Ich will es kurz machen: Wir stimmen natürlich der Überweisung zu. Doch ich weiß jetzt schon, wie ich nächstes Mal im Plenum abstimme, nämlich mit Ablehnung. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident! An dieser Stelle kann ich das mit diesem Gesetzentwurf ebenfalls relativ kurz machen. Ich habe zurzeit noch eine etwas neutrale Haltung. Ich habe bisher von denjenigen, die dagegen gesprochen haben, noch kein valides Argument gehört, dass man sagen kann: Das geht auf gar keinen Fall.
Herr Stotko, Sie haben sicherlich Recht, wenn Sie sagen, ein Flickenteppich ist unangebracht; das kann der Bundesgesetzgeber machen.
Aber wir können nicht ständig auf den Bundesgesetzgeber warten. Wenn wir es selbst regeln können, warum nicht?
Andererseits muss ich aber ganz klar sagen: Ob wir, wenn es keinen Bedarf gibt und wir wirklich über absolute Ausnahmefälle reden, die vielleicht noch nie eingetreten sind, unbedingt eine Erweiterung der Zollbefugnisse brauchen, weiß ich nicht. Dann bin ich gespannt, was die Beratung im Ausschuss ergibt. Wie gesagt, ich habe momentan noch eine etwas neutrale Haltung.
Was man jetzt schon sagen kann: Es geht hier ausdrücklich und ausschließlich um die Erweiterung der Eilzuständigkeit. Es geht nicht darum, dem Zoll grundsätzlich Polizeibefugnisse zu geben, sondern nur im absoluten Ausnahmefall, wenn die örtliche zuständige Polizeibehörde nicht oder nicht rechtzeitig eingreifen kann. Das ist das Einzige, worum es hier geht. So steht es ausdrücklich im Gesetzentwurf. Das ist auch das, was Herr Kamieth gerade gesagt hat.
Ob es notwendig ist, weiß ich nicht. Aber was ich auf jeden Fall sagen kann, ist, dass diese Eilzuständigkeit meiner Meinung nach in dem Antrag, wenn Sie ihn so durchbekommen wollen, nicht hinreichend dargelegt ist, zwar in der Begründung, aber nicht in dem entsprechenden Gesetzestext. Ob Sie unbedingt den kompletten Absatz 2 für die Beamten des Zolls entsprechend gelten lassen müssen, weiß ich nicht. Das kann man mit Sicherheit noch einschränken.
Aber – wie gesagt – ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss. Dann werden wir sehen, was dabei herauskommt. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, hier werden Lösungen für Probleme gesucht, die eigentlich gar nicht existieren.
Die Übertragung der Eilzuständigkeiten an Zollbeamte ist übrigens seit Jahren Thema im Arbeitskreis II der Innenministerkonferenz, und seit Jahren gibt es eine deutliche Mehrzahl der Länder, die keinen Bedarf hierin sehen. Dazu gehört übrigens auch Nordrhein-Westfalen, weil wir eine außerordentlich gute Zusammenarbeit zwischen den Polizeibehörden in Nordrhein-Westfalen und den Zollbehörden haben und Polizeidienststellen bei Kontrollen selbstverständlich einbezogen werden. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister. – Meine Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Beratung.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 16/4157 an den Innenausschuss. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Beides ist nicht der Fall. Damit ist diese Überweisungsempfehlung einstimmig angenom
Vorlage des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Vorlage 16/1131
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Drucksache 16/4174
Ich eröffne die Beratung und erteile als erstem Redner für die SPD-Fraktion Herrn Kollegen Meesters das Wort. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema „Dichtheitsprüfung“ und die daraus resultierende Verordnung haben uns jetzt wirklich lange Zeit begleitet. Es ist gut, dass wir nun nach langen Diskussionen den parlamentarischen Prozess mit der vorliegenden Verordnung zu einem guten und bürgerfreundlichen Ende führen.
Die neue Verordnung schafft Klarheit und beseitigt offene Fragen. Ich freue mich sehr, dass die alte Regelung der CDU mit der flächendeckenden Prüfung und ihren starren Fristen endgültig in die Geschichte eingeht. Sie war schlicht nicht praxistauglich und hat die Menschen belastet. Ich bin froh, dass wir mit dem Beschluss des Landtags vom 27. Februar dieses Jahres eine deutliche Entlastung geschaffen haben. Schließlich regelt die Selbstüberwachungsverordnung, die wir heute abschließend beraten, Detailfragen zu den Lockerungen, auch hinsichtlich der Fristen.
Lassen Sie mich einige Punkte herausstellen: Wir haben eine praktikable und bürgerfreundliche Lösung gefunden. In Wasserschutzgebieten wird es nun eine festgelegte Frist zur Erstprüfung bestehender Abwasseranlagen geben. Alle Haushaltungen außerhalb von Wasserschutzgebieten werden von Prüffristen freigestellt.
