Protocol of the Session on June 20, 2013

(Beifall von den PIRATEN)

Was jedenfalls nicht angeht, ist, dass Sie sich einfach mit der lapidaren Aussage aus der Affäre ziehen, dass Sie Einsätze in anderen Bundesländern nicht bewerten, wie Sie es in Ihrem Bericht an den Innenausschuss getan haben.

Vor diesem Hintergrund fordert die Fraktion der Piraten die Einführung einer Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte. Jede Bürgerin und jeder Bürger, die sich einem Polizisten gegenübersehen, haben das Recht, anhand einer Kennzeichnungsnummer zumindest nachträglich ermitteln zu können, wer aufseiten des Staates ihr oder ihm gegenüberstand.

(Beifall von den PIRATEN)

Eine Kennzeichnungspflicht ist nötig, um den Opfern eines polizeilichen Übergriffs – wie im Falle Frankfurts offensichtlich – effektiven Rechtsschutz zu gewähren. Klagen gegen eine anonymisierte Staatsmacht sind nicht möglich. So bleiben polizeiliche Übergriffe oftmals im Dunkeln.

Herr Minister Jäger, tun Sie etwas gegen falschen Korpsgeist innerhalb der Polizei, der zulasten der Bürger geht! Werden Sie Ihren eigenen Ansprüchen gerecht! Führen Sie eine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte ein, so wie es auch in Ihrem Koalitionsvertrag vereinbart wurde!

(Beifall von den PIRATEN)

Aber wir dürfen nicht bei der Kennzeichnung stehenbleiben. Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte werden überproportional oft eingestellt, weil die Berufskollegen vielleicht nur nachlässig ermitteln oder vielleicht sogar Verständnis zeigen, da die angezeigten Personen ja sonst grundsätzlich auf der gleichen Seite stehen. Die Verfolgungsquote ist scheinbar so niederschmetternd gering, dass der Minister sie in seiner Kriminalstatistik nicht extra ausweist. Auch Amnesty International kann nur schätzen, wie desaströs die Ermittlungsverfahren ablaufen.

Deswegen verlangen wir Piraten die Einrichtung einer unabhängigen Ermittlungsbehörde durch das Land Nordrhein-Westfalen. Diese soll zukünftig bei Straftaten im Amt ermitteln und dem Landtag Rechenschaft ablegen. Nur so können die Rechte aller Beteiligten angemessen gewahrt werden, die der eingesetzten Polizisten ebenso wie die der Demonstranten.

(Beifall von den PIRATEN)

Meine Damen und Herren, wir Piraten bleiben dabei: Grundrechtschutz ist kein Füllwort für Sonntagsreden von Ministern, sondern muss vielmehr auch von der Polizei tagtäglich vorgelebt werden. Denn ich bleibe dabei: Niemand steht über dem Gesetz und schon gar nicht die Polizei. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Kern. – Für die SPD-Fraktion spricht der Kollege Dahm.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne! Herr Kollege Kern, in Ihrer Rede habe ich, glaube ich, 20 Mal das Wort „Frankfurt“ gehört. Ich habe vorhin noch einmal in „Google Maps“ nachgeschaut: Wir sind in Düsseldorf in Nordrhein-Westfalen. Das müssen wir deutlich betonen.

Meine Damen und Herren der Fraktion der Piraten, in Ihrem Antrag vermitteln Sie bereits in der Überschrift ein Bild, dass es bei uns in der Polizei Missstände gibt, die es zu beseitigen gilt. Ich sage in aller Deutlichkeit: Davor will ich mich verwahren. Im Namen der SPD-Fraktion stelle ich mich einmal mehr schützend vor unsere Kolleginnen und Kolle

gen der Polizei, die ganz hervorragende polizeiliche Arbeit leisten.

(Beifall von der SPD)

Zu Ihrem Antrag: Sowohl von der Darstellung als auch von den Rückschlüssen und erst recht von den Konsequenzen her, welche Sie anlässlich der Frankfurter Blockupy-Demonstration zu begründen versuchten, ist am Ende weder in Ihrem Antrag noch in Ihrer Rede nicht mehr als ein einseitiges Zerrbild polizeilicher Arbeit und die Dokumentation auch eigener parlamentarisch-demokratischer Defizite übrig geblieben,

(Vereinzelt Beifall von der SPD – Theo Kruse [CDU]: So ist es!)

insbesondere ein Zerrbild, was den Ablauf von geschlossenen Polizeieinsätzen betrifft. Dies weist mit der Realität und den tatsächlichen Abläufen sehr wenig bis gar keine Übereinstimmung auf.

