Protocol of the Session on February 19, 2014

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Für die grüne Landtagsfraktion spricht jetzt Herr Kollege Keymis.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich will es ganz kurz machen. Wir haben schon gehört, dass die Regierung bereits die Arbeit leistet, zu der der Antrag auffordert. Der Antrag ist auch nicht als Diskussionsanstoß gedacht, sondern zur direkten Abstimmung gestellt. Mich hat in dem Antrag ehrlich gesagt nicht das inhaltliche Ansinnen gestört, sondern die Formulierungen.

Hier im Hohen Hause wird nichts durchgepeitscht. Hier werden dauernd Anhörungen durchgeführt, hier wird miteinander diskutiert, hier wird lange beraten. Manchen außerhalb des Parlaments dauert das übrigens zu lange. Das stimmt also nicht. Außerdem droht hier auch nichts wegzubrechen.

Deshalb können wir es kurz machen. Ich sage dem Antrag einfach voraus, dass er ganz piratengerecht mit Mehrheit versenkt wird. – Danke schön.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Keymis. – Für die FDP-Fraktion spricht Frau Kollegin Schmitz.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den hier zu beratenden Antrag der Piratenfraktion danke ich den Antragstellern.

Das Archivgesetz Nordrhein-Westfalen ist eine wichtige kulturpolitische Norm. Im Kern geht es dabei um die Sicherung von öffentlichem Archivgut sowie von Archivgut, an dem ein öffentliches Interesse besteht. Die damalige Landesregierung aus CDU und FDP hatte mit der seinerzeitigen Novellierung des Archivgesetzes wichtige Weichenstellungen dafür vorgenommen. Sie hat damit nicht nur die effektive und verlässliche Aufbewahrung von für die Öffentlichkeit relevantem Material optimiert, sondern auch zur Bewahrung von Kulturgut für die nachfolgenden Generationen beigetragen.

Die damaligen Oppositionsfraktionen hatten sich ebenfalls konstruktiv in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Am Ende des Verfahrens hatte die SPD gemeinsam mit CDU und FDP der Novellierung zugestimmt. So wurde diese wichtige Norm von einer breiten parlamentarischen Mehrheit getragen. Das war seinerzeit allerdings auch deshalb möglich, weil zuvor eine eingehende öffentliche und parlamentarische Debatte stattfinden konnte. Solch eine Debatte benötigen wir auch jetzt wieder.

Die FDP-Fraktion wird sich daran ebenfalls konstruktiv beteiligen. Das bedingt allerdings, dass die Landesregierung ein entsprechendes Verfahren rasch einleitet. Denn Bestandteil der damaligen Novellierungen – wir haben es bereits gehört – war eine erneute Befristung des Archivgesetzes.

Wie bei vielen anderen Gesetzen war und ist die Befristung aus grundsätzlichen Erwägungen richtig.

Sie erfordert jedoch auch, dass frühzeitig über die Weiterentwicklung der Norm gesprochen wird.

Das Archivgesetz ist zu wichtig, als dass wir es im September unter Torschlusspanik durch den Landtag jagen. Im ersten Schritt sollte die Landesregierung daher in der Tat eine Evaluierung einleiten. Denn bereits bei der eben genannten Novellierung im Jahr 2010 ergaben sich diverse Punkte, die beobachtet und möglicherweise in Zukunft angepasst werden sollten. Einige davon bezogen sich auf das Verhältnis des Landesarchivs zu den kommunalen Archiven sowie auf Unterschiede bei deren Rechten und Pflichten.

Nicht zuletzt deshalb ist die Anregung der Piraten richtig, die kommunalen Spitzenverbände bzw. die Vertreter der kommunalen Archive müssen frühzeitig in einen Evaluierungsprozess eingebunden werden

Darüber hinaus wurde beim kritischen Punkt des Umgangs mit personenbezogenen Daten auf die Evaluierung bzw. Änderung des Landesdatenschutzgesetzes abgestellt. Eine entsprechende Analyse und ein Bericht der Landesregierung an den Ausschuss für Kultur und Medien sind daher sehr wohl angebracht.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, vermutlich wäre die Aufnahme eines entsprechenden Punktes in die Tagesordnung des Kulturausschusses für das unterstützenswerte Anliegen der Piratenfraktion ausreichend gewesen. Allerdings ist eine öffentliche parlamentarische Debatte durchaus ein guter Startpunkt für eine Befassung des Landtages mit dem Archivgesetz.

