Protocol of the Session on January 29, 2014

Sind Sie hier und heute bereit, die Aktivitäten und Programme der NSA grundsätzlich und öffentlich zu verurteilen?

Herr Kollege, ich habe, glaube ich, keinen Zweifel daran gelassen, dass es zu verurteilen wäre, wenn die NSA als Freund der Bundesrepublik Deutschland dies nicht aufgrund der nationalen Sicherheit täte, sondern um amerikanischen Unternehmen Informationen von ihren Mitbewerbern aus Europa zuzuliefern. Das ist überhaupt keine Frage.

Ich sage es noch einmal, Herr Abgeordneter – und dabei versuche ich, möglichst präzise zu sein –: Sie hatten formuliert, das meiste sei Spekulation. Zurzeit ist alles Spekulation, weil uns im Rahmen des NSA-Komplexes keinerlei Erkenntnisse zugeliefert wurden, insbesondere nicht durch die Bundesbehörden.

Danke schön, Herr Minister. – Herr Schulz hat noch eine Frage. Bitte schön, Herr Schulz.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, angesichts der Tatsache, dass der Erkenntnisgewinn ausgehend von den ersten Veröffentlichungen durch Edward Snowden und Presseveröffentlichungen jetzt schon ein halbes Jahr zurückliegt und dass auch nach Ihren heutigen Aussagen weiterer Erkenntnisgewinn in der Zukunft noch auf sich warten lässt, wir aber gleichwohl doch von einer, wie Sie eben persönlich sagten, Bedrohungslage ausgehen können, frage ich Sie:

Sehen Sie sich bzw. das Land Nordrhein-Westfalen, aber auch die Bundesbehörden, mit denen Sie ja eng zusammenarbeiten, in diesem Komplex der Beurteilung und Erkenntnisgewinnung bezüglich Bedrohungslagen für Bürgerinnen und Bürger des Landes Nordrhein-Westfalen als hilflos an? Und wenn nein: Was wird von Ihnen als Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen veranlasst, um den Erkenntnisgewinn zu fördern und gegebenenfalls auch auf die Bundesebene insoweit einzuwirken?

Bitte schön, Herr Minister.

Herr Schulz, Sie sind nicht Mitglied des Innenausschusses, deshalb können Sie das nicht wissen. Das soll jetzt auch kein persönlicher Vorwurf sein. Im Innenausschuss haben wir diesen Fragenkomplex mehrfach erörtert. Ich habe sehr deutlich gemacht, dass ich den Informationsfluss vonseiten der Bundesbehörden in Richtung der Länder dahin gehend kritisiere, dass uns keinerlei Erkenntnisse zu allen Bereichen dieses NSA-Komplexes vorliegen.

Und ich will es jetzt ein drittes Mal wiederholen: Nach Gesprächen mit Vertretern der Bundesregierung habe ich inzwischen das Gefühl bzw. die

Wahrnehmung, dass, soweit die Bundesregierung oder die Bundesbehörden erklären, selbst keine Erkenntnisse zu haben, diese Aussage einen hohen Wahrheitsgehalt hat.

Danke schön, Herr Minister. – Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Dann schließen wir die Fragerunde – nicht die Fragestunde, denn wir haben noch ein paar Minuten.

Ich rufe die

Mündliche Anfrage 33

des Abgeordneten Henning Höne von der Fraktion der FDP auf:

Zunehmende Proteste gegen die geplante Zerschlagung der Schul- und Studienfonds – Wie reagiert die Landesregierung nun auf die angekündigten Klagen der unterschiedlichen bisherigen Destinatäre?

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat beschlossen, in einzelnen Landesteilen die historisch über Jahrhunderte gewachsenen Schul- und Studienfonds aufzulösen. Betroffen sind vor allem zahlreiche Bildungseinrichtungen des

Münsterlandes.

Nach den Plänen des Landes sollen 60 % der beträchtlichen Sondervermögensmasse für den maroden Landeshaushalt vereinnahmt werden und die katholische Kirche 40 % der Finanzmittel erhalten.

