Meine Damen und Herren, das Archivgesetz NRW ist ein wichtiger Baustein der Gesetzgebung zum Schutz unseres kulturellen Erbes in NRW. Wir wollen nicht riskieren, dass die Archive in NRW ab 1. Oktober 2014 ohne rechtliche Arbeitsgrundlage dastehen. Lassen Sie uns zusammen daran arbeiten. Stimmen Sie unserem Antrag zu. Es tut nicht weh.
Bevor Sie mir gleich vorwerfen, wir hätten das Ganze auch im Ausschuss behandeln können, muss ich Ihnen sagen: Dieses Thema ist so wichtig, dass es tatsächlich die Aufmerksamkeit des Plenums verdient hat. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße es außerordentlich, dass dieses Thema auf der Tagesordnung des Plenums ist; denn jeder Tag ist ein guter Tag, um über Kulturpolitik zu sprechen. Auch wenn das Archivgesetz mit Sicherheit nicht das von der breiten Masse mit Spannung erwartete kulturpolitische Thema ist, ist es aber nicht minder wichtig.
Ich darf meinen geschätzten Kollegen Prof. Dr. Dr. Sternberg zitieren. Er sagte anlässlich der 39. Kulturausschusssitzung der 14. Wahlperiode am 11. November – schließen Sie aus dem Datum dieser Sitzung, dem Beginn des Karnevals, nicht, dass das nicht ernst zu nehmen wäre –:
„Es gehe nicht nur um Aufbewahrungsstätten von Restbeständen, sondern um das Bergen von Potenzialen zur Korrektur eingefahrener Sichtweisen auf Geschichte.“
„Potenzialen zur Korrektur eingefahrener Sichtweisen“ – wir wissen, wie bedeutsam und wichtig das ist. Diese Geisteshaltung betrachte man bei Einzelpersonen, Institutionen, mitunter manchmal auch Parteien.
Bereits in der damals geführten Debatte wurde darauf verwiesen, wie man mit dem damals neu geänderten Gesetz umzugehen hat, nämlich verabschieden, zeitlich befristen, Betrachtung der Anwendungspraxis, Führen von Gesprächen mit den verantwortlich Handelnden.
Interessant sind hier natürlich die Fragen: Passen denn die Austauschformate zwischen den verschiedenen Stellen? Läuft es an diesen Schnittstellen reibungslos? Klappt die sichere Verwahrung auch des digitalen Archivgutes? Wie geschieht der Umgang mit personenbezogenen Daten? Und haben sich hier die Auflagen bewährt? Haben sich die Schutzfristen bewährt? Gibt es weitere Harmonisierungsnotwendigkeiten zwischen dem Informationsfreiheitsgesetz und dem Archivgesetz als Lex specialis und, und, und. Einige Fragen sind damals angesprochen worden. Diese gilt es heute ebenfalls neu zu beantworten.
Wir stehen nun zeitlich wieder kurz vor der Einbringung einer Änderung des Archivgesetzes. Allein nur die Verlängerung ist hier bereits als Änderung zu sehen, da es ja sonst zum 30. September 2014 außer Kraft tritt. Es bietet sich daher immer an, dass vor der Verlängerung auch das Gesetz in seiner beobachtbaren Realität einem Blick auf Praxistauglichkeit unterzogen wird.
Das von den Piraten in ihrem Antrag in der Beschlussfassung unter II.1 Geforderte ist völlig schlüssig, völlig richtig, braucht aber nicht mehr beschlossen zu werden, weil die Forderung durch das Handeln des Ministeriums zeitlich längst überflüssig wurde.
Auch gehen wir selbstverständlich davon aus – die Erfahrung belegt diese gute Annahme –, dass unsere Landesregierung stets geordnete Gesetzgebungsverfahren ermöglicht.