Die Selbstverwaltung der Kommunen wird zudem durch die erfolgte Gesetzesänderung und die nun vorliegende Rechtsverordnung gestärkt. Wir stellen es in das Ermessen der Kommunen, ob und wie sie Satzungen in ihrem Gemeindegebiet erlassen. So können vor Ort angepasste Lösungen gefunden und umgesetzt werden.
Nur zur Erinnerung und um Legendenbildungen sowie falschen Behauptungen in der Öffentlichkeit zu begegnen: Der neuen Regelung liegt das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes zugrunde, das jeden Hauseigentümer verpflichtet, für den ordnungsgemäßen Zustand seiner Abwasserleitungen zu sorgen. Dabei haben wir Augenmaß walten lassen und die Regelungen so zurückhaltend wie möglich formuliert.
Für alle, die auch Verantwortung für den Erhalt gesunden Trinkwassers tragen, ist klar, dass der Besorgnisgrundsatz in Wasserschutzgebieten gilt, da die Sicherheit unseres Trinkwassers ein hohes Gut ist. Damit bin ich mir einer großen Zustimmung im Land sicher; denn die kritische Diskussion um den Einsatz der Fracking-Technologie bei der Gasgewinnung zeigt deutlich, wie wichtig den Menschen das Lebensmittel „Wasser“ und dessen Gefährdung ist.
Es ist sehr schade, dass die CDU heute von ihren eigenen Regelungen der Vergangenheit nichts mehr wissen will und die Sicherheit unseres Trinkwassers dem Zufall überlassen möchte. Das von ihr vorgeschlagene Konzept, erst dann zu prüfen, wenn Gefahr im Verzuge ist, ist schlicht gesagt grober Unfug und untauglich. Denn dass Gefahr im Verzuge ist, merkt man beim Wasserschutz oft erst, wenn der Schaden eingetreten ist, wenn das Kind sozusagen in den Brunnen gefallen ist.
Eine Wiederholungsprüfung steht nach der neuen Verordnung erst nach 30 Jahren an. Auch hier ist eine Regelung gefunden worden, dass die Prüfung abweichend von der gültigen DIN-Norm nicht schon nach 20 Jahren erfolgen muss.
Last but not least: Soziale Härten und Ungerechtigkeiten müssen im Sanierungsfalle selbstverständlich vermieden werden. Ich erinnere an dieser Stelle gerne noch einmal daran, dass die Landesregierung ein entsprechendes Investitionsprogramm initiiert hat, über das Bürgerinnen und Bürger zinsgünstige Kredite erhalten können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit der vorliegenden Verordnung werden die beiden Aspekte Trinkwasserschutz und Bürgerfreundlichkeit so gut wie möglich in Einklang gebracht. Damit hat die Landesregierung eine Lösung gefunden, damit haben wir eine Lösung in unser aller Sinne gefunden.
Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die CDU-Fraktion spricht als nächster Redner Herr Kollege Hovenjürgen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Herr Meesters, diese Einschätzung können wir nicht teilen. Dieses Gesetz ist nicht bürgerfreundlich, es ist nicht bürgernah.
Sie verkennen die Bewertungen vieler Experten, die klar sagen: Es gibt keinen belegbaren Beweis, der darstellt, dass undichte Abwasserleitungen in privaten Bereichen zu Gefährdungen des Trinkwassers führen. Diese Belege gibt es nicht.
Über diesen Sachverhalt setzen Sie sich hinweg. Der „begründete Verdacht“ wäre der richtige Weg gewesen. Sie bleiben beim Generalverdacht und schaffen im Land einen Flickenteppich. Die einen müssen untersuchen, weil sie in einer Trinkwasserschutzzone wohnen, die anderen nicht. Dabei wissen Sie sehr genau, dass zum Beispiel Grundwas
serstöcke über die Trinkwasserschutzzonen hinausgehen. Wenn Sie das, was Sie hier vorgetragen haben, ernst meinten,
nämlich den Schutz des Trinkwassers zu erreichen, dann müssten Sie die Trinkwasserstöcke schonen und flächendeckend untersuchen. Dazu haben Sie sich nicht durchringen können, weil Sie wissen, dass Sie hier eher der Kanal-Branche entgegenkommen wollen, als den Bürgerinnen und Bürgern ein bürgerfreundliches Gesetz vorzulegen.
Insofern konterkarieren Sie die Aussagen der Ministerpräsidentin, die eine bürgerfreundliche Lösung herbeiführen wollte. Was jetzt kommt, Herr Meesters, ist im Prinzip das Verlagern der Verantwortung an die Städte. Es ist unfassbar, dass Sie das den Städten übertragen.
Ich kann Ihnen an dieser Stelle nur sagen: Sie werden viel Unruhe in die Regionen und die Stadträte tragen. Sie dürfen das ausbaden, weil Sie keinen Mut hatten, eine vernünftige Lösung zu finden, nämlich hier den begründeten Verdacht als Grundlage für ein Handeln zu wählen. Das wäre vollkommen ausreichend gewesen.