Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Mitglieder des Rechtsausschusses waren sich in dessen letzter Sitzung schnell einig, dass NRW in Zukunft auf eine Verzinsung hinterlegter Gelder verzichten soll. Dadurch sparen wir jährlich nicht nur über 1 Million € im Landeshaushalt ein, sondern wir verringern zusätzlich den damit verbundenen nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand bei den Gerichten. Weshalb dies angebracht ist und wir dem Beispiel der Mehrzahl der Bundesländer folgen sollten, wurde in der ersten Lesung bereits ausführlich dargelegt.
Ich begrüße es ausdrücklich, dass – wie bei der Verabschiedung des Hinterlegungsgesetzes vor viereinhalb Jahren – erneut eine so große Einmütigkeit in diesem Hohen Hause herrscht. Auch die Rechtspolitiker von SPD und Grünen werden nun die schöne Erfahrung machen, dass es keine Schmerzen bereitet, wenn sie für eine Initiative der Opposition den Arm heben und eine gute Idee mittragen.
Es stellt sich an dieser Stelle nur die Frage, weshalb die Regierung nicht von selbst auf dieses Einsparpotenzial gestoßen ist.
Dabei hat Finanzminister Dr. Walter-Borjans noch in der Plenardebatte vom 19. Dezember 2013 zum Effizienzteam ausgeführt – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –:
„Es hat die Aufgabe, den Haushalt Kapitel für Kapitel, teilweise sogar Titel für Titel, auf Einsparpotenziale zu durchforsten.“
Bis zum Einzelplan 04 ist man dabei offensichtlich noch nicht vorgedrungen. Da das Effizienzteam bekanntlich demnächst seine Arbeit einstellen wird, wird daraus ja wohl auch nichts mehr werden.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer im Saal und zu Hause! Auch ich mache es kurz. Bürokratieab
Entlastung des Landeshaushaltes – sogar strukturell –: Auch dafür Daumen hoch, wenngleich die Entlastung, was den aktuellen Haushalt angeht, nur 660.000 € ausmacht! Das ist eine ganze Menge Geld. Weg damit!
Wir haben im Ausschuss alle dafür gestimmt, und das werden wir hoffentlich auch hier im Plenum tun. Wir – die Piratenfraktion – werden diesem Gesetzentwurf jedenfalls zustimmen. – Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte heute nicht darüber reden, dass die Landesregierung schon an der Änderung des Hinterlegungsgesetzes gearbeitet hat, bevor die CDU diesen Antrag gestellt hat.
Ich möchte auch nicht darüber reden, dass Sie, lieber Herr Kamieth, es der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Wedel von der FDP zu verdanken haben, dass Sie davon Kenntnis erlangt haben.
Ich möchte auch nicht darüber sprechen, dass erst die Änderungsvorschläge der Fraktionen von SPD und Grünen im Rechtsausschuss die Sache so richtig rund gemacht haben.
Vielen Dank, Herr Minister. – Verehrte Kolleginnen und Kollegen, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir sind damit am Schluss der Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Rechtsausschuss empfiehlt in Drucksache 16/5057, den Gesetzentwurf Drucksache 16/4823 mit den vom Ausschuss beschlossenen Änderungen anzunehmen. Wer dem seine Zustimmung geben kann, bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht seine Zustimmung geben? – Wer enthält sich? – Damit ist diese Empfehlung angenommen und der Gesetzentwurf Drucksache 16/4823 in zweiter Lesung verabschiedet.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Minister ist nicht anwesend; das ist schon ein starkes Stück.
Er ist der Minister für den ländlichen Raum und damit auch der für die Jagd zuständige Minister. Und genau vor einer Woche betitelt er hier im Haus den Präsidenten des Landesjagdverbandes mit den Worten: schäbig und unehrenhaft.
Als ich ihn aufgefordert habe, diese Worte zurückzunehmen, hat er sie bestätigt. Ich sage Ihnen: So geht das nicht!
So kann die Landesregierung nicht mit den 80.000 Jägerinnen und Jägern in Nordrhein-Westfalen umgehen.
Um Ihnen mal die Größenordnung vor Augen zu führen: Das sind sechsmal mehr Menschen, als die Grünen überhaupt Mitglieder haben.
Es stehen hier Behauptungen im Raum, die der Minister geraderücken sollte – wenn er denn mal hier wäre. Die Betroffenen wollen wissen, was Herr Remmel und nicht irgendein Beamter des Hauses im Jagdrecht wirklich im Schilde führt.
Bis zur Wahl 2012 blieb es bei Andeutungen. 2013 war Bundestagswahl. Da wollten Sie nichts sagen. Jetzt, 2014, sind Kommunalwahlen. Da wird wieder bis zum Wahltag geschwiegen – und das böse Erwachen gibt es nach der Wahl.
Am 25. Mai sind wichtige Wahlen. Da gehört es sich, vorher zu sagen, was man macht, und nicht hinterher.