Ich sage auch: Geradezu anmaßend ist Ihre Forderung, dass die Regierung und das Parlament von Nordrhein-Westfalen die polizeilichen exekutiven Maßnahmen in Frankfurt bewerten und aufklären soll. Ich werde das nicht tun. Ich kann das auch nicht tun. Die Aussagen nur auf Medien zu stützen, ist nach meiner Auffassung eindeutig zu wenig. Dies alles steht schließlich den Kolleginnen und Kollegen im hessischen Landtag zu und kann nur deren ureigenes Recht sein.

Als ich diesen Antrag gelesen habe, erinnerte mich das schon sehr an die eingebrachten Anträge der Linken-Fraktion in der letzten Legislaturperiode,

(Daniel Düngel [PIRATEN]: Das hatten wir heute noch nicht! Danke!)

und auf den Plätzen haben Sie offenbar mittlerweile Platz genommen.

Herr Kollege Dahm, entschuldigen Sie die Unterbrechung. Herr Kollege Kern würde Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen. Lassen Sie diese zu?

Bitte schön.

Danke schön, Herr Kollege, dass Sie die Frage zulassen. Ist Ihnen bekannt, dass Ihre Kollegen im Frankfurter Römer eine ähnliche Bewertung vorgenommen haben wie ich?

Es ist richtig, dass im hessischen Landtag eine politische Bewertung vorgenommen wird. Das muss nach den Vorfällen auch so sein. Aber diese Bewertung steht uns nicht zu. Wir haben zu bewerten, was unsere nordrheinwestfälische Polizei dort gemacht hat. Darauf wer

den wir gleich noch kommen; dazu wird der Innenminister gleich etwas sagen.

Lassen Sie mich weiter ausführen. Was die Unterstützung der polizeilichen Maßnahmen in Hessen aus Anlass der Demonstration in Frankfurt betrifft, hat der Innenminister dem Innenausschuss schon mündlich und auch schriftlich berichtet. Bereits jetzt ist eines deutlich: Sowohl anhand des mündlichen als auch anhand des schriftlichen Berichts gibt es keine Erkenntnisse über kritikwürdiges Verhalten nordrhein-westfälischer Polizeikräfte. Hier liegt bislang nichts vor. Daher laufen Ihre Vorwürfe auch hier ins Leere. Ich sage aber auch – dazu stehen wir –: Wenn es Fehlverhalten der nordrhein-westfälischen Polizei gegeben hat, so ist das aufzuklären und entsprechend zu ahnden.

Ich will jedoch hier die Gelegenheit nutzen, den im Einsatz befindlichen Kräften in Frankfurt zu danken und ganz besonders den verletzten Kolleginnen und Kollegen auf diesem Weg die besten Genesungswünsche zu übermitteln.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Dann, meine Damen und Herren der Piratenfraktion, Herr Kern, setzen Sie mit Ihrem Antrag dem Ganzen noch die Krone auf. Sie fordern bei Einsätzen bei Demos obendrein das generelle Aussetzen von hessischen Amtshilfeersuchen, einmal abgesehen davon, dass es hier föderale Abkommen, Verpflichtungen und schon jahrzehntelange bewährte Gepflogenheiten gegeben hat, die jetzt mit einem Handstreich von diesem Parlament über den Haufen geworfen werden sollen. Welcher Schaden wird damit angerichtet? Ich weiß nicht, ob Ihnen das klar ist.

(Zuruf von Nicolaus Kern [PIRATEN])

Haben Sie einmal darüber nachgedacht, dass dies möglicherweise weitere Demonstrationen in Hessen nach sich ziehen könnte, möglicherweise sogar Extremisten aus den äußersten politischen und religiösen Lagern aus der gesamten Bundesrepublik ermuntern könnte, jetzt gerade in Hessen zu demonstrieren?

Gänzlich finster, meine Damen und Herren, wird es erst, wenn wir den Antrag weiterlesen, wenn der Staatsanwaltschaft eines Rechtsstaats, welcher auf parlamentarischer Demokratie und Gewaltenteilung beruht, die Ermittlung und die Strafverfolgung entzogen werden und die Ermittlungen künftig einer sogenannten unabhängigen Ermittlungsbehörde obliegen sollen. Das ist ein eindeutiges Misstrauensvotum und ein eindeutiger Vertrauensbruch in Bezug auf unsere gut funktionierende Justiz in Nordrhein-Westfalen.

