Protocol of the Session on September 26, 2013

Frau Beer, darauf kann ich nur eines antworten: Die Landesregierung ist diesen Inklusionsplan bis heute schuldig geblieben.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Darum geht es doch. Wo ist denn hier die Leistung der Landesregierung? Sie erwarten von den Kommunen etwas, was sie gar nicht leisten können, weil die Vorgaben der Landesregierung fehlen. Mit diesem Beispiel können Sie hier beim Thema „Mangelnder Inklusionsplan“ nicht punkten.

(Sigrid Beer [GRÜNE]: In Köln und in Bonn ist nichts da!)

Die CDU hat recht mit ihrem Antrag und mit ihrer Kritik an diesem unkoordinierten und unzureichenden Vorgehen von Rot-Grün. Gleichwohl sage ich hier, dass wir uns bei der Abstimmung enthalten werden.

Für uns kommt in dem CDU-Antrag leider an vielen Stellen nicht klar und deutlich heraus, dass Sie die Sicherung von Wahlmöglichkeiten für Eltern zwischen allgemeiner Schule und Förderschule beibehalten wollen. Ich habe mich gefreut, dass Herr Laumann gestern in seinen Ausführungen zu dem Thema Inklusion auch noch einmal in diese Richtung Stellung bezogen hat, allerdings gibt der Antrag das leider nicht her.

Für uns als FDP-Fraktion ist und bleibt ein Förderschulangebot in allen Förderbereichen und erreichbarer Entfernung, wenn auch in deutlich verringerter Anzahl ein wesentlicher Bestandteil dieses 9. Schulrechtsänderungsgesetzes, und deswegen werden wir uns bei dem CDU-Antrag auch enthalten. – Danke schön.

(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. – Für die Piratenfraktion erteile ich Frau Kollegin Pieper das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Als ich vor 15 Monaten in den Landtag gekommen bin, hat

ten wir eigentlich den Konsens, dass wir dieses sensible Thema nicht zum politischen Schlagabtausch nutzen. Das ist uns nicht gelungen; das kann man heute wieder feststellen. Ich finde das sehr schade.

Was hat sich im letzten halben Jahr eigentlich getan? – Okay, wir haben eine Anhörung durchgeführt, es gab immer wieder Anträge von der CDU, und wir haben im Ausschuss diskutiert, aber irgendwie treten wir immer noch auf der gleichen Stelle. Das ist für die betroffenen Schüler, Eltern und Lehrer eine Zumutung.

Seit geraumer Zeit warten die Menschen vor Ort auf klare Aussagen und verlässliche Zusagen, damit endlich so etwas wie Planungssicherheit entsteht. Je länger die Diskussionen hier dauern, desto größer wird die Unsicherheit an den Schulen.

Der Prozess der Inklusion, dem zunächst alle sehr offen und zuversichtlich entgegengesehen haben, droht so, zu einem Desaster zu werden. Die Probleme sind inzwischen allen hinlänglich bekannt. Es ist jetzt wirklich an der Zeit, die Probleme in Angriff zu nehmen und zu lösen.

Besonders ärgert es mich, dass es bei diesem sensiblen Thema am Ende wieder einmal nur ums Geld und um das Wahren von Rechtspositionen geht. Dabei geraten die Chancen und die Bedeutung der Inklusion für die Betroffenen völlig aus dem Blick. Die fachliche Diskussion gerät immer mehr in den Hintergrund. Schade!

Zum Antrag der CDU:

In dem CDU-Antrag wird auf einen wichtigen Punkt hingewiesen: Die Landesregierung hat Rahmenbedingungen für das gemeinsame Lernen bisher nur sehr vage skizziert. Doch die Schüler, Eltern und Lehrer wollen wissen, was hier konkret auf sie zukommt.

Immerhin soll die Schulrechtsänderung zu Beginn des nächsten Schuljahres greifen. Die Dinge sind kompliziert, und die Details müssen mit Sorgfalt geregelt werden. Deshalb kann nicht von heute auf morgen alles entschieden werden, doch ich möchte dazu aufrufen, wenigstens Eckpunkte für die vielen Regelungen, die zu treffen sind, jetzt klar zu benennen. Das wäre ein wichtiges Zeichen für alle Betroffenen und würde ein Minimum an Sicherheit geben.