Sollte dieser Antrag eine Mehrheit finden, geht die FDP-Fraktion davon aus, dass in der nächsten Ausschusssitzung im März ein erster entsprechender Bericht der Landesregierung erfolgt. Die Zeit bis dahin steht der Landesregierung bereits für die Einleitung der heute diskutierten Evaluierung zur Verfügung.

Unabhängig davon wird sich der Kulturausschuss in seiner nächsten Sitzung mit dem Zeitplan zur Überprüfung des Archivgesetzes auseinandersetzen müssen. Der hier und heute diskutierte Antrag ist daher berechtigt und begrüßenswert. Die FDPFraktion stimmt ihm zu. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP und den PIRATEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Schmitz. – Für die Landesregierung spricht jetzt Frau Ministerin Schäfer.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielleicht eines vorab zum Archivgesetz Nordrhein-Westfalen: Das ist in der Tat modern und

vorbildhaft – da kann ich die Aussagen von Herrn Prof. Sternberg nur unterstreichen –; denn es wird inzwischen auch bei der Novellierung von Archivgesetzen anderer Bundesländer herangezogen.

Ich kann an dieser Stelle auch sagen, dass wir bis September ausreichend Zeit haben werden, ein ordentliches Beratungsverfahren durchzuführen. Hier besteht in der Tat keine Notwendigkeit – das hat der Kollege Keymis gesagt –, irgendetwas durch den Landtag zu peitschen, wie der Antrag der Piraten uns das vielleicht glauben machen möchte. Also: Es hat alles seine Ordnung, es hat alles seine Zeit.

Die Landesregierung ist in der Tat auch schon längst tätig geworden. Zwar nehmen wir keine Evaluierung vor – ich will dieses Wort eigentlich gar nicht benutzen; schließlich ist in dem Gesetzentwurf überhaupt keine Evaluierung vorgesehen –, allerdings überprüfen wir das, was seinerzeit bei Inkrafttreten des Gesetzes an Diskussionspunkten verabredet worden ist. Wir sind dabei, mit den Landschaftsverbänden, mit den Kommunen und mit dem Landesarchiv Fragen abzuklären und zu überlegen, an welchen Stellen man bei diesem wirklich guten Gesetz etwas verändern sollte.

Insofern gebe ich Entwarnung. Hier muss nichts durchgepeitscht werden. Alles geht seinen geregelten Weg. Und es besteht auch keine Aufregung bei diesem Thema, weil es ein wirklich gutes Gesetz ist.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Einen Punkt möchte ich allerdings noch ansprechen; Herr Prof. Sternberg hat hier auf das Landesarchiv abgehoben. In der Tat, Herr Prof. Sternberg, sind die Archive die Gedächtnisse unseres Landes und bewahren unser historisches Erbe. Sie sind Institutionen der Rechtssicherung und des Rechtsschutzes. Sie schaffen Transparenz und übernehmen damit eine wichtige demokratische Kontrollfunktion. Sie stiften Geschichtsbewusstsein, Identifikation und Orientierung.

Natürlich wollen wir, dass Archive vernünftig untergebracht sind. Aber, Herr Prof. Sternberg, das Landesarchiv in Duisburg, das von der schwarz-gelben Landesregierung beschlossen wurde, das ursprünglich 30 Millionen € kosten sollte, ist im Endausbau auf ein Kostenvolumen von 190 Millionen € angestiegen. Ich würde erwarten, dass man mit dem Geld der Steuerzahler etwas sorgfältiger umgeht und nicht ein solches Kostenvolumen produziert.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Natürlich freuen wir uns über repräsentative Bauten in Nordrhein-Westfalen. Aber, Herr Prof. Sternberg, ein Archiv, das eine gewisse Standfestigkeit und bestimmte Lagerungsbedingungen braucht, baut man nicht in einen Hafen, in dem es eher feucht ist. Das kann Ihnen eigentlich jeder von vornherein sagen. Insofern wäre ich da ein bisschen vorsichtig.

Allerdings möchte ich die Leistung der Architekten, die dieses Archiv gebaut haben, nicht

(Minister Ralf Jäger: Schmälern!)

herabwürdigen.

