Protocol of the Session on March 26, 2014

(Beifall von den GRÜNEN)

In der letzten Legislaturperiode hätten CDU und FDP schon längst tätig werden können. Sie haben das Problem ausgesessen. Rot-Grün nun im Ausschuss Effekthascherei vorzuwerfen ist zutiefst unredlich. Die existenzgefährdende Situation der Hebammen und der drohende Verlust der Wahlfreiheit der entbindenden Frauen sind absolut keine Themen für parteipolitisches Gezänk. Hier ist parteiübergreifende Solidarität angesagt.

(Beifall von den GRÜNEN)

Schon jetzt steigen immer mehr Hebammen aus der Geburtshilfe aus; immer mehr Geburtshäuser schließen. Meine Damen und Herren, die derzeitigen Rahmenbedingungen für freiberufliche Hebammen kommen einem Berufsverbot gleich. Wir brauchen jetzt schnell eine Lösung.

Zum einen muss kurzfristig gehandelt werden. Die Krankenkassen und die Berufshaftpflichtversicherungen müssen ihrer gesellschaftlichen Verantwortung nachkommen und den Beruf der Hebammen kurzfristig finanziell absichern. Die gesetzlichen Krankenkassen müssen mit den Hebammenverbänden in Vergütungsverhandlungen eintreten. Freiberufliche Hebammen müssen in der Lage sein, von ihren Honoraren die Haftpflichtprämien zu bezahlen. Die privaten Versicherungsunternehmen müssen auch weiterhin Haftpflichtversicherungen anbieten, und hierbei muss letztendlich unser Bundesgesundheitsminister seinen Einfluss geltend machen und auf die Akteure einwirken.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Zum anderen brauchen wir aber auch mittelfristige Lösungen. Wir können nicht nur im System Lösungen verändern. Im Kern gibt es hierzu zwei Möglichkeiten. Die erste Möglichkeit ist ein Haftungsfonds: Die Versicherungsunternehmen kommen nur noch bis zu einer festgelegten Obergrenze für Schäden auf; darüber hinaus übernimmt dann der

Haftungsfonds die Kosten. Die zweite Möglichkeit ist eine Regressbeschränkung: Man begrenzt die Summen, die sich die Sozialleistungsträger im Schadensfall von den Versicherungsunternehmen zurückholen können.

Beide Modelle sind nicht perfekt; das wissen wir. Aber wir brauchen Zeit, um eine grundlegende Reform umzusetzen. Wir als Grüne sagen, dass wir eine Berufshaftpflicht für alle Gesundheitsberufe brauchen. Die Prinzipien der gesetzlichen Unfallversicherung könnten hierfür ein Vorbild sein.

Lassen Sie mich zum Schluss einen Dank an die Hebammen aussprechen, die unermüdlich auf ihre Situation hinweisen und bisher doch in großer Menge durchhalten. Ihr Berufsstand, meine Damen und Herren, ist für unsere Gesellschaft unersetzlich.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Den Antrag der Piraten lehnen wir ab, denn er hat sich erledigt. Den Antrag der CDU lehnen wir ab, weil er nicht zukunftsweisend ist, sondern eher Veränderungen nur im System befürwortet. Im Weiteren wäre es, liebe FDP, gut gewesen, Sie hätten Ihren Antrag ebenfalls zur direkten Abstimmung gestellt; damit deutlich wird: Es ist ein klares und eindeutiges Signal nötig. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD – Nicolaus Kern [PIRATEN]: Man kann es nie richtig machen!)

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die FDP-Fraktion erteile ich nunmehr Frau Kollegin Schneider das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Meine beiden Großmütter sind schon lange verstorben. Eine der beiden hieß Rosa und war von Beruf Hebamme. Diese Oma pflegte ihre morgendliche Zeitungslektüre wie viele Menschen mit den Todesanzeigen zu beginnen. Wenn sie einen Verstorbenen entdeckte, der im schönen Alter von beispielsweise 95 Jahren verstorben war, kommentierte sie das stets mit den Worten: Daran war ich bestimmt nicht schuld.

Als Kind fand ich diesen Satz immer unglaublich komisch. Wenn ich aber heute sehe, dass Hebammen für eventuelle Fehler 30 Jahre haften sollen, vergeht mir das Lachen. Ein Schüler ist mit seinem Abitur nicht zufrieden. Ist dies im Extremfall auch auf einen Zwischenfall bei der Geburt zurückzuführen und die Hebamme die Verursacherin?

Von diesen 30 Jahren müssen wir weg. Es muss doch in unserer hochentwickelten Gesellschaft möglich sein, zum Beispiel nach der U8, also nach dem vierten Geburtstag eines Kindes, festzustellen,

dass eventuelle Erkrankungen nicht mehr auf einen Geburtsfehler zurückzuführen sind. Allein durch diese Maßnahme ließen sich die Haftpflichtprämien reduzieren und würde die Bereitschaft der Versicherer gesteigert, diese Berufsgruppe weiter zu versichern.