Die Landesregierung hat mit dem Haushaltsentwurf einen Ansatz für die Lehrerstellen vorgeschlagen. Immerhin! Aber wie diese Stellen auf die Schulen verteilt werden, ist daraus nicht ohne Weiteres ableitbar. In den Schulen, die sich jetzt schon stark für die Inklusion engagieren, haben viele die Sorge, dass sie durch die Neuregelung Stellen verlieren. Die betroffenen Eltern, Schüler und Lehrer haben hierzu klare Antworten verdient. Deshalb ist es wichtig, das Parlament, die Öffentlichkeit und die

Betroffenen umgehend über die Pläne zur Stellenzuteilung zu informieren.

Wir fordern die Landesregierung auf, hier im Landtag den Stand der Planung insbesondere zu Stellenzuweisungen und zu den Klassengrößen im gemeinsamen Lernen darzulegen.

Die Frage der Konnexität ist wichtig. Dabei läuft es wohl auf eine rechtliche Klärung vor Gericht hinaus. Und das wird dauern. Ich habe den Eindruck, dass man sich an vielen Stellen hinter dieser Konnexitätsfrage versteckt. Alle anderen Fragen scheinen daneben kaum noch eine Rolle zu spielen. Das hilft den Schulen im Moment nicht weiter, denn der Umbau zur inklusiven Schule ist bereits in vollem Gange.

Das, was hier von uns diskutiert wird, das interessiert vor Ort keinen Menschen. Es ist den Leuten völlig egal, woher das Geld kommt – Hauptsache, sie haben eine Chance, irgendwo Unterstützung zu erhalten, um auf einen guten Weg zu kommen und die inklusive Schule umzusetzen.

(Vorsitz: Vizepräsident Daniel Düngel)

Wichtiger ist uns daher die politische Frage: die nach der Bereitschaft des Landes, für angemessene Rahmenbedingungen beim Ausbau des gemeinsamen Lernens zu sorgen und finanzielle Mitverantwortung zu übernehmen. Hier möchte ich das „mit“ betonen.

Ich habe immer gesagt: Inklusion ist eine gemeinsame Aufgabe des Landes und der Schulträger. Bei weiteren Investitionen, die beim Ausbau des gemeinsamen Lernens notwendig werden, mauert die Landesregierung aber. Das halte ich für falsch. Hier muss ein einvernehmlicher Weg gefunden werden, der den Schulen jetzt hilft, den Prozess verantwortlich zu gestalten. Da hilft uns auch nicht die Evaluationsklausel; denn wenn wir erst in einem Jahr feststellen, was hätte bezahlt werden müssen, nutzt das der Schule im Moment nicht.

Ich erwarte deshalb ein klares Bekenntnis des Landes, Verantwortung für eine rasche Umsetzung des Rechtsanspruchs auf inklusive Beschulung im Sinne der Betroffenen zu übernehmen. Das Land muss jetzt den politischen Willen aufbringen, die Schulträger bei dieser Aufgabe auch finanziell in geeigneter Weise zu unterstützen. Das und nichts anderes fordern wir mit unserem Entschließungsantrag. Falls Sie sich jetzt fragen, wie und wie viel: Wir werden dazu im Haushaltsverfahren Vorschläge machen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Herzlichen Dank, Frau Kollegin Pieper. – Für die Landesregierung spricht jetzt Frau Ministerin Löhrmann.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Sache ist eigentlich ganz einfach: Die Expertenanhörung zum 9. Schulrechtsänderungsgesetz ist erfolgt. Nun ist es Sache des Parlaments, die Argumente zu bewerten und Anträge zu stellen. Selbstverständlich entscheidet der Landtag und nicht die Ministerin, wann ein Gesetz verabschiedet wird. Ich habe niemanden in der Koalition gehört, der infrage stellt, dass das Gesetz so rechtzeitig verabschiedet werden soll, dass es zu den Anmeldungen für die Grundschulen und zu den Anmeldungen für die weiterführenden Schulen wirksam wird. Das ist klar, das steht außer Frage.

Ich möchte noch einmal betonen, dass dieses Gesetz den Beschlüssen des Landtags von Dezember 2010 und Juli 2012 folgt. Ich zitiere:

„Die allgemeine Schule ist der Regelförderort. Eltern können weiterhin für ihr Kind eine Förderschule wählen.“

Das ist der Grundsatz. Der ist Parlamentsbeschluss. Und diesem Grundsatz folgt im Übrigen auch – wenngleich Herr Laumann da gestern leichte Absetzbewegungen gemacht hat – der schulpolitische Konsens von CDU, SPD und Grünen. Darin steht nämlich: Förderschulen, soweit sie trotz Inklusion erforderlich sind.

