Protocol of the Session on July 10, 2013

Dann ist es natürlich auch angemessen, ehe weitere Mittel angefordert werden, die andere Schulformen brauchen, diese zusätzlichen Stellen auch zur Vermeidung von Unterrichtsausfall zu nutzen, wenn es erforderlich ist. Das heißt: Wir haben die Gymnasien hier begünstigt. Deswegen ist es auch legitim und gerecht, dann einen gewissen Ausgleich vorzunehmen, wenn er sich herstellen lässt, und zur Abmilderung von Vertretungsnotwendigkeiten anderer Schulformen diese Stellen auch zu nutzen und darauf hinzuweisen.

Danke schön. – Zu einer zweiten Frage hat sich Herr Dr. Stamp gemeldet.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrte Frau Ministerin, in dem Bericht wird ausgeführt, dass zur Abfederung schulformübergreifend Stellenüberhänge genutzt werden sollen. Die Gymnasien sind von den verbleibenden Vertretungsmitteln ausgeschlossen. Bedeutet dies, dass die Schulverwaltung darüber hinaus auch Stellen für Vertretungsunterricht an andere Schulformen bzw. Schulen abzieht?

Frau Ministerin, bitte schön.

Die Stellen werden bedarfsbezogen zugewiesen. Ich habe gerade ausgeführt, dass den Gymnasien 1.000 Stellen über Bedarf zusätzlich zur Verfügung stehen. Gleichwohl haben alle Schulformen auch auf flexible Mittel zur Vermeidung von Unterrichtsausfall zurückgegriffen. Ich habe eben die Gesamtzahl genannt, die schon verbraucht ist. Ich kann Ihnen gerne mit Stand 5. Juli 2013 den aktuellen Verbrauch prozentual über die verschiedenen Schulformen hinweg nennen, damit Sie erkennen, dass das Gymnasium hier durchaus nach wie vor beteiligt ist.

Die Grundschulen haben zu 27,02 % davon Gebrauch gemacht, die Hauptschulen zu 9,63 %, die Realschulen zu 12,61 %, die Gymnasien zu 18,79 %, die Sekundarschulen zu 0,19 %, die Weiterbildungskollegs zu 0,71 %, die Gesamtschulen zu 10,02 %, die Förderschulen zu 11,42 % und die Berufskollegs zu 9,61 %.

Diese Mittel verteilen sich je nach Bedarf, weil die Nutzung von flexiblen Mitteln auch immer davon abhängt, ob eine längerfristige Erkrankung, die man ja nicht absehen kann, berücksichtigt werden muss. Wir gehen hier sachbezogen vor. Die Bezirksregierungen haben unabhängig von der Kürzung immer die Möglichkeit, mit den Stellen und Mitteln, die ihnen zugewiesen worden sind, auch flexibel umzugehen. Weil sie Kenntnis von der Situation der einzelnen Schulen haben, können sie die Nöte und Härten der Schulen beurteilen und dann entsprechend handeln.

Vielen Dank. – Zu einer zweiten Frage hat sich Herr Kollege Witzel gemeldet.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Mich interessiert der Aspekt der Teilabordnungen. Deshalb möchte ich Sie fragen, Frau Ministerin Löhrmann: In Ihrem Erlass wird ausgeführt, dass zur Erteilung des Vertretungsunterrichts auch die Möglichkeit der Teilabordnung genutzt werden soll. Weil mir dazu die Modalitäten nicht ganz klar sind, meine Frage an Sie: Können Sie bitte dem Parlament erläutern, nach welchen Kriterien für die betroffenen Schulen solche Teilabordnungen beschlossen werden?

Bitte schön, Frau Ministerin.

Herr Abgeordneter Witzel, das ist eine

sehr sinnvolle Frage, weil es ja so ist, dass wir zum Teil an Schulen auch Stellenüberhänge haben. Manchmal haben Schulen mehr, aus welchen Gründen auch immer. Das sagt aber noch nicht einmal zwingend aus, dass an dieser Schule alles in Ordnung ist, wie wir eben an dem bedauerlichen Beispiel schon gehört haben, weil ja bei einer Überzahl an Stellen auch Personen überverhältnismäßig erkranken können.

