Weg. Wichtig ist, dass auf Bundesebene dieser Diskurs geführt wird und zwischen den unterschiedlichen Ansätzen ein adäquater Lösungs-weg gefunden wird.

In dem Antrag der Koalitionsfraktionen steht, dass wir uns als Landesregierung weiterhin auf Bundesebene für eine schnelle Lösung einsetzen sollen. – Das werden wir selbstverständlich tun. Ich bin zuversichtlich, dass mit dem entsprechenden Druck aller Fraktionen, die an der Bundeskoalition beteiligt sind – also auch dem Druck der CDU aus Nordrhein-Westfalen –, diese Frage auf Bundesebene von Herrn Gröhe hoffentlich schnell gelöst wird. – Danke.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Für die Piratenfraktion hat Herr Kollege Wegner noch einmal – für einen bis zu 31 Sekunden dauernden Beitrag – um das Wort gebeten, das er jetzt hat.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Maaßen, Sie haben vorhin gesagt, unser Antrag hätte sich überholt. – Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass wir im Laufe der Woche einen Neudruck eingereicht haben, der sich nicht überholt hat. Darin wurde die Formulierung „Wir fordern die Landesregierung auf“ ausgetauscht durch die Formulierung „Wir begrüßen, dass die Landesregierung … getan hat“.

Wenn jetzt die regierungstragenden Fraktionen diesem Antrag nicht zustimmen oder sich zumindest enthalten, finde ich das sehr komisch. Ich glaube, ich habe hier in diesem Landtag noch keinen Antrag gelesen, der so eindeutig mit einem Satz die Regierung lobt. Wir stehen auch dahinter und wir finden es gut. Wenn diesem Antrag von Ihnen nicht zuge

stimmt wird, kann es doch nur daran liegen, dass oben darüber „Piraten“ steht und sonst niemand.

(Beifall von den PIRATEN)

Eines kann ich Ihnen aber versprechen: Diese Kleinkinderspiele werden wir nicht mitmachen, sondern werden Ihrem Antrag natürlich trotzdem zustimmen, weil wir uns den Inhalt ansehen und nicht die Namen, die oben darüber stehen. – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Somit sind wir am Ende der Aussprache angelangt und wir kommen zur Abstimmung über insgesamt vier vorliegende Anträge.

Erstens lasse sich abstimmen über den Antrag Drucksache 16/5229 – Neudruck. Die antragstellende Piratenfraktion hat direkte Abstimmung beantragt. Somit kommen wir zur Abstimmung über den Inhalt des Antrages Drucksache 16/5229 – Neudruck. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den darf ich um sein Handzeichen bitten. – Das ist die Piratenfraktion. Wer stimmt gegen diesen Antrag? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen. Wer enthält sich der Stimmen? – Das sind die Fraktionen von CDU und FDP. Damit ist der Antrag Drucksache 16/5229 – Neudruck – mit der festgestellten Mehrheit abgelehnt.

Wir kommen zweitens zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 16/5285. Die antragstellenden Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben ebenfalls direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 16/5285. Wer ist für den Antrag? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die Piratenfraktion. Wer stimmt gegen den Antrag? – Niemand. Wer enthält sich der Stimme? – Das sind die Fraktionen von CDU und FDP. Damit ist der Antrag Drucksache 16/5285 angenommen.

Wir stimmen drittens ab über den Entschließungsantrag der CDU-Fraktion Drucksache 16/5406. Wer möchte diesem Entschließungsantrag zustim

men? – Das ist die CDU-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen. Wer enthält sich der Stimmen? – Das sind die Fraktionen von FDP und Piraten. Damit ist der Entschließungsantrag Drucksache 16/5406 abgelehnt.

Ich lasse letztens abstimmen über den Antrag Drucksache 16/5288 der FDP-Fraktion. Hier empfiehlt der Ältestenrat die Überweisung dieses Antrages an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales – federführend – sowie an den Aus

schuss für Familie, Kinder und Jugend. Die abschließende Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer möchte dieser Überweisungsempfehlung folgen? – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist diese Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 4.

Ich rufe auf Tagesordnungspunkt

5 Die strafrechtliche Verfolgung und Unterdrü

ckung Homosexueller nach 1949 muss aufgearbeitet werden

Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/5282

Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner für die antragstellende SPD-Fraktion Herrn Abgeordneten Wolf das Wort, der auch schon parat steht. Bitte, Herr Kollege.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor 20 Jahren wurde endlich ein Schlussstrich unter eine jahrzehntelange Verfolgung homosexueller Menschen in unserem Land gezogen. § 175 Strafgesetzbuch wurde abgeschafft, ein Paragraf, in dessen Namen Rechtsprechung erfolgte, die zu Verhaftungen, Gefängnis, öffentlicher Brandmarkung und Verlust von Arbeitsplätzen führte. Die Abschaffung konnte aber die leidvollen Schicksale der Betroffenen nicht ungeschehen machen.

Darum ist es ein sehr wichtiges Zeichen, wenn sich der nordrhein-westfälische Landtag diesem unrühmlichen Kapitel unserer Rechtsgeschichte in der heutigen Debatte widmet. Es gilt, eine Wiederholung dieses Unrechts in Gegenwart und Zukunft auszuschließen. Es gilt, sich zu entschuldigen für das, was im Namen des Volkes als Recht gesprochen wurde, obwohl es die Würde des Menschen missachtet.

(Beifall von der SPD)

Das ist auch meine persönliche Motivation, an die Opfer zu erinnern und den noch Lebenden unter ihnen endlich Recht zuteil werden zu lassen. Dazu gehört auch die vollständige Aufarbeitung dessen, was geschah.

Bereits im September 2012 haben wir durch einen einstimmigen Beschluss hier im Plenum die Landesregierung aufgefordert, die Initiative der Bundesländer Berlin und Hamburg zu unterstützen, die sich für eine Aufhebung der Verurteilungen nach 1945 einsetzt. Der Bundesrat hat daher im Oktober 2012

folgende Aufforderung an die Bundesregierung beschlossen:

Die formelle Aufhebung der einschlägigen Strafurteile sowie eine daraus resultierende Entschädigung sind ernsthaft zu prüfen.

Dennoch ist es wichtig, mit dem heutigen Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen einen Schritt weiter zu gehen. Wir wollen nunmehr eine umfassende bundesweite Aufarbeitung dieser Schicksale, nicht nur in strafrechtlicher Hinsicht, sondern auch mit Blick auf die vielen anderen Diskriminierungen, die LSBTTI-Personen erleiden mussten.