Deshalb die Frage an Sie: Müsste Ihnen als verantwortlicher Schulministerin diese Bewertung nicht zu denken geben, wenn Sie nach außen gerne das Ziel postulieren, das Schulsystem sozialer gestalten zu wollen, und Ihnen ausgerechnet das Landessozialgericht eine solche doch vernichtende Einschätzung ins Stammbuch schreibt?
Sehr geehrter Herr Witzel! Meine Damen und Herren! Das Gericht bezieht sich auf eine Leistung, die eine Kommune als Sozialhilfeträger zu erbringen hat, und nicht auf eine Leistung, die im Zusammenhang mit dem Schulrecht besteht. Deswegen gehen Ihre Interpretation und ihr Versuch, es umzudeuten, dass es um die Schulgesetzgebung gehe, fehl.
Wir als rot-grüne Landesregierung arbeiten daran, das Schulsystem Schritt für Schritt gerechter zu machen, etwa indem wir massiv in die Grundschulen investieren, indem wir massiv in den Ausbau des längeren gemeinsamen Lernens investieren – was Sie bekämpfen, was vor Ort aber breit nachgefragt wird –, indem wir den Ganztag ausbauen, indem wir die Sprachförderung neu ausrichten. – Ich kann Ihnen gern noch weitere ergriffene Maßnahmen dieser Landesregierung zur Verbesserung der Bildung in Nordrhein-Westfalen aufzählen, wenn Sie weiterhin solch schöne Fragen stellen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin Löhrmann, vorab eine Bemerkung: Wir bekämpfen den Inklusionsprozess vor Ort nicht, sondern wir helfen dabei …
(Ministerin Sylvia Löhrmann: Das längere ge- meinsame Lernen, das haben Sie bekämpft! Sie haben der Gesetzgebung nicht zugestimmt. – Zuruf von der FDP: Zu Recht! – Zuruf von Sigrid Beer [GRÜNE])
Das lassen wir jetzt mal so stehen. – Ich komme zurück zu dem Urteil, aber auch zu dem, was momentan hier passiert. Das Gerichtsurteil spricht von der unzureichenden Personalausstattung. Ich bin gespannt auf Ihre Antwort; vermutlich geht sie in Richtung der Antwort auf die Frage von Herrn Witzel.
Das Ganze bezieht sich auf eine Pressemitteilung aus Krefeld, in der auch von mangelnden personellen Ressourcen an unterschiedlichen Schulen mit inklusivem Unterricht die Rede ist. Der Sprecher der Krefelder Gesamtschulen hat gesagt – ich darf zitie
Meine Frage an Sie ist: Wie bewerten Sie es denn, wenn ausgerechnet die Schulform – an der nun schon seit Jahrzehnten integrativer Unterricht angeboten wird und deren Schulen als Vorreiterschulen hier in Nordrhein-Westfalen gelten – eine solch deutliche Kritik äußert, dass nämlich die Inklusionspolitik, wie sie hier in Nordrhein-Westfalen gefahren wird, eine qualitative Verschlechterung der Inklusion bedeutet?
Sehr geehrte Frau Gebauer, auch dies ist eine Frage, die meines Erachtens durch die Fragestellung nicht gedeckt ist. Dass ausgerechnet die Partei, die die Gesamtschulen in den letzten Jahren so massiv benachteiligt hat wie Sie, sich überhaupt traut, diese Frage zu stellen!
Sie haben den Gesamtschulen den Ganztag verboten. Sie haben den Gesamtschulen im Hinblick auf die Schulleitung massiv Mittel entzogen.
Wir gestalten den Inklusionsprozess schrittweise mit der Unterstützung zusätzlicher Lehrerinnen- und Lehrerstellen. Was die Sorgen der Schulen angeht, die schon lange verdienstvoll Inklusion gestalten: Diese Verdienste wissen wir zu schätzen.
Im Entschließungsantrag haben wir festgehalten: Wir wollen dafür sorgen, dass bei den schwierigen Umstellungsprozessen von der alten Steuerung auf die neue Steuerung der Inklusionsprozess in den Schulen keine Brüche erfahren soll. Darauf werden wir ein Augenmerk haben, sowohl bei der Ausgestaltung des Stellenbudgets als auch bei der Mittelzuweisung an die Schulen.