Unterschiedliche der durch dieses Vorhaben enteigneten und geschädigten Destinatäre der bisherigen Einnahmen aus diesen Fonds haben daher bereits öffentlich angekündigt, im Falle einer entsprechenden Gesetzesverabschiedung den Klageweg gegen das Land zu beschreiten.

Derzeit sind noch diverse fachliche Fragen im Zusammenhang mit den aktuellen vertraglichen Vereinbarungen des Landes ungeklärt.

Einerseits ist fraglich, warum das Land, das sich selbst als Alleineigentümer des Fondsvermögen sieht, ohne einen heute schon existierenden Rechtsgrund 40 % der Mittel an Dritte abgeben möchte.

Andererseits ist noch völlig unklar, mit welchen zuverlässigen Zusagen für die Finanzierung die Bildungseinrichtungen, für die die Zuwendungen aus dem Fondsvermögen zukünftig entfallen, dafür entschädigt werden sollen.

Auch werden aus verschiedenen Fachkreisen erhebliche Zweifel an den Wertermittlungen und rechtlichen Grundlagen des Regierungsprojekts laut.

Das Zustandekommen des aktuellen Stands der vertraglichen Vereinbarungen des Landes mit der katholischen Kirche und der Umgang mit den Bildungseinrichtungen, bei denen zukünftig bedeutende Finanzierungsgrundlagen entfallen sollen, bedürfen einer gründlichen Erörterung im Parlament.

Wie reagiert die Landesregierung nun auf die angekündigten Klagen der unterschiedlichen bisherigen Destinatäre bei einer Zerschlagung von deren Schul- und Studienfonds?

Für die Landesregierung bitte ich Herrn Minister Schneider in Vertretung für Herrn Minister Dr. Walter-Borjans um Beantwortung. Herr Schneider, Sie haben das Wort.

Vielen Dank. – Hintergrund für die Notwendigkeit einer Einigung des Landes mit der katholischen Kirche über die künftige Zuordnung des Vermögens der bisherigen Schul- und Studienfonds ist die hergebrachte Zweckbestimmung des Vermögens.

Das Vermögen befindet sich zwar bereits seit Langem im Eigentum des Staates, war aber insbesondere aufgrund seiner ursprünglichen Qualifizierung zur Nutzung für besondere Zwecke bestimmt. Vor dem Hintergrund, der historisch bedingt ist, und einer rechtssicheren Lösung ist die Vereinbarung mit der katholischen Kirche abgeschlossen worden. Danach fließen 60 % des Vermögens dem Landeshaushalt zu. Der Anteil der Bildungsausgaben am Landeshaushalt beträgt im Übrigen 38 %. 40 % des Vermögens fließen zu katholischen Rechtsträgern, die Bildungseinrichtungen fördern können. In den letzten zehn Jahren hat es durch die vier Fonds selbst allerdings nur zwei Fördermaßnahmen gegeben.

Die Fragen zur Wertermittlung der Grundstücke und der Gebäude wurden in der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 16. Dezember 2013 nach der Anhörung beantwortet. Aus den Fragen ergab sich kein Anlass, die sorgfältig ermittelten Werte zu verändern.

Der in Rede stehende Gesetzentwurf wurde seit dem 25. September 2013 in zwei Lesungen im Plenum sowie in drei Sitzungen des Haushalts- und Finanzausschusses und einer Sitzung des Unterausschusses „Personal“ und einer öffentlichen Anhörung behandelt.

Mit dem Gesetz werden keine Bildungseinrichtungen enteignet.

Es verwundert aber nicht, dass verschiedentlich Interessen angemeldet werden, wenn über nennenswerte Vermögen entschieden wird.

Deshalb ist im Gesetz eine Regelung enthalten, nach der begründete Rechtsansprüche weiterhin

angemeldet werden können – natürlich unabhängig von der späteren Entscheidung über diese Rechtsansprüche, die geltend gemacht werden. Dieser Weg steht auch Bildungseinrichtungen offen, die in der Vergangenheit einmal oder mehrmals Zuwendungen erhielten. – Vielen Dank.