Wenn es aber so ist, dass eine Schule eine gute Besetzung hat und mehr Stellen aufweist, als eigentlich erforderlich sind, und möglicherweise sonstige Zusatzangebote macht, aber eine andere Schule in der Nähe Vertretungsbedarf hat, weil eine Person längerfristig erkrankt ist, dann kann die Schulaufsicht entscheiden, ob eine Teilabordnung vorgenommen wird, damit die Schule, die mehr Lehrer hat, der Schule aushelfen kann, die zu wenig Lehrer hat, um das oberste Ziel, nämlich möglichst Unterrichtsausfall zu vermeiden, erreichen zu können.

Vielen Dank. – Zu einer zweiten Zusatzfrage hat der Kollege Bombis das Wort.

Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Ministerin, vielen Dank für die Beantwortung meiner ersten Frage. Ich habe mich offenbar in der Fragestellung nicht ganz klar ausgedrückt. Deswegen möchte ich gern noch einmal nachfragen.

Bezüglich der Mehrarbeit, die Sie vorrangig angeordnet haben oder die vorrangig genutzt werden soll, um die fehlenden Mittel zu kompensieren, stellt sich für mich eine Frage, weil die mehr entstehende Arbeit ja potenziell Folgekosten für das Land auslösen wird. Haben Sie zu diesen Folgekosten genauere Angaben? Können Sie darüber hinaus eventuell sagen, welche sonstigen organisatorischen Folgen daraus für die Schulen erwachsen? Es ist mir vollkommen klar, dass Mehrarbeit als solche herangezogen werden muss, um auch andere Situationen abzudecken. – Vielen Dank.

Bitte schön, Frau Ministerin.

Sehr geehrter Herr Abgeordneter, wir haben keine genauen Erkenntnisse dazu. Ich bin Ihnen aber dankbar, dass Sie noch einmal danach fragen. Aber nicht ich habe Mehrarbeit angeordnet, sondern wir haben in dem Erlass die verschiedenen Möglichkeiten zur Vermeidung von Unterrichtsausfall aufgeführt und angeführt. Ich sage die Zahlen noch einmal: 4.000 Stellen stehen allen Schulformen zur Verfügung, 900 Stellen stehen zusätzlich für die Grundschulen bereit, und es gibt die verbleibenden 25 Millionen € an flexiblen Mitteln, die wir

möglicherweise noch einmal aufstocken können, wenn sich dafür Spielräume ergeben. Dann kommt als weiteres Mittel die konkret in der Schule angeordnete Mehrarbeit infrage, die ich nicht ausgeschlossen habe. Das ist etwas anderes, als wenn ich munter von oben Mehrarbeit anordnen würde.

Danke schön. – Es gibt eine Frage des Kollegen Jung von der CDUFraktion.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr verehrte Ministerin, bei mir im Wahlkreis habe ich von zwei auslaufenden Schulen die Aussage bekommen – das sind die Realschulen in Bad Lippspringe und in Salzkotten –, sie hätten den Eindruck, dass sie als auslaufende Schulen besonders betroffen wären von dem Wegfall der Vertretungslehrer. Ist Ihnen das bekannt? Haben Sie auch davon gehört?

Zweite Frage: Ist Ihnen bekannt, ob es möglicherweise weitere auslaufende Schulen gibt, die Ähnliches berichten?

Frau Ministerin.

Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich habe von den konkreten Beispielen keine Kenntnis. Sie können mir das gerne zukommen lassen. Wir gehen dem dann nach.

(Vorsitz: Vizepräsident Oliver Keymis)

Ich will noch einmal bekräftigen: Es gibt von meiner Seite keine wie auch immer geartete Anordnung, nach der auslaufende Schulen anders zu behandeln wären als aufwachsende Schulen. Das entspricht nicht meinem Selbstverständnis, dass wir mit den Schulen gleichgeordnet vorgehen.

Danke schön, Frau Ministerin. – Es gibt keine weiteren Fragen mehr. Damit sind wir am Ende der Beantwortung der Mündlichen Anfrage 23.

Ich rufe auf die

Mündliche Anfrage 24

des Herrn Abgeordneten Dietmar Schulz von der Fraktion der Piraten:

Zu der aktuellen Debatte über die ausbleibenden Gehaltszahlungen an studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte an nordrheinwestfälischen Universitäten

In der letzten Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 13.06.2013 hat sich das

Finanzministerium zu den Fragen der Piraten geäußert. Dabei sind bereits im Vorfeld durch die laufende Presseberichterstattung mehrere fragwürdige Aussagen der Landesregierung aufgefallen. Es war zu bemerken, mit welcher Salamitaktik das Landesamt für Besoldung und Versorgung als auch die Landesregierung gearbeitet haben. Die wichtigste Frage in diesem Zusammenhang mit dem Abrechnungsverfahren am LBV blieb dabei unbeantwortet. Die Unstimmigkeiten in Bezug auf die Planbarkeit und den Umgang mit der aktuellen Problematik konnten nicht geklärt werden. Wir Piraten fordern eine Überweisung aller Gehälter oder zumindest Abschläge in der Höhe des eigentlichen Gehalts bis zum Ende der Plenartage und damit verbunden direkt auch die Überweisung der Verzugszinsen auf die ausstehenden Gehälter.