Vielen Dank, Frau Ministerin Löhrmann. – Eine weitere Rückfrage gibt es vom Kollegen Stamp. Das ist seine zweite und damit letzte Frage.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Sehr geehrte Frau Ministerin Löhrmann, wenn Sie mir die kurze Bemerkung erlauben: Wir machen keine Politik gegen Gesamtschulen, sondern für die Gleichberechtigung von Schulformen.
Jetzt geht es um die Gesamtschule Bonn-Beuel. Mit dieser Schule habe ich Gespräche geführt. Auch der WDR hat unlängst gemeldet, dass die Gesamtschule Bonn-Beuel – die ja auch preisgekrönt ist – nun die Aufnahmezahl von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf deutlich senken will.
Der Schulleiter hat dies damit begründet, dass zwar die Zahl der Sonderpädagogen stabil bleibe, letztlich aber durch Ihre Politik die Mehrbedarfsmittel für Schülerinnen und Schüler mit sozialen und emotionalen Störungen massiv gekürzt, die Stunden verringert und die Zahl der Doppelbesetzung deutlich unter 50 % sinken würden. Vertreter der Schule haben mir im Gespräch auch glaubhaft dargestellt, dass dies zu einem massiven Qualitätsverlust führen werde.
Wie bewerten Sie es, dass eine der preisgekrönten Schulen mit langjähriger praktischer Erfahrung in der Inklusion Ihre Inklusionspolitik so massiv kritisiert?
Noch einmal, Herr Kollege Stamp: Ich hatte eigentlich gedacht, dass Sie die Spielregeln kennen. Wir haben eine Frage vorliegen, die sich darauf bezieht, wie ich eine Kritik des Landessozialgerichts an der Inklusionspolitik bewerte. Die Frage lautet nicht, wie ich Kritik von Zuschriften bewerte, die Ihnen zugegangen sind.
Ich kann mich nur noch einmal wiederholen: Wir haben eine Umstellung des Finanzierungskonzepts im Gesetz angelegt. Wir haben im Entschließungsantrag begleitend zum Gesetzgebungsprozess festgehalten, dass wir Brüche bei den Zuweisungen vermeiden wollen. Dies wird die Schulaufsicht bei der Zuweisung der Mittel berücksichtigen. Insofern nehmen wir sämtliche Zuschriften ernst. Wir stehen auch in engem Austausch mit den Lehrerverbänden und mit den Elternverbänden.
Zu Ihrer Eingangsbemerkung möchte ich sagen: Sie haben in Ihrer Regierungszeit massiv – und zwar systematisch – die Gesamtschulen benachteiligt, indem Sie ihnen zum Beispiel überhaupt keinen Ganztag mehr gewährt haben.
Sie haben ihnen systematisch keinen Ganztag mehr gewährt, obwohl Gesamtschulen den Ganztag schon seit langer Zeit als zu ihrem pädagogischen Auftrag gehörend betrachtet haben, als Teil ihres pädagogischen Profils.
Insofern fällt diese Kritik auf Sie zurück. Nachgewiesenermaßen ist es so, dass die Schulen, die den Ganztag wollten, ihn nicht genehmigt bekommen haben. Wir hingegen haben auf der Grundlage des Haushalts bislang alle Anträge auf Ganztagsschulen – egal ob Realschulen oder Gymnasien – bewil
ligt. Wir haben – anders als Sie das gemacht haben – den Ganztag in der Sekundarstufe I in allen Schulformen gleichberechtigt ausgebaut.
Zögerliche Umsetzung des Public Corporate Governance Kodex des Landes – Aus jeweils welchen genauen Sachgründen haben die weiterhin ungenannten Landesbeteiligungen die einschlägigen Vorschriften des PCGK bislang noch nicht implementiert?
In sogenannten Corporate Governance Codices werden Anforderungen an die Besetzung von Überwachungsorganen formuliert, die beispielsweise dort regeln, wie viele kontrollierende Mandate eine Einzelperson insgesamt wahrnehmen darf. Auch werden sinnvolle Qualifikationsvoraussetzungen oder zeitliche Verfügbarkeiten seitens der Aufsichtsräte sowie die Unabhängigkeit der jeweiligen Personen definiert.
Es ist auch von der Opposition im Landtag verschiedentlich der Umstand ausdrücklich begrüßt worden, dass sich das Land Nordrhein-Westfalen im letzten Jahr auf den Weg zu mehr Anforderungsgerechtigkeit, Transparenz sowie unabhängiger Wahrnehmung der Aufsichtsfunktion aufgemacht und einen PCGK vorgelegt hat, der bereits vor einigen Monaten von der Landesregierung im Landtag vorgestellt worden ist.