Danke schön, Herr Minister. – Für die FDP-Fraktion hat sich Herr Busen mit einer Frage gemeldet. Bitte schön, Herr Kollege.

Durch die Zerschlagung der Schul- und Studienfonds erwirbt das Land zivilrechtlich Eigentum an einer großen Anzahl von Liegenschaften, Grundstücken und Gebäuden. Wie verfährt der Finanzminister mit der zukünftigen Bewirtschaftung der an das Land fallenden Liegenschaften? Sollen diese zeitnah weiterverkauft oder dauerhaft im Eigenbestand belassen werden?

Bitte schön, Herr Minister.

Darüber ist noch keine Entscheidung gefallen. Dazu stehen noch sehr viele Gespräche mit allen Beteiligten aus.

Danke, Herr Minister. – Herr Höne hat eine Frage. Bitte schön, Herr Kollege.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, ich persönlich finde, dass die Haltung von Frau Wissenschaftsministerin Schulze besonders bemerkenswert ist, da gerade ihre heimatliche Hochschule in Münster Geschädigte dieser Zerschlagung der Schul- und Studienfonds ist. Die fachliche Kritik aus der Hochschule in Münster und aus Ihrem Wissenschaftsministerium selbst ist ja bei der Kabinettsabstimmung offensichtlich unterlegen.

Warum tragen das Schulministerium, das Wissenschaftsministerium und die zuständigen Ministerinnen Svenja Schulze und Sylvia Löhrmann eine Kabinettsentscheidung mit, die den Bildungsbereich derartig schwächt?

Herr Minister.

Von einer Schwächung kann überhaupt keine Rede sein. Im Übrigen nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass die Entscheidungen der Landesregierung zu dem infrage stehenden Komplex einvernehmlich getroffen worden sind. Versuchen

Sie hier nicht, zwischen unterschiedlichen Häusern den Spaltpilz zu setzen. Das würde Ihnen sowieso nicht gelingen.

Danke schön, Herr Minister. – Frau Gebauer, bitte schön.

Herr Präsident! Herr Minister Schneider! Im Ergebnis gehen durch die Zerschlagung der Schul- und Studienfonds wertvolle Ressourcen für den Bildungsbereich verloren, die nun im allgemeinen Haushalt untergehen.

Meine Frage: Schafft die Landesregierung für die geschädigten und enteigneten Destinatäre für die zukünftig entfallenden Zuwendungen aus den Schul- und Studienfonds Kompensationen, damit die Arbeit vor Ort nicht leidet? Wenn ja, welche sind dies?

Herr Minister.

Ich habe eben darauf hingewiesen, dass in den letzten Jahren aus den vier Fonds, die aufgelöst werden, lediglich zwei Projekte gefördert worden sind. Im Übrigen gibt es in den bisher vorliegenden Unterlagen und Dokumenten keine Bestimmung, die jemanden davon abhält, aus dem ursprünglichen Vermögen der Fonds Bildungsmaßnahmen zu finanzieren. Ich weiß nicht, woher Sie Ihre Einschätzung nehmen.

Danke schön, Herr Minister. – Herr Witzel hat eine Frage. Bitte schön.

Vielen Dank, Herr Präsident, dass Sie mir die Gelegenheit zu einer Nachfrage geben. – Herr Minister Schneider, das Verfahren zur Ermittlung der angeblichen Immobilienwerte ist schon bemerkenswert. Sie stützen sich als Landesregierung auf frühere Arbeiten des „Competence Center Sachverständigenwesen“ – CCS –, also auf eine Einheit, die Sie selbst vor etwas mehr als einem Jahr aufgelöst haben, da es hier nach Feststellungen seitens des Landesrechnungshofs offenbar zu viele Gefälligkeitsgutachten gegeben hat.