Meine Damen und Herren, Eltern von Kindern mit festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung haben nach dem Gesetzentwurf Anspruch darauf, dass die Schulaufsichtsbehörde ihnen mindestens eine allgemeine Schule vorschlägt. Zustimmungsvorbehalte der kommunalen Schulträger bezogen auf die Einrichtung des gemeinsamen Lernens an einer Schule und auf die Aufnahme eines Kindes im Einzelfall garantieren seit jeher und unverändert, dass die Kommunen keine Leistungen erbringen müssen, die mit einem unvertretbaren Aufwand verbunden sind.

Betonen möchte ich zudem, dass sich diese Landesregierung mitnichten zulasten der Kinder und Betroffenen verweigert. Im Gegenteil – Frau VoigtKüppers hat schon darauf hingewiesen –: Wir investieren massiv in Lehrerstellen für das inklusive Lernen.

(Vereinzelt Beifall von der SPD)

Wir investieren bis 2017/2018 in insgesamt 3.215 zusätzliche Lehrerstellen für die Inklusion. Und das ist in Zeiten knapper Kassen eine ganze Menge! Sie dagegen bleiben den Beweis schuldig, was Sie investieren wollen!

(Vereinzelt Beifall von der SPD)

Sie machen nämlich nur Stimmung, anstatt hier Farbe zu bekennen, meine Damen und Herren!

Wir verdreifachen die Inklusionsquote, und wir versechsfachen den Anteil der Lehrerinnen und Lehrer,

die wir dafür zur Verfügung stellen wollen. Das kann sich im Ländervergleich mehr als sehen lassen.

Natürlich brauchen wir Qualitätsstandards. Aber diese lassen sich doch nicht einfach per Gesetz regeln. Dafür gibt es unter anderem den von dieser Landesregierung systematisch erstellten Referenzrahmen Schulqualität und die Qualitätsanalyse.

Die Schülerfahrkostenerstattung bleibt übrigens von der Inklusionsgesetzgebung unberührt.

Bezüglich des Raumbedarfs von Schulen wollten die Kommunalen Spitzenverbände keine hierauf bezogenen Standards des Landes mehr. Auf Wunsch der Kommunen ist ein vorgeschriebenes Raumprogramm aufgehoben worden. Hier wollen es die Kommunen wieder anders.

Meine Damen und Herren, Inklusion ist ein aufwachsender Prozess. Es wird deshalb erst Schritt für Schritt möglich sein, Inklusion auch in den Berufskollegs zu verankern.

Den Kommunalen Spitzenverbänden habe ich die von ihnen gewünschte Änderung zur Mindestgröße von Förderschulen an Teilstandorten zugesagt. Nachdem ich den Schulausschuss zuletzt am 11. September über die geplante Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen informiert habe und die Besprechung mit der Schulaufsicht am 13. September mit einem positiven Ergebnis stattgefunden hat, beabsichtige ich nun, die Verordnung in engem zeitlichem Zusammenhang mit der Verabschiedung des Gesetzes zu erlassen – im Übrigen im Konsens mit den Kommunalen Spitzenverbänden. Sie tun so, als würden wir bestimmte Dinge nicht geordnet regeln. Das tun wir aber; daran gibt es überhaupt keinen Zweifel.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Ich wiederhole gerne: Die gesamte Landesregierung bleibt dabei, dass der Gesetzentwurf nach derzeitigem Erkenntnisstand nicht zu einer Ausgleichspflicht des Landes nach dem Konnexitätsausführungsgesetz führt. Das haben nicht nur wir festgestellt, sondern das haben – das sage ich, Herr Hovenjürgen, extra noch mal für Sie – die Landesregierungen in Bayern und in Niedersachsen im Übrigen genauso getan.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Wir gehen hier keinen Sonderweg. Alles andere wäre ein Sonderweg.

Natürlich können wir den Kommunen im Interesse der Landesfinanzen weder einen Blankoscheck ausstellen noch können wir uns von den Kommunen erpressen lassen. Auch das möchte ich hier in aller Deutlichkeit sagen.