(Zuruf von Daniel Schwerd [PIRATEN])

Das können und werden wir so nicht stehenlassen, geschweige denn mittragen.

Herr Kollege Dahm, es tut mir leid. Ich unterbreche Sie ungern ein zweites Mal. Doch es gibt erneut den Wunsch zu einer Zwischenfrage von Herrn Schwerd.

Herr Kollege Dahm, ich informiere Sie gleichzeitig, dass es gleich eine Kurzintervention von Herrn Kollegen Dr. Paul geben wird.

Herzlichen Dank für das Zulassen dieser Frage.

Ich würde gern von Ihnen wissen, wie man die nordrhein-westfälischen Polizisten effektiv davor schützen will, wenn sie zum Beispiel zu einer solchen Veranstaltung geschickt werden und Sie dann sagen, Sie könnten das nicht bewerten oder kontrollieren, dass die möglicherweise zu rechtswidrigen Einsätzen aufgefordert werden. Wäre es nicht sogar eher eine Sorgfaltspflicht, die man seitens des Landes NRW zu erfüllen hätte, um die nordrheinwestfälischen Polizisten davor zu schützen?

Die rechtliche Bewertung obliegt der einsatzführenden Behörde, in diesem Fall dem Polizeipräsidium Frankfurt. Ich habe bisher nicht erkennen können, dass es hier rechtswidrige Maßnahmen oder eine rechtswidrige Entscheidung gegeben hätte. Insofern bedarf auch diese Klärung und Auswertung der dortigen Behörde bzw. der dortigen Gerichtsbarkeit.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich nachfolgend auf den von Ihnen vorliegenden Antrag und die gestellten Forderungen nach der Einführung einer Kennzeichnungspflicht eingehen.

(Nicolaus Kern [PIRATEN]: Ich hoffe, die Kol- legen hören den Mist!)

Bereits jetzt können Angehörige unserer Bereitschaftspolizei anhand der Ziffernfolge auf dem Einsatzhelm durch Zuordnung einer jeweiligen Einsatzeinheit, gegebenenfalls sogar mittels zusätzlicher Ärmelkennzeichnung, erkannt und zugeordnet werden. Dabei dürfen wir nicht außer Acht lassen, dass schon jetzt polizeiliches Handeln aus vielerlei Blickwinkeln, sowohl durch die Polizei als auch besonders durch Außenstehende, durch Teilnehmer, aber auch durch die Presse und andere Teilnehmer, gefilmt oder fotografiert werden.

Durch diese Möglichkeiten bleibt kaum eine Einsatzmaßnahme und im Zweifelsfall wohl kaum jemand auf Dauer anonym und ist eine persönliche Zuordnung sichergestellt. Hierfür gibt es bereits zahlreiche gute Beispiele.

Sie haben das Stichwort „Nummern“ angesprochen. – Ich halte nichts von Nummern. Wir sind keine Nummernpolizei, sondern dort arbeiten Menschen. Wenn wir über Identifizierung reden, sollten wir uns darüber noch einmal austauschen.

Videos und Fotos von Einsatzmaßnahmen und Polizeibeamten sind bereits heute im Internet abrufbar. Sie sind ungefiltert eingestellt und unendlich lange verfügbar. So ist eine Identifizierbarkeit und Verfolgbarkeit bis ins Privatleben der Beamtinnen und Beamten, bis in die Familie hinein möglich.

Dem gegenüber steht die Fürsorgepflicht der Landesregierung und nicht zuletzt dieses Landesparlaments, das bewusste Ausforschen des Privatlebens seiner Polizeibeamten zu unterbinden sowie sie in ihrer Frei- und Ruhezeit vor Nachstellungen und Beschimpfungen zu schützen und ihnen ihre Unversehrtheit zu bewahren. Denn auch die, die die Demonstrationsfreiheit und andere Grundrechte schützen, bedürfen – einschließlich ihrer Angehörigen – der Bewahrung ihrer körperlichen und psychischen Gesundheit.

Gerade bei speziellen Einsätzen – Herr Schatz wird das sicherlich bestätigen – muss die namentliche Identifizierbarkeit ausschließbar sein. Denn eine Namensnennung, Kennzeichnung oder Ausweispflicht kann den Umständen nach den Zweck einer polizeilichen Maßnahme beeinträchtigen.