Daher gehe ich davon aus – das noch einmal an die Adresse der Piraten –, dass wir Mitte März mit dem Beratungsverfahren anfangen können, sodass für alle Anhörungen entsprechend Zeit ist, jeder mitberaten kann und wir noch einmal deutlich machen können, was für ein gutes Archivgesetz wir in Nordrhein-Westfalen haben – das vielleicht an dem einen oder anderen Punkt noch nachgebessert werden muss. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin Schäfer. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir sind damit am Schluss der Debatte.

Wir stimmen ab. Die antragstellende Piratenfraktion hat direkte Abstimmung beantragt. Wir stimmen somit direkt über den Inhalt des Antrags Drucksache 16/5026 ab. Wer möchte diesem Antrag zustimmen? – Die Piratenfraktion, die CDU-Fraktion, die FDP-Fraktion. Wer ist gegen diesen Antrag? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen. Wer enthält sich? – Ich sehe niemanden. Der fraktionslose Abgeordnete Stein hat zugestimmt? – Okay. Damit ist der Antrag Drucksache 16/5026 mit Mehrheit abgelehnt.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt

8 Fragestunde

Drucksache 16/5055

Ich rufe zunächst die

Mündliche Anfrage 34

der Frau Abgeordneten Gebauer von der Fraktion der FDP aus der letzten Fragestunde auf:

Wie bewertet die Schulministerin die massive Kritik des Landessozialgerichts an der rotgrünen Inklusionspolitik?

Am 20.12.2013 hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen einen Beschluss zur Frage der Finanzierung von Integrationshelfern gefasst (L 9 SO 429/13 B ER). Das Gericht hat einen Kreis als Träger der Sozialhilfe im Wege einer einstweiligen Anordnung verpflichtet, vorläufig für einen verhaltensauffälligen Jungen die entstehenden Kosten für die Bereitstellung eines Integrationshelfers für den Schulbesuch im wöchentli

chen Umfang von 28 Stunden in der Höhe von monatlich 700 Euro zu übernehmen.

Das Landessozialgericht argumentierte, dass die Bereitstellung eines Integrationshelfers „mit hinreichender Wahrscheinlichkeit“ nicht dem Kernbereich der pädagogischen Arbeit der Lehrer zuzuordnen sei. Auch erklärte das Gericht, dass entgegen der Argumentation des Kreises der Kernbereich der pädagogischen Arbeit bundeseinheitlich durch Auslegung der sozialhilferechtlichen Vorschriften und nicht anhand der schulrechtlichen Bestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen zu bestimmen sei.

Gleichzeitig äußerte sich das Landesozialgericht in dem Beschluss auch zu den Problemen der Schulträger und ungewöhnlich deutlich und scharf zum Vorgehen der rot-grünen Landesregierung bei der Umsetzung der schulischen Inklusion.

So führte das Gericht aus: „Der Senat verkennt nicht, dass bei Anwendung der genannten und hier auch für zutreffend erachteten rechtlichen Grundsätze die Gefahr besteht, dass organisatorische Mängel und eine unzureichende Personalausstattung der mit Inklusion und Gemeinsamem Unterricht betrauten und belasteten Schulen aufgrund der bestehenden Leistungsgesetze und der herrschenden Rechtsprechung zu einer größeren finanziellen Belastung der Kreise und Gemeinden als Sozialhilfeträger und Träger der Jugendhilfe führen. Ebenso wenig verkennt der Senat die Gefahr, dass ein primär auf positive politische Außendarstellung bedachtes, seiner Gewährleistungsverantwortung für einen funktionierenden inklusiven Schulbetrieb aber nicht gerecht werdendes Land die Kosten der Inklusion quasi durch die Hintertür über das Jugendhilfe- oder das Sozialhilferecht den Kreisen und Gemeinden aufbürdet.“

Mit diesen kritischen Ausführungen gibt das Landessozialgericht eine deutliche, für Rot-Grün verheerende Stellungnahme zum schulpolitischen Vorgehen der Landespolitik bei der Gestaltung der schulischen Inklusion ab. In seiner Pressemitteilung begründete das Landessozialgericht auch explizit, dass diese „in erster Linie politische Problematik“ jedoch im Rahmen eines Eilverfahrens nicht zu Lasten der behinderten Kinder und Jugendlichen gehen könne.