Sicher, dadurch würde eine Ausnahme im Verjährungsrecht geschaffen werden. Aber wenn es brennt, erfordert das spezielle Maßnahmen. Bei einem Ölbrand zu Hause in Ihrer Küche versuchen Sie es auch nicht zuerst mit dem Wasserschlauch, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Wir alle brauchen diese Berufsgruppe, brauchen Hebammen, nicht nur bei Hausgeburten und in Geburtshäusern, sondern auch in Kliniken bei Spontangeburten und beim Kaiserschnitt. Hebammen begleiten manche Frauen vom ersten Tag der Schwangerschaft an, diagnostizieren diese und betreuen die werdenden Mütter bis zur Geburt. Danach kommt die Hebamme nach Hause zur frischgebackenen Familie und unterstützt hier. In dieser ganzen Zeit hilft sie mit Rat und Tat, oft rund um die Uhr, sieben Tage die Woche.

All dies ist durch die hohen Haftpflichtprämien und Tatsache, dass nur noch wenige Unternehmen bereit sind, dieses Risiko zu versichern, in Gefahr. Kleinere Krankenhäuser schließen aus Rentabilitätsgründen ihre geburtshilflichen Abteilungen, was vor allem im ländlichen Raum zu langen Anreisewegen zur Entbindungsklinik führt.

Die FDP-Fraktion im Landtag Nordrhein-Westfalen wünscht sich, dass dieser freie Beruf erhalten bleibt.

(Beifall von der FDP)

Wir wollen, dass Frauen weiterhin die Möglichkeit haben, den Ort und die Art der Geburt selbst zu wählen: ob Hausgeburt, Geburtshaus oder Hightech-Klinik. Diese Wahlfreiheit der Frauen, der Mütter, muss erhalten bleiben. Deshalb haben wir den vorliegenden Antrag gestellt, den wir auch in den Ausschüssen beraten wollen. Er soll nicht mal eben hier abgestimmt werden wie die beiden anderen Anträge.

Frau Ministerin Steffens, bei diesem Thema hätte ich mir auch von Ihnen etwas mehr Engagement gewünscht. Ein Runder Tisch mit allen Fraktionen wäre im Vorfeld sinnvoll gewesen: nicht nur Anträge und Reden im Plenum, sondern konstruktive Gesprächsrunden und das Sammeln von Ideen. Es wäre großartig gewesen, wenn der Landtag Nordrhein-Westfalen bei diesem wichtigen Thema eine Vorreiterrolle gespielt und ein Signal gesetzt hätte.

(Beifall von der FDP)

Interessant wäre allein schon, wie viele Hebammen es in Nordrhein-Westfalen überhaupt gibt. Aber diese Zahlen konnten Sie auch nicht ermitteln.

(Zuruf von Ministerin Barbara Steffens)

Auch der Bundesgesundheitsminister sollte mal vorankommen. Ich habe das Gefühl, der verzettelt sich: heute ein bisschen Demenz, morgen ein bisschen Hebammen. Mit ein bisschen Geld kommen wir bei den Hebammen bestimmt nicht weiter.

(Beifall von der FDP)

Wenn es gelänge, Haftungsobergrenzen festzulegen, wären bestimmt auch mehrere Versicherer bereit, künftig vernünftige Konditionen anzubieten. Schäden, die über dieser Grenze liegen, sollten dann aus einem öffentlichen Fonds bedient werden.

Finanzminister Schäuble hat unlängst angekündigt, den Krankenkassen mehrere Milliarden an Zuschüssen zu streichen, um Schuldenlöcher zu stopfen: in diesem Jahr 3,5 Milliarden € und 2015 noch einmal 2,5 Milliarden € – eine unglaublich hohe Summe, die im Gesundheitswesen dringend benötigt würde. Und der Bundesgesundheitsminister greift nicht ein.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, wenn Herr Gröhe nur einen Bruchteil dieses Geldes für einen öffentlichen Fonds verwendete, bräuchten wir über das Thema „Haftpflichtversicherungen für Hebammen“ nie mehr zu sprechen. – Ich danke Ihnen.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. – Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Kollegen Preuß das Wort.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Herr Präsident! Vieles ist schon gesagt worden. In seltener Einmütigkeit ist das Anliegen formuliert worden. Dem kann man sich auch ohne Weiteres anschließen. Deshalb will ich vorweg sagen, dass wir uns bei dem Antrag der Piraten und bei dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen und SPD enthalten werden. Wir werden der Überweisung des Antrags der FDP-Fraktion zustimmen, weil die Diskussion im Ausschuss Gelegenheit bietet, über einzelne Lösungsvorschläge etwas genauer nachzudenken und zu sprechen.

