Protocol of the Session on June 20, 2013

Nein, überhaupt nicht. Um zu der Bedeutung der Strecke zu kommen, möchte ich einen Vergleich ziehen: Für mich sind der Ausbau der Strecke und die Perspektive der nördlichen und südlichen Anbindung im Grunde die A1 auf der Schiene. Das ist eine der größten noch zu schließenden Lücken, die wir in unserer Infrastruktur haben. Das ist neben der Brückenproblematik die sträflichste Vernachlässigung, die mir in Bezug auf Nordrhein-Westfalen einfällt.

Ich bin fest davon überzeugt, dass ein der Modernität und den Exportchancen, den sozialen Mobilitätsinteressen der Menschen angemessener Schienenausbau die Strecke ganz anders begreifen würde. Dann würde sich ihr ein ganz anderes DB-Netz ermächtigen. Mehrstreifig ausgebaut hätte die Trasse für Güter und Menschen ein Volumen, Deutschland wirklich umweltfreundlich mobil zu machen. Deshalb kann ich nur beklagen, dass wir erst an der Stelle sind, wo wir uns zurzeit befinden.

Jetzt der Reihe nach noch einmal zu den vermeintlichen Versprechen der anderen: Es gibt explizit nicht die Bereitschaft der Bahn, weder der DB Netz noch

sonst einer Konzerntochter, irgendetwas auf eigene Kappe voranzutreiben; das ist ausdrücklich nachgefragt und bestätigt. Das, was in die Zeitungen gekommen ist, war eine missverständliche Interpretation eines Briefes, der genau das Gegenteil ausdrücken wollte.

Bei der EU-Förderung ist der Bund am Zug. Wir werden die EU-Förderung im Bereich Infrastruktur ab 1. Januar 2014 ganz anders vorfinden, im Volumen fast verdreifacht, aber schon heute überbucht bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag. Ob und wie wir als Deutschland daran partizipieren, wird vor allen Dingen auch vom Verhandlungsgeschick der verantwortlichen Bundesregierung abhängen.

Bezogen auf die TEN-Mittel, für deren Erkundung und Beschreibung ich auch Herrn Pieper öffentlich gelobt habe, hat die Bundesregierung gesagt, das seien eigentlich Petitessen, weil diese Mittel nachträglich ausgekehrt würden und einen so geringen Anteil am Gesamtkostenvolumen hätten, dass das weder die Wirtschaftlichkeitsberechnung noch sonst eine Entscheidung zugunsten der Ausbaustrecke beeinflussen könnte.

Zum Thema „RRX/Betuwe“ möchte ich Ihnen nur eines sagen: Mein Vorvorvorgänger und ich haben offensichtlich ein größeres Vertrauen in die Verbindlichkeit der Aussagen von Herrn Ramsauer und Herrn Pofalla als Sie. Denn ich beziehe mich, wie offensichtlich auch Herr Wittke, auf persönliche Aussagen der zuständigen Vertreter der Bundesregierung. Es würde mich mehr als irritieren, wenn diese Zusagen, die wir auch in Schriftform vertrags- und unterschriftsreif haben, jetzt wider Erwarten nicht eingehalten würden.

Nach meinem Gusto geht es bei diesen beiden Vorhaben nur ganz am Rande um die Frage der Toiletten – die sind auch wichtig – und die Frage der Farbe. Es geht vielmehr darum, dass NordrheinWestfalen einen riesigen Schritt nach vorn tun würde bei zwei Infrastrukturprojekten, die der Landtag gemeinsam seit vielen, vielen Jahren einfordert und die immer auf der Strecke geblieben sind.

Wenn wir diese Etappe geschafft haben, dann sollten wir gemeinsam neuen Schwung holen, um beispielsweise die Ausbaustrecke Münster–Lünen zu schließen, um beispielsweise den Eisernen Rhein endlich anzupacken, um beispielsweise die RuhrSieg-Strecke zu ertüchtigen, um beispielsweise den Kölner Bahnknoten in allen 15 Elementen zu ertüchtigen und um beispielsweise ein 10 Millionen Menschen angemessenes Nahverkehrsprojekt, nämlich eine pendlerwürdige S-Bahn-Vernetzung unseres RRX, hinzukriegen. Mit der Unterschrift unter Betuwe und RRX sind wir noch lange nicht am Ende. Wir sollten uns vornehmen, dann erst richtig anzufangen, Herr Kollege Schemmer.

Ansonsten begrüße ich die Überweisung und freue mich auf die nächste Runde der Diskussion.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Minister. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe deshalb die Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16/3230 an den Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr – federführend – sowie an den Ausschuss für Europa und Eine Welt. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dieser Überweisungsempfehlung zustimmen möchte, den darf ich um das Handzeichen bitten. – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist diese Überweisungsempfehlung einstimmig angenom

men.