Zur Evaluation wird die Landesregierung sicherlich gleich noch Ausführungen machen, ebenfalls zu dem Zeitplan. Es braucht also schlicht nicht beschlossen zu werden. Das Verfahren läuft. Daher werden wir den Antrag ablehnen – wohlweislich nicht das inhaltlich gute Ansinnen, nämlich sich weiterhin intensiv mit dem Archivgesetz zu beschäftigen.
Da können Sie gewiss sein: Das wird uns dieses Jahr bis September schwerpunktmäßig begleiten. Ich würde mich aber dennoch freuen, wenn Sie derartige Anträge hier ins Plenum bringen, aber nicht hier unmittelbar abstimmen lassen. Wir können hier darüber reden, danach an den Ausschuss verweisen. Dann können wir da auch noch einmal intensiver darüber beraten.
Selbstverständlich – das nehmen wir ebenfalls mit – werden wir das Thema auf die Tagesordnung einer der nächsten Ausschusssitzungen setzen, um hierüber zu berichten, aber auch darüber zu diskutieren.
Auch bei der Einbringung des Änderungsantrages sind wir in dem Gesetzgebungsverfahren. Allein wenn wir die Frist verlängern, haben Sie ebenfalls Möglichkeiten, sich entsprechend einzubringen, beispielsweise mit einer Anhörung. Ich erinnere mich gerne an das Pflichtexemplargesetz. Diese Anhörung war mit Sicherheit eine Bereicherung, nicht nur für das Gesetzgebungsverfahren, sondern ebenfalls inhaltlich und intellektuell.
Wie gesagt, es wird einzuplanen sein, dass das Gesetz zeitgerecht in Kraft tritt. Ich wünsche uns für diese Debatte viel Spaß.
Vielen Dank, Herr Kollege Bialas. – Für die CDU-Fraktion spricht als Nächster der Kollege Prof. Dr. Dr. Sternberg.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich fange mal anders an. Am 28. November letzten Jahres, also vor einem Vierteljahr, brachte die „Neue Züricher Zeitung“ einen Artikel über das neue Landesarchiv NordrheinWestfalen – nicht zu den Skandalen des BLB, die zu einem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss geführt haben, sondern er lobte das außergewöhnliche Gebäude. Und zwar heißt es da:
„Duisburgs Innenhafen galt in den 1990er Jahren noch als Bronx der Industriestadt. Seither ist es ein neues Quartier geworden. Sein Leuchtturm ist ein zum Landesarchiv umgebautes und erweitertes altes Speichergebäude.“
Meine Damen und Herren, ich will die Probleme der Bauabwicklung des Archivs gar nicht schönreden. Aber es war und bleibt richtig, dass das Landesarchiv nicht irgendeinen banalen Ort bekommt, sondern als große wichtige Landesaufgabe auch in dieser Wichtigkeit ein repräsentatives Gebäude.
Warum sage ich das hier? – Themen über das Archivwesen sind nicht nebensächlich. Ministerpräsident Rüttgers war der erste Ministerpräsident, der in diesem Haus in einer Regierungserklärung überhaupt auf das Archivwesen eingegangen ist.
Es hat damals viele überrascht. Nach 2005 war das Thema „Archiv“ eine wichtige landespolitische Aufgabe, es war sogar Chefsache. In der Folge gab es Sonderprogramme für Restauration, für Papierentsäuerung und vieles mehr.
Besonders zum Thema „digitales Archivgut“, „Digitalisierung“, womit wir uns morgen noch einmal beschäftigen sollen, ist sehr viel in den Archiven passiert. Wie leistungsstark sie sind, das hat sich nicht zuletzt darin gezeigt, wie sie mit dem Einsturz des Kölner Stadtarchivs umgegangen sind, wo heute noch Dokumente gefriergetrocknet, zwischengelagert, archiviert, aufgearbeitet werden.