Meine Damen und Herren, die Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur medizinischen Versorgung von schwangeren Frauen und von Familien. Das ist der von der Politik formulierte Versorgungsauftrag, der auch im Koalitionsvertrag der Bundesregierung zum Ausdruck kommt. Die werdenden Mütter sollen die Wahlfreiheit haben, ob sie die Hilfe einer freiberuflich tätigen Hebamme, einer Beleghebamme oder einer angestellten Hebamme in Anspruch nehmen wollen.

Zu Recht ist mehrfach darauf hingewiesen worden, dass diese Wahlfreiheit in der Tat akut bedroht ist.

Wie jeder andere medizinische Beruf ist auch die Tätigkeit der Hebamme mit Risiken behaftet. Deshalb haben Hebammen wie ein Arzt oder andere Berufsträger – auch Krankenhäuser haben im Übrigen ein Problem mit Versicherungsprämien – nach unserer Auffassung einen Anspruch darauf, dass diese Risiken durch Versicherungsschutz abgedeckt werden. Denn dieser Anspruch korrespondiert mit der selbstverständlichen Pflicht, den Beruf mit einem entsprechenden Versicherungsschutz letztlich auch im Interesse der von Behandlungsfehlern möglicherweise Betroffenen ausüben zu können.

Die Problematik der Versicherungsprämien ist angesprochen worden. Ich möchte auch noch einmal unterstreichen, dass es nicht um die Schadenshäufigkeit geht, sondern, wie wir wissen, um die kalkulierten Schadenshöhen, die sich wiederum aus der längeren Lebenserwartung eines Menschen, einer sich verändernden Rechtsprechung über die Zuerkennung von Ansprüchen und den Regressen der Sozialversicherungsträger ergeben.

Dass sich die verbleibende Haftpflichtversicherungsgesellschaft im Sommer aus dem Konsortium verabschieden will, ist hier hinreichend erörtert worden. Das will ich jetzt nicht wiederholen. Wenn es keine Lösung gibt, ist in der Tat zu befürchten, dass hier bald gar keine Versicherung mehr zur Verfügung steht.

Eine Lösung des Problems ist daher dringend erforderlich. Die Hebammen bedürfen unserer starken Unterstützung, damit sie ihren Beruf wirtschaftlich auskömmlich und mit der erforderlichen Qualität ausüben können.

Nun stehen verschiedene Vorschläge im Raum. Das Problem ist, dass man sich nicht auf eine bestimmte Lösung konzentrieren sollte. Auch eine Fondslösung führt ja nicht dazu, dass die Versicherungsprämien sinken. Außerdem muss man sich klarmachen, dass jede Verlagerung von Haftungsrisiken auf den Staat bzw. auf einen Fonds auch zu Begehrlichkeiten anderer Berufsgruppen führt, die ebenfalls Haftungsrisiken ausgesetzt sind.

Es bedarf also einer sorgfältigen Abwägung, welche Lösung tatsächlich sachgerecht ist; denn wir greifen natürlich – darauf hat Frau Maaßen gerade hingewiesen – in ein System der Haftpflichtversicherung ein. Eine Lösung darf nicht darauf hinauslaufen, dass sich Versicherungsgesellschaften ihrer Verantwortung entziehen können und letztlich der Staat die Haftung übernehmen muss – ganz abgesehen davon, dass die Lösung auch einer verfassungsrechtlichen Überprüfung standhalten muss.

Wir setzen uns für eine Lösung ein, die die berechtigten Interessen aller Seiten berücksichtigen

muss – nicht zuletzt die Interessen der von Behandlungsfehlern Betroffenen. Deshalb ist es schwierig, von einer Haftungsbegrenzung zu sprechen. Natür

lich geht es auch um die Interessen der Hebammen, die berechtigt sind. Es geht aber genauso auch um die Interessen aller an der Abdeckung der Haftungsrisiken durch ein solidarisches Versicherungssystem Beteiligten. Gemeint sind hier insbesondere die anderen Berufsgruppen.

Die CDU-Fraktion begrüßt die Bemühungen der interministeriellen Arbeitsgruppe unter Federführung des Bundesministers für Gesundheit, eine nachhaltige Lösung herbeizuführen. Unser Fraktionsarbeitskreis ist vor zwei Wochen in Berlin gewesen und hat mit Herrn Minister Gröhe über die Situation der Hebammen gesprochen. Der Minister hat zugesagt, dass es kurzfristig eine Lösung geben wird. Das ist aus unserer Sicht der richtige Weg. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Preuß. – Für die Landesregierung erteile ich Frau Ministerin Steffens das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal muss ich sagen, dass ich über Ihren Redebeitrag wirklich ein Stück weit entsetzt bin, Frau Schneider.