Protocol of the Session on June 20, 2013

Gerade bei speziellen Einsätzen – Herr Schatz wird das sicherlich bestätigen – muss die namentliche Identifizierbarkeit ausschließbar sein. Denn eine Namensnennung, Kennzeichnung oder Ausweispflicht kann den Umständen nach den Zweck einer polizeilichen Maßnahme beeinträchtigen.

(Nicolaus Kern [PIRATEN]: Ja, was denn jetzt?)

Also ist den Umständen nach eine Abwägung zwischen verfolgtem Zweck, Persönlichkeitsrecht und informationeller Selbstbestimmung, die auch für die Polizistinnen und Polizisten gilt, auf der einen und auf der anderen Seite der Rechte Dritter vorzunehmen. Dabei denke ich ganz besonders an Einsätze bei Amoktaten, an Antiterroreinsätze, an organisierte Kriminalität, verdeckte Ermittlungen und grundsätzlich an Einsätze der Spezialeinheiten.

Meine Damen und Herren, vor diesem Hintergrund haben wir uns mit unserem Koalitionspartner darauf verständigt, in dieser Legislatur unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Polizeibeamtinnen

und -beamten eine individualisierte anonymisierte Kennzeichnung beim Einsatz in geschlossenen Einheiten einzuführen. Das kann man – wie Sie es eben gesagt haben – übrigens nachlesen. Ich gebe Ihnen eine Lesehilfe: Seite 151 des Koalitionsvertrags!

Wir werden sorgsam in gemeinsamem Gespräch alle Argumente gegeneinander abwägen und nach dem Grundsatz handeln, im transparenten Austausch und der Kooperation mit den berufsständischen Vertretungen, den Beteiligten, aber auch den Personalvertretungen aus Betroffenen Beteiligte zu machen.

Die Menschen bei uns in Nordrhein-Westfalen haben großes Vertrauen in unsere Polizei – Sie offenbar nicht, Herr Kern. Es gibt nur wenige Berufsgruppen, die über viele Jahre hinweg ausweislich von Umfragen bezogen auf das Ansehen solche Spitzenwerte erreichen konnten und behauptet ha

ben. Offensichtlich haben staatliches Umdenken und ein neuer Geist positive Wirkung gezeigt.

Doch zurück zur Aktion und Ihrem Antrag: Es ist grotesk – das sage ich sehr deutlich –, dass wir in Ihrem vierseitigen Antrag

(Beifall von den PIRATEN)

da dürfen Sie ruhig klatschen; da haben Sie nämlich recht – nicht ein Jota an Anerkennung für die polizeiliche Arbeit finden. Das, was Sie dort niedergeschrieben haben, ist zum Teil schon peinlich.

Kontext Ihrer Botschaft ist: Ihr, nordrhein

westfälische Polizeibeamte, müsst ab sofort Namensschilder tragen, weil es nämlich sein könnte, dass ihr zu Gewalttätern werdet und wir eure Kollegen, die vor zwei Wochen aus Frankfurt zurückgekommen sind, unter Generalverdacht stellen, dort möglicherweise an Übergriffen und Willkürakten beteiligt gewesen zu sein. – Das weise ich ganz entschieden und ausdrücklich zurück.

Die eingangs zitierte Blockupy-Demo in einem Atemzug mit vermeintlichen Verantwortlichkeiten in unserem Bundesland zu nennen, ist, glaube ich, der Vergleich zwischen Äpfeln und Birnen.

Den fundamentalistisch vorgetragenen nordrheinwestfälischen Alleingang, wie er uns hier als Vorschlag präsentiert wird, halte ich eher für destruktiv. Würde es Ihnen heute um eine Kennzeichnung gehen, hätten Sie ein Gesetz vorgelegt, wie es bereits in anderen Landesparlamenten gemacht und diskutiert worden ist. Oder aber Sie hätten Ihren Antrag an den zuständigen Fachausschuss überweisen lassen. Dann hätten wir fachlich diskutieren können. Ich glaube, Ihnen geht es wahrlich gar nicht darum, sondern es geht Ihnen nur um Vordergründiges, nämlich um die Vorfälle bei der Blockupy-Demo.

Es dürfte Sie nicht überraschen: Wir lehnen Ihren Antrag ab. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Dahm. – Bitte bleiben Sie am Rednerpult. Es gab ja eine angemeldete Kurzintervention von Herrn Kollegen Dr. Paul. Bitte schön, Herr Kollege.