Auch das zwischen 2008 und 2010 entwickelte Archivgesetz gehört zu diesen wichtigen Aktivitäten der Regierungszeit Rüttgers. Am 16. März 2010 haben wir das hier beschlossen. Der letzte Paragraf, § 13, lautet:
„Dieses Gesetz tritt am 1. Mai 2010 in Kraft. Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des 30. September 2014 außer Kraft.“
Im Entwurf war von fünf Jahren die Rede, vom 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2014. Das wären die normalen fünf Jahre gewesen. Dann heißt es aber in dem Änderungsblatt:
„Das neue Datum der Inkraftsetzung ist Folge der Verzögerung im gesetzgeberischen Verfahren. Das neue Befristungsdatum verkürzt den üblichen Befristungszeitraum von fünf Jahren, um den Verlauf der parlamentarischen Beratungen nicht durch das Ende der Legislaturperiode zu behindern.“
Meine Damen und Herren, wir sind grundsätzlich für die Evaluation von Gesetzen im Gegensatz offensichtlich zur Regierung, die im Moment reihenweise Befristungen aufhebt, um ihrer Berichtspflicht an das Parlament nicht nachkommen zu müssen, oder die einfach gar keinen Bericht vorlegt, zum Beispiel im Fall des Hochschulfreiheitsgesetzes, wo wir bis heute auf einen Bericht warten.
Das heißt, der Antrag der Piraten erinnert nur an eine Aufgabe, die wir sowieso in diesem Jahr zu leisten haben. Wir müssen in jedem Fall verlängern oder etwas Neues machen.
Nun ist das Archivgesetz ein gutes Gesetz, das sich in der Praxis bewährt hat. Ich erinnere mich an außerordentlich intensive und schwierige Debatten zum Datenschutzproblem, dessen Lösung keines
wegs einfach ist. Die Übernahme von Krankenakten in die Archive zum Beispiel ist ein ganz großes und schwerwiegendes Problem. Und ich glaube, wir haben das in einer Weise gelöst, mit der alle Beteiligten gut leben können. Wir haben zumindest damals Zustimmung von vielen Seiten bekommen. Ich glaube, wir haben dieses Gesetz damals fast konsensual beschlossen.
Es gab allerdings auch zwei, drei offene Streitpunkte. Ob die jedoch zu einer völlig neuen Debatte führen, müsste man zumindest als Frage stellen.
Einer dieser Streitpunkte ist die Zulassung des Verkaufs von Archivgut in kommunalen Archiven. Ich habe noch einmal in den Unterlagen der damaligen Anhörung nachgelesen. Herr Menzel vom Städte- und Gemeindebund vertrat damals vehement die Auffassung, dass die Kommunen in Fällen von Archivgut, das nicht aus Verwaltungshandeln stammt, ihre Regelung selber treffen können müssten. Er meinte damals, hier stünden letztlich die Fachinteressen der Archivare gegen die Gestaltungsfreiheit der Kommunen. Damals hat er außerdem darauf hingewiesen, dass das deutlich anders sei als bei Kunstwerken, die nun wirklich nicht aus städtischem Kunstbesitz verkauft werden sollen. Er meinte, das müsse auf einem Vertragswege mit denjenigen gelöst werden, die zum Beispiel einen Nachlass oder eine Schenkung an ein kommunales Archiv machen.
Meine Damen und Herren, es handelt sich also nicht um eine Parallele zu Kunstwerken im öffentlichen Besitz und dem Übereinkommen, solche nur mit anderen Museen zu tauschen, aber eben nicht zu verkaufen.
Vor dem Hintergrund dieses Prinzips möchte ich den Finanzminister einmal auf etwas hinweisen, und zwar mit Blick auf die Kunstbestände und Kunstschätze der alten WestLB. Ich bin der Meinung, dass diese nicht in die Finanzmasse gehören.
Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Ihrem Antrag werden wir zustimmen können. Der Gesetzgeber muss sich sowieso damit befassen, auch wenn das Ergebnis sein sollte, dass die Regierung dem Parlament die Weitergeltung des bestehenden Gesetzes empfiehlt, was angesichts eines guten Gesetzes auch nicht das Schlechteste wäre. – Vielen Dank.