Vielen Dank, Frau Abgeordnete. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erteile ich Frau Kollegin Beer das Wort.
ganz froh, dass ich das Ausschussprotokoll mitgebracht habe, Herr Kaiser. Denn es geht so gar nicht, dass Sie hier falsche Fährten legen. Ich möchte gerne zitieren, mit welchen Worten die Ministerin in diesem Ausschuss ihren Beitrag begonnen hat:
„Ich habe den kommunalen Spitzenverbänden mitgeteilt, dass ich mir, obwohl jetzt der Landtag Akteur im Gesetzgebungsverfahren ist, sehr gut vorstellen kann – und das den Fraktionen empfehle –, die Evaluierungsklausel, die in der Begründung des Gesetzes schon etwas ausführlicher angelegt ist, in den Gesetzestext zu übernehmen, um die Position unter Wahrung der unterschiedlichen Rechtsauffassungen“
in einen Evaluationsprozess, in ein faires und offenes Verfahren zu bringen. – So viel zu dem aufrichtigen Auftritt von Herrn Kaiser hier.
Ich habe es ausdrücklich begrüßt und habe wiederholt, dass wir als Fraktionen an diesem Prozess dran sind. Die Ministerin wie auch die Koalitionsfraktionen haben es den kommunalen Spitzenverbänden angeboten. Im Übrigen ist das der Stand von 2012, als es das Angebot gab, in der sogenannten Weihnachtsdiskussion fair und offen gemeinsam darüber zu reden.
In der Tat geht es um die Gretchenfrage: Was wird tatsächlich und ursächlich durch das 9. Schulrechtsänderungsgesetz ausgelöst? Das ist eine schwierige Frage, die in einem solchen Prozess gemeinsam betrachtet werden kann, weil wir derzeitig noch keine Erkenntnisse darüber haben. Das ist die Ausgangslage.
Und das Gutachten der kommunalen Spitzenverbände hat uns da leider auch nicht weitergeholfen. Wenn ich auf die Kommune Essen schaue, die als Beispiel genommen worden ist, und mir den – leider im Gutachten nicht benannten – Schulentwicklungsplan vor Augen führe, in dem zu lesen ist, dass sowieso ein Großteil der Essener Schulen marode ist und neu gebaut werden muss, dann muss ich festhalten: Das kann man nicht dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz anlasten.
Seit 2012 haben wir die Baunorm 18040, nach der umfassend barrierefrei gebaut werden soll, und zwar jetzt schon. Und wir haben im Grundgesetz das Diskriminierungsverbot.
Herr Hovenjürgen, Sie müssen doch auch mit Blick auf die Bundesregierung, die bestehende und die zukünftige, daran interessiert sein, dass wir gemeinsam endlich das Kooperationsverbot zwischen Bund und Land abschaffen.
Denn die Integrationsassistenzen sind eine Aufgabe des Bundes im Sozialgesetzbuch, damit die Kommunen diesbezüglich entlastet werden können. Aber es ist doch nicht Landesaufgabe, das zu schultern, das hinzunehmen. Da muss der Bund endlich seine Hausaufgaben machen. Das Kooperationsverbot an der Stelle muss einfach aus der Landschaft verschwinden.
Diese Fragen müssen wir gemeinsam miteinander erörtern. Ich erneuere noch einmal das Angebot, in einen solchen fairen Evaluationsprozess mit hineinzugehen.
Ich finde die Überschrift des von Ihnen vorgelegten Antrages, Herr Kollege Kaiser, völlig fehlgegriffen, wenn Sie sagen „Die Landesregierung verweigert sich“. Die Kollegin hat schon vorgetragen, was wir aufgelegt haben:
Seit 2010 haben wir massiv Stellen für den gemeinsamen Unterricht bereitgestellt – fast 1.300 Stellen –, 2.000 Stellen gibt es darüber hinaus jetzt auch mit dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz. Wir stellen sicher, dass die sonderpädagogische Kompetenz und das Stellenbudget erhalten bleiben, was in dem Bedarf 2012/2013 abzulesen war. Über 9.400 Stellen bleiben erhalten und gehen in den Prozess hinein. Wir haben zusätzliche Studienplätze geschaffen, wir haben Qualifikation ermöglicht. Wir bieten den Schulen Fortbildungen an – all das, was Sie nicht angefasst haben und was wir jetzt schon auf den Weg gebracht haben. Das ist doch wirklich erstaunlich.
Es ist sinnvoll, sich anzuschauen, welche Ausgangslagen wir im Land schon gemeinsam geschaffen haben: In der Anhörung haben wir auf den Kreis Wesel geblickt, in dem es jetzt schon gelingt, 100 % der Kinder aus dem Förderbereich Lernen in den allgemeinen Schulen zu beschulen. Wir können auf dieser Strecke gemeinsam gehen. Da ist die ausgestreckte Hand an die KSV. Deswegen haben wir auch gesagt: Wir sind bereit, die Schlussberatung um eine Plenarrunde zu schieben, um genau dieses Angebot noch einmal zu erneuern.