Herr Dahm, bei allem Respekt, nur zur Klarstellung: Die Tatsache, dass wir eine nümmerliche Kennzeichnung der Polizeikräfte in Nordrhein-Westfalen fordern, bedeutet nicht, dass wir die Polizisten als Nummern sehen. Ich glaube, Sie haben aus rhetorischen Gründen Beschreibendes und Beschriebenes verwechselt. Ich müsste Sie konsequenterweise demnächst auffordern, im Restaurant statt dem Essen die Speisekarte zu sich zu nehmen.

(Heiterkeit von den PIRATEN)

Ein weiterer Punkt zur Klarstellung: Sie haben davon gesprochen, dass wir einen Antrag übernommen haben, der in den letzten beiden Jahren schon bei den Linken aufgetaucht ist. – Ich darf mir in dem Zusammenhang den Hinweis erlauben, dass die Forderung nach einer Kennzeichnungspflicht der Polizeikräfte seit 2010 Bestandteil des PiratenWahlprogramms ist. Daraus können Sie schließen, wer hier wen kopiert. – Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Dr. Paul. – Herr Kollege Dahm, haben Sie das akustisch verstanden? Sie hatten mir eben ein Signal gegeben. Oder müssen wir versuchen, das noch einmal zu klären?

Ich werde kurz darauf antworten: „Nummernpolizei“ – ich habe es hoffentlich sehr deutlich dargestellt; einen Teil ihrer Intervention habe ich allerdings akustisch nicht verstanden, Herr Dr. Paul; sehen Sie es mir nach – schließt eine Identifizierung nicht aus. Wir werden darüber mit den Beteiligten und Betroffenen fachlich und inhaltlich diskutieren.

Zum Antrag! Ich habe nicht gesagt, dass Sie den Antrag abgeschrieben haben, sondern ich habe deutlich gemacht, dass es ähnliche Anträge ähnlichen Inhalts gab, mit denen eine Polizistenschelte vorgenommen wurde. Das lehnen wir hier im Parlament ab. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Dahm. – Als nächster Redner für die CDU hat der Kollege Kruse das Wort.

(Zuruf von den PIRATEN: Jetzt wird’s bes- ser!)

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Anlass des vorliegenden Piraten- Antrags ist die Demonstration, die das Bündnis Blockupy am 1. Juni 2013 in Frankfurt am Main veranstaltete, um gegen die Krisenpolitik des Internationalen Währungsfonds, der Europäischen Kommission und der EZB zu protestieren.

Der 1. Juni 2013 hat eine Vorgeschichte – ein Vorereignis, wenn man so will –, nämlich den 1. März 2012. An diesem sogenannten Aktionstag M31 zogen linke Gruppierungen durch Frankfurt, um gegen den Kapitalismus zu demonstrieren, wie sie verkündeten.

Später hat die Polizei berichtet – die Frankfurter Polizei, in besonderer Weise die hessische Polizei –, dass jener Samstag, der 31.03.2012, ein schwarzer Tag für die Stadt Frankfurt gewesen sei. Man habe sich diese eruptive Gewalt weder vorstellen noch

sie verhindern können. Über Einzelheiten der extremen Gewaltausübung und Zerstörung bis hin zur Schwerstverletzung eines Polizeibeamten – ca. zehn schwarz vermummte Angreifer schlugen diesen Polizeibeamten nieder und traten auf ihn ein – ist im vergangenen Jahr im Hessischen Landtag natürlich berichtet und debattiert worden, ebenso in den Medien.

(Zuruf von den PIRATEN: Er redet von 2012!)

Dann kam vor wenigen Tagen, am 1. Juni 2013, Blockupy Numero zwei, um den es in dem vorliegenden Antrag der Piraten geht.

Herr Kruse, Entschuldigung, dass ich jetzt auch Sie unterbreche, aber es gibt wiederum den Wunsch nach einer Zwischenfrage, diesmal von dem Herrn Kollegen Olejak. Möchten Sie sie zulassen?

Ja, bitte sehr.

Vielen Dank. – Entschuldigen Sie bitte, ist Ihnen bewusst, dass es ein Gerichtsurteil gab, das das Verhalten der Polizeibeamten im Jahr 2012, das Sie einleitend erwähnten, sozusagen für rechtswidrig erklärt hat?

Ich bin immer froh und dankbar, dass wir eine funktionierende Justiz und auch entsprechende Gerichtsurteile haben. Wir respektieren diese Gerichtsurteile.