Darüber hinaus wurde bisher zu keinem Zeitpunkt die Frage beantwortet, inwiefern diese unhaltbaren Zustände hätten vermieden werden können. Auf der Website des LBV sind mittlerweile sogenannte Frequently Asked Questions (FAQ) veröffentlicht. Darin wird beschrieben, dass man aus Kostengründen sich dazu veranlasst gesehen hat, den Umstellungsprozess in die heiße Phase des LBVs zu legen. Die Piraten fordern daher eine lückenlose Aufarbeitung, da der Verdacht im Raum steht, dass man bewusst in Kauf genommen hat, dass studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte nicht fristgerecht ihre Gehälter erhalten werden.

Wie beabsichtigt das Finanzministerium seiner aufsichtsrechtlichen und gegebenenfalls dienstrechtlichen Verantwortung in Bezug auf das Landesamt für Besoldung und Versorgung und konkret in Zusammenhang mit den bisher nicht korrekten und nicht fristgerechten Zahlungen eines Großteils der Gehälter der studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte nachzukommen?

Ich bitte den für Finanzen zuständigen Minister Dr. Walter-Borjans um Beantwortung. – Bitte schön, Herr Minister. Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Schulz, wir haben darüber verschiedentlich auch im Haushalts- und Finanzausschuss gesprochen. Es ist in diesem Jahr bedauerlicherweise zu Verzögerungen bei der Aufnahme der Zahlung der neu und wieder eingestellten studentischen wissenschaftlichen

Hilfskräfte und der Lehrbeauftragten im Hochschulbereich gekommen. Die festangestellten Beschäftigten sind nicht betroffen.

Inzwischen konnten aber die entstandenen Rückstände bis auf Einzelfälle für die Monate April und Mai und noch einmal rund 100 Fälle für den Monat Juni abgearbeitet werden. Wir haben also seit dem letzten Mal, als wir über dieses Thema gesprochen

haben, mit Hochdruck viele der Fälle bearbeiten können. An der Erledigung der verbleibenden Fälle wird weiterhin gearbeitet. Abschläge werden unaufgefordert gezahlt.

Mir liegt dazu auch eine Statistik vor, die zeigt, dass von den insgesamt 22.000 Fällen die Hälfte von vornherein keine Probleme hatte. Der andere Teil hat aber über Verzögerungen geklagt. Im April sind 2.988 Neueinstellungen vorgenommen worden. Davon ist kein Fall mehr offen. Im April gab es 13.011 Wiedereinstellungen. Davon sind zwei noch unerledigt. Im Mai waren es 1.352 Neueinstellungen. Davon sind alle erledigt. Es gab 2.559 Wiedereinstellungen. Hier sind noch neun Fälle zu bearbeiten. Im Juni gab es 763 Neueinstellungen. Das sind die, von denen ich eben gesprochen habe. Davon sind noch rund 100 Fälle in der Bearbeitung; sie bekommen unaufgefordert Abschläge. Es gab 1.650 Wiedereinstellungen. Davon sind bisher sieben unbearbeitet.

Somit haben wir jetzt 5.103 Neueinstellungen mit 100 noch offenen Fällen und 17.220 Wiedereinstellungen mit 18 Betroffenen, deren Fälle noch nicht endgültig abgearbeitet, aber durch Abschläge zumindest gemildert worden sind.

Das Landesamt für Besoldung und Versorgung hat im Rahmen der mehrjährigen Einführung eines neuen Bezügesystems zum Abrechnungsmonat April 2013 mit 85.000 Gehaltsempfängern der Hochschulen und der Universitäten den letzten Teil der Daten in das neue System migriert. Dabei kam es zu mehrtägigen Unterbrechungen. Das Landesamt hat die Hochschulen frühzeitig, im Juli 2012 und weiterhin im Februar 2013, über diesen Schritt und mit einem weiteren Schreiben Anfang Mai und Juni 2013 über die durch die Gesamtsituation inzwischen besonders enge Arbeitssituation informiert.