Zu den fachlichen Beratungen, Herr Kollege Kaiser: Die Dinge, die da noch beraten werden müssen, haben wir uns – auch insofern haben Sie hier einen falschen Eindruck erzeugt – für die Schlussberatung vorbehalten, die wir gemeinsam ansetzen. Da bin ich auch einmal auf Ihre Anträge und die dahinterstehende Finanzierung gespannt. All diese Dinge
Das ist richtig. Wenn ich es richtig verstanden habe, hat Kollege Kaiser seine Frage gerade wieder zurückgezogen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich einiges zu meinen Vorrednerinnen sagen.
Liebe Frau Voigt-Küppers, Sie sprechen davon, dass die Oppositionspolitik auf dem Rücken der Betroffenen gestaltet wird. – Wenn hier einer Politik auf dem Rücken der Betroffenen gestaltet, dann sind das die Fraktionen von SPD und Grünen und die Regierung, sicherlich nicht die Opposition.
Ein Zweites: Sie sagen, es sei das übliche Gesetzgebungsverfahren. – Wenn das übliche Gesetzgebungsverfahren so ausschaut, dass man zehn Tage, bevor das Gesetz verabschiedet werden soll, plötzlich die Reißleine zieht und erklärt: Nach zwei Jahren treten wir jetzt doch in die Gespräche, die immer wieder sowohl von den kommunalen Spitzenverbänden als auch von uns in der Opposition angemahnt worden sind, ein und deswegen verschieben wir das Ganze noch einmal, dann, so muss ich sagen, habe ich ein anderes Verständnis von Gesetzgebungsverfahren. An solchen Verfahren war ich bisher nicht beteiligt.
Frau Beer, zu Ihnen: Es ist ein großer Unterschied zwischen der Anerkennung der Konnexität und der Evaluationsklausel, die immer wieder im Gespräch ist, das sogenannte Bonbönchen für die Kommunen.
Sie haben aus dem Protokoll der Schulausschusssitzung vom 11. September zitiert. Eines aber hat Frau Ministerin Löhrmann auch ganz deutlich gesagt, nämlich, dass Sie von ihrer Rechtsposition in Bezug auf die Anerkennung der Konnexität nicht abweichen wird.
Ich fand es auch interessant, dass Herr Römer gleich in der Presse verkündet hat, dass man kurz vor einer Einigung mit den Kommunen stehen würde. Wir haben an diesem Abend des 11. September eine Veranstaltung zum Thema Inklusion gehabt. Dort erklärte ein Vertreter der kommunalen Spitzenverbände, dass er es sehr begrüßt, dass jetzt Gesprächsbereitschaft da ist, aber er habe sich doch sehr über diese Äußerung betreffend den Ausgang der Gespräche gewundert.
Wir wünschen uns und hoffen im Interesse der Kinder, Eltern und natürlich auch der Lehrer sehr, dass es sich hier nicht um ein taktisches Manöver handelt. Herr Kaiser sagte es schon: Positive Zwischennachrichten oder gar weißer Rauch sind bisher nicht vermeldet worden. Wir dürfen gespannt sein, wie sich das bis zur Abstimmung letztendlich noch entwickeln wird.
Eines aber ist klar: Die Schulen brauchen eine umfassende Unterstützung, um die Inklusion erfolgreich gestalten zu können. Das, was momentan passiert, ist aber alles andere als erfolgreich, sondern einfach nur chaotisch.
Eine Äußerung passt auch in diese Kategorie „Chaotische Verhältnisse“, nämlich die Äußerung, Frau Beer, die Sie im Schulausschuss gemacht haben. Frau Beer, Sie haben sich im Schulausschuss darüber empört, dass die Kommunen jetzt Förderschulen modernisieren.
Ich sage Ihnen, liebe Damen und Herren von RotGrün: Sie geben seit drei Jahren keinen qualitativen Kurs vor und kritisieren dann Schulträger aller Schulformen – dazu gehört auch die Schulform Förderschule –, die ihren Kindern eine bestmögliche Schulausstattung gewähren wollen. Ich muss schon sagen: Das finde ich vermessen. Sie haben nämlich Ihre Hausaufgaben in der Vergangenheit nicht gemacht. Das gilt nicht für die Kommunen, die nämlich ihre Hausaufgaben machen und Schulen modernisieren.
Danke schön, Herr Präsident, danke schön, Frau Kollegin. – In dieser Darstellung von gerade, die auch wieder verkürzt war, geht es ja eigentlich darum – ich werde Sie gleich fragen, ob Sie das nicht nachvollziehen können –, dass der Kreis Borken bislang keinen Inklusionsplan gemacht hat, sondern an einer Stelle Investitionen
an einen privaten Schulträger vergeben hat, und es keine Planung hinsichtlich der Fortführung des gemeinsamen Unterrichts und der dabei entstehenden notwendigen Kosten gibt, während gleichzeitig im Gutachten darauf verwiesen wird, dass es zu einer Explosion der Kosten kommt. Das kann man in einem Inklusionsplan anders fassen.
Das genau war der Hinweis auf die Frage, inwieweit belastbar diese Hinweise aus dem Gutachten sind. Können Sie nachvollziehen, dass das dann auch kritisch zu begutachten ist?
Frau Beer, darauf kann ich nur eines antworten: Die Landesregierung ist diesen Inklusionsplan bis heute schuldig geblieben.