Wir treten ein in den Tagesordnungspunkt

11 Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes des

Landes Nordrhein-Westfalen und des Polizeiorganisationsgesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/2256

Änderungsantrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/3321 – Neudruck

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses Drucksache 16/3196

Entschließungsantrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/3333

zweite Lesung

Ich eröffne die Beratung und erteile zunächst für die SPD-Fraktion Herrn Kollegen Stotko das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Damen und Herren! Wir stehen am Ende einer Debatte zur Verbesserung der Sicherheit in unserem Land. Denn mit dem vorliegenden Änderungsgesetz machen wir erneut zwei Dinge deutlich: Erstens. Die Sicherheit ist bei Rot-Grün in Nordrhein-Westfalen in guten Händen. Zweitens. Wir nehmen Anhörungen ernst und verändern unsere Gesetze danach gegebenenfalls noch mal.

Mit dem im Entwurf vorliegenden Gesetz regeln wir zwei sicherheitspolitische Schwerpunkte:

Einerseits setzen wir die Videoüberwachung in Düsseldorf und Mönchengladbach für weitere fünf Jahre fort – maßvoll, wie wir finden, in einem ausgewogenen Verhältnis und mit Zustimmung nicht nur der Polizei, sondern auch der Bevölkerung und der Kommunalpolitik vor Ort.

Andererseits versetzen wir die nordrhein

westfälische Polizei endlich in die Lage, Telekommunikations- und Mediendaten bei den Providern abzufragen und sogenannte IMSI-Catcher einzusetzen, ohne auf eine Generalklausel zurückgreifen zu müssen – nicht um, wie die Piraten es ganz gern befürchten, den Überwachungsstaat zu generieren, sondern um vermisste und hilflose Personen zu finden, den Suizid verzweifelter Menschen zu verhindern oder, soweit das möglich ist, angedrohte Straftaten gegen Leib oder Leben zu verhindern.

Keine Bürgerin, kein Bürger dieses Landes hat Verständnis dafür, dass die Menschen durch Google Maps und andere Programme oder Apps zu finden sind, jedoch die in hilfloser Lage befindliche Großmutter oder das entlaufene minderjährige Kind nicht geortet werden dürfen. Diejenigen, die eine solche Maßnahme kategorisch ablehnen, kommen hoffentlich nie in die Lage, sich um das Wohl und Wehe eines nahen Angehörigen sorgen zu müssen und dann von der Polizei zu hören: Pech gehabt!

Der Ausgleich zwischen dem Schutz der Bürgerrechte und einer effektiven Polizeiarbeit ist im vorliegenden Gesetzentwurf mit beiden Schwerpunkten sehr gut gelungen. Die Anhörung Anfang Mai hier im Landtag hat dies auch bestätigt. Fast alle Sachverständigen wären hier zitierfähig; deshalb spare ich mir das an dieser Stelle.

Aber wir haben aus der Anhörung auch mitgenommen – das ist der zweite Punkt –, dass es Sinn macht, die Evaluierung unserer Maßnahme nicht durch das Ministerium allein, sondern begleitet durch einen externen Sachverständigen durchzuführen.

Dieser Hinweis aus der Anhörung hat uns überzeugt – andere Hinweise eben nicht; das gilt im Übrigen auch für die beiden Anträge der Piratenfraktion, die hier so kurz vor knapp eingelaufen sind.

Zum Richtervorbehalt haben wir in der Ausschusssitzung schon einiges gesagt; deshalb gehe ich jetzt nicht darauf ein.

Aber ich möchte gerne auf Ihren Entschließungsantrag eingehen, wonach Sie im Rahmen der Evaluierung fordern, dass auch statistische Daten erfasst werden. – Ich muss Ihnen sagen: Für mich ist das eine Selbstverständlichkeit, dass bei einer Evaluierung auch statistische Daten erfasst und dargestellt werden. Damit müssen wir uns hier im Parlament nicht ernsthaft auseinandersetzen. Ich hoffe einfach mal – gleich spricht ja noch der Innenminister –, dass er Ihnen sagt, dass er eine tolle Evaluierung macht. Vielleicht sind Sie dann zufrieden. Deshalb

kommen wir Ihrem Antrag in dieser Frage nicht sonderlich nah.

(Minister Ralf Jäger: Ich mache nicht nur die Evaluierung toll!)

Okay! Der Minister sagt, er würde nicht nur die Evaluierung toll machen. Das kann ich hier jetzt unterstützen, aber vielleicht nicht alle im Plenarsaal.