Erschwerend kam hinzu, dass in diesem Jahr im Hochschulbereich erheblich mehr Einstellungszahlen zu bewältigen waren. Normalerweise werden zum Semesterbeginn 12.000 bis 13.000 studentische oder wissenschaftliche Hilfskräfte eingestellt oder wiederbeschäftigt. In diesem Jahr sind zum Einstellungstermin April bereits 19.000 und zum Monat Mai noch einmal 4.000 wissenschaftliche und nichtwissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingestellt worden. Durch eine projektbedingte Verzögerung fiel die zu einem früheren Zeitpunkt geplante Verfahrensumstellung mit dem sprunghaften Anstieg der Fallzahl um annähernd 100 % zusammen. Bei durchschnittlichen Wieder- und Neueinstellungszahlen wäre ein nahezu reibungsloser Ablauf gewährleistet gewesen.

Es war natürlich geplant, dass die Umstellung auf SAP abgeschlossen ist, bevor es zu der Welle kommt. Hier war allerdings die technische Verzögerung ausschlaggebend dafür, dass die geplante Umstellung und die Welle der Neueinstellungen oder Wiedereinstellungen zusammengetroffen sind.

Für die Hochschulen und das Landesamt ist das saisonale Massengeschäft zum Semesterbeginn immer eine große Herausforderung, also auch dann, wenn die Zahlen nicht so hoch sind wie in diesem Jahr. Die zusätzlich ungünstige Konstellation durch die Umstellung auf das neue Bezügeverfahren und die erhöhten Einstellungszahlen haben in der ersten Jahreshälfte zu den beklagten Rückständen bei der Zahlungsaufnahme geführt. Diese Aufgaben hätten wegen der Komplexität der Materie auch nicht in ausreichendem Umfang durch vorübergehende personelle Umschichtungen ausgeglichen werden können, weil man dafür vertiefte Systemkenntnisse und eine umfassendere Schulung benötigt. Überdies hätte eine Umschichtung in größerem Umfang dann Engpässe in anderen Bereichen zur Folge gehabt.

Die ungünstige Konstellation des Zusammentreffens von Verfahrensumstellung und gleichzeitigem Semesterwechsel kann sich so nicht wiederholen. Die Umstellung auf das neue Bezügeverfahren ist mittlerweile abgeschlossen. Wir gehen davon aus, dass deshalb vergleichbare Situationen nicht mehr zu erwarten sind. Im Hochschulbereich ist allerdings auch zu Beginn der nächsten Semester mit hohen Einstellungszahlen zu rechnen. Alle Beteiligten werden alle Anstrengungen unternehmen, um künftig wieder möglichst zeitnah – auch im saisonalen Massengeschäft – Gehaltszahlungen für neu eingestellte Beschäftigte im Hochschulbereich zu gewährleisten.

Das Finanzministerium hat seine aufsichtsrechtliche Verantwortung wahrgenommen. Die eingetretene Sachlage war, wie ich es dargestellt habe, nicht absehbar. Das, was absehbar war, ist im Vorhinein kommuniziert worden.

Wir haben gegenüber dem Landesamt für Besoldung und Versorgung allerdings deutlich gemacht, dass die Hilfestellung bei der Beseitigung des Stellenengpasses durch Zurverfügungstellung neuer Stellen davon abhängig gemacht wird, dass dem Finanzministerium ein Optimierungskonzept vorgelegt wird. Wir wollen uns schon vergewissern, dass verschiedene kritische Anmerkungen und die dafür durchaus vorhandene Grundlage zum Anlass genommen werden, das Ganze wirklich anzugehen und nicht einfach nur etwas draufzuschichten, um dadurch das Ergebnis zu verbessern. Es geht darum, das systematisch weiterzuverfolgen, was wir schon vor etwa zweieinhalb Jahren begonnen haben, nämlich strukturelle Verbesserungen im LBV hinzubekommen, die dann auch den Wechsel zu SAP zur Folge haben,.

Das ist das, was ich Ihnen im Augenblick sagen kann. Im Ergebnis sind die Fälle, die zu den Diskussionen der letzten Tage und Wochen geführt haben, weitestgehend abgearbeitet worden.

Danke schön, Herr Minister. – Es gibt bisher drei Fragen. Die erste hat Kollege Stein von den Piraten. Bitte schön, Herr Stein.