Dann kam, wie gesagt, der 1. Juni 2013, um den es in dem vorliegenden Antrag geht. Aus Sicht der Piraten, also des Antragstellers, sollen dabei ca. 900 Demonstranten von der Polizei eingekesselt und wiederholt gewaltsam attackiert worden sein. In dem Antrag, den Sie vorlegen – ich folge der Gesamteinschätzung meines Vorredners, des geschätzten Kollegen Dahm –, wird der Eindruck vermittelt, dass, wenn man so will, die Unschuld vom Lande an besagtem Wochenende nach Frankfurt gekommen sei, um dort der Raffgier kapitalistischer Verbrecher Einhalt zu gebieten, und dann von einem aufziehenden deutschen Polizeistaat daran gehindert, eingekesselt und erniedrigt worden sei.

Fakt ist: Nach Angaben der Einsatzleitung war eine Gruppe von rund 500 Autonomen bereits weit vor Beginn der Demonstration außergewöhnlich aggressiv und gewaltbereit aufgetreten. Nach dem Loslaufen sei diese Gruppe gewachsen. Einige hätten sich mit Sturmhauben, Tüchern und Sonnenbrillen vermummt und Plastikschilder, Schirme, Seile und spitze Latten ausgepackt. Erste Feuerwerkskörper seien gezündet worden. – Insoweit handelt es sich eindeutig um Straftaten nach dem Versammlungsgesetz.

(Beifall von der CDU)

Ich möchte auf einige wenige Aspekte eingehen. Wie gesagt, ich teile im Wesentlichen die Bewertung und Einschätzung des Kollegen Dahm. Mit den Forderungen in Ihrem Antrag kündigen Sie die Solidarität der Länder auf. Heute Morgen, unter dem ersten Tagesordnungspunkt, wurde die Solidarität der Länder in einem anderen Zusammenhang angesprochen. Sie sagen, die Solidarität der Länder solle, zumindest bis zum Wahltag in Hessen, nicht mehr so greifen, wie es in den letzten sechs Jahrzehnten in Deutschland der Fall gewesen sei.

Ich möchte ausdrücklich betonen, dass die gegenseitige Unterstützung der Länder zur Bewältigung herausragender polizeilicher Einsatzlagen auch eine gelebte Solidarität im Rahmen des Föderalismus ist und langjährig geübter Praxis entspricht. Sie erfolgt im Übrigen auf der Basis der im Grundgesetz verankerten gegenseitigen Unterstützungspflicht.

Ich bin unserem Innenminister sehr dankbar dafür, dass er dies in seinem Bericht erneut verdeutlicht hat. Danach ist als vorrangige Aufgabe der Bereitschaftspolizei neben der Bewältigung von Lagen aus besonderem Anlass einschließlich der Gefahrenlagen nach dem Grundgesetz auch die Unterstützung anderer Länder bei der Bewältigung solcher Lagen vertraglich vereinbart. Dieser Sicht der Dinge schließen wir uns ausdrücklich an.

Sie behaupten in Ihrem Antrag frech und dreist, dass die Polizeibeamten ihre Buckel im täglichen Einsatz hinzuhalten hätten und dass sie vermummt gewesen seien. Sie schreiben in Ihrem Antrag: „Die handelnden Polizisten waren vermummt …“

(Zuruf von den PIRATEN: Haben Sie das schon mal gesehen?)

Ich möchte in der gebotenen Sachlichkeit darauf hinweisen, dass sich Polizeikräfte selbstverständlich nirgendwo in Deutschland, also weder in NordrheinWestfalen noch in Hessen oder in irgendeinem anderen Bundesland, vermummen, um etwa Straftaten zu begehen. Vielmehr sind sie mit Helm, Visier und einer ca. 25 kg schweren Schutzausrüstung ausgestattet – das sollten Sie einfach endlich sachlich zur Kenntnis nehmen –, weil sich die Polizisten insbesondere bei Großlagen vor gewaltsamen Übergriffen schützen müssen.

(Beifall von der CDU)

Das bezeichnen Sie als „Vermummung der Polizei“. Die Übertragung des staatlichen Gewaltmonopols impliziert insofern für den Dienstherrn eine besondere Fürsorgeverpflichtung nach dem Grundsatz: Wer schützt die, die den Staat schützen?

Ihre Forderungen bezogen auf die Themen „Solidarität“ und „Vermummung“ sind nach Auffassung der CDU-Fraktion eindeutig abzulehnen.

(Beifall von der CDU)

In der gebotenen Kürze möchte ich ebenfalls das Stichwort Kennzeichnungspflicht aufgreifen und Ihnen, ähnlich wie der Kollege Dahm für die SPDFraktion, für die CDU-Fraktion verdeutlichen, dass die Polizei im täglichen Einsatz die uneingeschränkte Rückendeckung durch die Politik verdient hat. Das ist in den letzten Jahren, auch fraktionsübergreifend, immer wieder betont worden. Ich möchte das an dieser Stelle noch einmal hervorheben.