Lassen Sie mich am Schluss festhalten: Mit dieser Gesetzesänderung bleibt Nordrhein-Westfalen weiterhin auf dem richtigen Weg eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen dem Schutz der Bürgerrechte und dem Schutz vor Straftaten bzw. vor Gefahr für Leib oder Leben. Deshalb werden wir dem Gesetz zustimmen. – Besten Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Stotko. – Für die CDU-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Kollegen Schittges.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In dem vorliegenden Änderungstext steht vieles, Herr Kollege Stotko, was wir als CDU-Fraktion so mitunterschreiben würden. Das möchte ich bewusst an den Anfang meiner Ausführungen stellen.

Wenn wir dennoch einen Änderungsantrag formuliert haben, so bezieht sich dieser denn auch nur auf eine weitere Befristung der Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten.

Es ist ein Evaluationsbericht zu den Erfahrungen mit diesem Instrument abgegeben worden – das darf ich sagen, Herr Minister –, der an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig lässt. Ganz klar werden darin die Erfolge entsprechender polizeilicher Maßnahmen hervorgehoben. Wir als CDU haben immer gesagt, dass wir in der Nutzung der Videotechnik allerdings kein Allheilmittel sehen. Diese Sichtweise wird auch vom vorliegenden Bericht des Innenministers ausdrücklich bestätigt. Aber die Videoüberwachung, meine Kolleginnen und Kollegen, stellt dennoch einen unverzichtbaren Teil einer erfolgversprechenden Strategie zur Kriminalitätsvorbeugung und zur Kriminalitätsbekämpfung dar.

Der Bericht, Herr Stotko, nennt die Städte Düsseldorf und Mönchengladbach – was einem nahe ist, kommt auch so einmal zum Ausdruck –, in denen auch weiterhin auf die Videoüberwachung an Schwerpunktstätten krimineller Handlungen gesetzt werden soll.

In der Düsseldorfer Altstadt haben die dort eingesetzten Kameras, meine Damen und Herren, dazu geführt, dass die Interventionszeit der Polizei auf 40 Sekunden verkürzt werden konnte. Für Mönchengladbach – das weiß der Kollege sicherlich auch – wurde hervorgehoben, dass vor der Einrich

tung der Videoüberwachung getroffene Maßnahmen im Rahmen der Ordnungspartnerschaft Altstadt nicht den gewünschten Erfolg gebracht haben. Seit der Kamerainstallierung gewinnen die dort vor Ort tätigen Polizisten schneller einen Überblick. Daher können sie speziell die Schwere von Gewaltdelikten beizeiten eindämmen.

Noch erfreulicher scheint mir die Tatsache zu sein, dass drei Kommunen – ich sage das ganz bewusst –, die auf die Videoüberwachung gesetzt haben, davon mittlerweile abgekommen sind. Aber nicht deshalb, meine Damen und Herren, weil die Überwachung nichts genutzt hätte, sondern im Gegenteil: Die Kameras konnten dabei helfen, Kriminalitätsschwerpunkte zu beseitigen und den Menschen subjektiv wie objektiv eine größere Sicherheit zu verschaffen. Daher werden sie zu dieser Zeit schlichtweg nicht mehr benötigt.

In Aachen ist die Drogenkriminalität im überwachten Bereich um fast 60 % zurückgegangenen – in Verbindung, das soll erwähnt werden, mit geeigneten städtebaulichen Maßnahmen. In Bielefeld konnte der Drogenhandel im Sichtfeld der Kameras in Kombination mit einem Drogenhilfezentrum ebenfalls reduziert werden. In Coesfeld, meine Damen und Herren, sind Fahrraddiebstahl deutlich seltener geworden – was damit zusammenhängt, dass solche Taten nicht mehr unbeobachtet bleiben und aufgeklärt werden.

So war es also, meine Damen und Herren, nie die Videoüberwachung allein, die diesen Effekt erzielt hat. Es waren weitere politische Entscheidungen an den einzelnen Standorten. Sie war jedoch zumindest ein wichtiges Element in einem Bündel der auf die Verhältnisse vor Ort abgestimmten Maßnahmen.

Gerade weil die Hoffnung besteht, damit die Kriminalität zu verringern, sollten wir uns heute vielleicht alle einmal ein Herz fassen und die Befristung einer solchen Maßnahme beenden, die in unserem Land seit nunmehr 13 Jahren geltendes Recht ist. Deshalb lautet mein Appell an die parlamentarische Mehrheit hier im Hause: Lassen Sie sich ein wenig auf unseren Änderungsvorschlag ein und stimmen Sie einer unbefristeten Verlängerung des Instruments der Videoüberwachung zu.

Wir wissen alle, dass der Chef der Deutschen Bahn vor Kurzem erklärt hat, dass man zukünftig an allen Bahnhöfen Videoüberwachung haben werde – also im privaten Bereich.