Die Philosophie des PCGK sieht wesentliche Spielregeln vor, die der Qualität der Ausübung von Leitungs- und Aufsichtsfunktionen dienen: Jedes Mitglied des Überwachungsorgans soll darauf achten, dass ihm für die Wahrnehmung seiner Mandate genügend Zeit zur Verfügung steht. Falls ein Mitglied eines Überwachungsorgans in einem Geschäftsjahr an weniger als der Hälfte der Sitzungen eines Überwachungsorgans in vollem Umfang teilgenommen hat, soll dies im Bericht des Überwachungsorgans an die Anteilseignerversammlung vermerkt werden. Auch sollen die auf Veranlassung des Landes gewählten oder entsandten Mitglieder des Überwachungsorgans regulär nicht mehr als fünf Mandate in Überwachungsorganen gleichzeitig wahrnehmen, und sie sollten in nicht mehr als zwei
Der Finanzminister legt im Zusammenhang mit dem neuen PCGK des Landes Wert auf die Feststellung, dass die nordrhein-westfälischen Regelungen teilweise auch Anforderungen vorsehen, die über den Standard der Bundesvorgaben hinausgehen. So wird beispielsweise eine strengere Handhabung für den Abschluss von Beraterverträgen vorgesehen oder eine höhere Anforderung an die Aus- und Fortbildung von Organmitgliedern angestrebt. Seitens der Landesregierung wird dieses Vorgehen insbesondere mit dem Informationsanspruch der Öffentlichkeit begründet, der besondere Berücksichtigung finden soll (LT-DS 16/3220).
In Zeiten eines wachsenden Partizipationsbedürfnisses auf Seiten der Bürgerschaft bei den Entscheidungen von Politik und öffentlicher Hand ist es zeitgemäß und dringend geboten, dass endlich verbindliche Rahmenvorgaben bei der Leitung, Steuerung und Überwachung von Unternehmen mit Landesbeteiligung festgelegt worden sind, auch um so das Vertrauen in Institutionen zurückzugewinnen und für die Öffentlichkeit nachvollziehbarer zu gestalten – liegen doch bei öffentlichen Unternehmen im weitesten Sinne die Eigentümerrechte sogar eigentlich direkt beim Steuerzahler und Bürger, der für etwaige Fehlentwicklungen finanziell aufzukommen hat.
Nachfragen bis heute nicht die vollständige Liste der Landesbeteiligungen vorliegt, für die nach den bereits erfolgten Feststellungen durch die Ressorts der Landesregierung der PCKG nun Anwendung findet. Dies sollte jetzt nachgeholt werden. Entsprechende Informationen müssten ausweislich der früheren Antwort der Landesregierung in LT-DS 16/3220 spätestens seit dem Stichtag 31. Dezember 2013 vorliegen.
Auch in einer ganz aktuellen Stellungnahme von Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans vom 10. Februar 2014 (LT-DS 16/4949) wird nur der Teil der Landesbeteiligungen genannt, der den PCGK zum Stichtag 31.12.2013 implementiert hat. Die erbetene Angabe, welche Beteiligungen insgesamt unter den PCGK fallen (diesen aber noch nicht eingeführt haben), fehlt weiterhin.
Für das Parlament ist es daher nach Verabschiedung des PCGK im Kabinett von hohem Interesse, auch die Gründe für die nur schleppende Umsetzung zu erfahren. So ist es objektiv nicht verständlich, warum die NRW.Bank beispielsweise den PCGK schon umsetzen konnte, die zu 100 % im Eigentum des Landes befindliche Portigon AG dies aber noch nicht gemacht hat. Es ist kaum nachvollziehbar, warum eine Überprüfung der Einhaltung des PCGK seit der Verabschie
dung im Kabinett am 19. März 2013 nach aktuellster Darlegung bis Mitte 2015, also über zwei Jahre, dauern soll.
Der Finanzminister sollte daher dem Landtag darlegen, welche konkreten Hürden es für eine frühere Beseitigung der aus den Grundsätzen des PCGK nun resultierenden personellen Inkompatibilitäten gibt und mit welchen Maßnahmen die Landesregierung ihrerseits für eine schnellstmögliche PCGK-Umsetzung sorgen will.
Aus jeweils welchen genauen Sachgründen haben die weiterhin ungenannten Landesbeteiligungen die einschlägigen Vorschriften des PCGK bislang noch nicht implementiert?